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Fire
16.05.2006, 20:25
...
Die frage ist nur noch: Wieviel unis klägt er denn für 2200€ an?

Gut...also gibt es für ihn positives und negatives...
mich würde aber immer noch interessieren, ob er mit diesem Preis 5 unis oder 15 unis anklägt.
ist ja schließlich ein Unterschied, den ich mir dann doch noch durch den Kopf gehen lassen sollte...

Übrigens eine Frage an die, die zum nächsten Wintersemester klagen wollen...
WANN erteilt ihr denn den Anwälten euer Mandat?

Lisel
16.05.2006, 20:56
Gut...also gibt es für ihn positives und negatives...
mich würde aber immer noch interessieren, ob er mit diesem Preis 5 unis oder 15 unis anklägt.


Also, ich hab nur 10 Unis genommen wegen der Gerichtskosten. Das hat dann 2200 gekostet. Ein Freund hatte 14 Unis, hat genausoviel gekostet.

Spätestens zum Ablehnungsbescheid Ws2006/07 würd ich mein Mandat erteilen...

An deiner Stelle informier dich mal bei einem Anwalt und klär solche Fragen..

Fire
16.05.2006, 21:03
also ein Anwalt, den ich gefragt habe meinte, dass ich am besten bis zum 31. Mai ihm ein Mandat erteilen sollte, da ich dannn mit Sicherheit nicht zu spät bin.
Das war mir dann aber ein bisschen suspekt...sooo früh?

Lisel
16.05.2006, 21:09
Würd ich auch mal sagen, ich hab das letzten Winter erst im Oktober gemacht..Das war zwar dann ein bißchen knapp und hektisch, hat aber gereicht...

Falap
16.05.2006, 22:02
also ein Anwalt, den ich gefragt habe meinte, dass ich am besten bis zum 31. Mai ihm ein Mandat erteilen sollte, da ich dannn mit Sicherheit nicht zu spät bin.
Das war mir dann aber ein bisschen suspekt...sooo früh?


Wie bereits gesagt haben einige Bundesländer, wie Bad-Wür. und neuerdings auch Sachsen-Anhalt die Frist vom 31.Mai. Wer danach den Antrag stellt,hat in diesen Bundesländern keine Chance.
Ein Bekannte von mir ist in Halle rausgeflogen, weil er die Frsit vom 31. Mai. nicht eingehalten hatte,was sein werter Herr Anwalt bis dato nicht bemekrt hatte. Er hatte schon einen Teilstudienplatz in Marburg, hat das nach Halle gewechselt und is da rausgeflogen.

Nip//Tuck
16.05.2006, 22:07
wie ist denn die homepage von diesem stegmeier anwalt?
also der wo 2200 nimmt und solange klagt bis man n platz hat

ja, das ist korrekt!
so läuft das bei stegmaier...
übrigens: ich habe über ihn rückwirkend zum ws 05/06 meinen platz in münchen bekommen und habe hier vor 4 wochen angefangen...
ist nicht ganz leicht ins zweite semester ein zu steigen, aber past schon, man hat ja 4 versuche für eine prüfung!

ich würde eher etwas anderes raten: finger weg von frau Giesen aus Bonn,
ich kann nur vom hörensagen berichten...meiner meinung nach sollte man es lieber wo anders machen (persönliche einstellung)

ich hatte mit stegmaier ganz gute erfahrungen: er hat mich ganz gut und regelmäßig informiert, war nicht der teuerste auf dem markt, okay, ist nicht der freundlichste, aber was spielt das für eine rolle?!
das resultat zählt -übrigens: stegmaier hatte rund 50 der 130 plätze dieses jahr...

kra-
16.05.2006, 22:33
Mal ehrlich: wer über seinen Anwalt einen Platz bekommen hat, wird ihn loben; die, die es nicht geschafft haben, raten von ihm ab. Ich bin bei besagtem Stegmaier und bin soweit zufrieden: ich werde regelmäßig informiert, es ist nicht überteuert, er ist kulant...trotzdem hat es bis jetzt nicht geklappt. Man darf auch einfach nicht vergessen, dass einem der beste Anwalt nichts nützt, wenn man nicht auch eine Spur Glück hat. Ich habe nun von mehreren Leute positives über ihn gehört und kann mich ebenfalls nicht beschweren.

me11
16.05.2006, 23:06
Na ja.
Da ich überhaupt nichts während des gesammten Klageverfahrens von dem Herrn Stegmaier gehört habe, kann ich wohl mit Recht sagen, dass er nichts taugt.

Hätte ich regelm. Info`s,... erhalten hätte ich ja garnichts gesagt.
Aber Stegmaier ist einfach unfähig!

Fire
16.05.2006, 23:12
war er dein Anwalt oder wie meinst du das mit "ich habe während des Klageverfahrens nichts von ihm gehört"...Das wäre ja dann die höhe :-dagegen

Honny
16.05.2006, 23:14
der zimmerling ist und bleibt die koryphaee in deutschland im kapazitaetsrecht. ist nicht der billigste aber meiner meinung nach sein geld wert, auch wenn er ein verdammt unfreundlicher mensch ist ;-)
aber hauptsache er macht seinen job gut.
es gibt noch nen anderen grund warum zimmerling (vorallem zukuenftig) einen grossen vorteil hat... aber bin grad zu muede...

pottmed
17.05.2006, 00:32
Nur mal so zur Info, der Anwalt kann noch so toll sein oder im letzten Semester noch so viele Plätze ergattert haben. Das ist immer noch keine Garantie für einen Erfolg, die Plätze werden unter allen Klägern verlost. Da hat euer Anwalt keinen Einfluss drauf.

Der Anwalt ist eigentlich nur dafür da, dass alle Formalitäten eingehalten werden, d.h. Fristen, Formulare und ähnliches. Bei allem anderen spielt vor allem die Glücksfee die entscheidende Rolle :-meinung

me11
17.05.2006, 07:21
Ja er war mein Anwalt 2003!
Und hat mich zu keinem Zeitpunkt über irgendwas informiert.

Lisel
17.05.2006, 09:15
Nur mal so zur Info, der Anwalt kann noch so toll sein oder im letzten Semester noch so viele Plätze ergattert haben. Das ist immer noch keine Garantie für einen Erfolg, die Plätze werden unter allen Klägern verlost. Da hat euer Anwalt keinen Einfluss drauf.

Der Anwalt ist eigentlich nur dafür da, dass alle Formalitäten eingehalten werden, d.h. Fristen, Formulare und ähnliches. Bei allem anderen spielt vor allem die Glücksfee die entscheidende Rolle :-meinung

Wie ich bereits sagte! :-meinung Geb ich dir vollkommen RECHT! Auch die Klage ist ein Glücksspiel..leider :-((

Lisel
17.05.2006, 09:16
es gibt noch nen anderen grund warum zimmerling (vorallem zukuenftig) einen grossen vorteil hat... aber bin grad zu muede...

Das würde mich aber jetzt schon interessieren.. ;-)

Kana
17.05.2006, 10:07
Eigentlich ist es doch egal bei welchem Anwalt man ist. Die können eh alle nur das gleiche machen und im Endeffekt entscheidet das Los.
Damit kann sich dann kein Anwalt rühmen, von wegen ich hatte 50 von 90 Plätzen. Der Anwalt hat da keinen Einfluss drauf. Von daher kann man auch einen günstigeren nehmen. Viele machen es auch komplett au eigene faust, also kann das ja nicht so unglaublich schwer sein. Termine einhalten und ein paar Unterlagen versenden kann wohl jeder Anwalt.
Ich bin auch zu Zimmerling gegangen weil der einen so guten Ruf hat und im Nachhinein denke ich mir ich hätte auch zu nem anderen gehen können, der weniger Geld kostet und sich ein wenig persönlicher um seine Klienten bemüht.
Man bekommt nämlich kaum Auskunft und wenn man mal eine individuelle, dringliche Frage hat wird man mit der Sekretärin abgespeist die anscheinend mehr darum bemüht ist irgendein Kind im Hintergrund zu beruhigen.
Ich bin jetzt nicht total unzufrieden aber ich könnt auch nicht sagen das ich denke ich hätte irgendwelche Vorteile.
Bisher hab ich nur regelmäßig Rechnungen bekommen aber das ist wohl überall so.
Gruß Kana

Honny
17.05.2006, 11:30
also nochmal langsam:

@ pottmed: das ist so nicht richtig. die wahl des anwaltes hat eindeutig auswirkungen auf die erfolgschance. und auch auf die gerichtskosten. aus folgenden gruenden:

1.) ein guter anwalt hat die noetige erfahrung zu wissen, an welchen unis es sich lohnt zu klagen. er kennt die studienanfaengerzahlen ueber jahre hinweg genau und sieht schnell wenn eine uni ueberbucht oder halt deutlich unterbucht. somit kann er fuer dich die 10-20 sinnvollsten unis aussuchen.

2.) ein guter anwalt verpasst keine termine und fristen, was ja nun nachweislich bei dem ein oder anderen vorgekommen ist und meiner meinung nach geradezu skandaloes ist.

3.) ein guter anwalt begruendet seine klage!! dazu folgendes: in der ersten instanz ist es usus geworden, dass viele anwaelte folgendermassen klagen: "hiermit verlange ich eine einstweilige anordnung auf einen studienplatz fuer meinen mandanten, die begruendung finden sie in der beweisfuehrung dr. zimmerling's!" das ist kein scherz. da die erste instanz eine sammelklage ist, kann man das so machen, hauptsache ein klaeger gibt gute gruende an, die werden dann auf alle pauschalisiert. ABER: spaetestens zum kommenden wintersemester wird das immer oefter nicht mehr so klappen. zum letzten wintersemester war es schon in jena so und in einigen anderen gerichten wurde angekuendigt dass es das letzte mal so hingenommen wird. das heisst, wer in erster instanz keine ordentliche klagefuehrung einhaelt und die klage ausfuehrlich begruendet (und das macht nur ein geringer teil der anwaelte), der wird rausgeschmissen. so war es in jena, ploetzlich war der klaegeranteil um 60-70% kleiner, weil die uebliche masche der faulenzer-anwaelte die sich auf andere verlassen hatten nicht mehr funktionierte! heisst auch: zukuenftig wird klagen ohne anwalt in erster instanz an immer mehr orten unmoeglich sein.

4.) ein guter anwalt freut sich auf die zweite instanz! dazu folgendes: trotz punkt 3 bleibt die erste instanz eine sammelklage in der der einzelfall keine beachtung findet. erst in zweiter instanz (die in kraft tritt wenn der anwalt beschwerde gegen das urteil der ersten instanz einlegt) stellt sich heraus, welcher anwalt es wirklich drauf hat. mein anwalt sagt offen, dass er erst in der zweiten instanz wirklich warm wird, denn dort wird der einzelfall fuer jeden mandanten betrachtet und der anwalt ist in der beweispflicht und muss meterlange schriften vorlegen. ein nicht geringer teil der deutschen anwaelte ist damit ueberfordert. die gehen teilweise gar nicht in die zweite instanz weil sie in diesem komplizierten recht nicht in der lage sind eine solche beweisfuehrung durchzufuehren und sie sich jetz halt endgueltig nicht mehr auf anderer leute arbeit beziehen koennen.
folge: wer nen anwalt hat der die zweite instanz beherrscht, der hat gute chancen, denn viele mandanten (und sowieso alle hobbyklaeger) fliegen nun raus da sie nicht mehr formal gerecht weiterklagen koennen. somit sinkt die zahl der klaeger in zweiter instanz meist betraechtlich.

5.) ein nicht zu unterschaetzender punkt sind die kosten. gute anwaelte schaffen es oefter, kosten der klaeger auf die uni abzuwaelzen indem sie geschickt sind. sie klagen eine ganz bestimmte zahl an plaetzen ein, begruenden in zweiter instanz sehr gewitzt. so musste ich in einigen verfahren keinen € an gerichtskosten selbst tragen, waehrend meine mitklaeger von anderen anwaelten in die tasche greifen mussten. merke: die billigsten anwaelte, muessen am ende nicht die billigste loesung sein.

6.) ein guter anwalt informiert: ich bekam waehrend meiner klagezeit woechentlich (oft mehrfach) post mit infos zu den laufenden verfahren. im internet gibt es eine aktuelle seite, die oft schon wenige stunden nach eingang eines urteils darueber informiert. zudem gibt es monatliche info-hefte die alles wissenswerte zusammenfassen. hier im forum war ich oft der erste der gewisse sachen wusste...

ich koennte jetzt evtl noch weitere punkte finden... aber die zeit draengt...

greetz... honny

@ lisel: damit meinte ich punkt 3 :-)

yzBastian
17.05.2006, 11:53
Honny, tolles Posting. Muss ich schon sagen. Habe ich eben mit echtem Interesse gelesen!

Kenne da auch so einen ANwalt, der Fristen versäumt und nachher die Kosten doch auf den Mandanten übertragen werden.... :-kotz

Ellen21
17.05.2006, 15:42
Sorry, wenn diese Frage hier schon mal aufkam. Aber ist mir etwas zu viel zu durchlesen.

Weiß jemand von euch bei welchen Unis die Kläger anhand der Durschschnittsnote ausgewählt werden, natürlich vorausgesetzt es gibt Plätze für die Kläger??
ich weiß bisher nur von hamburg...

LG Ellen

pottmed
17.05.2006, 15:52
@ Honny: Danke für das interessante Posting, wußte ich so auch noch nicht :-top

SARA-83
17.05.2006, 19:20
Hallo liebe Quereinsteiger und Kläger,

wenn ihr postings bezügl. Kapazitätsklage fürs 2.Semester in Humanmedizin habt, dann könnt ihr auch in dem neuen Thread..."kapazitätsklage fürs 2.Semester...." posten!

http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=29645

Sind ja schon 2 paar Schuhe, ob man fürs 1. oder 2. klagt...

ciao

Sara