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Robin06
13.11.2008, 03:36
News zu Göttingen....


Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mehr als 800 Anträge von Interessenten für einen Studienplatz in Human- oder Zahnmedizin an der Universität Göttingen zurückgewiesen. Die Antragsteller hatten angeführt, die Hochschule schöpfe ihre Ausbildungskapazität in diesen Studiengängen nicht aus. Die Richter kamen dagegen zu einem anderen Schluss. Danach übersteigt die Zahl der Studienplätze sogar die rechtmäßig zur Verfügung stehenden Kapazitäten in fast allen Bereichen. Nur drei von 826 Antragstellern erhielten einen Platz zugesprochen. (dpa-Meldung)

Quelle (http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=/rss/urteile/295886.html&docid=1-295886)

Shinchan
13.11.2008, 10:16
wow...was n pech für die leute die in göttingen geklagt haben...800 leute? :-??? da bin ich jetzt baff und nur 3 plätze

Shinchan
13.11.2008, 13:31
hab auch n schreiben meines anwalts erhalten KEINE studienplätze in magdeburg im 1.fs humanmedizin...hat da jemand geklagt?

IslaVista
18.11.2008, 11:34
hat jemand vor zum 2.FS zu klagen? und hat jemand von seinem Anwalt die info bekommen, dass das keinen sinn mehr macht, da die unis ihre verfahren verbessert haben?

Shinchan
18.11.2008, 15:34
nö,das habe ich nicht von meinem anwalt gehört.ich habe auch vor falls ich dieses sem ins erste keinen platz bekomme ins zweite zu klagen da ich dann hochgestuft werden kann...wie heisst denn deinj anwalt?klagst du bereits jetzt ins zweite?
Also ins zweite zu klagen ist doch alle mal besser...

Shinchan
18.11.2008, 21:08
:-party 15 Plätze fürs 1.FS Zahnmedizin in Leipzig.

Robin06
18.11.2008, 21:22
Ich versteh garnicht warum die Unis teilweise so blöd sind (sry für die Ausdrucksweise) und die Zahlen falsch berechne und infolge dessen sogar Gerichtskosten bezahlen. Sofern was falsch berechnet wird, sind Plätze ja per Verwalungsgericht quasi garantiert, Kläger gibt es immer.... In Köln ist seit vielen Jahren keiner mehr per Klage reingekommen, ganz einfach weil die Uni Köln sauber berechnet und alles ganz genau offenlegt für das Verwaltungsgericht.
Wenn ich höre, dass es für ZM in Leipzig 15 Plätze mehr gibt bei zuvor 57 errechneten Kapazitäten fass ich mir echt an den Kopf... Ich mein, ich weill kein ZM studieren, aber bei eh so wenigen Plätzen je Uni, dann um 15 Plätze falsch zu berechnen (vllt. sogar bewusst) find ich enorm unfair, zumal es durch solche Klagen eh zur vollständigen Besetzung alle möglichen Kapazitäten kommt. Es zeigt sich hier doch wiedereinmal, wer Geld hat wird auch an staatlichen Hochschulen eher zugelassen als jemand der kein Geld hat. So können die Unis immerhin sicher sein, dass die Studiengebühren kein Prob. darstellen... sauber!

Ehemaliger User 05022011
19.11.2008, 12:41
:-party 15 Plätze fürs 1.FS Zahnmedizin in Leipzig.

naja , aber diese Info von der entsprechenden Anwaltsseite bedeutet doch auch, dass keine Plätze (oder vielleicht 2-3 und das schreiben sie dann immer lieber gar nicht, weil es keine Werbung die Klageverfahren ist) in Leipzig für Humanmedizin gab , also zum jubeln haben wohl nur die Anlaß, die einen ZM-platz haben wollen

Ehemaliger User 05022011
19.11.2008, 12:50
Ich versteh garnicht warum die Unis teilweise so blöd sind (sry für die Ausdrucksweise) und die Zahlen falsch berechne und infolge dessen sogar Gerichtskosten bezahlen. Sofern was falsch berechnet wird, sind Plätze ja per Verwalungsgericht quasi garantiert, Kläger gibt es immer.... In Köln ist seit vielen Jahren keiner mehr per Klage reingekommen, ganz einfach weil die Uni Köln sauber berechnet und alles ganz genau offenlegt für das Verwaltungsgericht.
Wenn ich höre, dass es für ZM in Leipzig 15 Plätze mehr gibt bei zuvor 57 errechneten Kapazitäten fass ich mir echt an den Kopf... Ich mein, ich weill kein ZM studieren, aber bei eh so wenigen Plätzen je Uni, dann um 15 Plätze falsch zu berechnen (vllt. sogar bewusst) find ich enorm unfair, zumal es durch solche Klagen eh zur vollständigen Besetzung alle möglichen Kapazitäten kommt. Es zeigt sich hier doch wiedereinmal, wer Geld hat wird auch an staatlichen Hochschulen eher zugelassen als jemand der kein Geld hat. So können die Unis immerhin sicher sein, dass die Studiengebühren kein Prob. darstellen... sauber!

Lieber Robin, ich kann es dir nicht so richtig erklären, aber es soll wohl nicht daran liegen, dass die nicht richtig rechnen können oder wollen, sondern sie schleppen wohl aus DDR-Zeiten noch ein Personalproblem mit sich rum, also Leute die zwar in der Personalliste stehen , aber nicht wirklich zur Ausbildung zur Verfügung stehen und daran soll das liegen, dass die Uni Leipzig seit Jahren immer wieder Plätze nachgeben muss ( weil es nach der Berechnung des Verwaltungsgericht immer mehr Plätze sind, als die, worauf man sich am Ende vergleicht, können die also nicht gleich höher rechnen, denn eine Differenz bleibt immer und so geht es dann eben ohne die Klageverfahren nicht - vor Jahren haben die bei den Erstsemester Begrüßungen wohl sogar mal gesagt "wundert euch nicht, wenn in ein paar Wochen neue Gesichter kommen, da wir jedes Jahr verklagt werden haben wir 100 Plätze noch frei gehalten für diese Kläger", es wurde sich dann beim Gericht auf eine Zahl von unter 50 verglichen und so gesehen also ein dickes Plus für die Uni )
:-winky

Ehemaliger User 05022011
19.11.2008, 12:54
nö,das habe ich nicht von meinem anwalt gehört.ich habe auch vor falls ich dieses sem ins erste keinen platz bekomme ins zweite zu klagen da ich dann hochgestuft werden kann...wie heisst denn deinj anwalt?klagst du bereits jetzt ins zweite?
Also ins zweite zu klagen ist doch alle mal besser...

ja klar, zwangsläufig weniger Kläger - aber du brauchst 3 große Scheine dafür, hast du die?

Shinchan
19.11.2008, 15:26
@khiri:also chemie und Physikschein habe ich und mache jetzt mom. den bio schein..dann habe ich sie beisammen(also plus praktikum alles und die jeweiligen äquivalenzbescheinigungen auch)...ich weiss jetzt nicht wie es mit der anderen steht die ja die eigentliche frage gestellt hat.aber ich hab mich bereits informiert..trotzdem danke :-top Klagst du auch?Für leipzig hab ich mich nicht entschieden.

Ehemaliger User 05022011
19.11.2008, 17:46
@khiri:also chemie und Physikschein habe ich und mache jetzt mom. den bio schein..dann habe ich sie beisammen(also plus praktikum alles und die jeweiligen äquivalenzbescheinigungen auch)...ich weiss jetzt nicht wie es mit der anderen steht die ja die eigentliche frage gestellt hat.aber ich hab mich bereits informiert..trotzdem danke :-top Klagst du auch?Für leipzig hab ich mich nicht entschieden.

nee klage nicht, ich bin ja schon drin

the_wing
20.11.2008, 19:09
hehe ich kann mich immer nur wieder über die 80% Gewinngarantie über Los per klage beömmeln...

bin selber kläger und mir wurde natürlich auch die Geschichte von 80% erzählt.

frage mich nur wie bei 800klägern auf göttingen bei einer zulassung von nur 3leuten eine 80%chance entstehen kann/bestehen soll....

lg an alle :-winky

Robin06
20.11.2008, 21:55
hehe ich kann mich immer nur wieder über die 80% Gewinngarantie über Los per klage beömmeln...

bin selber kläger und mir wurde natürlich auch die Geschichte von 80% erzählt.

frage mich nur wie bei 800klägern auf göttingen bei einer zulassung von nur 3leuten eine 80%chance entstehen kann/bestehen soll....

lg an alle :-winky

80% Erfolgsgarantie bei der Klage, nicht für den letztendlichen Platz. Es wird ja nur darauf geklagt, dass nicht genug Kapazitäten ausgenutzt werden ;)

the_wing
20.11.2008, 22:03
hmm ja ich hatte vergessen zu erwähnen dass wenn man 20 unis verklagt angeblich eine 80% chance hat....... hier wurden sicherlich die %ualen anteile der einzelnen unis bloß addiert (oder==??) :-notify

Robin06
20.11.2008, 22:06
nö, warum?
Du wirst dann wohl mit 80% Wahrscheinlichkeit mit na Klage durchkommen. Wer aber den Platz bekommt von den Klägern hat NICHTS(!!!!) mit der Klage zu tun, dass hatte ich ja auch eben geschrieben. Des sind einfach 2 Paar Schuhe, die man nicht miteinander verwechseln sollte.

Ehemaliger User 05022011
20.11.2008, 22:17
Wer aber den Platz bekommt von den Klägern hat NICHTS(!!!!) mit der Klage zu tun,

doch, es hat was mit der Klage zu tun, denn das Klageverfahren wird durch den Vergleich, der zum Inhalt hat, dass eine Anzahl von x Plätzen unter allen Klägern zu verlosen ist, beendet - also hat doch das Ergebnis, wer letztlich einen Platz erhalten hat und wer nicht, etwas mit der ursprünglich erhobenen Klage etwas zu tun

und weißt du Robin, sollte die Antwort des Anwalts wirklich so gemeint sein, wie du es interpretierst, dann ist es zumindest eine Schwachsinsantwort ( um nicht zu sagen, dass wäre mehr als unseriös) , denn der Mandant fragt immer nach seinen Chancen, deine Interpretation würde im Klartext bedeuten, dass der Anwalt ihm sagt " Also lieber Mandant ihre Chancen kann ich ihnen nicht nennen, aber ich kann ihnen sagen, dass das Gericht mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 % feststellen wird, dass die Kapazität von der Universität falsch berechnet wurde, nur sie haben davon nicht wirklich was"

Robin06
20.11.2008, 22:21
doch, es hat was mit der Klage zu tun, denn das Klageverfahren wird durch den Vergleich, der zum Inhalt hat, dass eine Anzahl von x Plätzen unter allen Klägern zu verlosen ist, beendet - also hat doch das Ergebnis, wer letztlich einen Platz erhalten hat und wer nicht, etwas mit der ursprünglich erhobenen Klage etwas zu tun

In dem Sinne ja, aber ich wollte nur klar machen, dass die angegebene Wahrscheinlichkeit sich nur auf die Klage beschränkt, und ein Erfolg in der Klage noch lange kein Erfolg in Sachen Studienplatz ist.

Ehemaliger User 05022011
20.11.2008, 22:34
In dem Sinne ja, aber ich wollte nur klar machen, dass die angegebene Wahrscheinlichkeit sich nur auf die Klage beschränkt, und ein Erfolg in der Klage noch lange kein Erfolg in Sachen Studienplatz ist.


ich weiß schon, was du meinst, dass ist ja auch richtig, das die Klage gewonnen werden kann, aber nicht zum Studienplatz für den Kläger führt, weil das Gericht sagt, dass die Kapazitätsberechnung fehlerhaft war und noch x Plätze mehr da sind, die unter allen Klägern auszulosen sind , aber hier ging es doch in der Diskussion darum, das Anwälte d e m K l ä g e r einen 80 %iger Erfolg versprechen und dass dies eben so nicht stimmt

Robin06
20.11.2008, 22:40
DOCH!!!

DU klagst wenn wegen zuwenig Kapazitäten! Wenn welche frei sind, gewinnst du. Wenn allerdings mehr geklagt haben, als Plätze noch zur Verfügung stehen, wird gelost, das hat nichts mehr mit der Klage zu tun, diese wurde erfolgreich abgeschlossen!!! Die Welt ist nciht fair. Gerade bei juristischen Angelegenheiten zählt jede ach so winzige Formulierung!