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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage



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Leisure Suit Alex
19.11.2007, 06:48
so,guten tag.
ab heute möchte ich hier auch endlich etwas mitmischen.
habe schon seit längerem sämtliche diskussionen verfolgt,nur noch nicht die muße gehabt mich hier vernünftig anzumelden.
und ich habe gleich eine wichtige frage:
wie wäre der studienbeginn nun bei einer einklage?ich meine,dieses semester ist schon soweit fortgeschritten,dass man unmöglich die scheine nachholen kann!
und was passiert,wenn die uni an die man dann käme,nur wintersemester anbietet?
hat man dann 1 jahr "leerlauf"?oder macht man dann erst das 2.semester und dann das 1.,dann das 4. und dann das dritte?
kann mir nicht vorstellen,wie das funktionieren soll.... :-???
würde mich riesig über eine antwort freuen (alleine schon,weil es die erste wäre)
gute nacht :-sleppy

I.d.R. hat man bei Unis, die nur zum Wintersemester einen Studienstart anbieten, ein Jahr Leerlauf... Bei denen fürs Sommersemester geht es dann schon im Sommersemester los.

Gast47
19.11.2007, 20:02
Aus Gründen, die ich hier im Forum nicht veröffentlichen darf, muss ich all´meine geposteten Beiträge komplett editieren !


Ich hoffe ihr habt Verständnis ! :peace:

Puy de Dôme
19.11.2007, 20:13
Ne, scheint wohl nix gewesen zu sein.

Gast47
19.11.2007, 20:35
Aus Gründen, die ich hier im Forum nicht veröffentlichen darf, muss ich all´meine geposteten Beiträge komplett editieren !


Ich hoffe ihr habt Verständnis ! :peace:

Puy de Dôme
19.11.2007, 21:27
Meiner nicht.

Leisure Suit Alex
20.11.2007, 10:12
das kann doch nicht wahr sein !
mein anwalt hat es im bericht geschrieben, dass am 16.11 der zweite erörterungstermin stattfindet.

Hast du auch den Anwalt, der vom 09. bis zum 26.11. in der Karibik ist? ;-)
Evtl. gibt es ja Neuigkeiten, wenn er wieder da ist.

CaliforniaDream
20.11.2007, 11:50
hallo,
rein interessehalber:
eine meiner bekannten klagt auch. schon 1,5 jahre erfolglos. sind beschwerden generell aussichtsreicher oder ist das genauso vergebene liebesmühe?

STREBER20
20.11.2007, 12:02
mhm schwierige Frage. Eine Beschwerde steht und fällt mit dem Anwalt. Wenn deine Bekannte einen Anwalt hat, der nicht fähig ist, in der 2. Instanz gut zu begründen und zu argumentieren, bringt es nichts. Jedoch kommt es sicher auch auf die Uni an, denn wenns dort keine Plätze mehr gibt, kann der Anwalt noch so gut sein...

CaliforniaDream
20.11.2007, 12:24
aber ein guter anwalt wird doch nicht eine beschwerde einleiten wenn er keine aussicht auf erfolg sieht, oder? btw ich weiß nicht welchen anwalt sie hat. ich kenn mich da sowieso nicht aus.

Alex84
20.11.2007, 13:06
Bei mir ist auch noch die Beschwerde Hannover vom WS 2006/07 offen... Ob da noch was rauskommt weiß ich auch nicht. Wäre aber schon geil oder? 06/07 geklagt und 08 anfangen :-)) , wobei... ich würde trotzdem vor Freude die Bude zusammenschreien :-top

Alex

Dauerläufer
20.11.2007, 13:59
Hallo,ich weiß nicht ob das hier so reinpasst:Was habt Ihr ungefähr pro Uni bezahlt an den Anwalt,wenn Ihr eine KLage zurückgezogen habt?

CaliforniaDream
20.11.2007, 16:14
ist das dann wie bei den eilverfahren so, dass ausgelost wird, oder bekommt durch die beschwerde dann jeder übriggebliebene einen platz?

Sirat
20.11.2007, 16:26
Wie gesagt,es wurde mir vom Anwalt gesagt,dass mit einem erneuten Termin in Halle Anfang Dezember zu rechnen ist.Vorher gibt es am 29.11 noch Dresden.

cheers

STREBER20
20.11.2007, 16:34
Mir wurde etwas anderes gesagt und zwar, dass das Gericht Ende November/Anfang Dezember eine Entscheidung bekanntgibt.

Gast47
20.11.2007, 16:45
Aus Gründen, die ich hier im Forum nicht veröffentlichen darf, muss ich all´meine geposteten Beiträge komplett editieren !


Ich hoffe ihr habt Verständnis ! :peace:

Sirat
20.11.2007, 16:47
Mir wurde etwas anderes gesagt und zwar, dass das Gericht Ende November/Anfang Dezember eine Entscheidung bekanntgibt.

Das gleiche meinte ich doch auch :-top

Gast47
20.11.2007, 18:59
Aus Gründen, die ich hier im Forum nicht veröffentlichen darf, muss ich all´meine geposteten Beiträge komplett editieren !


Ich hoffe ihr habt Verständnis ! :peace:

STREBER20
20.11.2007, 19:07
Ich hab noch nix bekommen, aber ist ja bekannt, dass das nicht einheitlich rausgeht. Also von den 363 bekommste definitiv zu einem späteren Zeitpunkt 2/3 zurück. Is eben ein "Gerichtskostenvorschuss".

Linda.1001
20.11.2007, 19:13
habe heute ne Gerichtsrechnung vom VG Berlin bekommen i.H.v. 363 €

Was?? :-??? Das ist aber ziemlich hoch.... Normalerweise sind die doch um 150-160 €...

STREBER20
20.11.2007, 19:17
Linda, lies mal, was ich geschrieben habe dazu......