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Nils.
13.09.2009, 14:52
55 Plätze? Wo haben die denn alle hergeholt?

kra-
13.09.2009, 16:30
Wenn ich das richtig verstanden habe hatte die Uni bei ihrer ursprünglichen Studienplatzberechnung etliche Plätze im Vergleich zum Vorjahr abgezogen, weil in der Verwaltung einige Mitarbeiter entlassen wurden. Das Gericht hat nun entschieden, dass sich das nicht negativ auf die Studienplatzanzahl auswirken kann/darf (?) und hat die Uni dazu verpflichtet, weitere Bewerber aufzunehmen. Weil die Uni darauf in Revision gegangen ist gab es in der zweiten Instanz nicht mehr so viele Kläger, von daher waren die Chancen, einen Platz zu bekommen, also relativ hoch.

-Pluto-
13.09.2009, 17:57
Für das 1 Semester????

Oh man die hätten se lieber im AdH zulassen sollen!!!

kra-
13.09.2009, 18:13
Im AdH haben diese Plätze ja auch gefehlt. Deshalb war die Klage ja erfolgreich. Einen Platz bekommen natürlich nur die, die auch dagegen geklagt haben.

LilacAngel
24.09.2009, 09:17
wie hoch stehen denn die chancen, sich erfolgreich einen platz an einer uni zu erklagen, an derman abgelehnt wurde? kann man das irgendwie einschätzen?

Medi Freak
24.09.2009, 15:26
schlecht, auch wenn du 15-20 unis verklagen solltest. Das ist die einzig realistische Beurteilung. Alles andere entspricht nicht der Wahrheit.

Grund hierfür sind erhebliche Überbuchungen der Unis, die mittlerweile gelernt haben, mehr als sie müssten aufzunehmen.

fallenangel30487
24.09.2009, 16:32
Kann man jetzt eigentlich noch klagen oder is das schon zu spät???

Merle0711
24.09.2009, 17:02
Das ist ein wenig übertrieben 15-20 unis kann wirklich nur jemand sehr wohlhabendes verklagen auch mit guter rechtsschutzversicherung!!!
Man sagt ab 10 unis ist eine klage anzustreben darunter ist es meist recht aussichtslos.
Es gibt natürlich immer solche und solche fälle!!!
Leider muss man bedenken das allein gewinnen ja nicht reicht sondern hinzu braucht man ein losglück-oh ja! viele unis verlosen die plätze unter den klägern. manche unis jedoch sind so weit dass sie wieder eine rangliste erstellen unter den klägern und so die besten einen platz bekommen. das ist von uni zu uni unterschiedlich unter ändert sich meist auch-deshalb ist es empfehlenswert mit einem anwalt zu klagen.

LilacAngel
24.09.2009, 17:08
Ich glaube, so eine Klage sollte man sich wirklich sehr gut überlegen bzw. nur anstreben, wenn man auch was in der Hand hat. Also nicht einfach so, weil man sich halt mal beworben hat und es nix wurde. Ich denke, sonst kostet einen das nur sehr viel Geld.

Merle0711
24.09.2009, 17:20
@lilacangel
da hast du absolut recht. klagen ist sooo teuer. ich habe mir abschätzen lassen was auf mich zukommt wenn ich gegen 10 hochschulen verliere und der anwalt meinte bis zu 10.000 euro ist da nichts seltenes. wenn man gewinnt ist es etwas weniger. ich habe glücklicherweise eine gute versicherung die einen großen teil der kosten übernimmt! sonst hätte ich das mal schön sein gelassen.
Ich klage auch nur weil ich ein grenzgänger bin mit meinem 2,2 schnitt ist es durchaus möglich durch boni, tms und ws im adh einen platz in zahnmed zu bekommen(das möchte ich auch machen zahnarzt werden und NICHT etwa wechseln zu human), jedoch will es bei mir nicht reichen. und jetzt habe ich meinen stolz überwunden und gesagt bevor der doppelte jahrgang kommt brauche ich einen studienplatz.
Klagen ist keine Garantie aber durchaus eine Möglichkeit

Medi Freak
24.09.2009, 17:24
Du kannst noch klagen, aber so ab 1.10. laufen die letzten Fristen ab. Die Unis in Sachsen, SAchsen-Anhalt und BaWü kannste jetz nicht mehr verklagen,

Ehemaliger User 05022011
24.09.2009, 17:30
Ich glaube, so eine Klage sollte man sich wirklich sehr gut überlegen bzw. nur anstreben, wenn man auch was in der Hand hat. Also nicht einfach so, weil man sich halt mal beworben hat und es nix wurde. Ich denke, sonst kostet einen das nur sehr viel Geld.


aber, ob du "was in der Hand hast" oder nicht, weißt du erst, wenn du (man kann es auch selbst machen! in Berlin z.B. liegen beim Verwaltungsgericht Klageformulare mit Erklärung aus, kann man sich auch schicken lassen, man sollte dann nur vorgeben gegen die Uni Berlin klagen zu wollen und dann kan man es auch für jede andere Uni verwenden, nur einfach Adresse des Gerichtes und Name Uni ändern ) oder dein Anwalt die Klage eingereicht hast und die Uni darauf erwidert - das Klageverfahren läuft nämlich so, dass im Kapazitätsverfahren der Kläger einfach pauschal "behauptet" die Uni hat die vorhandene Kapazität nicht ausgeschöpft, dann muss die Uni dem Richter darlegen, dass sie es doch getan hat - der prüft das dann alles und sagt "ja stimmt" oder "Nein stimmt nicht - Uni du hast noch freie Plätze, die musst du jetzt vergeben."( Achtung es werden nicht einfach nur die Plätze gezählt, sondern so eine Kapazitätsberechnung ist eine komplizierte Sache, die nach vielen Kriterien zu erfolgen hat) Dann sagt der Richter: "Aber, weil hier (z.B.) 900 Klagen vorliegen (es sind wirklich so viele!) und ich als Richter nur 13 freie Plätze gefunden habe, verpflichte ich dich Uni diese freien Plätze unter allen Klägern zu verlosen"

LilacAngel
24.09.2009, 17:34
@lilacangel
da hast du absolut recht. klagen ist sooo teuer. ich habe mir abschätzen lassen was auf mich zukommt wenn ich gegen 10 hochschulen verliere und der anwalt meinte bis zu 10.000 euro ist da nichts seltenes. wenn man gewinnt ist es etwas weniger. ich habe glücklicherweise eine gute versicherung die einen großen teil der kosten übernimmt! sonst hätte ich das mal schön sein gelassen.
Ich klage auch nur weil ich ein grenzgänger bin mit meinem 2,2 schnitt ist es durchaus möglich durch boni, tms und ws im adh einen platz in zahnmed zu bekommen(das möchte ich auch machen zahnarzt werden und NICHT etwa wechseln zu human), jedoch will es bei mir nicht reichen. und jetzt habe ich meinen stolz überwunden und gesagt bevor der doppelte jahrgang kommt brauche ich einen studienplatz.
Klagen ist keine Garantie aber durchaus eine Möglichkeit

Ich wünsch dir auf jeden Fall, dass das irgendwie klappt!!
Wann kommt denn eigentlich der doppelte Jahrgang hier in Hessen? 2013 oder? Denn G8 wurde ja erst vor nicht so langer Zeit eingeführt für die 5. Klassen. Ich frage nur, weil ich gerade dachte, dass womöglich nächstes Jahr schon ein doppelter Jahrgang hier in Hessen bestehen würde... nicht gut für die Bewerberzahlen.
Wie lange dauert denn deine Klage bzw. gegen wieviele Unis hast du sie gerichtet? 10.000 Euro ist echt krass -.-

LilacAngel
24.09.2009, 17:37
aber, ob du "was in der Hand hast" oder nicht, weißt du erst, wenn du (man kann es auch selbst machen! in Berlin z.B. liegen beim Verwaltungsgericht Klageformulare mit Erklärung aus, kann man sich auch schicken lassen, man sollte dann nur vorgeben gegen die Uni Berlin klagen zu wollen und dann kan man es auch für jede andere Uni verwenden, nur einfach Adresse des Gerichtes und Name Uni ändern ) oder dein Anwalt die Klage eingereicht hast und die Uni darauf erwidert - das Klageverfahren läuft nämlich so, dass im Kapazitätsverfahren der Kläger einfach pauschal "behauptet" die Uni hat die vorhandene Kapazität nicht ausgeschöpft, dann muss die Uni dem Richter darlegen, dass sie es doch getan hat - der prüft das dann alles und sagt "ja stimmt" oder "Nein stimmt nicht - Uni du hast noch freie Plätze, die musst du jetzt vergeben."( Achtung es werden nicht einfach nur die Plätze gezählt, sondern so eine Kapazitätsberechnung ist eine komplizierte Sache, die nach vielen Kriterien zu erfolgen hat) Dann sagt der Richter: "Aber, weil hier (z.B.) 900 Klagen vorliegen (es sind wirklich so viele!) und ich als Richter nur 13 freie Plätze gefunden habe, verpflichte ich dich Uni diese freien Plätze unter allen Klägern zu verlosen"

Achso. Hmm, aber sollte die Uni nachweisen, dass sie wirklich alle Kapazitäten ausgeschöpft hat, habe ich im Grunde ja verloren. Da würden dann auch alle Kosten auf mich zukommen, richtig? Kann man natürlich vorher nie wissen, ob die Unis die Kapazitäten komplett ausgeschöpft haben oder nicht, d.h. ob sich eine Klage in dem Fall lohnt oder nicht.

Ehemaliger User 05022011
24.09.2009, 17:39
doppelte Jahrgänge kommen nächstes JAhr aus mehreren Bundesländern und da sie meisten sich ja bundesweit bewerben, wird sich das leider auf die gesamte Bewerbungssituation auswirken

Merle0711
24.09.2009, 17:40
@lilac angel
also ich bin aus bawü und unser erster jahrgang kommt nächstes jahr und schon allein bawü mal 2 ist doch furchtbar:-) nein im ernst ich glaube da kommen auch wirklich leute nicht mehr rein, die richtig viel für ihr abi geackert haben und bestimmt auch traumergebnisse haben, naja.
ich habe gegen 10 hochschulen geklagt da 10 auch die rechtsschutz übernimmt(also einen großen teil) mehr kann ich finanziell nicht tragen bzw will ich nicht:-) nein man muss sich ja irgendwo eine grenze ziehen.
Das klageverfahren kann lange gehen bis in februar da es keine vorschriften gibt wie schnell das ganze durchgezogen werden muss. manchmal geht es auch schnell wenn ein vergleich von der uni angenommen wird-dadurch sparen die sich auch selbst die klagekosten...
ja mich hat es auch hingesetzt als ich gehört habe es kann gut 10.000 euro bei verlieren kosten. naja ich werde auf jeden fall dieses forum weiter informieren wie strebenswert eineklage ist:-)
dir auch noch alles gute

fallenangel30487
24.09.2009, 17:46
@lilacangel
da hast du absolut recht. klagen ist sooo teuer. ich habe mir abschätzen lassen was auf mich zukommt wenn ich gegen 10 hochschulen verliere und der anwalt meinte bis zu 10.000 euro ist da nichts seltenes. wenn man gewinnt ist es etwas weniger. ich habe glücklicherweise eine gute versicherung die einen großen teil der kosten übernimmt! sonst hätte ich das mal schön sein gelassen.
Ich klage auch nur weil ich ein grenzgänger bin mit meinem 2,2 schnitt ist es durchaus möglich durch boni, tms und ws im adh einen platz in zahnmed zu bekommen(das möchte ich auch machen zahnarzt werden und NICHT etwa wechseln zu human), jedoch will es bei mir nicht reichen. und jetzt habe ich meinen stolz überwunden und gesagt bevor der doppelte jahrgang kommt brauche ich einen studienplatz.
Klagen ist keine Garantie aber durchaus eine Möglichkeit

Ja ich weiß dass das sehr teuer ist aber ich habe in weiser Voraussicht eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen welche die kosten voll übernimmt. Ob ich Klage weiß ich auch noch nicht genau, aber ich werde mich mal diese Woche beim Anwalt infomieren ob das wenn man vor hat nur eine Uni zu verklagen, überhaupt sinn macht.

Ehemaliger User 05022011
24.09.2009, 17:47
Achso. Hmm, aber sollte die Uni nachweisen, dass sie wirklich alle Kapazitäten ausgeschöpft hat, habe ich im Grunde ja verloren.
richtig


Da würden dann auch alle Kosten auf mich zukommen, richtig?
ja leider ist das so


Kann man natürlich vorher nie wissen, ob die Unis die Kapazitäten komplett ausgeschöpft haben oder nicht, d.h. ob sich eine Klage in dem Fall lohnt oder nicht.
ja richtig, genau das ist das Problem und wie hier schon geschriben wurde, lernen die Uni dazu und überbuchen jetzt oft, so dass sie dann im Verfahren sagen können " ja aber wir haben ja schon x Studneten mehr, als unsere Kapazität zu lies angenommen - das erschwert das Ganze
in Leipzig und Dresden die Uni werden zwar trotzdem noch jedes Jahr verurteilt ( meistens einigen die sich schon im ersten termin auf eine bestimmte Zahl von Plätzen, die sie noch verlosen) , aber das wissen die Anwälte und alle klagen da jetzt seit Jahren schon, so dass es dort enorme Klägerzahlen von wei über 1000 Klägern gibt - also die Chansen unterm Strich auch sehr gering sind einen dieser Plätze zu ergattern (außerdem, wie hier schon richtig geschrieben sind hier die Fristen für die Anträge auf außerkapazitäre Zulassund, die man vor der Klage bei den Uni's stellen muss schon vorbe - diese Frist endet bei denen laut Uni-Satzung mit der ZVS-Bewerbungsfrist)

Ehemaliger User 05022011
24.09.2009, 18:07
ob das wenn man vor hat nur eine Uni zu verklagen, überhaupt sinn macht.

also die Chansen sind immer sehr niedrig, ob du nun eine oder 10 Uni's verklagt - rechne doch mal hoch - wenn im Durchschnitt angenommen bei 10 Uni's je 10 Studienplätze noch vergeben werden müssen und an jeder Uni 1000 Leute geklagt haben, dann werden unter 10000 Leuten 100 Plätze verlost - die Chanse einen Platz zu bekommen ist dann an jeder Uni 1% , wenn du nun zehn Uni's verklagst, dann hast du 10 x eine Chanse von 1 %, 10 x bekommst du zu 99 % keinen Platz durch die Klage - findest du, dass sich die Chansen einen Platz im Klageweg zu ergattern wesentlich erhöhen, wenn man 10 Uni's verklagt (ich finde es nicht)

fallenangel30487
24.09.2009, 18:25
Ich hatte vor ein paar Monaten schon einmal mit Herrn Zimmerling dem "spezial Anwalt" aus Saarbrücken gesprochen. Der war der Meinung dass die Chance wesentlich höher wäre wenn man 10 Unis verklagt als nur eine. Aber eigentlich is die Chance ja egal wenn mans nicht bezahlen muss.
Wisst ihr wie lange man da im Schnitt so auf eine Antwort warten muss?