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Milhouse
31.10.2007, 13:52
Hallo zusammen,

Ich habe ein Problem bzgl meiner angesammelten Wartesemester, mit dem sich offenbar nicht mal die ZVS auskennt. Oder wie soll ich folgenden Schriftverkehr mit einem ZVS-Angestellten deuten?

Ich schrieb
Guten Tag,
[...] hatte ich meine Ausbildung zum Polizeikomissar angetreten und wurde [...] aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Nun muss ich mich beruflich neu orientieren und würde gern Medizin studieren. Mit einer Abitur-Durchscnittsnote von x,x bin ich bei diesem Studienfach auf jedes einzelne Wartesemester angewiesen. Somit meine Frage: Gibt es für mich eine Möglichkeit das [...]-Semester als Wartesemester anerkannt zu bekommen? Soweit ich weiß, wird die Polizeikommissar-Ausbildung normalerweise nicht angerechnet, aber gibt es für meinen Fall etwas wie eine Sonderregeleung?
Ich weiß im übrigen auch gar nicht, ob ich überhaupt an der FHöV eingeschrieben war, zumal ich lediglich das bei der Polizei vor dem eigentlich Studium stattfindende Grundlagentraining absolviert habe.

und bekam die Antwort:
Guten Tag,
nach unserem Wissen besteht keine Ausnahmeregelung. Sie sollten in Erfahrung bringen, ob Sie tatsächlich eingeschrieben waren und im Antrag dann die entsprechenden Angaben machen.

Darauf schrieb ich:
Guten Tag,
ich habe bei der Verwaltung der FHöV bzgl der Sachlage einmal nachgefragt.
Mir wurde gesagt, dass man dort weder immatrikuliert noch exmatrikuliert
wird. Es besteht lediglich ein Ausbildungsverhältnis mit der
Landespolizeischule und ein Beamten-Verhältnis auf Widerruf.
Zudem gibt es dort auch keine Semester, von daher kann man ja auch nicht
davon sprechen, dass ich dort das [...]-Semester studiert habe.
Könnten sie bitte einmal nachhören, wie es in diesem konkreten Fall für das
Wartesemester ausschaut?

und bekam die Antwort:
Guten Tag,
wenn Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, haben Sie
von dem Zeitpunkt an Wartezeit angesammelt, an dem Sie Ihr Abitur erworben
haben.

Wie bitte soll ich das nun deuten? Wird mir das Wartesemester nun angerechnet, weil es an meiner ehemaligen FHöV die Formalität "Einschreiben" nicht gibt? Das stünde zumindest nicht Widerspruch zu dem, was die ZVS offiziell als Wartesemster vorgibt.
Aber was könnte mir passieren, wenn ich die Zeit als Wartesemester angebe und es sich am Ende doch nicht als solches herausstellt? Meint ihr, ich könnte mich auf diesen Schriftverkehr berufen?

Einer eine Idee??

Gruß

tpa
31.10.2007, 17:48
Da du offenbar an keiner Hochschule eingeschrieben warst, musst du dies bei deiner ZVS-Bewerbung auch nicht angeben und hast somit seit deinem Abi Semester gesammelt.

:-top

Den Schriftverkehr würde ich natürlich trotzdem für den Fall der Fälle aufbewahren...

Nilani
31.10.2007, 18:40
Genau so würde ich das auch deuten. Als Wartesemester zählt alles ab Abitur, solange man nicht an einer deutschen Hochschule (also "richtige" Uni) eingeschrieben war. Fachhochschulen, was diese FHöV zu sein scheint, zählen nicht als Hochschulstudium, somit nicht als direktes Studium im Sinne für ZVS.

Keine Ahnung, wann Du Abi gemacht hast, aber alles ab dort kannst du als Wartesemester ansehen und sobald du (je nach Abi-Note) ca. 9 zusammen hast, kannst du mit Studium loslegen :-top

thinker
31.10.2007, 18:47
Fachhochschulen, was diese FHöV zu sein scheint, zählen nicht als Hochschulstudium, somit nicht als direktes Studium im Sinne für ZVS.

Das stimmt nicht. Fachhochschulen sind ganz normale Hochschulen und zählen dann als normales Studium. Das interessiert die ZVS sehr wohl und dann werden die Wartesemester auch nicht gezählt.

Aber hier scheint der Fall ja irgendwie was anders zu sein.

Linda.1001
31.10.2007, 19:52
Das stimmt nicht. Fachhochschulen sind ganz normale Hochschulen und zählen dann als normales Studium. Das interessiert die ZVS sehr wohl und dann werden die Wartesemester auch nicht gezählt.

Aber hier scheint der Fall ja irgendwie was anders zu sein.

Der Herr von der ZVS erklärte es mir so: Sobald das Wort Hochschule in dem Namen vorkommt und man immatrikuliert war, ist es ein Parksemester.

Aber es scheint bei dir was anderes zu sein.

Gruß

Milhouse
31.10.2007, 22:28
Danke für eure Rückmeldungen.

Also es ist definitiv eine Hochschlule (FHöV = Fachhochschule für öffentliche Verwaltung), an der ich nach Abschluss der Ausbildung auch ein Diplom erhalten hätte. Aber man wird dort halt nicht immatrikuliert bzw exmatrikuliert, sondern steht in einem Ausbildungsverhältnis mit der Landespolzeischule (die FHöV ist Teil dieser).
Rein formell entspricht das den Vorraussetzungen für die Anrechnung eines Wartesemesters.
Was können denn für Konsequenzen drohen, wenn ich die Zeit als nicht studiert angebe und später stellt sich etwas anderes heraus? Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

:-nix

Nilani
31.10.2007, 22:42
Hm, ich glaub ehrlich gesagt nicht, dass die da irgendwas nachprüfen. Letzten Endes kreuzt du im Antrag auch nur an, ob studiert oder nicht. Man macht nicht mal Angaben wo und was, wenn ich mich da richtig erinnere. Abgesehen davon hast du ja den Schriftwechsel mit der ZVS, das es nicht als WS zählt. Diesen würde ich, wie schon vorgeschlagen, aufheben, nur für alle Fälle.

schmuggelmaeuschen
01.11.2007, 19:10
einfach "nein" ankreuzung, obwohl man schon mal eingeschrieben hat ist gar nicht so ungefährlich, ich weiß nicht ob die es nachprüfen, aber ganz ehrlich glaube ich, sie tun es. Wenn du dann "nein" angekreuzt hast, hast du wissentlich falsche angaben gemacht und bekommst dick einen auf die mütze