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Frieke
08.07.2007, 12:24
Ich schließe mich Mr. Cox M.D. an. Und daher werde ich auch nicht mehr auf den Post von Inspiration antworten! Ich habe eingesehen, dass manche Leute einfach nicht auf denselben Nenner kommen können, egal wie gut man auch versucht die Sachlage zu begründen.
Also am besten hören wir hier auf uns ständig irgendwelche Anschuldigungen an den Kopf zu werfen!! :-dafür Das spart unnötige Energie! :-))

Einen schönen Sonntag noch!

Linda.1001
08.07.2007, 12:28
Ich schließe mich Mr. Cox M.D. an. Und daher werde ich auch nicht mehr auf den Post von Inspiration antworten! Ich habe eingesehen, dass manche Leute einfach nicht auf denselben Nenner kommen können, egal wie gut man auch versucht die Sachlage zu begründen.
Also am besten hören wir hier auf uns ständig irgendwelche Anschuldigungen an den Kopf zu werfen!! :-dafür Das spart unnötige Energie! :-))

Einen schönen Sonntag noch!

Gute Idee
Dem schließe ich mich an. :peace: :-top :-meinung

Kat87
09.07.2007, 11:33
Eine Frage:
Wenn man sich einklagen will, muss man dann an die Uni schreiben, dass man sich fuer einen Platz bewirbt außerhalb der normalen Kapazität.
Meine Ma meinte, sie habe sowas von nem Anwalt gehört...bin da aber recht aufgeschmissen, weil überall steht, dass man nix an die Uni schreiben soll!
Und wann müßte man einen Anwalt damit in Auftrag geben?

Jauheliha
09.07.2007, 12:14
Ja, genau das musst du, du musst dich um außerkapazitäre Zulassung bewerben, denn genau gegen diese Ablehnung klagst du, und nicht gegen die durch die ZVS.

Kat87
09.07.2007, 13:07
und das dann auch bis zum 14.Juli und muss ich an alle Unis schreiben???
oO
Kann mir mal wer das im Kurzen erklaeren, muss ich an jede Uni schreiben oder kann sowas nicht der Anwalt machen?
Erklaerung, bitte =)

Sirat
09.07.2007, 13:20
Wenn du einen hast,dann macht doch alles der Anwalt.Sprich doch mal mit Ihm.

cheers

Kat87
09.07.2007, 15:22
Nee, habe ich noch nicht
meien Eltern wollen erst ne Rechtsschutzversicherung abschließen und da iss die Vorlaufzeit 3 Monate, wenn man jetzt den Vetrag abschließt und einen Anwalt am 15.Oktober beauftragt, ist das dann zu spät?

Linda.1001
09.07.2007, 17:39
Nee, habe ich noch nicht
meien Eltern wollen erst ne Rechtsschutzversicherung abschließen und da iss die Vorlaufzeit 3 Monate, wenn man jetzt den Vetrag abschließt und einen Anwalt am 15.Oktober beauftragt, ist das dann zu spät?

Ja das ist es.

Und bei der RSV muss darauf geachtet werden, dass du der Versicherungsnehmer bist (wenn ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sind, erklärt dir aber auch der Versicherungsmakler) und allgemeines Verwaltungsrecht einbegriffen ist.

Für das Wintersemester ists bereits zu spät mit Versicherung zu klagen...
denn der Versicherungsbeginn sollte spätestens am 30.06 anlaufen....
Sorry dir das sagen zu müssen.


Hat jemand was aus Köln gehört, mein RA sagte mir, da sei noch keine Entscheidung gefallen....
Aber Streber meinte ja sein RA hätte die Klage zurückgezogen.

Kann man eigentlich auch ohne Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einen Studienplatz erklagen? Denn dem Antrag wird ja eh so gut wie nie stattgegeben....


Sag mal, wo ist Lenni eigentlich? Lange nichts gehört....


LG linda

Leisure Suit Alex
09.07.2007, 18:34
Kann man eigentlich auch ohne Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einen Studienplatz erklagen? Denn dem Antrag wird ja eh so gut wie nie stattgegeben....

Meinst du mit "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung" einen Eilantrag?

Dr. Cox M.D.
09.07.2007, 18:47
Was bringt es darauf zu verzichten?

Das Hauptsacheverfahren (normales Klageverfahren) entscheidet über dasselbe, nur dauerts länger und ist teurer.

Kat87
09.07.2007, 20:00
Ja das ist es.

Und bei der RSV muss darauf geachtet werden, dass du der Versicherungsnehmer bist (wenn ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sind, erklärt dir aber auch der Versicherungsmakler) und allgemeines Verwaltungsrecht einbegriffen ist.

Für das Wintersemester ists bereits zu spät mit Versicherung zu klagen...
denn der Versicherungsbeginn sollte spätestens am 30.06 anlaufen....
Sorry dir das sagen zu müssen.


Hat jemand was aus Köln gehört, mein RA sagte mir, da sei noch keine Entscheidung gefallen....
Aber Streber meinte ja sein RA hätte die Klage zurückgezogen.

Kann man eigentlich auch ohne Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einen Studienplatz erklagen? Denn dem Antrag wird ja eh so gut wie nie stattgegeben....


Sag mal, wo ist Lenni eigentlich? Lange nichts gehört....


LG linda

Ja das war mir leider klar...wollten dann zum SS 08 hinklagen und ich vertreibe mir die Zeit solang mit FSJ oder sonstwas Studium...
und ja meine beiden Eltern sind Juristen, die kennen sich da so a bissel aus...

hmm, stehen die chancen eigentlich gleich ob klagen zum SS oder WS?

STREBER20
09.07.2007, 20:06
@ Linda: "denn der Versicherungsbeginn sollte spätestens am 30.06 anlaufen...."

wer hat dir das denn gesagt? und woher weißt du, dass es jede versicherung so hält?

Linda.1001
09.07.2007, 20:59
Ja das war mir leider klar...wollten dann zum SS 08 hinklagen und ich vertreibe mir die Zeit solang mit FSJ oder sonstwas Studium...
und ja meine beiden Eltern sind Juristen, die kennen sich da so a bissel aus...

hmm, stehen die chancen eigentlich gleich ob klagen zum SS oder WS?

SoSe schlecht, WS nen bisschen besser. Klasse, wenn man Eltern hat, die Juristen sind. ;-)

Die Erfolgschancen liegen bei ca. 2%

Sirat
09.07.2007, 23:08
Die Erfolgschancen liegen bei ca. 2%

Ui,wie schätzt du das denn?Kommt ja immer darauf an,wieviel man verklagt,und wenn und was nicht alles sonst...

cheers

Dr. Cox M.D.
10.07.2007, 07:58
Das sind durchschnittliche Erfahrungswerte und Statistiken, um sich grob ein bild machen zu können.

Das es Ausschläge nach unten und nach oben gibt ist glaube ich jedem gehirnkranken Vollpatienten klar.

Mit derartigen Statistiken sollte man als angehender Mediziner eigentlich was anfangen können. :-wand

Kunstpfuscher
10.07.2007, 09:27
Mit derartigen Statistiken sollte man als angehender Mediziner eigentlich was anfangen können. :-wand

Was sollen die 2% denn jetzt bedeuten? Zu einem Semester durch das Verklagen einer durchschnittlichen Zahl und Auswahl von Unis überhaupt einen Platz zu bekommen?

82% Das wär die W'keit dann nach 5 Jahren warten noch immer keinen Platz zu haben.
17 Jahre müsste man klagen für eine W'keit von 50%
Erst nach 3 Jahren Klagen gibt es eine W'keit auf einen Studienplatz von größer gleich 10%


In dem Fall müsste man ja echt sagen, dass Klagen nun nicht gerade erfolgsversprechend ist :-oopss

Leisure Suit Alex
10.07.2007, 09:48
Was sollen die 2% denn jetzt bedeuten? Zu einem Semester durch das Verklagen einer durchschnittlichen Zahl und Auswahl von Unis überhaupt einen Platz zu bekommen?

82% Das wär die W'keit dann nach 5 Jahren warten noch immer keinen Platz zu haben.
17 Jahre müsste man klagen für eine W'keit von 50%
Erst nach 3 Jahren Klagen gibt es eine W'keit auf einen Studienplatz von größer gleich 10%


In dem Fall müsste man ja echt sagen, dass Klagen nun nicht gerade erfolgsversprechend ist :-oopss

Wahrscheinlichkeit von 2% gibt es vielleicht an Unis wie Köln oder Erlangen, an vielen Universitäten ist die Wahrscheinlichkeit aber in der Vergangenheit schon höher gewesen... an welchen Unis und um wieviel kann man schlecht sagen, das schwankt sehr, deshalb sollte man einen guten Anwalt haben.

CaliforniaKicky
10.07.2007, 10:23
Wieso ist die Wahrscheinlichkeit in erlangen so gering? Gabs da nie Plätze ?

Sirat
10.07.2007, 11:07
Das sind alles nur Spekulationen,keine Statistiken,das meinte ich.

cheers

Dr. Cox M.D.
10.07.2007, 11:19
Diese Wahrscheinlichkeit ergibt sich deswegen, weil auch wenn (angebliche) freie Kapazitäten freigeklagt werden, die wenigen "frei" werdenden Plätze dann doch nur unter den Klägern ausgelost wird.

D.h. auf wenn die Klage "erfolgreich" war und die ach so böse Uni Plätze "verschwiegen" hat :-oopss, ist man noch lange nicht am Ziel, da man Losglück braucht.

Da immer hunderte Klagen und nur wenige (wenn überhaupt) Plätze kriegen, haut das mit den ca. 2 % hin.