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meiro
02.09.2008, 08:10
24000€.....?
Also, ich musste pro Uni 150€ zahlen, plus die Gebühren der Gerichte, die waren so zwischen 30-450€(die Anwälte sollten eigentlich wissen, bei welchen Gerichten die Kosten hoch sind und können die so umgehen, wenns der Mandant will)So war meine höchste Rechnung vom Gericht ca. 210€.
Naja, vielleicht war mein Anwalt ja so nett und hat mir nichts von den 20000€ erzählt die ich ihm noch schulde und zahlt sie einfach aus seiner Tasche, soll ja auch nette Leute geben...
Und es klagen viel mehr Leute, das dürfte schon locker auf die 1000 Kläger zugehen. Es gibt auch, mit ein bisschen Glück, mehr als 1-2 Plätze. In Halle gabs z.B. zum WS 07/08 37+26 Plätze. Klar es gibt auch mal Null, das ist dann Pech.

@Talent80
Wie heißen denn die Anwälte die dir das erzählt haben?
Die haben dich vielleicht etwas auf den Arm genommen.
Aber falls es wirklich Leute gibt die 24000€ zahlen.... ich sollte schnell auf Jura wechseln... 24000€ :-))

TonyClifton
02.09.2008, 11:05
Anwälte können für sowas nicht verlangen was sie wollen, 24.000 € entspringen wohl wirklich eher deiner PHantasie ;)

Xero
02.09.2008, 19:57
nä, also 24 riesen is wohl weng arg übertrieben...

hier nochmal mein letztes thema, hoffe weiterhin auf antworten, danke!

nun hätt ich ne frage:
habe bereits zum vergangenen ss 08 (ende juni) einen platz in homburg/saarbrücken bekommen, dafür auch scho gelöhnt...quasi umsonst, klar ne, konnte ja nimmer anfangen, da semester ende juli vorbei.
nun würde ich zum kommenden ws in den kursen des 1. semesters anfangen, wäre jedoch auf dem papier schon im 2. semester (falls ich das alles richtig verstanden hab?)

da es mein anliegen ist einen studienplatztausch zu vollziehen um womöglich in meinem heimatland bayern studieren zu können, lautet meine frage nun:

muss ich einen tauschpartner zum ersten oder zum zweiten semester suchen??

vielen dank für schnelle antworten!
grüße

Avicenna01
02.09.2008, 22:22
MEIRO ICH HÄTTE NOCH NE FRAGE HATTEST DU EINE VERSICHERUNG? wenn ja welche...und was ist das genau für eine versicherung also haftplicht oder sonstiges danke dir

Linda.1001
02.09.2008, 22:29
MEIRO ICH HÄTTE NOCH NE FRAGE HATTEST DU EINE VERSICHERUNG? wenn ja welche...und was ist das genau für eine versicherung also haftplicht oder sonstiges danke dir

ähm, ja die zahlt aber dann nicht die Klage. :-notify :-D

Talent80
03.09.2008, 00:32
Hallo zusammen,

also mal ganz kurz ein paar Fakten..............für die unter Euch die noch viel in dieser Welt lernen müssen.....;-)

@Meiro et all

Genau, dass habe ich in meinem Beitrag geschrieben......, wenn Du eine RECHTSCHUTZVERSICHERUNG!!!!!!!!! hast.............dann schickt der liebe Anwalt an die seine Rechnung.......die Kosten die bei einer Klage und allem was damit zusammenhängt enstehen sind FAKT!! Ruft einen Anwalt an..........bspw. ....mal schauen was unter google rauskommt......:

Schau mal unter:

http://www.birnbaum.de/downloads/faqstudienplatzklage.pdf

Da steht das eine einzige Klage ca. 1.500,00 EUR kostet. Du brauchst aber eine Vielzahl von Klagen um auch nur den Hauch einer Chance zu haben.

So nun multiplizieren wir mal den Betrag von 1.500,00 EUR mit dem Faktor 15 (für nicht einmal die Hälfte der deutschen Universitäten) und .....ohhhh Wunder - kommen wir auf ein Ergebnis von = 22.500,00 EUR

Allen Zweiflern schlage ich vor erst einmal vor ein betriebswirtschaftliches Studium zu absolvieren..........denn sonst seid ihr später mal als evtl. niedergelassener Arzt eine leichte Beute für alle die sich auf dem Health-Care Markt tummeln...!!!! :-))

Sorry für die harten Worte, aber so ist es!! Ich werde nämlich das Gefühl nicht los, dass der ein oder andere von Euch noch ein bißchen zu sehr "elternvertäschelt" ist.........nur so kann ich mir die ein oder andere Aussage erklären!!!

Aber....macht Eure Erfahrungen...... ;-)

Talent

TonyClifton
03.09.2008, 10:49
liebes "Talent", aus eigener Erfahrung kann ich dir berichten dass die tatsächlichen Kosten pro Universität eher um 1/3 niedriger liegen als von dem Rechtsanwalt dort veranschlagt, würde der aber eine niedrigere Summe vorab dorthinschreiben hätte er im Nachhinein wohl stets disskusionsfreudige Klienten am Hals. Das von den Anwälten zu verlangende Honorar hängt übrigens vom veranschlagten Streitwert ab, es gibt dort eine gesetzliche Grundlage - das RVG.

Zu dem Tip mit der Betriebswirtschaft, danke ich hab ein paar Semester Jura mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt studiert, solltest du vielleicht auch mal machen, diskussionsfreudig bist du ja schon mal..

Mysterious
03.09.2008, 15:10
Talent80, du bist echt lustig :D

Talent80
03.09.2008, 16:51
@TonyClifton

Da ich zu den Personen auf dieser Welt gehöre, die anderen erst dann Ratschläge erteilen, wenn sie eigene Erfahrungen in der Richtung gesammelt haben - ....

Ich habe bereits ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit rechtlichem Schwerpunkt abgeschlossen und anschließend erfolgreich als BWLer promoviert.

Deswegen nehme ich es mir raus einigen hier den "gut gemeinten" Hinweis zu geben.

:-winky

larl
04.09.2008, 20:52
Also mich würde mal interessieren in wie weit so eine versicherung wirklich greift. ob sie nun nur 10 oder doch merh verfahren übernimmt und welche kosten noch auf einen zukommen di enicht übernommen werden.
hat da jemand erfahrungen und zahlen vllt. sogar??

Linsi
06.09.2008, 10:33
bevor hier jetzt weiter rumgeprahlt wird wie toll jeder doch sei, solltet ihr vielleicht einfach eure versicherungen anrufen und das einfach mal klären.

zu den genannten kosten die hier genannt werden, meine kosten sind bei weitem nicht in dieser größenordnung zuhause. differenziert gewaltig, würde mich vor einer evtl. klage bei mehreren anwälten informieren.

best greetz

radiradi
17.09.2008, 11:56
@talent:

klingt löblich, nur dann tips zu geben, wenn man ahnung hat. finde ich gut. aber auch als erfolgreicher bwl'er muss man nicht unbeingt erfahrung mit studienplatzklagen haben. du hast sie anscheinend nicht, ansonsten wüsstest du, dass der preis für 1 klage bei weitestgehend keinem anwalt mit der summe der unis, die verklagt werden multipliziert werden. 22 500 an reinen kosten für deinen anwalt ist dermaßen übertrieben. die meisten verlangen als pauschale für ca. 15 klagen ca. 5 000 euro. dazu muss ich allerdings hinzufügen, dass es sich dabei nur um die anwaltskosten handelt. es können noch weitere kosten hinzukommen, wie z.b. die gerichtskosten oder die kosten für die gegnerischen anwälte.
benimm dich hier butte nicht zu prollig, wenn du selber anscheinend keine große erfahrung hast mit einklagen.

so fern ihr eine rechtschutzversicherung habt, würde ich einfach mal anrufen.

viele grüße!

Talent80
19.09.2008, 00:15
@radiradi

Das ich "erfolgreicher" BWL'er bin habe ich nicht behauptet, aber danke für die Anerkennung bzw. für die Blumen.

Auch wenn Du vielleicht enttäuschst bist....ich habe Erfahrung mit Studienplatzklagen....genau aus diesem Grund habe ich einen Kommentar dazu abgegeben!

Ich finde es toll, dass Du einen Anwalt gefunden hast, der bereit ist für 5.000,00 EUR......15!!!!!Universitäten zu verklagen.......Da hast Du ja das ganz große Los gezogen...:-top

Das ist aber nicht die Frage....

Ich weiß nicht was Du da angeblich für einen Anwalt hast.....Name?? Ist mir auch egal...................

....es geht hier darum, welche Kosten pro Verfahren entstehen können

Die Sache mit dem Lesen musst Du aber noch üben :-oopss

Das habe ich vor einigen Tagen geschrieben:


Also Klagen kostet ohne eine Rechtsschutzversicherung bei 10 Unis ca. zwischen 14.000 und 24.000 EUR ...hängt ein bißchen vom Anwalt ab.

und weiter geht's



http://www.birnbaum.de/downloads/fa...nplatzklage.pdf

Wenn Du Dir diesen Text einmal durchlesen würdest, dann könntest Du wieder mitreden......


Sehen Sie hierzu bitte im Einzelnen die Berechnungsbeispiele unter
http://www.birnbaum.de/berbeispiele.php#f5. Ausschlaggebend sind die Faktoren „Streitwert“, „anwaltliche Tätigkeiten“ und „Vertretung der Hochschule durch einen Anwalt“. Der Streitwert liegt je nach Bundesland bei 2.500, 3.750 oder 5.000 EUR.

Als anwaltliche Tätigkeit fallen mindestens die außergerichtliche Antragstellung bei der Hochschule und das Eilverfahren an. Eine Vertretung der Hochschulen durch Rechtsanwälte findet in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen statt. Zumeist werden aber nur Universitäten und nicht Fachhochschulen anwaltlich vertreten. Teilweise beschränkt sich die Vertretung auf die Studiengänge
Medizin und Zahnmedizin. Insgesamt sind die Faktoren für die Kostenbildung
zu vielfältig, um treffgenaue Auskünfte zu erteilen. Die Kosten liegen zwischen
475,76 und 2.160,68 EUR für ein Verfahren. Dazu kommen Gerichtskosten
zwischen 40,50 EUR und 726 EUR. Eine Studienplatzklage in einem Standardfall
schlägt erfahrungsgemäß mit Gesamtkosten von um die 1.500 EUR zu Buche.

Alles klar! Und damit auch Du das verstehst...haben die sogar noch Rechenbeispiele mit aufgeführt.........


...die meisten verlangen als pauschale für ca. 15 klagen ca. 5 000 euro. dazu muss ich allerdings hinzufügen, dass es sich dabei nur um die anwaltskosten handelt. es können noch weitere kosten hinzukommen, wie z.b. die gerichtskosten oder die kosten für die gegnerischen anwälte.


Genau...das habe ich auch geschrieben,...............dass das nicht die Kosten für den Anwalt sind, sondern die Kosten für die Klage gegen eine UNI!!!!!! IMMER LESEN :-top

...und die Kosten, die eben noch dazu kommen können, sind eben auch nicht ganz unerheblich.................

Das können pro Klage noch einmal bis zu 360,00 EUR Gerichtskosten sein (bei Klagewert von 5.000,00 EUR).........

....dazu kommen die Gebühren für den Uni-Anwalt, wenn sich die Uni vertreten lässt (ist in Medizin zu 100% der Fälle so) = bis zu 490,00 EUR.......

...findet auch noch eine mündliche Verhandlung statt dann können die Anwaltskosten auf bis zu 920,00 EUR steigen....

...Zusätzlich kann die Uni auch noch eine Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR erheben.......

So, dann zählen wir mal zusammen:

333,33 EUR Anwaltskosten (5000,00 EUR für 15 Unis)
+360,00 EUR Gerichtskosten
+920,00 EUR Kosten für den Anwalt der UNI (bei mündlicher Verhandlung)
+ 20,00 EUR Auslagenpauschale
= 1.633,33 EUR (Pro Klage im schlechten Fall, der aber durchaus öfter eintreten kann)

Bei 15 Unis macht das dann = 24.499,95 EUR

Und diese Kosten hast Du zu tragen, außer Du hast eine Rechtschutzversicherung die Klagen vor einem Verwaltungsgericht nicht ausschließt......und Dir eine Deckungszusage gibt! Das ist heute selten geworden!


benimm dich hier butte nicht zu prollig, wenn du selber anscheinend keine große erfahrung hast mit einklagen.


Ich glaube nicht, dass ich mich prollig verhalte, nur weil ich den Teilnehmern dieses Forums die Wahrheit schreibe.......

.....im Übrigen spricht es nicht für Dich, RADIRADI, dass Du solche Äußerungen von Dir gibst.................

...Ich werde mich auch zu diesem Thema jetzt nicht mehr äußern....Macht einfach Eure Erfahrungen........

....die hast vor allem Du RADIRADI noch bitter nötig!

Sirat
19.09.2008, 10:21
Dein Beispiel mag ja plausibel sein,für dich.Aber wie du siehst,gibt es hier auch Leute,die es um sehr viel billiger bekommen haben und dazu die gleiche Leistung.Wenn der Anwalt den du kennst diese Summe verlangt hat,dann ist das seine Sache.Aber es geht auch erheblich billiger,ohne Leistungseinbußen.Das sollten Leute wissen,die hier mitlesen.

Ein Kostenvoranschlag kann vor dem Übel der Endrechnung warnen,kostet nichts zu fragen.


cheers

Talent80
19.09.2008, 11:38
Egal.....

Ihr habt Recht! :-)

....macht Eure Erfahrungen!

Kliri
19.09.2008, 11:44
@Avicenna01

...das bedeutet, dass sich vielleicht 40 pro Uni einklagen aber es gibt nur 1-2 Plätze (durchschnittliche Zahl)......das bedeutet also...es wird wieder gelost....und 38 haben geloost

oh, das stimmt leider nicht so uneingeschränkt, ich weiß dass in Leipzig und Dresden jedes Jahr über 1000 ( ja wirklich, hab nicht ne Null zu viel getippt) klagen, es gibt in leipzig dann so zwischen 30- 70 Plätze pro Jahr vom gericht , in Dresden sind es weniger

Kliri
19.09.2008, 12:10
Eben, es geht wesentlich günstiger.
2500 € für den Anwalt, dazu dann die Kosten pro Uni. Die liegen zwischen 100 und 500€ wenn mich nicht alles täuscht.
Ich komme da nicht auf 25000 € ~~

ich hab ja nicht das Problem, dass ich klagen muus, aber ich kann es sehr gut nachvollziehen, dass viele jetzt diesen Weg gehen wollen, wo der WArtesemster-NC auf 5 Jahre angestiegen ist, deswegen mich ich mich mal in Eure Diskusion - reeeeeev, wenn du wirklich so einen Anwalt kennst der es für alle Uni's die er für den Mandanten vertritt zusammen nur 2500€ nimmt, dann schreib doch mal für die anderer hier her, wer das ist, denn ich weiß von einer Freundin, die auch schon ewig wartet und sich deswegen auch mit dem Klagethema befasst hat, dass die führenden Anwälte Zimmerling und Brem viel mehr nehmen ( auch wenn sie schon eine Einheitspreis für 15 oder zwanzig Klagen haben, also nicht jede Klage extra teuer einzeln abrechnen) , wenn nun bekannt wird wie der Anwalt heißt dr nur 2500 nimmt, dann senket das vielleicht bei den anderen den Preis, wenn die keine Mandate mehr in der Fülle wie bis her erhlaten, weil viele dann zu dem billigeren Anwalt gehen - also veröffentliche doch mal für alle hier den Namen des dir bekannten preiswerten Anwalts!!!!!

Nikoo
19.09.2008, 12:42
Die Frage ist nur, ob dieser Anwalt denn auch die Kompetenz hat dich von vorne bis hinten da durchzupauken? Ich bin jetzt net so in dem Klage Thema drin, aber man liest ja allerhand: War es nicht so, dass Anwälte (teilweise) mündliche, fundierte Vorträge vor Gericht halten müssen und begründen warum sie denn Kapazitäten nicht ausgeschöpft sehen? Gibt es neben den Hauptverfahren (wo sich ja Anwalt-Hinz und Anwalt-Kunz auch dran beteiligen) nicht weitere Verfahren (Beschwerdeverfahren?) wo ebenfalls Plätze freiwerden, aber nur Mandanten berücksichtigt werden die eben von Anwälten vertreten werden, die genau so bei Gericht vorgetragen haben?

Klärt mich auf!


Ich denke unser Familienanwalt (oder auch andere) würden schon einen durchaus (viel) besseren Preis machen, aber ob die genauso "fähig" sind?

STREBER20
19.09.2008, 12:56
ja genau, immer schön hier werbung machen für diesen anwalt, damit der arme kerl nicht verhungert. sagt mal brennt euch eigentlich der hut? klärt sowas gefälligst per PN! dasselbe gilt für aussagen, die von gewissen anwälten abraten!

Kliri
19.09.2008, 13:22
Die Frage ist nur, ob dieser Anwalt denn auch die Kompetenz hat dich von vorne bis hinten da durchzupauken? Ich bin jetzt net so in dem Klage Thema drin, aber man liest ja allerhand: War es nicht so, dass Anwälte (teilweise) mündliche, fundierte Vorträge vor Gericht halten müssen und begründen warum sie denn Kapazitäten nicht ausgeschöpft sehen? Gibt es neben den Hauptverfahren (wo sich ja Anwalt-Hinz und Anwalt-Kunz auch dran beteiligen) nicht weitere Verfahren (Beschwerdeverfahren?) wo ebenfalls Plätze freiwerden, aber nur Mandanten berücksichtigt werden die eben von Anwälten vertreten werden, die genau so bei Gericht vorgetragen haben?

Klärt mich auf!


Ich denke unser Familienanwalt (oder auch andere) würden schon einen durchaus (viel) besseren Preis machen, aber ob die genauso "fähig" sind?

also meine Freundin war in Leipzig zu der Verhandlung vor 2 Jahren, dort saßen mehr als 50 Anwälte, da musste keiner einen mdl. Vortrag leisten von denen, zur Sache selbst wurde gar nciht gestritten, denn das Gericht hätte sofort gesagt "wir haben überprüft, denken so viel Plätze sind noch da" und dann ging das Handeln hin und her und man verglich sich relativ schnell auf die noch im Losverfahren zu vergebene Zahl von Teilstudienplätzen