PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 [201] 202 203 204 205 206 207

Relaxometrie
27.06.2010, 20:08
Mir stößt das mit der Klagerei ja übel auf. Wie ich in einem anderen Thread vor ein paar Wochen schonmal geschrieben habe: Wenn Unis aus mir nicht einleuchtenden Gründen die Kapazitäten nicht auslasten, wäre es Aufgabe einer höheren Instanz, diesem Spielchen ein Ende zu setzen. Die Studienplätze sollten dann in das ganz normale Bewerbungsverfahren eingehen und an den nächsten Bewerber, der nach Warteliste/wonach auch immer dran ist, vergeben werden.
Das Mittel des Einklagens nutzen offensichtlich die Leute, die nicht einsehen, daß sie schlicht und ergreifend die Kriterien, die auf alle Bewerber gerecht angewendet werden, nicht erfüllen.
Komisch, daß es die Klagerei für Medizin- oder Zahnmedizinstudienplätze gibt, für Sport beispielsweise nicht. Da gibt es eine knallharte Eingangsprüfung, wer die nicht besteht, studiert halt etwas anderes. Warum sehen manche Leute das bei Medizin/Zahnmedizin nicht ein :-nix

Ratford
27.06.2010, 20:23
Eine Kapazitätsklage ist überall, in jedem Studienfach, an jeder Uni möglich. Die Chancen stehen in anderen Fächern übrigens auch nicht schlechter oder besser als bei Medizin.

Der Unterschied ist lediglich, dass Medizin mit zu den größten Studienfächern, d.h. den meisten Plätzen zählt.

In nem Fach, das beispielsweise 10 Studienplätze in einem Semester an einer beliebigen Uni zur Verfügung steht, ist natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass überhaupt Kapazitäten übersehen wurden, SEHR viel geringer als eben bei Medizin - mit rund 200 bis 400 Plätzen pro Uni.

M.E. ist das inzwischen aber Geldverschwendung.
In Deutschland sind zur Zeit etwa 20.000 (in Worten: zwanzigtausend!) Studienplatzklagen in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin anhängig (d.h. stehen noch zur Entscheidung aus). Das entspricht der Gesamtzahl aller Studienplätze.
Von diesen 20.000 werden höchstens um die 500 Leute Erfolg haben.

Man sollte sich das also SEHR gut überlegen.

konstantin
27.06.2010, 20:29
Wieso? Ich dachte, Studienplatzklage waere mit der AdvoCard kostenlos? :-nix

Ratford
27.06.2010, 20:36
Wieso? Ich dachte, Studienplatzklage waere mit der AdvoCard kostenlos? :-nix
Nein.
Rechtschutzversicherungen decken Kapazitätsklagen bereits seit Jahren nicht mehr ab.
Es gibt noch ein, zwei einzelne Versicherungstarife, die das beinhalten - da muss man aber gut 1 Jahr VORHER den Vertrag abgeschlossen und eingezahlt haben.

Da es sich um ein verwaltungsrechtliches Verfahren handelt, gehen die Kosten - auch bei erfolgreichem Prozessausgang - zu Lasten des Klägers. HINZU kommen noch die Gebühren für den Rechtsanwalt.

DeSeal
27.06.2010, 22:51
Genau, ich hab ne Advocard und da muss man mindestens 1 Jahr vorher eingezahlt haben, dass Kapazitätsklagen abgedeckt werden. Vielleicht nehm ich das zum Winter in Anspruch :-? Bei Neuabschlüssen ist das aber glaube ich sogar rausgenommen worden, weil es wohl ein Verlustgeschäft für die Versicherung ist...

@pott: mein Anwalt vertritt auch Mandanten für Vet & Psycho

@Relaxo: da ja keine höhere Instanz da ist, die diesem Treiben der Universitäten ein Ende setzt, muss dies halt durch die Kläger geschehen. Natürlich sollten dann die Studienplätze an diejenigen gehen, die Geld investiert haben, um für ihr Recht einzutreten.
Mir wäre übrigens eine knallharte Eignungsprüfung auch lieber, aber so ist das nunmal :-nix

Ratford
28.06.2010, 07:03
Aber bitte nich vergessen, dass eine Entscheidung VORLÄUFIG ist, wenn's im Eilverfahren entschieden worden ist.

Den Studienplatz kann man immernoch verlieren. Ich habe schon gehört, dass das auch gerne von Seiten der Unis gemacht wird, um den Studenten einen Denkzettel zu verpassen und das Klagen etwas einzuschränken.

pottmed
28.06.2010, 08:01
Jep, siehe z.B. Hannover, gerade erst dieses Jahr so passiert.

Relaxometrie
28.06.2010, 08:12
Natürlich sollten dann die Studienplätze an diejenigen gehen, die Geld investiert haben, um für ihr Recht einzutreten.
Das sehe ich anders, weil ich diese Individualklagerei von vorne herein falsch finde. Die (vermeintlich) nicht vergebenen Plätze gehören aufgedeckt und ins allgemeine Bewerbungsverfahren eingeschleust. Die Klagerei ist einerseits schon halb korrupt (Studienplatz gegen Geld) und wirft andererseits ein ganz schlechtes Licht auf die Anwälte, die eine solche Klage überhaupt durchführen. Diese Individualklagerei kann einfach nicht die Lösung sein.

Ehemaliger User 05022011
28.06.2010, 10:48
Jep, siehe z.B. Hannover, gerade erst dieses Jahr so passiert.

das hat aber nicht die Uni gemacht, in Hanover, sondern das Gericht und sicher nicht, um den Studenten eins auszuwischen

Die Klagerei ...wirft andererseits ein ganz schlechtes Licht auf die Anwälte, die eine solche Klage überhaupt durchführen.

Wo hast du denn das her?
Anwälte vertreten von berufswegen Individualinteressen Einzelner. Kein mensch kommt auf den gedanken ihnen dies vorzuwerfen und Anwälte, die auf ihrem jeweiligen Spezialgebiet (und dazu gehören auch die Kapazitätsklagen) führend sind, genießen einen hervorragenden Ruf - nix mit schlechtem Licht.

pottmed
28.06.2010, 11:05
das hat aber nicht die Uni gemacht, in Hanover, sondern das Gericht und sicher nicht, um den Studenten eins auszuwischen



Das ist doch völlig egal, das Oberlandesgericht hat die einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Damit soll nur klar gemacht werden, dass auch bei erfolgreicher Klage der Studienplatz nicht sicher ist :-top

Und ob die Uni Klagestudenten gerne sieht oder nicht, ist nicht das Thema. Weder Du noch Ich können beurteilen wie die Uni es findet, dass die Studenten wieder gehen durften, aber das ist im Übrigen auch völlig egal, denn Urteil bleibt Urteil.

Ehemaliger User 05022011
28.06.2010, 12:37
Das ist doch völlig egal, das Oberlandesgericht hat die einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Damit soll nur klar gemacht werden, dass auch bei erfolgreicher Klage der Studienplatz nicht sicher ist :-top


sorry, mein Beitrag bezog sich auf das, was Ratford schrieb


Aber bitte nich vergessen, dass eine Entscheidung VORLÄUFIG ist, wenn's im Eilverfahren entschieden worden ist.

Den Studienplatz kann man immernoch verlieren. Ich habe schon gehört, dass das auch gerne von Seiten der Unis gemacht wird, um den Studenten einen Denkzettel zu verpassen und das Klagen etwas einzuschränken.

Ratford
28.06.2010, 18:01
Das OLG hat die Entscheidung übrigens nicht von sich aus aufgehoben in höherer Instanz, sondern auf Geheiß der Uni.

Die Unis - so hat mir ein befreundeter Anwalt erzählt, der sich damit (allerdings nicht überwiegend) befasst - wollen diese Studenten wenn's geht raushaben, um ein Exempel zu statuieren.

Kann ich nachvollziehen.

Merle0711
12.08.2010, 17:23
Wahnsinn! in Rostock sind über 40 humanmedizinplätze erklagt worden. :-topist hier ein glücklicher oder eine glückliche dabei?:-dance

jetzt habe ich wieder ein funken von hoffnung dass das auch noch etwas in zahnmedizin in rostock werden könnte? hat hier jemand damit erfahrungen???

grüßle

ach ja es handelt sich hier um die klage zum ws2009 -wahnsinn:-top

larl
14.08.2010, 12:14
Ist hier noch jemand, der mal einen Platz zegesprochen bekommen hat?? Hätte ein oder zwei Fragen.....:-angel

elankajo
16.08.2010, 16:16
Hat noch niemand einen Bescheid vom Gericht?

Susi011986
31.08.2010, 21:08
huhu :-)

gibt es hier noch jemanden, der zu diesem semester einen anwalt eingeschaltet hat? wenn ja, gegen welche unis geht ihr vor?

sg, susi

Skyreaver
01.09.2010, 13:57
Ich vielleicht nächstes Semester.

fallenangel30487
01.09.2010, 14:32
Ich werds auch im nächsten machen. Mehr als porbieren kann man ja nicht, meine RSV bezahlts ja.

Matzexc1
04.09.2010, 09:27
Was für eine Versicherung hast du?
Ich bezahl dieses mal auch wieder einen Rechtsverdreher. Seid aber vorsichtig was für einen ihr habt. Einige sind ziemlich geldgierig.

smartie
14.09.2010, 17:17
Ich hab mich jetzt auch entschlossen zu klagen für dieses WS bzw. meine Mum macht es (hab das Glück ne Rechtsanwältin als Mutter zu haben). Ich rechne mir aber auch keine besonders großen Chancen aus...Gibt es sonst niemanden hier der auch dieses Semester klagt oder will sich keiner outen?