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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage



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kra-
21.10.2007, 09:57
Ähm... hab wie bereits oben geschrieben schon einen Teilstudienplatz in Göttingen, habe mich aber natürlich bei der ZVS weiter beworben. Nun habe ich auch von der ZVS eine Zulassung bekommen - ebenfalls für einen Teilstudienplatz fürs 1. FS. Was mache ich denn jetzt damit? An andere Leute vergeben kann man den ja sicher nicht, oder..? ;)

FuB4r
21.10.2007, 12:58
Habt ihr etwa schon Klage eingereicht?
Ich hatte Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt (innerhalb der Frist), bisher aber noch nix von den Unis gehört...

Jauheliha
21.10.2007, 14:07
Ich nehme an du willst für's Sommersemester klagen?
Hier geht's noch ums Wintersemester...
Für deinen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung wirst du von den meisten Unis gar keine Antwort erhalten, es zählt alleine die Tatsache, dass du diesen Antrag gestellt hast.

@ -kra:
Hast du denn mittlerweile schon einen endgültigen Teilstudienplatz oder bist du noch vorläufig eingeschrieben?

Kat87
21.10.2007, 15:42
Bei welchen Unis klagt ihr alle denn? Und wievielen?
Hamburg ist am 26.10 dran...

kra-
21.10.2007, 17:06
Ich nehme an du willst für's Sommersemester klagen?
@ -kra:
Hast du denn mittlerweile schon einen endgültigen Teilstudienplatz oder bist du noch vorläufig eingeschrieben?

Seid ein paar Wochen habe ich einen endgültigen Teilstudienplatz.

Jauheliha
21.10.2007, 17:10
Oh, cool! Die ZVS-Zulassung kannste dir dann ja einrahmen und über's Bett hängen... :-))

kra-
22.10.2007, 17:51
Jo, ich werds fallen lassen, dann freut sich jemand anderes. ;)

Jaki
23.10.2007, 14:58
Irgendwie hab ich das Gefühl das geht hier am Thema vorbei!

Also die Verfahren oder was auch immer finden ja unterschiedlich, je nach Bundesland statt.

Hat jemand denn nun noch Termine außer Hamburg oder wie sieht's aus?

Das du nen Teilstudienplatz im ZVS-Verfahren bekommen hast kra, interessiert hier nicht.

kra-
23.10.2007, 18:13
Das du nen Teilstudienplatz im ZVS-Verfahren bekommen hast kra, interessiert hier nicht.


:-keks

zvesda
24.10.2007, 15:10
mal so eine allgemeine frage: stimmt es dass alle eingeklagten studis total mies von den profs und kommolitonen behandelt werden?? :-nix

CaliforniaKicky
24.10.2007, 16:50
nein, das stimmt nicht

zvesda
24.10.2007, 17:10
ich hoff es sehr, aber hab schon hier und da in diesem forum was anderes gehört.. kann aber nciht abschätzen ob das oft vorkommt oder nicht

Kat87
24.10.2007, 17:23
Also:
Von den Mitstudenten nicht, die wissen das halt nicht, außer du sagst es denen =)
Und bei den Profs schon eher,
mein Cousin hat sich eingeklagt und er meinte, er wurde zusammen mit allen Klägern in eine Gruppe gesteckt und sie mußten halt in dieser Gruppe arbeiten und es wurde sehr auf sie geachtet.
Aber sie wurden nicht schlechter benotet, sondern es wurde nur ein Auge auf sie geworfen.
Was aber ja auch klar ist, für jeden erfolgreich eingeklagten Student muss die Uni Geld bezahlen (halt Gerichtskosten)
Zudem meinte er auch, dass die alle Unis ein Register haben wodrauf steht, wer wie reingekommen ist...
hätte deswegen auch Losverfahren besser gefunden, aber hauptsache rein!

Aehm bei welchen Unis klagt ihr denn so?

zvesda
24.10.2007, 21:46
na solange man nur besonders acht auf dir kläger gibt, ist es ja noch gut....

da ich erst vorhabe nächstes jahr zu klagen, kann ich bis jetzt nur sagen, dass ich auf jeden fall dresden,leipzig,göttingen,greifswald und rostock nehmen werde... will noch weitere 5reinnehmen, aber welche es sin wird sich nochentscheiden... falls ichdenn überhaupt klage und nicht im ausland anfange..

aber es stimmt doch dass man, wenn man eingeklagt ist, ncht die uni wechseln darf, oder?

EDIT: müssen die kläger nicht die anwaltskosten der gegenseite zahlen, wenn diese eine rechtsvertretung hat? ichdachte es bleibt alles auf schultern der kläger hängen.....

und eines will ich nur betonen: das recht ist auf der seite der kläger, da die unis per gesetz dazu verpflichtet sind ALLE plätze zu besetzen. wenn sie es nicht tun und es ihnen nachgewiesen wird, bekommen die kläger ihr recht und dürfen studieren.. ich hab das gefühl dass dies allzuoft untergeht

Kat87
24.10.2007, 23:11
Seit wann hast du denn Abi?
Und möchtest du dann nächstes Jahr SS oder WS klagen...
habe ja gelesen, dass du schon ein Beratungsgespräch am Telefon hattest. Naja also das Klagen kann ja auch bis zu einem Jahr dauern, bis dann alle Gerichtsverfahren abgeschlossen wurden! Also Kläger zu diesem WS 07/08 können vielleicht erst WS 08/09 anfangen...
Und hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Mein Dad (Jurist) meinte, man würde bis zu 7000€ dadurch sparen, naja wir haben es zu spät gemacht, die Rechtsschutzversicherung hat ja ne Vorlaufzeit von 3 Monaten...doof gelaufen :(

Und das mit der Uni nicht mehr wechseln können, habe ich noch nie gehört! Stand auch in keinen Unterlagen des Anwalts :-nix

Und man muss nur die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen, wenn man die Klage verliert und der Uni keine weiteren Plätze nachgewiesen werden können!
Gewinnt die Uni, muss der Kläger die Anwaltskosten der Uni übernehmen!
Und ja einige Unis haben ja immer noch keine Anwälte, sodass man nur Gerichtskosten übernehmen muss!
soweit ich weiß :-)

Ja, ich stimm Dir zu! Also das es zu oft untergeht, dass falls die Uni wirklich Plätze "unterschlägt", wir nur zu unserem Recht kommen.
Nicht-Kläger beschweren sich ja immer, dass es ungerecht sei und laaber
Naja vereinfacht gesagt:
Wir helfen einfach, dass die Ressourcen der Uni optimal genutzt werden können :-top

Ist jetzt aber mal ganz schön lang geworden =)

CYP21B
25.10.2007, 05:49
Seit wann hast du denn Abi?
Und möchtest du dann nächstes Jahr SS oder WS klagen...
habe ja gelesen, dass du schon ein Beratungsgespräch am Telefon hattest. Naja also das Klagen kann ja auch bis zu einem Jahr dauern, bis dann alle Gerichtsverfahren abgeschlossen wurden! Also Kläger zu diesem WS 07/08 können vielleicht erst WS 08/09 anfangen...
Und hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Mein Dad (Jurist) meinte, man würde bis zu 7000€ dadurch sparen, naja wir haben es zu spät gemacht, die Rechtsschutzversicherung hat ja ne Vorlaufzeit von 3 Monaten...doof gelaufen :(

Und das mit der Uni nicht mehr wechseln können, habe ich noch nie gehört! Stand auch in keinen Unterlagen des Anwalts :-nix

Und man muss nur die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen, wenn man die Klage verliert und der Uni keine weiteren Plätze nachgewiesen werden können!
Gewinnt die Uni, muss der Kläger die Anwaltskosten der Uni übernehmen!
Und ja einige Unis haben ja immer noch keine Anwälte, sodass man nur Gerichtskosten übernehmen muss!
soweit ich weiß :-)

Ja, ich stimm Dir zu! Also das es zu oft untergeht, dass falls die Uni wirklich Plätze "unterschlägt", wir nur zu unserem Recht kommen.
Nicht-Kläger beschweren sich ja immer, dass es ungerecht sei und laaber
Naja vereinfacht gesagt:
Wir helfen einfach, dass die Ressourcen der Uni optimal genutzt werden können :-top

Ist jetzt aber mal ganz schön lang geworden =)


Schon mal daran gedacht, dass die angeblichen Kapazitäten nur Scheinkapazitäten sind? Null Ahnung, aber zumindest mal den Mund weit aufreißen...

Kat87
25.10.2007, 09:55
Ja, aber ich meinte doch auch, dass die Kapazitäten "Scheinkapazitäten" sind...
wie meinst du das denn?

Hehe, habe mir gerade durchgelesen, dass du ein Klagengegner bist!
Ich versteh Dich darin vollkommen.
Die Medizinvorlesungen sind schon so total überfüllt und wenn dann noch Kläger kommen, wird es enger.
Zudem ist es auch ungerecht, dass sich einige die Klage leisten können!
Aber dieser finanzielle Aufwand kann mit einer Rechtsschutzversicherung "minimal" sein...

Ich finde das System mit der ZVS aber auch ungerecht und tja...
Aber eigentlicht ist es hier ein Pro-Klagen Thread, deswegen kann man ja vielleicht Diskussionen in andere legen =)

zvesda
25.10.2007, 10:52
@kat87
wir haben die erweiterung der rechtsschutzversicherung leider etwas zu spät abgeschlossen. aber wir könnten schon zum SS klagen...da aber die chancen da weitaus geringer sind mach ich es erst zum nächsten WS. wir haben die eigenbeteiligung in der RV rausgenommen, sodass wir nur die außergerichtlichen anwaltskosten übernehmen müssen.. zumindest meinte der eine anwalt was davon- als ich die RV angerufen hab, meinten die, dass es da keine kosten gäbe, die von uns selbst gezahlt werden müssten.
hast du dises jahr geklagt? und erfolg gehabt?

STREBER20
25.10.2007, 10:58
Klagegegner haben in diesem Thread nix verloren! Der Sinn des Threads ist es, dass sich Kläger untereinander austauschen (z.B. über die neusten Ergebnisse)! Ein Zugespamme alà Klage ist unfair blabla hat hier nix verloren! Macht nen eigenen Thread auf!

Aber das wurde schon 1000mal gesagt, scheinbar jedoch kapieren es einige Sturköpfe immernoch nicht!

zvesda
25.10.2007, 13:58
Klagegegner haben in diesem Thread nix verloren! Der Sinn des Threads ist es, dass sich Kläger untereinander austauschen (z.B. über die neusten Ergebnisse)! Ein Zugespamme alà Klage ist unfair blabla hat hier nix verloren! Macht nen eigenen Thread auf!


:-dafür :-meinung