Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage
Habe gehört, dass einige (oder alle??) der 70 Teilzeitstudienplätze, die letztes Jahr in Göttingen verlost wurden, in einen Vollstudienplatz umgewandelt wurden. Weiß da einer mehr von??
Ja, freiwerdende Vollstudienplätze werden an die Direktbewerber verteilt. Deswegen ist die Direktbewerbung bei der Uni fürs nächsthöhere Semester obligat
STREBER20
28.09.2007, 12:38
@kra: waren das 70 erklagte plätze zum ws 06/07 oder hast du ws 06/07 und ss 07 addiert? (bezogen auf zahn- oder humanmed.?)
Ich mein das ist nur zum SS gewesen.
@Gersig: laut meinem Anwalt wurde mein "vorläufiger" in einen "permanten" Studienplatz umgeschrieben. Was heißt das jetzt? Vollstudienplatz? Sicherer Teilstudienplatz? Hab zuerst Luftsprünge gemacht aber inzwischen kommen mir da ganz große Zweifel...
STREBER20
28.09.2007, 15:21
Also zum SS 07 wurden in Humanmed. genau 20 Plätze erklagt, keine Ahnung wieviele es in Zahnmed. waren. Aber wie du da auf 70 kommst ist mir ein Rätsel :-nix
@Kra: normalerweise garantieren die eingeklagten Plätze allesamt ein Studium bis zum "ersten studienplatzlimitierenden Ereignis", sprich dem Physikum. Wenn eine Uni aufgrund einer Einstweiligen Anordnung Kläger aufnehmen muss, tut sie dies, legt aber oftmals weitere Rechtsmittel ein. Wenn diese ausgeschöpft sind, hat man den eingeklagten Platz sicher. Es gab in Marburg auch schon den Fall, dass die Kläger nach dem ersten Semester wieder rausgeschmissen wurden. Wie dein Fall jetzt konkret aussieht, würde ich nochmals mit deinem Anwalt klären.
ringelflocke
28.09.2007, 15:52
Habe gehört, dass einige (oder alle??) der 70 Teilzeitstudienplätze, die letztes Jahr in Göttingen verlost wurden, in einen Vollstudienplatz umgewandelt wurden. Weiß da einer mehr von??
ich kenne eine studentin aus göttingen, die ihr physikum grad bestanden hat und nun dumm dasteht. sie hatte auch nur einen teilstudienplatz, bisher sieht da nichts nach verlängerung aus.
Wenn eine Uni aufgrund einer Einstweiligen Anordnung Kläger aufnehmen muss, tut sie dies, legt aber oftmals weitere Rechtsmittel ein. Wenn diese ausgeschöpft sind, hat man den eingeklagten Platz sicher.
Die Rechtsmittel sind laut Anwalt ausgeschöpft. Trotzdem ist mir nicht klar, ob ich nun nur den Teilstudienplatz sicher habe oder den Vollstudienplatz. :-nix
Am Wilhelmsplatz konnte man mir leider auch nicht wirklich weiterhelfen.
Muß wohl bis Montag warten...
Denke auch, die werden das am besten wissen. Ich drück dir die :-top
Hallo Leute,
sagt mal, wie war das bei euch wenn ihr geklagt habt und das über die RSV abrechnen lassen wolltet? Musstet ihr die Rechnung des RAs und der Gerichte selber bei der RSV einreichen oder hat das euer RA erledigt?
Also, von einem anderen Rechtsstreit (nicht mein eigener und auch keine Studienplatzklage) weiss ich, dass der RA die Rechnung direkt an die RSV geschickt hat. Wie läufts denn nun mit den Studienplatzklagen und Erstattung durch RSV?
LG und danke für eure Antworten.
Das klaert auch der Anwalt ab.Zumindest von einem Fall der Studienplatzklage den ich kenne.
Ausserdem kann es sein,dass man dem Anwalt gar keinen eigenen Anteil zahlen muss wenn man eine RSV hat.Ich wuerde auf jeden Fall fragen ob der RS das nicht auch bezahlt.Also schon darauf hindraengen,dass sie es sich durch den RS bezahlen lassen sollen.Ich bin mir aber nicht ganz sicher.
cheers
Also bei mir schauts jetzt echt so aus, dass ich einen "festen" Teilstudienplatz habe. So oder so: es ist ne gute Nachricht, hätte auch anders ausgehen können!!
Herzlichen Glückwunsch, besser als gar nix :-top
@kra
zu welchem Semester bekämst du denn den Platz?
Weil die aktuellen Klagen dauern ja noch...hmm warten warten warten
Ich bin schon seit einem Jahr in GÖ.
Ich kenne mich mit einklagen nicht so aus. Aber ab wann sollte man sich für das SS 08 einklagen?? Und wie teuer wäre denn so etwas?
Vor Fristende zum Anwalt gehen...
alle Unis in Baden-Württemberg vor Fristende Antrag stellen übern Anwalt!
Bei allen anderen haste noch viel Zeit, aber das macht der RA.
Kosten im SS halten sich in grenzen, da nicht viele Unis Humanmedizin im SS anbieten....8 oder 9.
Das begrenzt aber auch die Chancen!
Kosten musste selber mal gucken hängt davon ab wie viele Unis.
Bei manchen lohnt es auch nicht!
Manche haben nen Gegenanwalt, da musste höchstens 500€ zu den Gerichtsgebühren rechnen... d.h. solltest du 6 Unis aufwärts anstreben, dann biste bei ca. 2500- 4000 hängt halt von den Gegenanwälten ab, die sind das teuerste. Kann der Ra aber alles erklären etc.
hab auch überlegt zum SS08 zu klagen..... aber von den anwälten bekommt man ja schon einige unis genannt, bei denen die chancen sehr hoch sind einen platz zu bekommen..... aber diese unis bieten ja kein SS an, oder?? und lohnt es sich generell (wegen der anzahl der kläger) eher zum SS oder zum WS zu klagen??
STREBER20
02.10.2007, 21:00
lohnt sich heutzutage leider kaum noch. zum wintersem jedoch etwas mehr als zum sommersem. im sommersem liegts nicht an der hohen klägerzahl, sondern weil die unis ihre kapazitäten vollausschöpfen, sog. techn. überbuchungen, wodurch ein herausklagen von plätzen unmöglich gemacht wird. musste auch schon diese erfahrung machen.
irgendwie weiß ich grade nicht was ich machen soll... will nicht jammern, aber bin grad total am boden zerstört (ja man kann mich schon aufssammeln...): hab mitbekommen dass ich mit mind. 11 wartesemestern zu rechnen habe, will eigentlich klagen aber wenn ich so mitbkomme wie der schuss nach hinten losgehen kann. meine eltern unterstützen mich sehr, allerdings muss ich die hälfte der klagekosten übernehmen- gespart habe ich und momentan hab ich neben meiner ausbildung noch 2 nebenjobs- da soll mir mal keiner kommen mit: von vaddi in den ar** geblasen bekommen.....
ich weiß, ich hätte mich mal mehr in der schule anstrengen müssen, wo ich ohnehin schon sehr lange wusste, dass ich medizin studieren will... und der gedanke der neuoritierung schmeckt mir überhaupt nicht... aber wäre es nicht das sinnvollste? ich weiß im moment einfachn icht weiter.... :-((
STREBER20
02.10.2007, 22:22
du kannst es ja mal versuchen, zum sommersemester zu klagen. ich dachte vor der klage auch "das ist so teuer, da muss einfach ein platz dabei rausspringen" und wollte nicht hören auf einen anrat einer userin hier, dass es zum sommersemester relativ sinnlos ist. gerade mal bei 2 von den sieben unis, die ich zum sommersemester verklagt habe, sind plätze rausgesprungen (glaube einmal so 20 plätze auf ca. 330 kläger, losverfahren also), bei 5 ganze 0 plätze. das hatte sich echt gelohnt...
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