Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage
klar, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun :-top
Aber ob es was bringt.....
Hey...danke für die schnelle Antwort.
War mir nur nicht sicher, da es hier irgendwo hieß, dass man besser dran wäre bei einer Klage gegen hamburg, wenn dieser auch explizit in der Bewerbung genannt wäre...
Ob es was bringt oder nicht ist die Frage, aber soo große Hoffnungen mach ich mir sowieso nicht mehr.
Aber, wegen so vermeidbaren Fehlern zu "verlieren" wäre auch schlecht.
das ist schon wieder was anderes. Manche Unis haben letztes Jahr durchgesetzt, dass sie die erklagten Plätze nur unter den Klägern verlosen müssen, die diejenige Uni als Wunsch angegeben hatten. Aber vom Prinzip kannst du gegen jede Uni klagen.
speziell bei Hamburg war es letztes Jahr so, dass die unter den Klägern eine Rangliste nach Abiturnote erstellt wurde. Dieses Jahr weiß ich nicht mal ob es überhaupt Plätze in Hamburg gab.
Es ist grundsätzlich so, dass du auf jeden Fall dich bei der ZVS bewerben musst, weil du später den Ablehnungsbescheid vorlegen musst. Ich glaube man kann auch damit argumentieren, dass man bei einem gewissen Abischnitt so wie so keine Chance hat einen Platz zu kriegen, aber es ist vieleinfacher sich einfach be der ZVS zu bewerben undvllt hast du ja soviel Glück wie undkriegst auch mit einem sauschlechten ABI einen Platz.
Was noch wichtig ist:
In einigen Bundesländern gibt es eine vorgezogene Frsit zur Antragstellungen, wenn du die nicht einhälst kannst du es in jenen Bundesländern eh vergessen.
Baden-Wü. und Sachsen-Anhalt gehörhen zB. dazu und die Frsit ist glaube ich 30.7. oder 30.6. ???? ich weiß es nicht mehr aber ich würde auf jeden Fall mal den anwalt fragen.
Na toll...
Das ist wahrscheinlich wieder so eine Sache, was man vorher nicht sagen kann... :-(
OK...
Hier ein Aufruf an alle Kläger
Welche unis wollten bisher, dass man sie als Wunsch auf der Bewerbung genannt hat und welchen war es egal?
eine einfache Auflistung und schon hat man doch eine ungefähre Vorstellung wo es schon immer so war und wo nie...
thorsten83
14.05.2006, 19:15
das ist schon wieder was anderes. Manche Unis haben letztes Jahr durchgesetzt, dass sie die erklagten Plätze nur unter den Klägern verlosen müssen, die diejenige Uni als Wunsch angegeben hatten. Aber vom Prinzip kannst du gegen jede Uni klagen.
macht man das in der wartezeitquote nicht automatisch, wenn man nicht gerade die "Zulassung an anderen Hochschulen" ausschließt?
mainz und hamburg haben es sich angewoehnt nur an leute zu verteilen, die diese orte als wunsch angegeben haben. ich meine es waren noch ein bis zwei andere unis... aber die find ich jetz nich.
man muss sich auch nicht bei der zvs bewerben um zu klagen. keine uni und kein gericht verlangt den ablehnungsbescheid... den will keiner sehen.
die Klage basiert doch auf dem Ablehnungsbescheid oder ist da jetzt was an mir vorbei gegangen ??
Jauheliha
14.05.2006, 22:29
die Klage basiert doch auf dem Ablehnungsbescheid oder ist da jetzt was an mir vorbei gegangen ??
Die Klage basiert auf dem Ablehnungsbescheid der Hochschule und nicht der ZVS.
Man muss sich vor einer Klage um außerkapazitäre Zulassung bewerben, was im Normalfall der Anwalt übernimmt.
Ich frage mich mal, was die Unis sich davon versprechen. Egal ob die nun nur Leute nehmen, die diese Uni auf der Liste haben oder nich. Es werden sich schon genug Kläger finden, um alle pätze da zu füllen.
Jauheliha
15.05.2006, 19:53
Nuja, es muss ja schon ein bißchen die Form eingehalten werden... :-))
Christian22
16.05.2006, 00:41
Na wer ist denn von den Mitlesern hier alles Ärzteblatt leser?!?! =)
Ganz speziell bei den Leuten die gerade hier posten!!!
Sagt mal, wie läuft das eigentlich mit München? Stellen die jetzt gleich von Anfang an mehr Plätz zur verfügung oder warten die bis sich wieder knappe 200 einklagen?
wie ist denn die homepage von diesem stegmeier anwalt?
also der wo 2200 nimmt und solange klagt bis man n platz hat
das macht der ?? Kann ich mir kaum vorstellen :-meinung
hey das wäre doch super.
Einmal bezahlen und nur noch warten bis man ein platz hat.
Die frage ist nur noch: Wieviel unis klägt er denn für 2200€ an?
Hände weg vom Stegmaier!!!!!!!!
Der hat mich viel Geld gekostet, nichts erreicht und super
schlecht informiert!
Lediglich die Mahnkosten vom Gericht wurden mir zugesendet, da
er es nicht schaffte die an Ihn geschickten Rechnungen an mich weiter
zu schicken!
Sagt mal, wie läuft das eigentlich mit München? Stellen die jetzt gleich von Anfang an mehr Plätz zur verfügung oder warten die bis sich wieder knappe 200 einklagen?
Das ist die Frage...
Der Erfahrung nach sind die Unis so dumm und treten Jahr für Jahr mit den gleichen Plätzen an, anstatt die Platzzahl dem Gerichtsurteil anzupassen und somit mehr "ehrliche" Bewerber zuzulassen und gleichzeitig den NC etwas zu senken...
:-dagegen
also in halle waren leute die waren bei stegmeier, die waren alle zufrieden.
der nimmt irgendwie 2200 und klagt so lange bis du nen platz kriegst. ich weiß jetzt nicht ob das mit mehrwehrtsteuer oder ohne is. einer meinte mit einer ohne.
ich war mit meinem anwalt überhaupt nicht zufrieden,der war auch viel teurer und hat meiner meinung nach ganz schön ******** gebaut, ich sage aber nicht wer das war.
also bis dann
darauf hatte ich mich jetzt bezogen
Hände weg vom Stegmaier!!!!!!!!
Der hat mich viel Geld gekostet, nichts erreicht und super
schlecht informiert!
Lediglich die Mahnkosten vom Gericht wurden mir zugesendet, da
er es nicht schaffte die an Ihn geschickten Rechnungen an mich weiter
zu schicken!
Kann ich nicht behaupten. :-notify Die Rechnungen kommen außerdem immer vom jeweiligen Gericht direkt. Informiert werd ich mehrmals wöchentlich und wenn ich fragen hab, meld ich mich einfach bei denen.
Es gibt Anwälte für seeeeeeeeeeeeeehhhhhhhhhhhhhhhhrrrrrrrrrrr viel mehr Geld, die auch nichts erreichen..
Ein Freund hat sofort einen Platz bekommen über Stegmeier, aber natürlich ist es so, dass man ja gelost wird. Deswegen kann kein Anwalt den Erfolg garantieren!! :-meinung
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