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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie Beschwerde beim IMPP wg. Fragen einreichen?



Leo
30.08.2002, 14:15
........z.B. diese Aufgabe mit der Glisson-Schlinge : in der 5-bändigen Reihe Neuroorthopädie vom Springe-Verlagg steht, daß sowohl JEDE Art von manueller Intervention ( d.h. auch Massage ) als auch die Glisson-Schlinge untersagt ist.

Ergo eine sichere Frage, die aus der Wertung genommen werden muss. Weiss nun jemand, ob ich nur per Brief Einspruch beim IMPP erheben kann? Oder geht das auch per mail?
Oder übernimmt das medilearn??

Krze Antwort, dann würde ich mich drum kümmern!


P.S.: Kennt jemand PD Rabenstein ( davor wohl Erlangen/ (Rostock?) )? Leider erst seit Mai in Mannheim und so gibt es noch keine Prüfungsprotokolle.......
Im Fach Innere doch eher schade! ;-/

Manfred_Nelles
30.08.2002, 14:39
Ich habe damals im Physikum eine Frage rausstreichen lassen - per Brief an das IMPP. Da gab es zwei mögliche Antworten (Physik...) die eine war

Cges = C1 + C2

und die andere

1/Cges = 1/C1 + 1/C2

oder so, war irgendwas mit Kondensator-Gesamtkapazität...

Ich weiß nicht, ob das IMPP emails annimmt, sicherheitshalber würde ich es per Brief machen. Morgen zur Post kommt er ja noch rechtzeitig an.

Gruß,
Manfred

Kurpfuscher
30.08.2002, 14:40
PD Rabenstein hat hier in Erlangen erst im letzten Sommersemester habilitiert - ist also seine erste Prüfung.

Er war hier in der Med1 (Gastroenterologie).

Ich hatte ihn im Untersuchungskurs, dort war er zwar nicht der freundlichste, aber er hat im Gegensatz zu vielen anderen versucht uns was beizubringen.

Am besten geht ihr mal als Prüfungsgruppe zu ihm hin und stellt euch vor.

Viel Glück!

antonella
30.08.2002, 14:42
Die beiden Gleichungen sind aber grundverschieden. Weiß nicht wie du das gemacht hast? Aber viel Glück.

Manfred_Nelles
30.08.2002, 15:29
Ich hab die zweite Formel oben falsch getippt (Physikum ist lange her :-)) ), ich denke sie lautete:

1 / Cges = 1 / (C1 + C2)


Auf jeden Fall waren zwei äquivalente Gleichungen angegeben...

Ilka
30.08.2002, 17:08
Was ist mit strittigen Fragen?

Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25, 35037 Marburg, Tel.: 06421/23027, Fax: 15828 beantwortet die Frage wie folgt:
Es gibt zunächst die rein informelle Möglichkeit, dem IMPP vor offizieller Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse mitzuteilen, welche Prüfungsfragen im einzelnen fehlerhaft sein könnten. Hierfür gibt es eine vom IMPP gesetzte informelle Frist von sieben Tagen. Dieses Verfahren darf nicht mit dem üblichen Widerspruchsverfahren verwechselt werden. Es dient lediglich der Information des IMPP über möglicherweise fehlerhafte Prüfungsfragen, die dann nach dem Ermessen des IMPP aus der Wertung genommen werden, bevor die Ergebnisse den Kandidaten offiziell mitgeteilt werden. Das eigentliche Widerspruchsverfahren erfolgt erst danach, wenn die Prüfungsergebnisse schriftlich mitgeteilt wurden. Dann besteht die Möglichkeit bei nicht bestandener Prüfung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch zu erheben. In einigen wenigen Bundesländern muß sofort Klage erhoben werden. Wenn man die Prüfung bestanden hat, hat man für diesen Widerspruch hingegen ein Jahr lang Zeit. Wenn man jetzt das IMPP informieren will, kann dies formlos geschehen, Quellenangaben sollten allerdings auf jeden Fall beigefügt werden.
Adresse des IMPP:

IMPP, Postfach 25 28, 55015 Mainz, Tel. 06131-28130, www.impp.de.


Schöne Grüße und viel Glück :-top

Ilka
Redaktion Medi-Learn.net

30.08.2002, 20:06
Danke für o.g. Info, aber genau das ist doch der springende Punkt: Wenn man durch das informelle Einreichen von Beschwerden zu strittigen Fragen ans IMPP innerhalb von 7 Tagen nach geschriebenem Examen bereits Erfolg hat, wird ein evtl. späteres Widerspruchsverfahren bzw. ein Klage(kostet viel Zeit, Geld und Nerven!!) überflüssig.

Wenn man also der Meinung ist, dass eine Frage strittig ist, sollte man das am besten UMGEHEND, d.h. INNERHALB von 7 TAGEN INFORMELL dem IMPP schriftlich mitteilen!

sara
02.09.2002, 21:45
ich bin heute in der mündlichen prüfung unfair behandelt worden, der prüfer hat mir eine 3 gegeben und die anderen 2studenten eine 2. ich hatte auf die aller meisten fragen richtig geantwortet, die anderen studenten hatten so schlecht geantwortet das sie dachten sie wären durchgefallen. sie hatten wirklich sogar die leichtesten fragen falsch beantwortet. seit wann ist bitteschön ein seminom ein prostatacarcinom?, ich habe eine 2 verdient und bekomme eine 3 und die jenigen die nicht mal eine 4 verdienen bekommen eine 2. das ist so unfair,was soll ich tun , kann mir jemand helfen? gibt es eine chance die 2 zu bekommen, wenn man sich bei der lpa beschwert? v.a. es kann sein daß ich im schriftlichen einen 5 geschrieben habe.

Poxsellis
03.09.2002, 10:54
Original geschrieben von sara
ich bin heute in der mündlichen prüfung unfair behandelt worden, der prüfer hat mir eine 3 gegeben und die anderen 2studenten eine 2. ich hatte auf die aller meisten fragen richtig geantwortet, die anderen studenten hatten so schlecht geantwortet das sie dachten sie wären durchgefallen. sie hatten wirklich sogar die leichtesten fragen falsch beantwortet. seit wann ist bitteschön ein seminom ein prostatacarcinom?, ich habe eine 2 verdient und bekomme eine 3 und die jenigen die nicht mal eine 4 verdienen bekommen eine 2. das ist so unfair,was soll ich tun , kann mir jemand helfen? gibt es eine chance die 2 zu bekommen, wenn man sich bei der lpa beschwert?


Ging mir gestern genauso, war reine Willkür. 2 Minuten vorher sagt mir einer der Prüfer "sie haben bisher ja alles gewusst", dann gibts ne "3". Naja, was solls, hab keinen Bock auf lange Streitigkeiten deswegen. Mündlich wird immer willkürlich bleiben, Hauptsache 2.SteX ist geschafft ;)

Kira
06.09.2002, 13:21
Hallo sara,

wieviele punkte hast du denn schriftlich? wirds echt so eng? eine freundin von mir hat sich das physikum erstritten allerdings hat das ne weile gedauert, und in der zeit weiterstudieren durfte sie auch nicht, das würde bei dir wohl ähnlich sein... wenn du näheres wissen willst, kannst du mir eine PM schicken die ich dann an sie weiterleiten kann!

Grüßle,

Kira :-winky

sara
07.09.2002, 20:26
Original geschrieben von sara
ich bin heute in der mündlichen prüfung unfair behandelt worden, der prüfer hat mir eine 3 gegeben und die anderen 2studenten eine 2. ich hatte auf die aller meisten fragen richtig geantwortet, die anderen studenten hatten so schlecht geantwortet das sie dachten sie wären durchgefallen. sie hatten wirklich sogar die leichtesten fragen falsch beantwortet. seit wann ist bitteschön ein seminom ein prostatacarcinom?, ich habe eine 2 verdient und bekomme eine 3 und die jenigen die nicht mal eine 4 verdienen bekommen eine 2. das ist so unfair,was soll ich tun , kann mir jemand helfen? gibt es eine chance die 2 zu bekommen, wenn man sich bei der lpa beschwert? v.a. es kann sein daß ich im schriftlichen einen 5 geschrieben habe. :-???