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Medi Freak
22.06.2009, 09:51
oh doch, das hat es. berlin und halle zB hatten den gleichen streitwert. trotzdem durfte der anwalt der charite doppelte anwaltskosten verlangen, weil in berlin bei einer klage sozusagen 2 teilklagen entstehen: eine hauptsacheklage und noch eine, deren namen mir gerade nicht einfällt. also informier dich genauer, bevor du hier mich zu berichtigen versuchst.

der micha
22.06.2009, 12:40
und das hat dir dein anwalt nich gesagt, dass es quasi vorausprogrammiert ist, doppelt zu bezahlen wegen doppelter sach(k)lage?
da hätte dich wohl dein anwalt genauer informieren müssen :P

Medi Freak
22.06.2009, 12:41
ganz genau, das hat er dezent verschwiegen. er meinte nur, dass die charite von einem gegenanwalt vertreten wird. aber mal ehrlich...wenn der anwalt immer die wahrheit sagen würde, dann wäre das schlecht fürs geschäft.

Ehemaliger User 05022011
22.06.2009, 15:24
oh doch, das hat es. berlin und halle zB hatten den gleichen streitwert. trotzdem durfte der anwalt der charite doppelte anwaltskosten verlangen, weil in berlin bei einer klage sozusagen 2 teilklagen entstehen: eine hauptsacheklage und noch eine, deren namen mir gerade nicht einfällt. also informier dich genauer, bevor du hier mich zu berichtigen versuchst.


Na du bist ja ein ganz Schlauer - logisch, dass zwei Verfahren ( das eine heißt übrigens einstweilige Anordnung und das andere ist das Hauptsacheverfahren) mehr kosten, als eins. Dass dies nun aber rein gar nichts mit unterschiedlichen Anwaltskosten in den Bundesländern zu tun, wie von dir behauptet, liegt dabei doch auf der Hand.

Medi Freak
22.06.2009, 15:43
achja? an was solls denn sonst liegen? meinste in halle gibts diese 2 klagen nicht?!

IslaVista
23.06.2009, 09:14
Hat jemand in kiel fürs 2. FS Humanmed geklagt? Wenn ja, welchen DN habt ihr?

Medicus90
23.06.2009, 09:21
Hab mal ne Frage. Wer kann sich denn überhaupt ins 2. Semester einklagen? Was muss man da vorher gemacht haben, damit das erste anerkannt wird?

IslaVista
23.06.2009, 09:25
Das geht als Quereinsteiger zum Beispiel.

Ehemaliger User 05022011
23.06.2009, 10:23
Hab mal ne Frage. Wer kann sich denn überhaupt ins 2. Semester einklagen? Was muss man da vorher gemacht haben, damit das erste anerkannt wird?

du musst drei große Scheine oder zwei kleine und zwei große Scheine haben, die reichst du beim zuständigen Landesprüfungsamt ein, dieses bescheinigt dir dann ein Semester HM, dann kannst du dich bei allen Uni's als Quereinsteigen auf einen Studienplatz im 2. Semester in Medzin bewerben ( und natürlich auch darauf klagen )

IslaVista
23.06.2009, 10:29
Hat jemand in kiel fürs 2. FS Humanmed geklagt? Wenn ja, welchen DN habt ihr?

Keiner??

Medi Freak
23.06.2009, 10:30
mal ne frage, die hier in diesem thread noch nicht aufgetaucht ist. wann kann eigtl jemand aufs 3. fachsemester humanmedizin klagen? kein quereinsteiger, da die ja nur bis zum 2. klagen können (zuumindest gabs hier keinen, der aufs 3. klagen konnte) und auch keine leute, die in medizin immatrikuliert sind (glaube ich)., denn ihnen fehlt das sog "rechtsschutzbedürfnis", da sie ja einen platz bereits haben.

Coxy-Baby
23.06.2009, 10:34
mal ne frage, die hier in diesem thread noch nicht aufgetaucht ist. wann kann eigtl jemand aufs 3. fachsemester humanmedizin klagen? kein quereinsteiger, da die ja nur bis zum 2. klagen können (zuumindest gabs hier keinen, der aufs 3. klagen konnte) und auch keine leute, die in medizin immatrikuliert sind (glaube ich).

Wenn man genügend Scheine hat kann man auch fürs 3. klagen........

Ehemaliger User 05022011
23.06.2009, 10:35
mal ne frage, die hier in diesem thread noch nicht aufgetaucht ist. wann kann eigtl jemand aufs 3. fachsemester humanmedizin klagen? kein quereinsteiger, da die ja nur bis zum 2. klagen können (zuumindest gabs hier keinen, der aufs 3. klagen konnte)


@ Medi Freak und alle anderen Interessierten: lest mal zum Quereinstieg nach, da gibt es hier jede Menge Beiträge zu

Natürlich können die Quereinsteiger auch zum 3. Semester klagen, wenn sie die notwenige Voraussetzung erfüllen. Diese ist die Anerkenung von zwei Semestern durch das jeweils zuständige Landesprüfungsamt. Hierfür benötigt man 5 große Scheine oder 3 kleine und 3 große Scheine ( bei manchen Landesprüfungsämtern klappt das auch schon mal mit 3 großen und zwei kleinen Scheinen).

und auch keine leute, die in medizin immatrikuliert sind (glaube ich).
das ist richtig, für ein Klageverfahren darf man generell noch an keiner Uni in Medizin eingeschrieben sein

Medi Freak
23.06.2009, 10:38
das dürften aber nicht sehr viele sein. vermutlich bewerben sich diese leute eher fürs 2., da sie bessere chancen dann hätten.

Medi Freak
23.06.2009, 10:40
doch, es gibt aber leute, fällt mir grad so ein, die in medizin studiert sind und trotzdem klagen können. wenn sie eine härtefallklage geltend machen, dh sie brauchen einen triftigen grund.

Coxy-Baby
23.06.2009, 10:43
doch, es gibt aber leute, fällt mir grad so ein, die in medizin studiert sind und trotzdem klagen können. wenn sie eine härtefallklage geltend machen, dh sie brauchen einen triftigen grund.

Ja dann klagen sie aber höchstens auf eine zusätzliche Prüfungsmöglichkeit,
oder wogegen klagt man als Medizinstudent sonst???

Ehemaliger User 05022011
23.06.2009, 10:43
das dürften aber nicht sehr viele sein. vermutlich bewerben sich diese leute eher fürs 2., da sie bessere chancen dann hätten.


nee, nee, die Chancen sind natürlich bei einer Bewerbung und für ein Klageverfahren für's dritte Semester wesentlich höher, da es viel weniger Leute gibt, die soviele Scheine zusammen bekommen ( ist nämlich mehr als schwer, da die Uni's in der Regel alles daran setzen den Quereinsteigern das Leben so schwer wie möglich zu machen und ihnen deswegen selten gestatten, Kurse, Klausuren e.c. bei den HM mitzumachen, um die entsprechenden Scheine zu erwerben)

Ehemaliger User 05022011
23.06.2009, 10:47
doch, es gibt aber leute, ...., die in medizin studiert sind

ja, ja , solche Leute soll es wirklich geben

Medi Freak
23.06.2009, 11:21
Ja dann klagen sie aber höchstens auf eine zusätzliche Prüfungsmöglichkeit,
oder wogegen klagt man als Medizinstudent sonst???

zb leute, die die hochschule wechseln wollen und eine ablehnung der gewünschten hochschule erhielten.

Coxy-Baby
23.06.2009, 11:30
zb leute, die die hochschule wechseln wollen und eine ablehnung der gewünschten hochschule erhielten.

und wieder was gelernt, wobei das ist natürlich schon jammern/klagen
auf hohem Niveau.