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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage



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Nils.
10.04.2009, 15:41
Da sind die Chancen zumindest besser, als wenn man sich in's 1. klagen möchte.

BanU
13.04.2009, 12:21
Ich habe Gründonnerstag ne Absage von meinem Anwalt bekommen für Berlin. Ich bin so froh, dass meine Rechtschutz die Kosten übernimmt, denn 5000€ allein an die Charité soll ich zahlen. Im Schreiben stand noch nichts von den Anwaltskosten. Da ich das zum ersten Mal mache, weiß ich nicht, ob das normal ist... Hat jemand ne Idee? Ist es denn noch sinnvoll dann überhaupt noch für Berlin im SS09 zu klagen, weil schon zum Ws keine Studienplätze außerhalb der Kapazität erklagt werden konnten? Gehört Berlin damit auch zu der unendlichen Liste an Unis im "Westen" (wobei Berlin und Westen...), wo man keine Chance mehr hat?

Darf ich außerdem im laufenden Verfahren meinen Anwalt wechseln? Ich hasse die Kanzlei wo ich bin. Eigentlich wollte ich zum SS zu einem anderen Anwalt, da ich dann aber doch lange Zeit nicht mehr in Berlin war und die alte Kanzlei vom Verfahren vorher alles da hatte, habe ich dann doch die neue Klage auch bei denen gemacht, bereue es aber nun, denn so arrogant und desinteressiert, wie die sind, das muss ich mir nicht antun...

Nils.
13.04.2009, 13:10
Wie kannst Du eine Absage bekommen haben, wenn die Verhandlung nicht mal lief?

Shinchan
13.04.2009, 13:34
hi banu

bei welchem anwalt klagst du denn und in welchem semester?

Nikoo
13.04.2009, 14:34
Ich habe Gründonnerstag ne Absage von meinem Anwalt bekommen für Berlin. Ich bin so froh, dass meine Rechtschutz die Kosten übernimmt, denn 5000€ allein an die Charité soll ich zahlen.

Ich denke da hast du was grundlegend falsch verstanden. Nie und nimmer kommt auf einen Einzelkläger eine derart hohe Summe heraus im Verfahren gegen eine einzige Uni.

Ich behaupte mal die 5000€ beziehen sich auf den vom Gericht festgelegten Streitwert, an dem sich die Gerichtskosten für die Beteiligten orientieren..... Lass mich lügen - aber das sollten bei einem Streitwert von 5k€ etwa ~180-200€ sein.

BanU
13.04.2009, 16:09
Hi Leute,

das Verfahren war vom WS 08/09.
Ich habe aber noch bevor es zu einem Ergebnis kam auch schon zum SS09 eine Klage gestartet. Vielleicht eine Vorahnung. Auf jeden Fall hat es zum WS nicht geklappt und ich denke nicht, dass sich zum SS etwas ändert an der Tatsache, dass Berlin angeblich seine Kapazitäten ausgeschöpft habe.

Ich klage zum 1.FS. Ich kann kaum einen meiner vorklinischen, zahnmedizinischen Scheine anerkennen lassen, um mich für ein höheres Semester zu bewerben oder zu klagen.

Ich denke ich habe das dann mit den 5000€ mißverstanden... Schön für die Allianz...

Ich bin bei KORTE in Berlin. Eigentlich hatte ich alles mit Herrn Korte ausgehandelt und plötzlich nachdem die Klage eingereicht war, war ein anderer Anwalt für mich zuständig und nicht mehr der Chef. Die Kanzlei ist doof. Die machen einen Haufen Geld mit den Klagen, habe einen Platz ganz chic "unter den Linden" und nachdem die Vergütungsvereinbarung unterschrieben ist meldet sich nie wieder irgendwer bei einem. Immer kommt man nur durch bis zu den Bitches- die auch noch wöchentlich wechseln- im Büro, die dich nie weiterleiten dürfen. Und "Riehn", der Baba der Studienplatzklagen, ist nun auf der Seite der "Bösen", Anwalt der Charité. Ist doch auch voll egal eigentlich welcher Anwalt. Ist doch eh nur eine Glückssache, ob meinen Platz gelost bekommt oder nicht.

Xylamon
13.04.2009, 16:46
@titin: welcher anwalt kann so viel hoffnung machen? weil, dass hier (http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6987.htm) macht selbst für das 2. fs wenig hoffnung. kannst mir auch per pm sagen.

In Gö sind jetzt auch alle Kläger des 2. bzw. jetzt 3. Semesters an die Luft gesetzt worden, weil deren Klage in zweiter Instanz abgewiesen wurde.
Soweit ich es uni-intern mitbekommen habe, will die Uni Gö diese Linie weiterhin verfolgen.

Nils.
13.04.2009, 18:48
Hi Leute,

das Verfahren war vom WS 08/09.
Ich habe aber noch bevor es zu einem Ergebnis kam auch schon zum SS09 eine Klage gestartet. Vielleicht eine Vorahnung. Auf jeden Fall hat es zum WS nicht geklappt und ich denke nicht, dass sich zum SS etwas ändert an der Tatsache, dass Berlin angeblich seine Kapazitäten ausgeschöpft habe.


Missverstehe ich da etwas oder verklagst Du "nur" die Charité?

BanU
13.04.2009, 22:11
Missverstehe ich da etwas oder verklagst Du "nur" die Charité?

Ne, schon richtig.
Verklage nur die Charité, da ich mit Mann, seiner Arbeit, meinem Baby, Wohnung und Stipendium doch ziemlich an Berlin gebunden bin.
Weiß Du, ob ich im laufenden Verfahren meinen Anwalt wechseln kann?
So, I've to go on learning... Rigo Anatomie morje.

Robin06
16.04.2009, 20:37
09.04.2009: 16 Studienplätze Humanmedizin in München

Das Verwaltungsgericht München hat die MLU München verpflichtet, außerhalb der festgesetzten Kapazität 16 Studienplätze im Studiengang Humanmedizin zum Wintersemester 2008/09, 1. Fachsemester, unter allen gerichtlichen Antragstellern zu verlosen. Einzelheiten erfahren unsere Mandanten im passwortgeschützten Mandantenbereich.


http://www.studienplatz-klage.de/nachrichten/16-studienplaetze-humanmedizin-in-muenchen

Nils.
17.04.2009, 12:53
Ne, schon richtig.
Verklage nur die Charité, da ich mit Mann, seiner Arbeit, meinem Baby, Wohnung und Stipendium doch ziemlich an Berlin gebunden bin.
Weiß Du, ob ich im laufenden Verfahren meinen Anwalt wechseln kann?
So, I've to go on learning... Rigo Anatomie morje.

Dann verstehe ich das Problem nicht, was Du zu haben scheinst. Der Chefanwalt wird sich in den seltensten Fällen um Dich persönlich kümmern und desweiteren verspricht er ja keine Wunder.

Merle0711
17.04.2009, 23:43
Hallo Leute!
Also ich verstehe jeden der klagt
Ich werde zum WS 09/10 auch klagen.
Ich habe 07 Abi gemacht mit 2,2 eine Famulatur in einer MKG Praxis, Praktikum beim Zahnarzt und im Zahnlabor.
Im Moment studiere ich Bio
Bekannte von mir sind mit meinem Schnitt jetzt alle schon in Zahnmedizin reingekommen. Laufend höre ich hier von Leuten die mit sehr schlechten Rangplätzen plötzlich nachrücken und im Losverfahren werden Leute gezogen die nun wirklich nicht den NC haben. Ich bin frustriert und kann nur noch klagen-den TMS werde ich natürlich auch diese Jahr machen, aber wer weiß wie viele diesen machen und ob ich nicht doch wieder aufgrund von Ranggleichheit rausgelost werde.
Dieses System ist einfach falsch!!!
Leute haltet durch
Viel Erfolg:-party

Coxy-Baby
18.04.2009, 07:56
.. und im Losverfahren werden Leute gezogen die nun wirklich nicht den NC haben.

Und für ne Sekunde dachte ich, das wäre der Sinn eines Losverfahrens....

btw: Famulatur heißt es nur, wenn man schon Student ist sonst
vielleicht eher Praktikum, oder klingt das zu trivial??

Nils.
18.04.2009, 11:03
Ich bin frustriert und kann nur noch klagen-den TMS werde ich natürlich auch diese Jahr machen, aber wer weiß wie viele diesen machen und ob ich nicht doch wieder aufgrund von Ranggleichheit rausgelost werde.

Du weisst aber, dass, wenn das Gericht die Klage anerkennt und dieser statt gibt, Du in ein Losverfahren kommst, das die weiteren Plätze unter den Klagenden auslost?

:-))

pottmed
18.04.2009, 11:06
Na, ob das dann mit dem "NC" zu vereinbaren ist ;-)

M4tt1s
19.04.2009, 17:12
@ Merle

das soviele im Nachrückverfahren für ZM noch reingekommen sind macht mir Mut :) Ich werd mich zum WS 09/10 ebenfalls für ZM bewerben und da nur nach Note gehen also vermutlich Bad Homburg auf 1, dann Bonn, Kiel und kp was. Ich hab 08 Abi mit 2,0 gemacht, danach Pflegepraktikum, Sanitäterausbildung und arbeite nun als Sani.
Dann wollte ich möglichst viele Scheine machen und mich in höhere FS einklagen.
Was meint ihr? Krieg ich einen Platz für ZM dies Wintersemester? Der NC steigt ja leider immer weiter :(

Titin
23.04.2009, 11:11
..........

Medi Freak
23.04.2009, 20:38
wenn sie was übernehmen, dann alles. die betonung liegt auf `wenn`. viele versicherungen haben diese klagen aus ihrem programm rausgenommen, weil es für sie unrentabel ist. und die wenigen, die das noch decken, haben eine lange vorlaufzeit, sprich erst nach einiger zeit übernehmen sie die deckung.

fazit: auf deckung von kapazitätsverfahren durch rsv würde ich an deiner stelle nicht hoffen.

Nils.
23.04.2009, 21:46
Wobei der jeweilige Anwalt, vor dem ganzen Tamtam den Rechtsschutzvertrag prüfen und Dir sagen kann, ob's übernommen wird oder nicht.

Medi Freak
24.04.2009, 09:02
Mal ehrlich, auch wenn euch da die Anwälte große Chancen versprechen. Das ist aber nicht die Realität. Wieviele Plätze gabs denn im letzten WS, die erklagt wurden? Soviele waren das nämlich nicht. Und selbst wenn jemand, sagen wir mal, 15 unis, was an sich ja schon viel ist, verklagt hat, waren die Chancen mehr als nur miserabel. Zum SS sind die Chancen doch ohnehin noch schlechter (ich weiß, geht kaum noch schlechter). Da gabs letztes Jahr, wenn ich mich recht entsinne, insgesamt 5 Plätze, die erklagt wurden. Zudem muss man noch in Betracht ziehen, dass die Chancen von Sem. zu Sem. schlechter werden, d.h. zum kommenden WS wird es dann noch weniger erklagte Plätze geben, als es zum vergangenen WS gegeben hat.

Ich glaube, die Unis haben den Kapazitätsverfahren ein für allemal einen Riegel vorgeschoben, weil sie gelernt haben, ihre Plätze durch reguläre Studenten ausnahmslos zu besetzen.