Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage
also, gehen die dann noch note oder wartesemestern....?!
Weder noch, meines Wissens nach wird gelost.
Irgendwie hört jeder was anderes.Manche kriegen gesagt,es würde dieses Jahr noch klappen,bei anderen dauerts eben bis nächstes Jahr.Ich würde den Anwalt einfach mal ansprechen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist,dass es doch ein Jahr dauert.Der kennt sich mit der Materie sicher am besten aus.
cheers
Ja! Dann ist das wirklich unterschiedlich?! Also mein Anwalt Herr Dr. Brehm meinte, dass man fruehestens nächstes Jahr WS 08 einen Platz bekommt...weiß abe rnicht wielang ich die Zeit bis dahin überbrücken kann und deshalb interessierte mich welcher Anwalt schon früher was reißen kann!
Woher kommen überhaupt die Unterschiede???
Leisure Suit Alex
13.09.2007, 13:46
Hmm...ich kann jetzt auch nicht helfen, aber mir rennt meine Zeit gerade davon!
Habe noch 1 Tag um mich zu entscheiden, ob ich klagen will oder nicht!
Und wollt eben nochmal fragen, ob das stimmt, dass wenn man dieses Jahr klagt, man frühestens zum WS 2008 einen Studienplatz bekommt?
Oder geht das auch schneller (habe verschiedene Dinge darüber gehört und traue meinem Anwalt nicht ganz=) )
Habe meinen Anwalt gefragt, bei 2 Unis kann es dieses Jahr noch klappen, beim Rest dann, wenn sie ein Sommersemester haben, nächstes Jahr im Sommer oder wenn nicht dann im Wintersemester.
Wenn man Pech hat kann es sich aber auch noch um ein weiteres Semester verschieben.
Das gilt für die Eilanträge, bei dem was danach kommt kann es mehrere Jahre dauern, da ist die Wahrscheinlichkeit aber ohnehin gering, dass da noch Plätze frei werden.
Leisure Suit Alex
13.09.2007, 13:51
weiß abe rnicht wielang ich die Zeit bis dahin überbrücken kann und deshalb interessierte mich welcher Anwalt schon früher was reißen kann!
Woher kommen überhaupt die Unterschiede???
Tja, das kann leider kein Anwalt, mehr als Fristen einhalten geht nicht.
Wenn dir ein Anwalt erzählt, dass er dir in diesem Jahr noch einen Platz besorgen kann, dann lügt er dich schamlos an und reicht im schlimmsten Fall die Klage wohl nicht termingerecht oder überhaupt nicht ein, da er keine Ahnung von Kapazitätsklagen hat, solche Fälle kenne ich auch... Am Ende reden sich diese Anwälte aus sowas aber auch noch recht gut raus :-))
Leisure Suit Alex
13.09.2007, 13:54
bin auch am überlegen mit klagen und ich habe gelesen, dass manche unis, bei denen man plätze "gefunden" hat über die kapazitätsklage, diese plätze über eine persönlich rangposition vergeben. wisst ihr, was damit genau gemeint ist? also, gehen die dann noch note oder wartesemestern....?!
Hamburg vergibt die Plätze glaub ich nach ZVS Rang der Kläger und Landeskinder werden dort bevorzugt... ob andere Unis das auch machen weiss ich nicht, die meisten losen jedenfalls einfach.
oookA...also hat meiner einfach das Schlimmste voraus gesagt =)
Ich dachte schon, er wolle mir irgendwie einen Platz unterschlagen oder so, weswegen ich hätte länger warten muessen als andere =)
Ja die Chancen sind gering, aber ich versuch es einfach!
Grüßt euch,
wie fast alle hier,
bin auch ich einer der Frustrierten, die bis jetzt keinen Studienplatz Humanmedizin erhalten haben.
NC 2,3 ; WS 2/3
Ich habe auch schon mit dem Gedanken gespielt nach Budapest zu gehen,
allerdings wird bei den Semestergebühren an der deutschen Uni dort schnell klar,
dass man wohl auch klagen könnte, wenn man bereit ist so viel Geld dafür auszugeben.
wie eine Kapazitätsklage funktioniert hab ich nun verstanden, aber was kostet sie denn nun wirklich, wenn man effektiv vorgehen will und sehr viele Unis verklagt`?
Wer kann Zahlen nennen?
Grüße
Jakob
Schliess im Voraus eine Rechtschutzversicherung ab,das reduziert die Kosten erheblich.
Leisure Suit Alex
13.09.2007, 19:25
Grüßt euch,
wie fast alle hier,
bin auch ich einer der Frustrierten, die bis jetzt keinen Studienplatz Humanmedizin erhalten haben.
NC 2,3 ; WS 2/3
Ich habe auch schon mit dem Gedanken gespielt nach Budapest zu gehen,
allerdings wird bei den Semestergebühren an der deutschen Uni dort schnell klar,
dass man wohl auch klagen könnte, wenn man bereit ist so viel Geld dafür auszugeben.
wie eine Kapazitätsklage funktioniert hab ich nun verstanden, aber was kostet sie denn nun wirklich, wenn man effektiv vorgehen will und sehr viele Unis verklagt`?
Wer kann Zahlen nennen?
Grüße
Jakob
So grob überschlagen, wenn man fast jede Uni verklagen will, kostet es wohl ca. 15000 Euro, also Anwaltskosten, Gerichtskosten usw.
Ich schätze aber, dass es im Endeffekt billiger kommt, ein guter Anwalt klagt beispielsweise von sich aus nur bei den Unis die Erfolg versprechen.
Schliess im Voraus eine Rechtschutzversicherung ab,das reduziert die Kosten erheblich.
Die hat leider schon gekündigt :-blush
bekomm keine mehr....
scheiß StVO^^
Kannst nicht woanders eine machen? Informier dich doch überall!
Leisure Suit Alex
15.09.2007, 09:17
Schliess im Voraus eine Rechtschutzversicherung ab,das reduziert die Kosten erheblich.
Hat das hier wirklich mal bei jemanden funktioniert, dass die RSV das zahlt?
Laut www.studienplatztausch.de zahlen die ja bei sowas nie, egal was die Versicherungsvertreter versprechen:
Einklagen von Studienplätzen
Grundsätzlich ist eine Klage nur zum 1. Semester möglich. Ein Rechtsanspruch im höheren Semester besteht nicht.
Klagen werden meist von Rechtsanwälten (RA) kostenpflichtig durchgeführt. Rechtsschutzversicherungen übernehmen keine Kosten - ganz gleich, was ein Versicherungsverkäufer auch immer versprechen mag!
Im ZVS-Info könnt ihr viele Adressen von RA's in Erfahrung bringen.
Aber Achtung: Ein Erfolg ist nicht garantiert und ein anschließender Studienortwechsel sehr schwierig!
Am besten, ihr sichert euch für diesen Teil ebenfalls die Hilfe des RA.
Oder steht bei euch das ausdrücklich Schwarz auf Weiss im Vertrag, dass die das zahlen? :-nix
Wenn du allgemeines Verwaltungsrecht versichert hast,so mein Anwalt,müssen die rein rechtlich zahlen.Natürlich lehnen die das erst ab und wehren sich extrem.Dafür gibts ja den Anwalt.So geschehen bei einem guten Freund von mir:
Hatte nur 2 Unis angeklagt,RSV vorher abgeschlossen.Die wollte natürlich nicht zahlen und für die war das auch geklärt.Er hat dann dem Anwalt bescheid gesagt,der hat einen netten Brief an die Versicherung geschrieben,und siehe da,es geht doch.Die RSV hat gezahlt.
Es scheint also doch zu funktionieren.Wichtig ist halt nur,dass man dafür versichert ist.Und deswegen unbedingt vorher mit dem Anwalt absprechen.
So einfach dürfte das nicht gehen... man hat ja auch Wartezeiten nach dem Abschließen, damit gerade sowas nicht gemacht wird...
Ich hab Donnerstag den Termin bei nem recht namhaften Anwalt aus Recklinghausen.... er meinte die Chancen stehen bei 60-70% eine Zulassung zu erhalten. Je nachdem wie viele klagen.
Aber ich denke für mich reicht das!
So einfach dürfte das nicht gehen... man hat ja auch Wartezeiten nach dem Abschließen, damit gerade sowas nicht gemacht wird...
Ich hab Donnerstag den Termin bei nem recht namhaften Anwalt aus Recklinghausen.... er meinte die Chancen stehen bei 60-70% eine Zulassung zu erhalten. Je nachdem wie viele klagen.
Aber ich denke für mich reicht das!
joa, habe mich auch informiert und war bereit zu klagen, doch aufgrund eines alten RS-vertrags wird das dieses semester nichts mehr. mein anwalt sprach auch von 70-85%, allerdings weiß ich nicht worauf diese prozentangabe beruht, schließlich schreibt er in einer broschüre, dass die chancen bezüglich humanmedizin generell gering sind (wahrscheinlich summieren sie die chancen pro uni ... wenn man z.B. 10 unis verklagt ;))
ein kumpel klagt jetzt, dann werde ich sehen, ob ich einfach pech hatte mit der RS oder doch nichts "verpasst" habe ... habe hin und wieder hier oder in anderen foren von dubiosen zahlen gelesen, welche veranschaulichen, dass 20 oder 30 mal so viele kläger wie zu vergebende plätze existieren, deswegen bin ich auch etwas irritiert über die prozentangaben ...
naja, wie gesagt die RS hab ich auch nicht mehr...
Wenn das Geld inn Sand gesetzt wird, wäre schade ;-)
Aber mal abwarten was der gute Herr so von sich gibt, der wird ja Erfahrung haben.
Werde euch hier auf dem Laufenden halten, wie es bei mir voran geht...
Ich habe nirgens davon geredet,dass er den Rechtschutz kurz vorher abgeschlossen hat.Darum ging es ja auch gar nicht.Die Wartezeit war schon um,er hatte es schliesslich alles gut kalkuliert wie es sein sollte.
Es ging mir darum die Frage zu klären,ob der RS generell zahlt,und Ja,generell kann man ja sagen.Wie das im Einzelfall ist,das ist eine andere Sache.
cheers
Linda.1001
17.09.2007, 22:01
So einfach dürfte das nicht gehen... man hat ja auch Wartezeiten nach dem Abschließen, damit gerade sowas nicht gemacht wird...
Ich hab Donnerstag den Termin bei nem recht namhaften Anwalt aus Recklinghausen.... er meinte die Chancen stehen bei 60-70% eine Zulassung zu erhalten. Je nachdem wie viele klagen.
Aber ich denke für mich reicht das!
*grins* 60-70 % ??? :-notify
*grins* 60-70 % ??? :-notify
In Beschwerdeverfahren stimmt die Quote. In der ersten Instanz ist sie allerdings lächerlich.
Linda.1001
18.09.2007, 14:56
sag ich ja! :-))
Ich kenne den o.g. RA.
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