Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage
yzBastian
23.03.2006, 08:49
Ihr redet auch alle vom gleichen Studiengang? Vielleicht Zahnmedizin =| Humanmedizin?
Hey,
In Frankfurt wurden schon 38 Humanmedizinplätze verlost. 22 Plätze in Zahnmedizin müssen noch bis Ende der Woche verlost werden. Anderes kann ich mir das nicht erklären.
yzBastian
23.03.2006, 09:21
....da wäre ja schon ein Unterschied. Den meinte ich. :-))
Christian22
26.03.2006, 10:41
tja was ist den nun mit Frankfurt, also eine glückliche haben wir ja unter uns......haben andere diesbezüglich denn schon von ihrer nicht erfolgreichen beschwerde was zu hören bekommen, von ihren anwälten?
hmmmmm... wenn einspruch eingelegt wird in frankfurt, dann dauerts noch wochen oder monate bis ueber diesen entschieden wird @christian ;-)
kronenflucht
27.03.2006, 21:26
also ich hab auch heut mein plätze bekommen.....
:)
Mein Anwalt meinte, dass wohl Frankfurt nicht zurückklagen wird.....
Aber mal gucken
@kronenflucht
Wo hast du einen platz bekommen?zahn oder human?
in halle gabs was witziges. noch vor der ersten instanz wurde man sich mit der uni einig. 30 plaetze sollten es sein. nach ca. 2 wochen - 24 stunden vor fristende - wiederrief die uni das abkommen... angeblich um weniger plaetze am ende bei rumkommen zu lassen und gerichtskosten auf die klaeger abzuwaelzen...
es ging also vor's gericht. und heute wurde die uni auf 50 plaetze verklagt. muuuuharrharrharr... verlosung is in ca. 2 wochen...
--- *newsticker ende* ---
kronenflucht
28.03.2006, 17:10
Zahnmedizin.....
50 Plätze in Halle sind natürlich toll. Leider bin ich nicht dabei...
jessemetcalfe
28.03.2006, 18:40
@honny
wie ich sehe, weißt du mal wieder einiges mehr als alle anderen :-))
Ist das urteil definitiv heute gefallen???
Weißt du zufällig wie das ganze für zahnmedizin aussieht?????
Ist das Verfahren auch schon durch??
Fragen über fragen,ich weiß, hoffe natürlich auf eine ganz schnelle antwort :-)
wer hier klagt auch in Rostock oder D.-E. und weiß ob und wieviele Plätze letztes Jahr eingeklagt worden sind?
Ich habe auch vor zu klaen und wollte mal fragen wer mir hier einen Anwalt im Ruhrgebiet empfehlen kann bzw. ob jemand den Anwalt Wesener in Recklinghausen kennt. Muss der Anwalt überhaupt bei mir in der nähe sitzen oder kann ich gleich den Zimmerling oder wie der heisst im Saarland nehmen?
Wie hoch sind die chancen für dieses SS über die Kapazitätsklage? Der Anwalt hat mir ein Honorar von 3500 Euro vorgeschlagen jedoch für das SS UND das WS.. plus die Gerichtskosten natürlich... Pro zu verklagender Standort wären das 200 Euro
Kann mir da jemand helfen der Erfahrungen hat?
@ jessemetcalfe: zahnmedizin in halle: keine ahnung. da hab ich noch nix gehoert. das urteil was ich angesprochen habe betrifft nur humanmedizin und ist definitiv heute (28.03) gefallen.
@ acg1984: bin auch dabei, hab aber keine ahnung wieviel da im letzten jahr bei raussprang. in E.-D. eher weniger weil in NRW grundsaetzlich wenig zu holen ist... in rostock siehts da sicherlich besser aus.
@ xerxes: zum sommersemester ist das klagen nicht allzu aussichtsreich. wenn deine klage das kommende ws mit einschliesst issesa aber nicht ganz sinnlos. 200€ pro uni sind ein guter wert an honorar. gut im sinne von preiswert.
ich wuerde eher einen guten anwalt nehmen als einen den man in der naehe hat. denn praktisch musst du ihn nie besuchen. (ich hab bisher nicht einmal mit meinem anwalt geredet, nichtmal per telefon...).
@ all: gute nacht :-party
@ Xerxes
ich zahle 250 pro Uni an Eigenanwaltskosten und mein Anwalt ist in Köln
gute nacht!!!
Moment mal die 200 Euro sind lediglich Gerichtskosten. Das anwaltshonorar liegt bei 3500 Euro für SS UND WS! Wenn ich jetzt aschon klage anstatt aufs WS zu warten und es klappt nicht verliere ich "lediglich" etwa 2000 Euro wegen Gerichtskosten
Man kann aber gar nicht sagen das die gerichtskosten pro uni 200 Euro betragen werden. der anwalt hat ja auf die gerichtskosten gar keinen einfluss und oft sind die viel viel höher, plus die gegenanwaltskosten die evtl. noch entstehen. aber so genau kenn ich mich da auch nicht aus. aber ich denke mit 200 pro uni kommst du nicht hin.
gruß kana
Jauheliha
29.03.2006, 09:35
Die Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab. Wer denn Streitwert nun festlegt, weiß ich nicht...
Bei mir war bei einer Uni z.B.der Streitwert auf 2500€ festgesetzt, die Gerichtskosten waren dann ca. 150€.
Bei einem Streitwert von 5000€ betrugen die Gerichtskosten dann ungefähr 300€.
Es gibt Tabellen, in denen man das nachgucken kann, vielleicht einfach mal ein bißchen googlen ;-)
Jauheliha
29.03.2006, 09:39
Hier hab ich was Nettes gefunden... das gilt jetzt aber wohl nur für das Verwaltungsgericht Hamburg, hier wird von einem Streitwert von 3.750€ ausgegangen, mir wurde aber auf den Gerichten, bei denen ich geklagt habe,gesagt, dass bei den meisten Unis der Streitwert 2.500€ beträgt.
1. Widerspruch bei der Uni (Gebühr für Widerspruchsbescheid): 31,00 Euro
2. Gerichtskosten:
a) Einstweilige Anordnung
(bei Streitwert 3.750,00 Euro) 157,50 Euro
(der Betrag reduziert sich auf 1/3 = 52,50 Euro bei Rücknahme des Antrags, bevor das Gericht den Beschluss getroffen hat, gerichtlichem Vergleich oder Erledigungserklärung, bei der die Frage der Kostentragung geklärt ist (KV 5211))
b) Beschwerde
(bei Streitwert 3.750,00 Euro) 210,00 Euro
(der Betrag reduziert sich auf 1/2 = 105,00 Euro bei Zurücknahme der Beschwerde)
c) Klage (Streitwert 5.000,00 Euro) 363,00 Euro
(dieser Betrag reduziert sich auf 1/3 = 121,00 Euro bei Rücknahme der Klage vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung, gerichtlichem Vergleich oder Erledigungserklärung, bei der die Frage der Kostentragung geklärt ist (KV 5111))
3. AnwältInnengebühren:
Die nachfolgenden Beträge umfassen neben den gesetzlichen Gebühren auch die Postpauschale und die Umsatzsteuer.
(Wenn eine Einigung oder Erledigung unter Mitwirkung des Anwalts/der Anwältin erzielt wird, fällt zusätzlich eine weitere Gebühr in Höhe von 349,16 Euro an.)
a) Einstweilige Anordnung
(bei Streitwert 3.750,00 Euro) 392,66 Euro
(wenn es im Eilverfahren ein Erörterungstermin gibt, fällt eine zusätzliche Terminsgebühr von 341,04 Euro an)
b) Beschwerde
(bei Streitwert 3.750,00 Euro) 165,30 Euro
c) Klage
(Streitwert 5.000,00 Euro) 477,11 Euro Verfahrensgebühr
(wenn im Klageverfahren eine mündliche Verhandlung stattfindet, fällt zusätzlich eine Terminsgebühr in Höhe von 418,99 Euro an)
Wenn die Uni auch Anwälte beauftragt, können diese dann, wenn du das Verfahren verlierst, die genannten Beträge von dir verlangen. Bei einer Einigung ist es üblich, dass jede Seite die eigenen Anwaltskosten übernimmt.
Entstandene persönliche Kosten (z. B. Porto, Papier, Telefonate):
Belege sollten gesammelt werden, damit sie, wenn die Klage im Hauptverfahren erfolgreich ist, der Universität in Rechnung gestellt werden können. Dann kann auch die Widerspruchsgebühr zurückverlangt werden.
@ xerxes: mit 200€ gerichtskosten pro uni wirste nicht hinkommen. und wenn dir dein anwalt das als konstenpunkt genannt hat, dann waer er mir schon nicht mehr ganz koscher...
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