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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Äquivalenzprüfung Vorklinik Hamburg



marni1977
18.11.2007, 09:35
Hallo!

Wie sieht es mit der Anerkennung der Scheine aus der Vorklinik nach der alten Approbationsordnung aus? Ich habe in Dresden und Greifswald alle Scheine nach der alten Ordnung gemacht, ich hab dann das Physikum verhauen. Derzeit bin ich nirgends eingeschrieben. Wenn ich nun wieder studieren möchte fehlen mir noch Scheine? Wer trifft die Entscheidung über die Anerkennung? Das LPA? Welches? Ich werde mich in Hamburg bewerben. Aber welches Amt kann ich fragen bevor ich irgendwo immatrikuliert bin? Weiß zufällig jemand wie die Kurse in Hamburg aufegbaut sind?

Viele Grüße

sylvahh77
18.11.2007, 09:40
Die beiden Damen müssten dafür zuständig sein.

Wie willst du denn an einen Studienplatz in Hamburg kommen?

Aenne Meike Böthern
Studienberatung für Studierende der Zahnmedizin und des 1. Studienabschnitts Humanmedizin, §38, Langzeitstudierende
N22, EG Zimmer 17
Tel: ++49 40 42803 9276
Fax: ++49 40 42803 4702
E-Mail: a.boethern<at>uke.uni-hamburg.de
Sprechzeit: Di 13-14 Uhr, Mi 13-15 Uhr (Achtung: am 13.11.2007 und 20.11.2007 fällt die Sprechstunde aus)



Daniela Könecke
Studienberatung 2. Studienabschnitt Medizin 2 (KliniCuM), Ausstellung von Äquivalenzbescheinungen, Organisation PJ, Schwangerschaftsberatung PJ
N22, EG, Zimmer 18
Tel: ++49 40 42803 7582
Fax: ++49 40 42803 4702
E-Mail: d.koenecke<at>uke.uni-hamburg.de
Persönliche Sprechzeiten: Mo 16-18 Uhr, Mi 10-12 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: Di 10-12 Uhr, Do 14-16 Uhr

marni1977
18.11.2007, 10:41
Ah super, danke.
Ich habe mittlerweile ca. 11 Wartesemester. Ich werde mich die der ZVS für erste Semester in Hamburg bewerben und dann hochstufen lassen. Bei der ZVS sagte man mir, die Chancen auf einen Platz in HH stehen ganz gut.

LG

sylvahh77
18.11.2007, 18:53
Ich verstehe nicht wie das mit dem hochstufen funktionieren soll.

Wenn du einen Studienplatz zum ersten Semester bekommst kann der logischerweise nicht in einen in einem höheren Semester umgewandelt werden.

Du müsstest eine Sonderzulassung bekommen um die noch nötigen Kurse nachzuholen.

marni1977
19.11.2007, 11:45
Das ist eine übliche Vorgehensweise. Man bewirbt sich für das erste Semester bei der ZVS, da es unkomplizierter ist als sich z.b. bei zig Unis direkt ins höherer Semester zu bewerben. Dazu kommt, dass viele Unis niemanden zu einem höheren vorklinischem Semester zulassen. Wenn man dann einen Platz hat, lässt man sich einfach alle Scheine die man bereits gemacht hat anerkennen. Gut möglich, dass dann der eine oder andere nicht anerkannt wird und wiederholt werden muß. Aber ein Großteil wird anerkannt.

Doctöse
19.11.2007, 11:54
@marnie1977:
Lass dir unbedingt alle deine Scheine vom LPA absegnen. Denn wenn ein Schein vom LPA abgesegnet wurde, musst du ihn i.d.R. nicht nochmals an der Uni ablegen. Besonders die Biochemiker machen sich gern einen Spaß daraus, dass nur der Schein ihres Instituts der einzig wahre im ganzen Bundesgebiet ist und lassen so manchen Ortswechsler o.ä. mit Schein eben diesen wiederholen.
Deswegen: Segen vom LPA holen und zwar einen aktuellen!
Für die noch fehlenden Scheine (integrative Seminare, Wahlfach) natürlich an die betreffenden Institute wenden.
Viel Erfolg!

marni1977
19.11.2007, 17:05
Ah! Super, danke.
Ich war nämlich schon am überlegen, wem ich denn dann meine Scheine vorlege. Das bedeutet es kann sowohl das LPA als auch die Uni die Scheine "absegnen"? Eine Anerkennung durch das LPA muß dann von der Uni anerkannt werden? Also wäre die Vorgehensweise wie folgt:

1.Ich bewerbe mich ins 1. Semester
2.Lasse dann die Scheine, die ich bereits habe vom zuständigen LPA absegnen
3.Und wende mich dann an die Uni, um fest zustellen welche Scheine ich noch machen muß.

SuperSonic
19.11.2007, 19:01
Ah! Super, danke.
Ich war nämlich schon am überlegen, wem ich denn dann meine Scheine vorlege. Das bedeutet es kann sowohl das LPA als auch die Uni die Scheine "absegnen"?
Nein, das LPA muss immer "absegnen"! Die Uni kann dann nicht verlangen, dass du dieselben Scheine "noch mal" an dieser Uni erwirbst. Problematisch wird es evtl. bei den integrierten Seminaren und Seminaren mit klinischem Bezug. Mir wurde z.B. das Seminar der Biochemie aus dem Erststudium anerkannt, aber ich muss trotzdem alle vorgeschriebenen BC-Seminare machen, weil die integrierten Seminare und Seminare mit klinischem Bezug halt darin integriert sind und es nur eine Abschlussklausur gibt, die inhaltlich alles deckt.


Also wäre die Vorgehensweise wie folgt:

1.Ich bewerbe mich ins 1. Semester
2.Lasse dann die Scheine, die ich bereits habe vom zuständigen LPA absegnen
3.Und wende mich dann an die Uni, um fest zustellen welche Scheine ich noch machen muß.
Schritt 2 kannst du natürlich auch vor Schritt 1 machen.

Gruß,
SuperSonic

marni1977
20.11.2007, 09:50
Danke!
Aber wenn ich meine Scheine bei einem LPA anerkennen lassen will, bevor ich eingeschrieben bin, bei welchem denn dann? In der Stadt in der ich wieder studieren will? Fühlt sich das Amt denn dann für mich zuständig oder sagen die eventuell, dass sie sich die Mühe nicht machen wenn ich noch nicht mal an "ihrer" Uni immatrikuliert bin?
Ich werde es wohl einfach ausprobieren. Diese integrierten Seminar, für welche Scheine sind die denn nötig? BC, Ana und Phys? Kann es sein, dass ich dann die ganzen Kurse, über 4 Semester nochmal machen müßte!?

Doctöse
20.11.2007, 12:34
Danke!
Aber wenn ich meine Scheine bei einem LPA anerkennen lassen will, bevor ich eingeschrieben bin, bei welchem denn dann?
Da du nicht eingeschrieben bist, ist das LPA in dem Bundesland zuständig, wo du deinen Hauptwohnsitz hast.

marni1977
20.11.2007, 15:56
@SuperSonic

eben habe ich noch eine Info aus dem Studiendekanat in Greifswald bekommen, war ich als letztes immatrikuliert. Die Dame dort sagte nun , dass die jeweilige Uni die Scheine anerkennen muß.
Woher hasz du denn deine Information?

SuperSonic
20.11.2007, 16:42
Da du nicht eingeschrieben bist, ist das LPA in dem Bundesland zuständig, wo du deinen Hauptwohnsitz hast.
Die Zuständigkeit ist anders geregelt:


§ 12 Abs. 4 ÄAppO n.F.
Die Anrechnung oder Anerkennung erfolgt auf Antrag. Zuständig für die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 ist die zuständige Stelle des Landes, in dem der Antragsteller für das Studium der Medizin eingeschrieben oder zugelassen ist. Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Medizinstudium bei einer Universität im Inland noch nicht erlangt haben, ist die zuständige Stelle des Landes zuständig, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, so ist die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.



@SuperSonic

eben habe ich noch eine Info aus dem Studiendekanat in Greifswald bekommen, war ich als letztes immatrikuliert. Die Dame dort sagte nun , dass die jeweilige Uni die Scheine anerkennen muß.
Woher hasz du denn deine Information?
Das LPA ist immer zuständig für Anerkennung von Studienleistungen und Anrechnung von Studienzeiten nach ÄAppO; das ist ein Verwaltungsakt, den in D keine Universität ausführen kann! Es kann natürlich sein, dass das LPA für die vorgelegten Scheine nach alter ÄAppO Gleichwertigkeitsbescheinigungen von der Uni, an der sie erworben wurden, verlangt. So wird das von der Dame im Studiendekanat gemeint gewesen sein.

Nachtrag:

Diese integrierten Seminar, für welche Scheine sind die denn nötig? BC, Ana und Phys? Kann es sein, dass ich dann die ganzen Kurse, über 4 Semester nochmal machen müßte!?
Zwei Semester sollten eigentlich reichen: eins für die Seminare, die nur im WS angeboten werden, und eins für diejenigen, die nur im SS angeboten werden. Integrierte Seminare gibt es mindestens in BC, Ana und Physio, manchmal auch in Psycho.

Gruß,
SuperSonic