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Linda.1001
09.12.2008, 16:11
Gratulation !
Und eine Frage an euch lieben - stimmt es, dass die plätze neben dem losverfahren auch nach rangliste der zvs vergeben werden ?

Mfg


An einigen Unis ja, aber frag mich nicht an welchen. ;-)




@coco: für manche Kläger werden zusätzlich 'Nachholkurse' eingerichtet.
Viel Erfolg!

Nils.
09.12.2008, 20:37
Wie hoch ist eigentlich die Chance über eine Klage an einen Platz zu kommen (Geld etc. mal aussen vorgelassen)?

Die Einen sagen ja, dass es nichts mehr bringt, von Anderen hört man, dass sie mehr oder weniger problemlos reingekommen sind.

pottmed
09.12.2008, 21:33
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ich 4 Semester lang geklagt habe und nicht reingekommen bin.

Andere haben an einer Uni geklagt und sind sofort rein gekommen. Es kommt halt sehr aufs Losglück an, im Prinzip kaufst Du dir mit einer Klage weitere Loschancen ;-)

donsimon
10.12.2008, 07:26
Hallo Nils,

ich kann pottmed zustimmen. Es gibt jedes Semester einige (vermutlich tausende) Kläger in der Humanmedizin und es werden jedes Semester auch an vielen Universitäten zusätzliche Plätze "erklagt" (wieviele es jedes Semester sind, kann ich dir nicht sagen, aber schau einfach mal auf den Internetseiten von Anwälten, welche mit Studienplatzklagen werben). Wichtig dabei ist dann das Verhältnis zwischen Klägern und erklagten Plätzen. Da es erfahrungsgemäß immer mehr Kläger als Plätze gibt, werden die zusätzlichen Plätze unter allen gerichtlichen Antragstellern verlost. Es ist also ein Glücksspiel. Ob man das Risiko eingeht oder nicht, muss jeder selber entscheiden. Wie Du schon selber schreibst, haben viele beim ersten Mal Glück, andere geben tausende Euros aus und haben am Ende nicht mehr als vorher.

donsimon

porsche
10.12.2008, 12:28
@cocolores:
hast du den platz durch klagen bekommen?
mich wundert, dass mein anwalt noch keine liste vom ergebnis des losverfharens hat, bzw ob überhaupt schon eines stattgefunden hat...
hast du den brief von der uni persönlich oder deinem anwalt bekommen

cocolores
10.12.2008, 14:14
Hallo,
Ich habe den Brief von der Uni direkt bekommen, in dem stand, dass mir durch ein gerichtliches Verfahren ein Teilstudienplatz zugesporchen wurde.
Ich klage erst seit diesem Semester und habe infolgedessen auch überhaupt nicht damit gerechnet, schon einen Platz zu bekommen.. bin immer noch total durchn Wind, weils so überraschend kam.. Bin allerdings jetzt die ganze Zeit am rumtelefonieren, weil ich in Mainz wohne und zur Zeit mein Krankenpflegepraktikum mache und nich einfach sofort nach Leipzig fahren kann, vorallem is noch total ungewiss in welche Kurse ich noch reinkommen kann etc.. ich wünsch euch ganz viel Glück! und wenn mir jmd weiterhelfen kann, schreibt mir^^ das überfordert einen ganz schön... ;)
beste grüße

Nils.
10.12.2008, 17:01
Hallo Nils,

ich kann pottmed zustimmen. Es gibt jedes Semester einige (vermutlich tausende) Kläger in der Humanmedizin und es werden jedes Semester auch an vielen Universitäten zusätzliche Plätze "erklagt" (wieviele es jedes Semester sind, kann ich dir nicht sagen, aber schau einfach mal auf den Internetseiten von Anwälten, welche mit Studienplatzklagen werben). Wichtig dabei ist dann das Verhältnis zwischen Klägern und erklagten Plätzen. Da es erfahrungsgemäß immer mehr Kläger als Plätze gibt, werden die zusätzlichen Plätze unter allen gerichtlichen Antragstellern verlost. Es ist also ein Glücksspiel. Ob man das Risiko eingeht oder nicht, muss jeder selber entscheiden. Wie Du schon selber schreibst, haben viele beim ersten Mal Glück, andere geben tausende Euros aus und haben am Ende nicht mehr als vorher.

donsimon


Nun ein Bekannter hat 20 Unis verklagt, viel Geld "verloren", ist jetzt aber reingekommen.
Natürlich kann er auch nur Glück gehabt haben, deshalb hat mich da die Chance interessiert.

donsimon
10.12.2008, 17:30
Nun ein Bekannter hat 20 Unis verklagt, viel Geld "verloren", ist jetzt aber reingekommen. Natürlich kann er auch nur Glück gehabt haben, deshalb hat mich da die Chance interessiert.

Wie gesagt, ich werte das Verfahren weder ab noch auf. Obwohl ich selber, nicht erfolgreich, für Zahnmedizin geklagt habe, würde ich niemandem grundsätzlich davon abraten. Allerdings rate ich gleichzeitig dazu, sich ein objektives Bild zu machen und nicht nur dem Anwalt zu glauben, der von "guten Chancen" spricht.
Dein Bekannter hat das Geld nicht verloren, denn er hat ja bekommen wofür er bezahlt hat :). Trotzdem war es nur Glück, denn die Ergebnisse der Losverfahren bei den Universitäten sind nicht beeinflussbar. Er hatte halt 20 Chancen zu gewinnen und es hat gereicht. Der Vergleich mit Lotto, der hier häufig getätigt wird, hinkt, denn dabei sind die Chancen um einiges geringer. Aber am Besten vergleichst Du das Losverfahren mit einem Gewinnspiel bei deiner lokalen Sparkassenfiliale (oder was auch immer). Gewinnen kann man immer, aber es gehen auch immer 2000, 3000 oder 4000 Leute leer aus.

donsimon

Shinchan
12.12.2008, 15:55
keine plätze in uni münster

Dr.Feelgood
13.12.2008, 12:14
schei**e... :( voll doof !
Drücke weiterhin allen die daumen !

Shinchan
14.12.2008, 11:18
:-( 0 plätze in uni düsseldorf :-(

donsimon
14.12.2008, 17:03
Hey,

in NRW ist die Klage, laut meinem Anwalt, sowieso eher nicht zu empfehlen. Es kommt zwar gelegentlich mal zu Vergleichen, aber wenn das nicht passiert und die Rechtsprechung entscheiden muss, wird regelmäßig sehr "antragstellerunfreundlich" entschieden.


donsimon

larl
28.12.2008, 22:58
hallo,
wie sind den eure erfahrungen so bei denen die im moment klagen oder einen platz bekommen haben?
lohnt es sich noch zu klagen oder sind die chancen mitlerweile zu schlecht geworden?
ein freund von mir hat vor 1 jahr geschafft.. jetzt überleg ich auch...
danke für eure antworten

Linda.1001
28.12.2008, 23:39
0 Plätze Uni Aachen (war aber schon vor einer Woche beschlossen worden) :-(

Nils.
29.12.2008, 15:12
hallo,
wie sind den eure erfahrungen so bei denen die im moment klagen oder einen platz bekommen haben?
lohnt es sich noch zu klagen oder sind die chancen mitlerweile zu schlecht geworden?
ein freund von mir hat vor 1 jahr geschafft.. jetzt überleg ich auch...
danke für eure antworten


Ich überlege auch, aber es gibt ja da jetzt schon Schauermärchen von Unis die wiederum Anwälte anstellen, um das Einklagen abzuwehren, was für einen selbst ja dann noch teurer wird etc. Wenn es dann noch Theater mit der Rechtsschutzversicherung gibt und man da auf den Schulden sitzen bleibt. :-((

Ich wollte da auch mal unseren Anwalt nach fragen, wie das denn realistisch aussieht, weil ich da selber nie ne klare Antwort erhalten habe.

TonyClifton
29.12.2008, 15:44
Fürchterliches Schauermärchen.. Die Unis nehmen gar nicht widerspruchslos alle auf sondern beschäftigen Anwälte? Unverschämt!

Nils.
29.12.2008, 15:48
Fürchterliches Schauermärchen.. Die Unis nehmen gar nicht widerspruchslos alle auf sondern beschäftigen Anwälte? Unverschämt!


Ja, hab schon Albträume. :-heul

donsimon
02.01.2009, 12:07
Hey Nils,

wenn Du Fragen hast, dann ruhig 'raus damit. Ich habe grade das ganze Prozedere einer "Klage" (bzw. eben der Anträge auf außerkapazitäre Zulassungen und der anschließenden Losverfahren usw.) durchlebt und würde behaupten, daher einiges berichten zu können.
Gerne kannst und sollst Du natürlich trotzdem auch mit deinem gesetzlichen Vertreter sprechen, aber es ist, mMn immer von Vorteil, Berichte aus möglichst vielen Perspektiven zu erhalten, um sich eine Meinung zu bilden.

MfG, Simon

Nils.
02.01.2009, 12:42
Hast Du denn schon einen Platz erklagen können?

Wie machst Du das finanziell? Rechtsschutzversicherung?

donsimon
03.01.2009, 22:46
Hallo Nils,

in meinem Fall ging es um einen Studienplatz der Zahnmedizin. Ich habe den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei 3 Universitäten in Ostdeutschland stellen lassen und keinen Erfolg gehabt. Bei allen 3 Unis (Jena, Leipzig und Dresden) wurde ein Vergleich beschlossen, was bedeutet, dass die Unis "von sich aus" zusätzliche freie Kapazitäten einräumen und so verhindern, eine tatsächliche Berechnung der Studienplätze durchführen zu müssen. Pro Universität wurden durchschnittlich ungefähr 13 Plätze (mal waren es 17, mal nur 8) beschlossen, welche unter jeweils ca. 170 Antragstellern verlosten wurden). Der Vorteil für mich war dabei, dass die Anwälte der Universitäten, wenn denn vorhanden, aufgrund der Vergleiche, von den Universitäten und nicht von den Antragstellern bezahlt wurden. Dieser Kostenfaktor blieb mir also erspart (soweit ich es noch in Erinnerung habe, belaufen sich die Kosten pro Anwalt auf einen Betrag zwischen 300 und 400 Euro, multipliziert mit 3 habe ich also ~ 1000 Euro weniger ausgeben müssen). Ein weiterer Vorteil der Vergleiche ist, dass diese Plätze meistens "rechtssichere" Vollstudienplätze sind und die Universität nicht versucht, diese Plätze gerichtlich wieder anzufechten. Insgesamt zahlen musste ich einen Betrag um 1400 Euro. Dieses Geld habe ich aus eigener Tasche bezahlt, da ich keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe. Solltest Du vorhaben, eine RSV abzuschließen, kann ich dir nur raten, diesen Schritt vorher gut zu planen, da in fast allen Fällen sehr genaue Fristen eingehalten werden müssen, bevor so eine Versicherung überhaupt greift. Zudem werden häufig, zumindest liest man dies vielerorts, falls überhaupt, nur wenige bzw. bestimmte Universitäten von den Versicherungen abgedeckt.

Um es auf den Punkt zu bringen. Ich habe ~ 1400 Euro bezahlt und dafür nichts erhalten (dieses Risiko bin ich natürlich bewusst eingegangen!). Die Chancen waren für mich allerdings schon ziemlich gut, denn es gab jeweils nur ~ 170 Antragsteller und durchschnittlich so viele Plätze, dass jeder 9. oder 10. davon einen Platz erhalten hat. Diese Quote gilt allerdings nur für die Zahnmedizin. Im Allgemeinen werden in der Humanmedizin vermutlich ähnlich viele Plätze pro Universität "erstritten", aber diese müssen unter mehreren Antragstellern verlost werden, so dass dann vielleicht nur jeder 15. oder 20. einen Platz erhält. Häufig, wenn die Universitäten nicht zu einem Vergleich bereit sind, werden auch nur Teilstudienplätze oder vorläufige ("nicht rechtssichere") Studienplätze erklagt, sodass es dann durchaus vorkommen kann, dass man seinen Studienplatz nach einem Semester wieder hergeben muss, wenn die Universität später vor Gericht gewinnt. Im Falle eines Teilstudienplatzes ist man dann halt nur berechtigt, die ersten 4 Fachsemester zu studieren und muss danach hoffen, den klinischen Abschnitt womöglich an einer anderen Uni studieren zu dürfen, was u.U. mit einiger Wartezeit verbunden sein kann.

Ich merke grade selber, wie negativ der letzte Absatz vermutlich herüberkommt und möchte daher noch einmal darauf hinweisen, dass ich niemandem zu einer "Kapazitätsklage" oder davon abraten will.

Meiner Meinung nach, kann man versuchen, diesen Weg zu gehen, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt. Sollte man jedoch die Möglichkeit haben, einen anderen Weg (explizit den Weg der 10-11 Wartesemester) zu bestreiten, würde ich persönlich eher dazu raten. Die Wartezeit kann man nutzen für Zivildienst/FSJ und eine anschließende Ausbildung (oder ein Studium an einer FH, da dies mMn auch als Wartesemester angerechnet wird). Dann sind schon 8 Wartesemester gesammelt und das letzte Jahr geht dann auch irgendwie vorbei.

Informiere dich einfach gut und ausführlich bei möglichst vielen Leuten und lass dich weder von Versprechen der Anwälte verführen, welche mit "sehr guten" Aussichten locken, noch allzu sehr verunsichern von Leuten, die dir nur die negativen Seiten aufzählen ;).

Wenn noch Fragen sind, hau 'rein!
Simon