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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage



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Puy de Dôme
11.01.2009, 13:20
Ist in Magdeburg schon was rausgekommen?

STREBER20
11.01.2009, 18:09
ja, ein Kind.

Linda.1001
11.01.2009, 18:13
ja, ein Kind.
sag mal :-oopss

Robin06
11.01.2009, 18:25
sag mal :-oopss

find ich gut :-))

Linda.1001
11.01.2009, 18:26
nen Abort???

kra-
12.01.2009, 11:58
ja, ein Kind.

:-)) :-)) :-))
Thx für den Lacher!

Shinchan
14.01.2009, 08:59
Hi leute jetzt läuft die neue klagenrunde...und die alte ist noch nicht mal richtig fertig..oh mann...klagt hier jemand zum 2.fs?oder hat es ins 2.fs geschafft?

powerzivi
14.01.2009, 09:48
oder ein Studium an einer FH, da dies mMn auch als Wartesemester angerechnet wird

Wäre mir neu, stimmt das?

Strodti
14.01.2009, 11:07
Ein Studium an einer deutschen Fachhochschule zählt nicht als Wartesemester. Genausowenig wie Berufsakademien oder Verwaltungsfachhochschulen.

Shinchan
14.01.2009, 22:17
fachhochschule ist ja auch eine Hochschule...

donsimon
17.01.2009, 15:55
Ein Studium an einer deutschen Fachhochschule zählt nicht als Wartesemester. Genausowenig wie Berufsakademien oder Verwaltungsfachhochschulen.

Upps, dann nehme ich den Satz natürlich zurück :),

Linda.1001
17.01.2009, 19:24
Ich habe heute eine offizielle Zustellung vom Schleswig-Holssteinischen Amtsgericht erhalten bzgl. der Uni Kiel. Der Antrag wurde abgelehnt, es findet ein Losverfahren statt????? stand im Beschluss drin....kann mir mal jemand erklären was das zu bedeuten hat?

Ehemaliger User 05022011
17.01.2009, 21:23
Ich habe heute eine offizielle Zustellung vom Schleswig-Holssteinischen Amtsgericht erhalten bzgl. der Uni Kiel. Der Antrag wurde abgelehnt, es findet ein Losverfahren statt????? stand im Beschluss drin....kann mir mal jemand erklären was das zu bedeuten hat?

liebe linda, das schließt sich eigentlich beides aus, entweder dem an antrag wird stattgegeben , dann gibt es in der regel ein losverfahren, um die plätze die das gericht festellte, die doch vorhanden wären, zu verlosen

wird der antrag abgelehnt, gibt es kein losverfahren, weil das gericht dann ja festgestellt hat, dass die uni und nicht die kläger recht haben - wenn du willst schick mir doch mal den genauen wortlaut per pm

steht denn da wie viele Plätze verlost werden ?

TonyClifton
18.01.2009, 11:07
dein Antrag auf Zulassung außerhalb der Reihung den du gestellt hast, wird abgelehnt, um die restlichen Plätze findet ein Losverfahren statt. Normales Prozedere würd ich mal sagen.

Nils.
18.01.2009, 11:28
Wieso werden die freien Plätze jetzt unter den Klägern verlost, als vorher unter den Leuten, die einen Losantrag gestellt haben? Ich meine, es dürfte ja selbst zu dem späten Zeitpunkt, wann das Semester schon angefangen hat und das normale Losverfahren laufen sollte, klar sein wieviele Plätze übrig bleiben. Oder verstehe ich da was falsch?

Oder fällt sowas nur durch den Prozess auf?

Linda.1001
18.01.2009, 14:05
dein Antrag auf Zulassung außerhalb der Reihung den du gestellt hast, wird abgelehnt, um die restlichen Plätze findet ein Losverfahren statt. Normales Prozedere würd ich mal sagen.

Geil!! :-))

Also ich zitiere mal:

hat das Schleswig-Holssteinische Verwaltungsgericht 9.kAmmer am 14.Jan 09 beschlossen:

1. Die Antragsgegnerin wird durch eine einstweilige Anordnung verpflichtet innerhalb einer Woche nach Zustellung des Beschlusses unter der 58 Antragsstellern der Verfahren XYZ.....
a) eine Rangfolge nach Maßgabe der besten durch die HZB nachgewiesenen Leistung, bei gleicher Leistung durch das Los, zu ermitteln

b) eine Rangfolge nach Maßgabe der Wartezeit ....

c) diese Ranglisten den Antragsstellern unverzüglich unter Angabe der AZ mitzuteilen

[....] übliches Prozedere

2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt
3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragssteller zu 91%

4. Der Streitwert wird auf 5000€ festgelegt.

Zitat Ende.



Bezieht sich auf CAU Kiel - Humanmedizin 1 FS

Jauheliha
18.01.2009, 14:14
Hm, also es wird doch nur gelost, wenn mehrere Antragsteller die gleiche Abiturnote haben!? Also wird ja quasi nach Abinote und nach Wartezeit vergeben....

Und natürlich muss der Antrag abgelehnt werden. Würde er nicht abgelehnt, hieße das ja, dass du einen Studienplatz hättest.

Linda.1001
18.01.2009, 14:22
Ach so, mein Antrag wird abgelehnt,jetzt hab ichs verstanden.

Na hoffen wir mal dass nicht allzu viele mit 8 Wartesemestern dabei sind. :-)

Nils.
18.01.2009, 15:40
Linda, wieviel Geld hast Du dafür bis jetzt bezahlt und wieviele Unis hast Du verklagt? Würde mich sehr interessieren.

Linda.1001
18.01.2009, 15:51
Linda, wieviel Geld hast Du dafür bis jetzt bezahlt und wieviele Unis hast Du verklagt? Würde mich sehr interessieren.
Ich habe je verlorenem Antrag je Verwaltungsgericht u. Studiengang ca. 157 € löhnen müssen. Ich habe 2x Düsseldorf, Aachen, Essen, Bochum, Gießen, 2x Kiel, 2x HH und Lübeck verklagt.

Für Klageerhebungen muss man nochmal mit ca. 350 Euro rechnen.

Außerdem ne Menge Schreibarbeit, Porto, Nerven.

Obs sich gelohnt hat, wird die nächste Woche zeigen.


Lg