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Linda.1001
26.07.2008, 01:24
Auch kurze Zwischenfrage: Hab mich jetzt zum WS 08/09 beworben, rechne fest mit Ablehnung. Fange jetzt Zivi an, bewerbe mich also dann noch zum kommenden SS 09 und dann WS 09/10.

Wenns 09/10 nix wird, werde ich klagen (hat da jemand infos bzgl. der Rechtsschutzversicherung?).
Lohnt es sich schon jetzt diesen Weg zu einem Teil zu gehen?


Also nur den Widerspruch einzulegen? Will heissen.. so lange zu "klagen", wie es umsonst bleibt?
Rechne mir nämlich im SS 09 ganz gute Chancen aus und will darum jetzt kein Geld mit einer "richtigen" Klage verschweden..

Klagen bleibt NIE umsonst! Also vom Geld her. Ansonsten ist Klagen wirklich für die Katz. Und bzgl Rechtsschutzversicherung, schmink es dir ab, die übernehmen es nicht.

Wenn du kein Geld mit einer Klage verschwenden willst, warum willst du dann klagen??? Hä?? :-oopss

Demisz
26.07.2008, 08:03
@Linda: Von wegen die übernehmen nichts, also wenn du schon keine Ahnung hast, dann lass es. So hart es klingen mag, aber ist nun mal so...Natürlich übernehmen einige RSV zumindest einen Teil der Klage. Also einfach bisschen zurückhalten wenn man keine Ahnung hat.
Und @caspers: Also wenn du dir diesen Thread durchgelesen und dich ma mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt hättest, wüsstest du mehr...

Kat87
26.07.2008, 11:42
Da hat aber jemand über mir gute Laune :-winky

Also: Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen nicht alle die Kosten für eine Klage. Da muss man sich vorher mit jeder einzelnen mühsam auseinandersetzen und hinterherfragen.
Und es stimmt, dass obwohl man eine RSV hat, man immer noch einige hundert Euro selber bezahlen muss.
Die Versicherung übernimmt nur das gesetzliche Anwaltshonorar, was darüber ist, muss man selbst zahlen.

Und @caspars also:
Ich würde jetzt für dieses WS auch nicht mehr klagen, da die sogenannten frühen Anträge abgelaufen sind und danach die Chancen gleich Null sind.
Und wenn du wirklich klagen willst nächstes Jahr, dann würde ich aber nicht die Bescheide von WS 09/10 abwarten, da die frühen Anträge abgelaufen sind.
Und naja wenn du dieses Jahr im WS keinen Platz bekommst, sieht es fürs nächste WS auch nicht besser aus.
2 Wartesemester und Zivi (wo denn?) bringen nicht viel...

porsche
26.07.2008, 11:57
dass klagen voll für die katz ist, ist ziemlicher schwachsinn... ich habe 4 freunde die sich alle eingeklagt haben... allerdings muss man eine klagewelle machen mit ca. 20 klagen, dann liegt die erfolgschance allerdings wirklich gut ( ca. 75%)...kostenpunkt ca. 18.000-20.000 €
es stimmt, dass es so gut wie gar nichts bringt nur 2 oder 3 klagen zu machen, das ist in der regel geldverschwendung

TonyClifton
26.07.2008, 12:14
allerdings muss man eine klagewelle machen mit ca. 20 klagen, dann liegt die erfolgschance allerdings wirklich gut ( ca. 75%)...kostenpunkt ca. 18.000-20.000 €


Erst informieren, dann Behauptungen aufstellen oder ist das ne Bildzeitungsbewerbung?

Leisure Suit Alex
26.07.2008, 12:34
Die Erfolgschance ist wegen der Beschwerdeverfahren auch stark vom gewählten Anwalt abhängig.

Kat87
27.07.2008, 20:56
Erst informieren, dann Behauptungen aufstellen oder ist das ne Bildzeitungsbewerbung?
Dachte ich mir auch!
Man kann bei 20 Unis gar nicht klagen, wenn man sich zu spät entscheidet.
Wie gesagt die frühen Anträgen sind 60 % "sicher"

Leute, ich glaube ich hatte einen Medizinstudienplatz in Deutschland :-heul :-heul :-heul
Wie interpretiert ihr dieses Schreiben:
"Sehr geehrte Frau Bla,
in Ihrem Verwaltungsstreitverfahren gegen die Universität TÜbingen auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin (ich habe aber nur in Humanmedizin geklagt:-??? ) im SS 2008 übbereiche ich anliegend einen Sie betreffenden Kostenfestsetzungsbeschluss von 489.45€.
Der Betrag geht rechnerisch in Ordnung und ist auch vom Gericht überprüft worden.
Er beruht darauf, dass der VGH Mannheim die Zulassung im vollem Umfang aufgehoben hat und Sie deshalb nicht nur die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, sondern auch des Beschwerdeverfahrens tragen müssen."

SAGT, dass ihr auch so ein Schreiben bekommen habt!?

Leisure Suit Alex
27.07.2008, 21:02
Wie interpretiert ihr dieses Schreiben:
"Sehr geehrte Frau Bla,
in Ihrem Verwaltungsstreitverfahren gegen die Universität TÜbingen auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin (ich habe aber nur in Humanmedizin geklagt:-??? ) im SS 2008 übbereiche ich anliegend einen Sie betreffenden Kostenfestsetzungsbeschluss von 489.45€.
Der Betrag geht rechnerisch in Ordnung und ist auch vom Gericht überprüft worden.
Er beruht darauf, dass der VGH Mannheim die Zulassung im vollem Umfang aufgehoben hat und Sie deshalb nicht nur die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, sondern auch des Beschwerdeverfahrens tragen müssen."

Also so ein Schreiben hab ich noch nie gesehen... Evtl. hattest du tatsächlich bereits einen Platz und die Uni hat Beschwerde eingelegt?
Macht aber irgendwie keinen Sinn, wenn du nicht vorher bereits eine Zulassung dort bekommen hast.

Kat87
27.07.2008, 21:08
Ich bin auch total verwirrt und bevor man das Geld bezahlt... naja. Hat bestimmt alles seine Richtigkeit aber verstehen will ich das schon.
Habe bei meinem Anwalt geschaut und der hatte News, dass Uni Tübingen und seine Sozietät 5 Plätze durch einen Vergleich bekommen haben und das wars.

Und auch nicht, dass hinterher nochmal was vom Gericht aufgehoben wurde oder so. Einfach einen Vergleich von 5 Vollstudienplätzen...Das Schreiben macht keinen Sinn, auch mit Zahnmedizin nicht!

Lisy
28.07.2008, 17:46
hey! ich habe genau das gleiche schreiben bekommen! wir haben heute auch dort angerufen wegen "zahnmedizin" und die meinten nur, dass sie den fehler auch schon bemerkt hätten....ich hatte das jetzt so verstanden, dass es ein weiterer verlorener prozess war...zumindest für uns "verloren" :(

Isabel89Ks
05.08.2008, 23:50
Ich hab mal eine Frage. Hab mich an diversen Unis für HM beworben. Wann beginne ich denn zu klagen? Sobald ich einen Ablehnungsbescheid bekomme? Und klage ich die Uni oder die Zvs an? Und kann man auch gegen evtl. Gö klagen, wenn man in FFM einen Platz bekommen hat? Vielen Dank im Voraus

Saim
06.08.2008, 18:37
Isabel, du klagst die Unis direkt an. Und ne Klage zum WS 08/09 ist es meines Wissens jetzt zu spät. Da sind ja auch gewisse vorlaufzeiten. Aber 100%ig sicher bin ich mir nicht. Am besten mal einen Anwalt fragen ( einen guten ;) ) wenn du einen brauchst, kann dir einen guten empfehlen. Einfach PN.

Manche denken ja das "eingeklagte" einen schweren Stand haben im Studium. Solange man gut ist, ist das kein Problem. Viele Profs "bevorzugen" eingeklagte gegeüber normalen Studenten, weil sich die eingeklagten voll reinhängen. Also keine Angst...

Ahja und was ich hier gelesen habe mit 18 000- 20 000 € ist völliger Schwachsinn. Mit einer RSV zahlt man vllt. 2000 €. und auch ohne wärs niemals so teuer.


MfG Saim

Corney
06.08.2008, 23:29
Und kann man auch gegen evtl. Gö klagen, wenn man in FFM einen Platz bekommen hat? Vielen Dank im Voraus

weiß ich zwar nich (denke aber nicht das man einen ort einklagen kann) aber wieso versuchst du nich lieber zu tauschen bevor du klagst wenn du doch einen platz erhalten hast/wirst....

Nikoo
07.08.2008, 00:12
Meines Wissens nach muss man direkt bei den ersten Schritten der Kapazitätsklage eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, in der man versichert niemals zuvor, auf welchem Wege auch immer, einen Studienplatz in dem betreffenden Fach erhalten zu haben. Kann mich aber auch irren.

meiro
21.08.2008, 08:41
Für Halle gabs nochmal ein paar Studienplätze für letzte WS!! UND ICH BIN DABEI :-stud

Mysterious
21.08.2008, 13:42
herzlichen glückwunsch meiro, das freut mich echt für dich. du warst ja auch hoffnungslos - bis jetzt - dabei^^

medikläger
21.08.2008, 13:43
hat dein anwalt beschwerde eingelegt oder wie kommts zu den zusätzlichen plätzen?
nochwas anderes:
weiß jemand wieviele kläger in münchen nachrücken werden? die immatrikulation war ja montag und dienstag...

TonyClifton
21.08.2008, 13:54
Nachrückverfahren, evtl Losverfahren und erst dann geht das Verfahren los an dessen Ende festgestellt wird ob und wieviele Plätze angeblich noch frei sind ;)

meiro
21.08.2008, 14:08
Also, ich hab den Platz über ein Beschwerdeverfahren bekommen.
Es soll wohl 26 Plätze geben...

medikläger
21.08.2008, 15:32
nein ich meinte die kläger vom ws 07/08 mussten sich montag und dienstag imatrikulieren!
und ich bin evtl in der lage noch nachzurücken...mein anwalt hat aber leider noch immer nichts aus münchen gehört und konnte mir deshalb nichts sagen!