Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage
gerrard8
19.02.2010, 08:59
Ich habe nochmal generelle Fragen zu der Klage.
Lohnt es sich zum Sommersemester zu klagen oder sind da die Chancen noch geringer bzw. sind die Fristen schon abgelaufen?
Und habt ihr euch einen speziellen Anwalt gesucht? Ich wohne nämlich in der nähe von Bremen (wo ja bekanntlich kein Medizin angeboten wird). Da gibt es aber sicherlich auch Anwälte für Hochschulrecht. Oder macht es da Sinn sich einen erfahrenen Anwalt außerhalb zu suchen, auch wenn der Kontakt dann nur per Mail oder Telefon stattfindet??
Vielen Dank schon einmal
Ist hier jemand, der auch der so um diese Zeit in Saarbrücken ins Wintersemester eingeklagt worden ist, das schon zu Ende ist?
haette da eine wichtige Frage, einfach ne Private Nachricht schicken, DANKE
Linda.1001
19.02.2010, 17:27
das französisch macht mir keine angst, eher herr lafontaine :D
Ist der nicht zurückgetreten? :-))
Kann mir jemand eigentlich erklären, warum man die Rechnungen vom VG Berlin immer so früh kriegt, obwohl anscheinend noch gar nichts beschlossen ist?
venividivici
01.03.2010, 18:51
Du musstest jetzt eben den Streitwert der 1. Instanz (VG) bezahlen. Anscheinend klagst du jetzt auf 2. Instanz (OVG). Mail doch deiner Rechtskanzlei und frag nach, du schenkst denen ja schließlich genügend Geld fürs 'Nichtstun'!
Es gibt mal wieder was neues...
4 Plätze in Bochum unter 600 Antragsstellern zu verlosen Oo
Ist jemand dabei? immerhin 0,6% Chance :-oopss
super, ich bin dabei! :)
tja ist schon traurig alles, aber nen versuch wars wert :P
mal kurz gefragt:
Im Eilverfahren vertritt sich eine Uni durch einen Anwalt. Die Uni hat das Eilverfahren gewonnen.
Mit wieviel Kosten muss man als Antragssteller rechnen, die vom Anwalt der gegnerischen Seite nach Verfahrensende geltend gemacht werden?
Wird das auf alle Antragssteller umgelegt? Sind 500EUR pro Person realistisch?
venividivici
05.05.2010, 17:46
mal kurz gefragt:
Im Eilverfahren vertritt sich eine Uni durch einen Anwalt. Die Uni hat das Eilverfahren gewonnen.
Mit wieviel Kosten muss man als Antragssteller rechnen, die vom Anwalt der gegnerischen Seite nach Verfahrensende geltend gemacht werden?
Wird das auf alle Antragssteller umgelegt? Sind 500EUR pro Person realistisch?
Kommt ziemlich genau hin, du musst nur noch die Kosten von deinem Anwalt hinzufügen. Wenn du es ohne Anwalt machst und noch dazu nur Unis ohne anwältliche Vertretung 'verklägst' wirds sehr günstig!
Kosten für den Gegenanwalt sind ungefähr immer 450-500 €, zumindest war es bei mir so...
Heute gabs was aus Essen zum WS 09/10 (für HM): alle Anträge abgelehnt, Beschwerdeverfahren wohl ebenfalls aussichtslos...
Bleiben noch 3 von ursprünglich 23 Verfahren offen, schaut düster aus...
Ein kleines Résumé nach 2 Jahren durch einen Anwalt vertretenen Klagerei:
- etwa 10k € Kosten
- viel Briefverkehr
- kein Erfolg, ich war gerade mal in 10 Losverfahren dabei und hatte immer Rangplätze > 200
Im Nachhinein würde ich es nicht mehr machen und lieber einmal die Woche in den Puff gehn oder was wirklich vernünftiges mit dem Geld anfangen. Ich kenne einige Leute, bei denen es wirklich gut geklappt hat, aber das waren dann wohl auch glückliche Zufälle...
Kann es niemandem empfehlen, das viele vergeudete Geld tut doch weh, vor allem, wenn man alles selbst erarbeitet hat. Wer wirklich garnicht auf's Geld schauen muss, kann es ja mal versuchen, ansonsten würde ich mir den Quatsch wirklich sparen!
Macht lieber schön Urlaub, kauft euch ein flottes Auto, spendet nach Griechenland, tut was in den Sparstrumpf oder tut sonst irgendwas (un)anständiges damit. :-?
just my drölf cents
medicus164
25.05.2010, 02:16
So nun einmal die Auflösung:
Ich: Abi mit 1,4, heimlicher Jurastudent. Studiere Zahnmed. in Berlin und bringe mein Projekt hiermit zum Abschluss:
Das sah so aus, dass ich im Verbund mit einer Freundin die Jura studiert hier in diesem Forum uns nun drei Jahre als Kläger zu erkennen gaben, um eine Arbeit über das Rechtssystem in Deutschland und speziel im Breich Uni-Recht in Bezug auf Kapazitätenklagen zu erstellen, die bundesweit die Hochschulen mit dem Problem der fehlenden Bildungsplätze konfrontieren soll. Da allerdings nun das Projekt abgeschlossen ist möchten wir uns hiermit outen. Dies hatte keinen bösen Hintergrund. UNs geht es allein darum, dass wir als Bürger ein Anrecht auf Bildung haben und wir uns mit unseren Verein dafür stark machen. Es war schwer das die ganze Zeit geheim zu halten, aber es musste sein.
Also ich drücke Euch allen auf Euren Wegen die Daumen:
LG
medicus164
Coxy-Baby
25.05.2010, 11:27
die bundesweit die Hochschulen mit dem Problem der fehlenden Bildungsplätze konfrontieren soll.....dass wir als Bürger ein Anrecht auf Bildung haben und wir uns mit unseren Verein dafür stark machen.
Ja da brauchte es wirklich ein "Projekt" für und da die Unis ja immer nicht wissen
wohin mit den ganzen überflüssigen Millionen werden sie dank eures Vereins ja auch freundlich darauf hingewiesen,dafür Danke und nen :-keks
00checker
27.06.2010, 08:00
Hat jemand von euch denn schon mal Erfahrungen mit einer Anklage in Bochum gemacht? Ich könnte mir vorstellen, dass die Chancen dort besser sind, weil dort so wenige hinwollen
Das glaube ich kaum, wer klagt, der verklagt in aller Regel die Unis die in den letzten Jahren überhaupt noch Überkapazitäten hatten.
Der Anwalt deines Vertrauens kann dir das genau sagen ;-)
In NRW allg. zu klagen, lohnt sich nciht wirklich. Vllt. solltest du solche Fragen dann aber mit deinem Anwalt klären, da dieser bestimmt auch jeden außergerichtlichen Vergleich kennt...
Coxy-Baby
27.06.2010, 09:03
Hat jemand von euch denn schon mal Erfahrungen mit einer Anklage in Bochum gemacht? Ich könnte mir vorstellen, dass die Chancen dort besser sind, weil dort so wenige hinwollen
Es heißt einfach nur Klagen oder Studienplatzklage, oder wen willst du Anklagen und wofür? (Anklage=Strafverfahren)
Es ist absolut wurscht wo du klagst, bei einem meist eher unwahrscheinlich positivem Ausgang werden unter den paar hundert Klägern dann eine Handvoll Plätze verlost.....
Ich hab mir mal die Freiheit rausgenommen, nicht die ganzen 800 Seiten zu lesen ;).
Eine Reihe an gewonnen Prozessen übrigens münden in einer VORLÄUFIGEN ZULASSUNG, d.h. der Studienplatz kann im Nachhinein wieder aberkannt werden.
Ursache ist, dass die meisten Kapazitätsklagen Eilklagen sind (und deren Urteile sind dann vorläufig).
Das sollte man bei einer Klage bedenken.
Relaxometrie
27.06.2010, 19:51
Gibt es das Einklagen eines Studienplatzes eigentlich auch in anderen Fächern, oder nur bei Medizinstudienplätzen?
Zahnmedizin ;-)
Bei Vet oder Psychologie habe ich davon noch nichts gehört !
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