fawny
15.11.2007, 18:40
hey leute mal ne frage zur anerkennung von nem dienst. und zwar isses doch so, wenn ich dass jetzt richtig verstanden hab, dass man seinen erhaltenen studienplatz sozusagen "zurückstellen" kann, wenn man durch einen dienst verhindert ist..man kann sich dann ein jahr später an der gleichen uni weiderbewerben und bekommt den studienplatz garantiert.
soo, nun zu meiner eigentlichen frage: und zwar wird das im oben genannten fall ja bei den leuten, die zivildienst leisten müssen so gehandthabt. und auch bei mädels oder jungs, die ein fsj oder föj oder freiwilligenarbeit ableisten möchten, nicht wahr?
ich bin nämlcih nen mädchen, dass demnächst ins ausland geht und dort einen freiwilligendienst absolviert...bringt es mir nun was, wenn ich mich trotzdem fürs sose 08 bewerbe und praktisch bei evtl. zusage den studienplatz ein jahr später antrete?
bin nämlich überfordert damit, ob diese sache als dienst von der zvs angesehen wird?
liebste grüße
soo, nun zu meiner eigentlichen frage: und zwar wird das im oben genannten fall ja bei den leuten, die zivildienst leisten müssen so gehandthabt. und auch bei mädels oder jungs, die ein fsj oder föj oder freiwilligenarbeit ableisten möchten, nicht wahr?
ich bin nämlcih nen mädchen, dass demnächst ins ausland geht und dort einen freiwilligendienst absolviert...bringt es mir nun was, wenn ich mich trotzdem fürs sose 08 bewerbe und praktisch bei evtl. zusage den studienplatz ein jahr später antrete?
bin nämlich überfordert damit, ob diese sache als dienst von der zvs angesehen wird?
liebste grüße