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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage



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Leisure Suit Alex
28.07.2007, 20:39
Liebe Kläger,

ich habe da mal ne Frage bzgl. Kapazitätsklage in ZM.
Habt ihr Erfahrungen bzw. seid ihr an folgenden Studienorten durche eine Kapazitätsklage ins ZM-Studium reingekommen?

- Düsseldorf
- Münster
- Aachen
- Köln
- Bonn

???

Ich überlege mir nämlich gerade, an welchen Unis ich evtl. klagen werde und da meine RSV nur den gerichtlichen und nicht den vorgerichtlichen Teil der Klage bezahlt, muss ich mich ein bisschen bei der Auswahl einschränken weils sonst zu teuer wird. :-nix

NRW ist glaube ich bei Klagen generell keine so hohe Erfolgsquote.

Sirat
28.07.2007, 23:46
Sagt man nicht,dass man den Osten immer mit einklagen soll? Weiss nicht,ob das nur für Humanmedizin gilt.

Kat87
30.07.2007, 11:15
Meine Ma hat gerade bei Dr. Brehm angerufen und der meinte, man müsse, wenn man zum SS klagen und reinkommen will, jetzt schon die Klage einreichen müsse.
Also ich habe mich informiert und alles, aber das wusste ich ueberhaupt nicht.
Und das wenn man jetzt klagt frühestens WS 2008 anfangen kann...
Stimmt das alles?
Naja dann hat sich klagen erledigt, weil meine Eltern keine 10 000 € dafür berappen können und die Rechtsschutzversicherung noch nicht abgeschlossen ist und ne Vorlaufszeit von 3 Monaten gilt!

Mein Leben ist ja mal grad total beschissen...ich hatte irgendwie darauf vertraut, dass ich spätestens SS einen Platz habe (ja naiv vll) und dachte jetzt vertreib ich mir das halbe Jahr mit sonst was...aber das ich mir 1-1,5 Jahre vertreiben muss, das desillusioniert mich total...dann werd ich halt was anderes
Aber wenn ich BWL oder so haette machen wollen, haette ich mich einschreiben müssen, was ich nicht getan habe...geil, die Welt ist beschissen!

Leisure Suit Alex
30.07.2007, 12:58
Meine Ma hat gerade bei Dr. Brehm angerufen und der meinte, man müsse, wenn man zum SS klagen und reinkommen will, jetzt schon die Klage einreichen müsse.
Also ich habe mich informiert und alles, aber das wusste ich ueberhaupt nicht.
Und das wenn man jetzt klagt frühestens WS 2008 anfangen kann...
Stimmt das alles?
Naja dann hat sich klagen erledigt, weil meine Eltern keine 10 000 € dafür berappen können und die Rechtsschutzversicherung noch nicht abgeschlossen ist und ne Vorlaufszeit von 3 Monaten gilt!

Mein Leben ist ja mal grad total beschissen...ich hatte irgendwie darauf vertraut, dass ich spätestens SS einen Platz habe (ja naiv vll) und dachte jetzt vertreib ich mir das halbe Jahr mit sonst was...aber das ich mir 1-1,5 Jahre vertreiben muss, das desillusioniert mich total...dann werd ich halt was anderes
Aber wenn ich BWL oder so haette machen wollen, haette ich mich einschreiben müssen, was ich nicht getan habe...geil, die Welt ist beschissen!

Wie? Ist dein Posting von heute? Verstehe das nicht ganz ;-)
Sommersemester ist doch eh schon rum. Du kannst jetzt fürs Wintersemester klagen und kommst dann wahrscheinlich wirklich, wenn es einen Platz gibt, frühestens Anfang nächsten Jahres rein - und je nach Uni werden dann halt Kurse angeboten oder nicht, i.d.R. kann man aber schon mit paar Kursen vor WS 2008 anfangen.
Das mit dem BWL einschreiben verstehe ich aber nicht, das geht doch immer noch, es sei denn, das ist bei deiner Uni evtl. mit Zulassungsbeschränkung? In Österreich kannst du dich noch bis min. September für das Wintersemester in BWL einschreiben....

Kat87
30.07.2007, 14:34
Ja, war klar, dass mein Beitrag verwirrend war =) War in Range :-(
Also:
Meine Mutter hat bei dem Rechtsanwalt für Studienplatzklage angerufen und wollte mal wissen, wie es genau geht und was zu beachten ist.
Ich wollte gerne zum ersten Mal im SS 2008 klagen, aber da meinte der Rechtsanwalt, dass dies nicht ginge, da man immer nur zum WS klagen kann und für SS direkt dann mitgeklagt wird.
Sozusagen ein Abwasch...und wenn man dieses Jahr anfängt zu klagen, bekommt man frühestens ein Jahr später einen Platz, in meinem Fall hieße das WS 2008.
Da meine Eltern aber vorher noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollten (der Grund warum ich erst zum SS 2008 klagen wollte), die eine Vorlaufzeit von 3 Monaten beträgt, kann ich dann erst nächstes Jahr WS 2008 klagen und wenn die Klage erfolgreich ist erst einen Platz WS 2009 bekommen.
Weil der Anwalt halt meinte, dass die Klage ein Jahr dauert...
ich hoffe es war verstaendlicher :/?!

Leisure Suit Alex
30.07.2007, 15:41
Ja, war klar, dass mein Beitrag verwirrend war =) War in Range :-(
Also:
Meine Mutter hat bei dem Rechtsanwalt für Studienplatzklage angerufen und wollte mal wissen, wie es genau geht und was zu beachten ist.
Ich wollte gerne zum ersten Mal im SS 2008 klagen, aber da meinte der Rechtsanwalt, dass dies nicht ginge, da man immer nur zum WS klagen kann und für SS direkt dann mitgeklagt wird.
Sozusagen ein Abwasch...und wenn man dieses Jahr anfängt zu klagen, bekommt man frühestens ein Jahr später einen Platz, in meinem Fall hieße das WS 2008.
Da meine Eltern aber vorher noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollten (der Grund warum ich erst zum SS 2008 klagen wollte), die eine Vorlaufzeit von 3 Monaten beträgt, kann ich dann erst nächstes Jahr WS 2008 klagen und wenn die Klage erfolgreich ist erst einen Platz WS 2009 bekommen.
Weil der Anwalt halt meinte, dass die Klage ein Jahr dauert...
ich hoffe es war verstaendlicher :/?!

Naja, das stimmt nicht, dass die Klagen gekoppelt sind. beim WS verdient der Anwalt halt viel mehr, deshalb will der das natürlich noch mitverkaufen.
Ansonsten kannst du glaube ich sogar noch im Oktober ein paar Unis verklagen, erkundige dich halt einfach wenn die Vorlaufzeit deiner Rechtschutzversicherung abgelaufen ist nochmal, da sprechen die Anwälte dann i.d.R. ganz anders und versuchen halt noch ein paar Unis für einen zu verklagen.
Und wenn du deiner Wartezeit nicht schaden willst, dann studier in der Zwischenzeit im Ausland, Österreich oder Schweiz, da kannst du dich immer noch bewerben... Was Fachnahes wäre auch nicht schlecht, dann kannst du mit ein paar Scheinen ggf. für das 2. Semester klagen und hast viel höhere Chancen reinzukommen.

Sirat
30.07.2007, 16:15
Mein Vorredner hat vollkommen recht.

Du kannst auch so für das SoSe klagen,ohne WiSe,hat ein Freund von mir gemacht.Ob es zeitlich für dieses Jahr noch reicht,weiss ich aber nicht.Und man kann auch nicht nur für das WiSe klagen,das stimmt nicht.

Also ich denke das mit deiner Klage für das SoSe 2008 sollte klappen.Frag doch mal andere Anwälte!

cheers

EDIT: Zu den Rechtschutzversicherungen:

Ein Freund von mir hatte für das SoSe jetzt geklagt,beides nichts geworden.Und die Auxilia wollte plötzlich nicht zahlen,obwohl es im Vertrag steht und sie es Ihm mündlich noch versichert hatten.
Dann kam die Rechnung und die Auxilia zahlte nicht.Gegen ihren eigenen Vertrag.Naja,der Anwalt vom Freund hat einen kleinen Brief geschrieben,und zacK! waren die Kosten,die der Rechtschutz übernimmt,gezahlt.Ein kleiner Drohbrief und alles funktioniert.Vertragstechnisch ist man ja auf der sicheren Seite,wenn man sie korrekt versichert!

Kat87
30.07.2007, 17:18
Ja, dann muss ich mich wirklich bei einem anderen Anwalt erkundigen, aber dieser Herr Dr. Brehm soll halt echt richtig gut sein und so...aber wenn der so eine aehm kacke erzaehlt...
und ja das mit den Rechtsschutzversicherungen ist halt immer problematisch, das gute ist das mein Daddy einen Dr. jur. hat und deswegen die Versicherungen sich glaub ich keine falschen Sachen trauen =)
Wer kennt denn vll sonst noch einen guten Anwalt wo man getrennt klagen kann? Kann mir wer vll eine PN dann schicken?

Linda.1001
30.07.2007, 19:31
Ja, ich meinte, das Klagen für Zahnmedizin in NRW. Hat jemand Erfahrungen bzw. Erfolgsberichte?
:-)

LG und Danke

Leisure Suit Alex
30.07.2007, 20:34
Ja, dann muss ich mich wirklich bei einem anderen Anwalt erkundigen, aber dieser Herr Dr. Brehm soll halt echt richtig gut sein und so...aber wenn der so eine aehm kacke erzaehlt...

Naja, so eine "Kacke" werden dir die anderen Anwälte evtl. auch erzählen, die meisten Anwälte wollen eben das meiste an Geld aus ihren potenziellen Kunden rausholen...

:-meinung

Sag doch Dr. Brehm einfach mal, dass eine Freundin von dir, die nicht genannt werden möchte, auch bei ihm klagt und sagt, dass man separat fürs Sommersemester klagen kann... Vielleicht sagt er ja dann, dass er dich anfangs falsch verstanden hat oder so ;-)

Eddy2k
31.07.2007, 19:55
moin
kann mir jemand helfen?
also ich habe jetzt den Pauschal-preis für die Klagen bei Dr. Brehm bezahlt und würde jetzt gerne wissen ob noch zusätzliche Kosten anfallen. Sprich Gerichtskosten etc.oder ist es so , dass der P- Preis nur das Honorar vom Anwalt deckt?
Hat da jmd erfahrungen


mfg,
Eddy

Leisure Suit Alex
31.07.2007, 20:16
moin
kann mir jemand helfen?
also ich habe jetzt den Pauschal-preis für die Klagen bei Dr. Brehm bezahlt und würde jetzt gerne wissen ob noch zusätzliche Kosten anfallen. Sprich Gerichtskosten etc.oder ist es so , dass der P- Preis nur das Honorar vom Anwalt deckt?
Hat da jmd erfahrungen


mfg,
Eddy

Der Pauschalpreis ist nur das Honorar von Dr. Brehm, Honorar der Gegenanwälte (Tübingen kürzlich bekommen, fast 500 Euro) und Gerichtskosten (je Uni so 100-200 Euro) werden dir dann immer zugeschickt wenn sie anfallen.

Skuff_Royal
03.08.2007, 11:14
Das gibts ja nicht. Vorgestern habe ich das Ergebnis zum EMS in Wien bekommen. Ich habe einen Studienplatz in Wien. Heute ruft mein Anwalt an und sagt mir, ich habe einen Platz in Saarbrücken. Vorläufigen Vollstudienplatz. Ich weiss jetzt garnicht was ich machen soll. Habe mich schon voll auf Wien vorbereitet.

gretsche
03.08.2007, 11:25
---------

Skuff_Royal
03.08.2007, 11:47
Danke. Also ich spiele auch mit dem Gedanken nach Saarbrücken zu gehen.

Von Vorteil ist, dass ich ganz normal umziehen kann, keine neue Versicherung etc. brauche. Was das Studium betrifft würde ich auch lieber in Deutschland bleiben.
Nachteil ist, dass man ja auch wieder rausgeklagt werden kann, auch wenn mein Anwalt das in SB für unbwahrscheinlich hält.
Des weiteren wäre ich in Wien ein vollwertiger Student. Ich habe es dort aus eigener Kraft geschafft und war sogar der 2. Beste aller deutschen EMS Teilnehmer. Das gibt ein besseres Gefühl, als als Kläger an die Uni zu kommen und dadurch benachteiligt zu werden.

Sind das wirklich nur Gerüchte, dass die Professoren den Klägern gegenüber anders sind? Ich habe nicht so ein dickes Fell und glaube das wäre für mich ein Problem.

STREBER20
03.08.2007, 11:51
@Skuff Das war ne Klage die noch ausm WS stammt oder?

Skuff_Royal
03.08.2007, 12:00
Ja, WS 06/07. Da gabs bei einem Beschwerdeverfahren noch 3 Plätze. Und einen davon habe ich bekommen. Anwalt hat vor ner Stunde angerufen. Wäre toll wenn einer von euch noch einen Platz bekommt, dann könnte man sich zusammentun :)

STREBER20
03.08.2007, 12:30
Ach ********... hab ganz vergessen dir zu deinem Platz zu gratulieren!

Also herzlichen Glückwunsch. Kläger an die Macht :-))

PS: Das WS 06 war vor meiner Klageperiode

EzRyder
03.08.2007, 14:03
Kläger an die Macht

Gott bewahre!

Linda.1001
04.08.2007, 12:24
Danke. Also ich spiele auch mit dem Gedanken nach Saarbrücken zu gehen.

Von Vorteil ist, dass ich ganz normal umziehen kann, keine neue Versicherung etc. brauche. Was das Studium betrifft würde ich auch lieber in Deutschland bleiben.
Nachteil ist, dass man ja auch wieder rausgeklagt werden kann, auch wenn mein Anwalt das in SB für unbwahrscheinlich hält.
Des weiteren wäre ich in Wien ein vollwertiger Student. Ich habe es dort aus eigener Kraft geschafft und war sogar der 2. Beste aller deutschen EMS Teilnehmer. Das gibt ein besseres Gefühl, als als Kläger an die Uni zu kommen und dadurch benachteiligt zu werden.

Sind das wirklich nur Gerüchte, dass die Professoren den Klägern gegenüber anders sind? Ich habe nicht so ein dickes Fell und glaube das wäre für mich ein Problem.


Würde Saarbrücken nehmen, es is echt schön dort. Und der Vorteil liegt klar auf der Hand wie du schon sagtest.

Anyhow, viel Spass beim Studium, und herzlichen Glückwunsch.

LG