Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage
Imperium
28.12.2005, 11:16
Jeder sollte eben die Möglichkeit haben einen Platz zu bekommen. Wenn man die Kriterien nicht erfüllt, dann muss man halt warten, was ich gerechte finde. Nur dass die WS-Quote immer kleiner wird ist eben eine Sauerei. Ansonsten kann man die Lücke eben schön mit einer Ausbildung füllen.
yzBastian
28.12.2005, 14:04
Gebe dir da recht.
<Ironie an>Nur heute kann man bei vielleicht 10 nötigen WS ja schon sogar ein paar Jahre Berufserfahrung mitbringen nach der Ausbildung. :-))<Ironie aus>
blondesengelchen31
29.12.2005, 08:45
Kurz zum Topic:
München soll gestern Plätze an Kläger vergeben haben!! :-notify
Hab zumindest von einem gelesen, der seit gestern Bescheid hat! :-angel
yzBastian
29.12.2005, 09:20
Hab zumindest von einem gelesen, der seit gestern Bescheid hat! :-angel
Auch, wenn ich da nicht geklagt habe, aber aus Interesse, wo hast du das gelesen? :-D
blondesengelchen31
29.12.2005, 15:51
Die Fachschaft der Uni München hat ja ein eigenes Forum - und da hat gestern jemand geschrieben, dass er gerade einen Platz bekommen hat!! Über Klage!
www.medi-board.de
Unter Erstsemester steht das, wenn du es nachlesen willst! :-top
Finde es ja komisch, dass mir jemand, der dort studiert erzählt hat, dass die Plätz nur "normal" verlost werden und jetzt mussten sie doch Plätze an Kläger vergeben! :-sleppy
:-dance
blondesengelchen31
29.12.2005, 15:57
:-blush Nun, kann sein, dass das jetzt mit München doch nicht stimmt!!
Hat sich glaub ich doch nur als Scherz erwiesen (oder auch nicht?! - 100%ig kann ich es nicht sagen!)!
Ach wie ich das liebe, wenn man hofft, was ernsthaftes zu lesen und informiert zu werden und dann....*schnief*
Naja, :-keks
Stimmt, jetzt wohl doch! Ahhhh, ich werde wahnsinnig!!! :-))
Derjenige hat den Beitrag wohl für eine Bekannte geschrieben...
Ach, ich überlass es einfach euch, darüber zu entscheiden! :-party
yzBastian
29.12.2005, 16:35
Der Bruder des Onkels der Schwester der besten Freundin des Schwipp-Schwagers....verstehe! :-))
Also, laßt euch nicht von solchen Finten verrückt machen! ;-)
Dressman
30.12.2005, 11:47
Hi!
Göttingen:
Zahnmedizin -> 10 plätze für 140 bewerber, es wird aber vermutet, dass min. 20 einen platz bereits haben und somit nur 100-120 bewerber übrigbleiben
humanmedizin -> 115 weitere plätze für etwa 700 bis 750 studienplatzbewerber (allerdings weiß ich nicht, ob es sich hierbei um teilzeit handelt)
die verlosungen finden wohl erst im neuen jahr statt
guten rutsch!!
alle humani-plaetze sind teilstudienplaetze...
Medicus85
30.12.2005, 17:48
Omann , in Göttingen gibs einen Bewerber weniger, d.h., falls ich einen Platz dort bekomme , kriegt ihn ein anderer :P
MediFreaK
30.12.2005, 19:20
Omann , in Göttingen gibs einen Bewerber weniger, d.h., falls ich einen Platz dort bekomme , kriegt ihn ein anderer :P
hast du nen platz irgendwo bekommen??
blondesengelchen31
31.12.2005, 16:07
hast du nen platz irgendwo bekommen??
Ja, ja, unser lieber Medicus hat doch einen Losplatz für Zahnmedizin in Düsseldorf bekommen... Glückspilz der... :-top Und für Psycho glaub ich auch, hat er aber dann nicht angenommen!
Dressman
13.01.2006, 18:10
<--- rangplatz 21 (von 115) in göttingen
aber ich bin mir sicher, dass die uni beschwerde einlegen wird... ist halt nur die frage, wie viele dann wirklich anfangen dürfen! ein vergleich mit 25 würde mir reichen :-dance
Medicus85
13.01.2006, 23:12
WOher weisst du deinen Rang?? Du Glückspilz!!! da kann ich dir doch nur gratulieren und alles alles Gute wünschen! Platz 21 wird ausreichen... 100%!!!
Max 30 Plätze werden zurueckgezogen!!! Da bin ich mir sicher!!!
Also viel Spass beim Studieren!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!
Omann , in Göttingen gibs einen Bewerber weniger, d.h., falls ich einen Platz dort bekomme , kriegt ihn ein anderer :P
Hmm irgendwie denke ich gerad über meinen Zulassungsbescheid nach
"Zulassungsbescheid zum WiSem =05/06
Studiengang 01:33 Medizin
Studienort: 103 U Göttingen
"
:-blush
ich wollte den Studienort so oder so nicht, freut mich umso mehr, dass ihn jemand anders eher gebraucht hat ...
hallo alle zusammen.....und zwar hab ich mal ne frage.....übernimmt eigentlich die rechtsschutzversicherung die kosten bei einer studienplatzklage?? hab mich da mal bei der versicherung erkundigt....dort sagte man mir, dass es von fall zu fall verschieden ist und man es nicht einfach so pauschal sagen kann.....hat jemand von euch schon mal erfahrungen damit gemacht? kann es wirklich sein, dass die versicherung die kosten übernimmt oder möchte der mich nur hinhalten in der hoffnung, dass ich evtl ein vertrag abschliesse??
mfg Timo
Zoidberg
14.01.2006, 13:50
Die Rechtsschutz übernimmt das mit Sicherheit nicht.
es gibt sogar schon rechtsschutzversicherungen die damit werben kapazitaetsklagen zu uebernehmen. allerdings ist das lustige, dass auch die dann (meist) nicht zahlen. es gibt wohl vereinzelt faelle wo kosten uebernommen werden, aber das ist tatsaechlich die absolute ausnahme.
zudem sollte dir klar sein, dass eine neu abgeschlossene rechtsschutzversicherung bei klagen die von einem selbst ausgehen (was hier der fall waere) erst - je nach versicherung - nach 3-6 monaten greifen.
auf jeden fall muss es eine rechtsschutzversicherung sein verwaltungsklagen beinhaltet und das ist eben bei so normalen rechtsschutzversicherungen, wie se de meisten haben, nicht der fall und wie mein vorredner sagte, eine abschließen und kurz darauf klagen geht so wie so nicht.
Dressman
15.01.2006, 17:37
WOher weisst du deinen Rang?? Du Glückspilz!!! da kann ich dir doch nur gratulieren und alles alles Gute wünschen! Platz 21 wird ausreichen... 100%!!!
Max 30 Plätze werden zurueckgezogen!!! Da bin ich mir sicher!!!
Also viel Spass beim Studieren!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!
mein rang stand in einem schreiben vom anwalt. gestern ist ein neuer brief gekommen, in dem steht:
Zugleich müssen wir darauf hinweisen, dass die Universität Göttingen offensichtlich die Zulassungsbescheide nicht zu verschicken gedenkt. Sie hat am heutigen Tag beim OVG Lüneburg einen Aussetzungsantrag (d.h. einen Antrag auf Aufsetzung der Vollstreckung aus der erstinstanzlichen Entscheidung) gestellt.
wie gesagt, meinet wegen sollen die sich im vergleich auf 50 plätze einigen :)
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