Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage
CaliforniaKicky
06.02.2008, 09:20
hello.
ist jetzt eigentlich jemand dabei der in Göttingen nen platz bekommen hat?
ich hab nämlich einen fürs höhere FS bekommen und warte obowolh schon gelost wurde immer noch auf den Zulassungsbescheid, der laut meinem Anwalt diese Woche kommen sollte.
weiß jemand vielleicht wie das so in der REgel dauert? bin irgendwie schon beunruhigt. :-((
Jauheliha
06.02.2008, 09:46
Ich habe diesen ominösen Brief mit den Einschreibeunterlagen auch nie erhalten... die Rechtsabteilung hatte das ganze Zeug wochenlang auf dem Schreibtisch liegen, der Rektor musste das erst alles abzeichnen und der ist ja immer sooooo beschäftigt...
Wir haben uns damals dann einfach alle online immatrikuliert, dazu kommt noch die Schweigepflichtserklärung und die Erklärung zum Teilstudienplatz, findest du auch auf der Seite des Studierendensekretariats. Die Zulassung konnten wir dann nachreichen.
Frau Junga aus dem Studiendekanat hatte uns das so gesagt, ruf sie am besten mal an!
Linda.1001
06.02.2008, 10:58
Wir haben uns damals dann einfach alle online immatrikuliert, dazu kommt noch die Schweigepflichtserklärung und die Erklärung zum Teilstudienplatz, findest du auch auf der Seite des Studierendensekretariats. Die Zulassung konnten wir dann nachreichen.
Moin!
Wie bitte? Man muss ne Schweigepflichtserklärung unterschreiben???
Oh :-)) :-)) Jetzt hab ich auch kapiert warum mir ein gewisser jemand nicht sagen konnte, warum er mit nem Schnitt von 3,6 nach nem Semester nen Studienplatz in Marburg hatte und ich mit 2,6 net..... nur durch logisches kombinieren....wobei, das hätt ich mir auch schon früher denken können :-blush Sorry 4 off topic.
Back 2 topic: Und man darfs dann auch net der Familie sagen? :-nix :-)) Die wissen doch eh, dass ich klage...
Jauheliha
06.02.2008, 11:09
Hey Linda,
es handelt sich hier um die ärztliche Schweigepflicht :-)
Was du meinst, fällt da sicher nicht drunter :-)) Aber sicher ist das datenschutztechnisch auch nicht erlaubt...
Linda.1001
06.02.2008, 12:39
Hey Linda,
es handelt sich hier um die ärztliche Schweigepflicht :-)
Was du meinst, fällt da sicher nicht drunter :-)) Aber sicher ist das datenschutztechnisch auch nicht erlaubt...
:-blush upps, ich Dummerchen.
Aber was hat es mit der ärztlichen Schweigepflicht auf sich? Wegen der integrierten Seminare *Einführung in die Klinik*? :-nix
Jauheliha
06.02.2008, 12:42
Richtig... auch als Student muss man sich an die Schweigepflicht halten :-)
Es gibt ja auch in der Vorklinik Patientenvorstellungen etc.
Das nehmen die an der Uni sehr ernst... sind wohl schon Studenten nach einer Fallvorstellung dabei beobachtet worden, wie sie sich über den sehr adipösen Patienten lustig gemacht haben (und das Patient/Angehörige mitbekommen haben).
Dazu kommt, dass man auch in der Vorklinik schon etwas mit Patienten zu tun haben kann... Anamnesegruppen, Gespräch im Praktikum Psychologie, Fallvorstellungen, etc.
Jauheliha
06.02.2008, 12:51
Auch sehr nett, wenn man im rappelvollen Zug nachhause fährt und sich eine Sitzreihe weiter Studenten über die Genitalien ihrer Präpleichen unterhalten.:-kotz
Aber das gerät jetzt zu sehr OT ;-)
CaliforniaKicky
06.02.2008, 12:53
das kenn ich auch von meiner Zugfahrt! dabei konnte ich mir alte Sachen wieder ins Gedächtnis rufen :-(( :-))
@streber20:
habe auch schon rechnungen von den zuständigen gerichten der universitäten aachen und kiel bekommen.
heißt das nicht auch,dass die verfahren dort beendet wurden?
ach,wie immer keine ahnung. :-nix
werde jetzt die mail an meinen anwalt schreiben.
lieben gruß
mia
STREBER20
06.02.2008, 18:04
Also der Zeitpunkt, wann die Rechnungen von den Gerichten verschickt werden, hat nichts damit zu tun, ob es dort schon eine Entscheidung gab oder nicht.
Klagst du für ZM oder HM?
klage für hm.
bin aber kurz davor nun meinem anwalt das mandat zu entziehen und den ganzen mist zu stoppen!habe keine lust mehr den ganzen psychostress weiter durchzumachen.denke auch immer,was ist, wenn man wirklich einen platz bekommt!
das ist kein spaß!du kannst ganz unmöglich irgendetwas wirklich aufholen - unmöglich!
dann kommst du auch noch an eine (der meisten) unis die bloß WS anbieten.dann kannste 1000euro (=2semester) gebühren zahlen ohne scheine machen zu können!
toll....
weiß nicht,was das ganze soll...
und wieder ein abend an dem man deprimiert ins bett geht,ohne studienplatz,mit dem gefühl für alles zu schlecht zu sein und mit dem wunsch,irgendwelchen verantwortlichen mal nachts in einer dunklen gasse zu begegnen
aber immerhin sind wir exportweltmeister!klasse:ich bin deutschland
(ist doch der super slogan mit dem wir uns alle unseren stolz auf unser wunderbares land ausdrücken sollen,ein land,dass uns alle bremst und es nicht schafft ein paar mehr studienplätze zu schaffen!)!
:-top
okay,ich spinne wieder,es ist spät - ab ins bett
gute nacht
mia
:peace:
Linda.1001
07.02.2008, 10:54
Also der Zeitpunkt, wann die Rechnungen von den Gerichten verschickt werden, hat nichts damit zu tun, ob es dort schon eine Entscheidung gab oder nicht.
Klagst du für ZM oder HM?
Also das sehe ich anders. Bei mir kommen immer kurz nach der Entscheidung die Rechnungen für die abgewiesene Klage an.
@Mia: Mach Dir doch einfach nicht den Stress. Sieh es als Versuch an. Immer das Beste hoffen und das Schlimmste erwarten. ;-) :-nix
kann man einen richtwert nennen, was die RV ungefähr übernimmt? hab damals mit ihr gesprochen und da hieße es nochdass die klagen gegen 10unis übernommen werden würden. aber wenn das verfahren länger andauert wird die RV doch nicht alles bezahlen oder welche erfahrungen habt ihr da gemacht?
Hi,
kurze frage: habe auch vor zu klagen für das WS 08/09 und mein Anwalt hat gesagt ich sollte noch schnell ne Rechtschutzversicherung abschließen?
Welche habt ihr genommen und auf was muss ich bei der Wahl beachten?
Hatte bislang bei der Versicherung nur irgenwelche mega uninformierte Personen dran. Bitte um Hilfe
Sonst krieg ich zuviel
Danke :-nix
welche grad gut ist, kann ich nicht sagen. hauptsache du hast dann den punkt " verwaltungsrecht" drin. und dass du die RV 3monate vor der klage abschließt, da karenzzeit
kurze *einschränkung* zu zvesda:
verwaltungsrecht allein nützt unter umständen nichts, da viele RV den punkt *kapazitätsklage* schon explizit gestrichen haben - also da ist vorsicht und genaues informieren geboten!
gruß
frizzy
@frizzy
weißt du denn welche es mit inbegriffen haben?
beim informieren sind die bei der versicherung keine große hilfe.kenne sich mit dieser spezialisierung nicht richtig aus oder geben falsche auskünfte.meinen namen darf ich ja auch nicht sagen...
Linda.1001
08.02.2008, 23:59
@frizzy
weißt du denn welche es mit inbegriffen haben?
beim informieren sind die bei der versicherung keine große hilfe.kenne sich mit dieser spezialisierung nicht richtig aus oder geben falsche auskünfte.meinen namen darf ich ja auch nicht sagen...
also, ich bin nicht sicher, aber mein RA meinte, dass die ARAG und die D.A.S. gut seien. -ohne Gewähr-
Passt auf mit den Versicherungen.Informiert euch sehr gut.Die bezahlen auch nicht einfach so,niemand wirft Geld raus.
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