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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage



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Lenni
30.04.2007, 11:51
na, wenn man nen quereinstieg in ein höheres fachsemester über den anwalt erzwingen will, dann wohl schon. wenn es nur um einen uniwechsel geht und man einen platz sicher hat...dann wohl nicht.

aber das interessiert mich eh nur peripher, da ich überhaupt eine zulassung will.

Puschel05
30.04.2007, 17:45
also, wenn man in ein höheres z.B 2. Fachsemester Humnamedizin klagen will, dann meistens nicht weil man schon Medizin studiert sondern weil man seinen Studiengagn z.B aus Zahnmdizin wecheln will oder weil man extern studiert hat..... jedenfalls meistens.

Medigoe
30.04.2007, 23:49
Bei meinem Anwalt muss ich aber immer unterschreiben, dass ich in Deutschland noch nie einen Platz für Humanmedizin hatte... Muss man das beim Einklagen in höhere Fachsemester nicht auch?
Ja fürs erste FS. Wenn dein Platz dann "sicher" ist, dann musst du schon an der Uni bleiben bzw. dich einfach so regulär bewerben, wenn du wechseln willst; sonst geht das nicht mehr mit dem klagen.
Ich bin z.B. in Ulm nach 3 Wochen rausgeflogen, hab keinen Kurs mitmachen können, weil ich auch ein Nachrücker in dem Klageverfahren war und konnte dann fürs 2. FS mit wesentlich höheren Chancen klagen (weil ich ja den Platz wieder verloren hatte). Also ne Wunschuni kann man sich dadruch trotzdem nicht aussuchen; geht nur darum, dass man entweder in Medizin ein Semester eingeschrieben war auch ohne Scheine oder auch, dass man z.B. aus einem Biostudium Scheine angerechnet bekommt und dadurch fürs 2. FS klagen kann. Drück euch die Daumen!

Lenni
01.05.2007, 11:31
das zieht sich und zieht sich.

Linda.1001
01.05.2007, 13:25
:-) Das hört sich ja gut an...wie und an welcher Uni hast du denn ein Externes Studium hingekriegt, die Scheine für Anatomie und Bio f. Mediziner sind doch meistens gesperrt?
Das mit dem Einklagen ins 2.FS kenn ich auch, aber das geht ja auch nur wenn die da einen Platz wg. Studienabbruch oder Trockensemester eines Studis frei haben, oder?

P.S. Ich weiss, ich bin neugierig. :-blush

Puschel05
01.05.2007, 13:30
@ Linda: nein, das stimmt nicht ganz, Quereinsteigen kannst du nur wenn jemand sein Studium unterbrochen hat, klagen in ein höheres basiert ebenfalls auf dem außerkapazitären Prinzip. :-top

Linda.1001
01.05.2007, 13:32
kurze Info: Nein, man braucht keinen einzigen Schein, um für ein höheres FS zu klagen. Das klingt zwar schwachsinnig, ist aber möglich. Man muss nur bereits einmal im 1. Fachsemester zugelassen worden sein. Danach kann man für das 2. klagen OHNE einen einzigen Schein. Das ist nur Formalitätenspielerei.
Euch noch viel Erfolg!
:-) Das klingt aber auch nicht schlecht! Was bedeutet das denn jetzt, muss ich alle Scheine oder nur ein paar haben?
Muss ich von der ZVS zugelassen sein im 1.Semester oder geht das auch wenn ich durch eine Klage bzw. einstweilige Verfügung zugelassen wurde und nur ein paar wenige Scheine oder evtl. gar keine? ~great chance oder eher ~no chance

Die werden doch keinen Pseudo-Studi ins 2.FS lassen oder doch?
Da wäre ja der Bürdokratiewahnsinn ad abstrusum getrieben oder?

Linda.1001
01.05.2007, 13:34
das hab ich jetzt nich ganz verstanden... du hast aber alle oder fast alle erstsemester scheine da oder? Und ins 1.FS biste dann durch ne Kapazitätsklage gelangt?

Linda.1001
01.05.2007, 13:41
die 6 plätze in bochum werden in den nä. tagen verlost!

und jetzt ist wochenende.......


Bochum lässt doch gar nicht fürs SS zu in Medizin... oder doch?

Leisure Suit Alex
01.05.2007, 13:43
Bochum lässt doch gar nicht fürs SS zu in Medizin... oder doch?

Das ist noch die Klage vom letzten Wintersemester.

Linda.1001
01.05.2007, 13:47
hoffentlich klagen die unis schön dagegen und schmeißen euch alle wieder raus...
wers so net packt rein zu kommen pech gehabt muss er halt warten mein gott.
und dann beschwert sich einer über schlechte studienbedingungen bei den ganzen leuten die nix anderes zu tun haben als sich einzuklagen weil sie es im gegensatz zu anderen nicht geschafft haben die luschen

Mit so wenig Verständnis bzw. Einfühlungsvermögen als Arzt? Na dann Prost Mahlzeit für die Patienten. :-dagegen

Linda.1001
01.05.2007, 13:53
Das ist noch die Klage vom letzten Wintersemester.

Ach Du lieber Himmel, und wann wird meine Klage dann fürs SS 07 bearbeitet? Im Oktober? Au weia! :-keks

Apropos, hat jemand schonmal mit nem RA aus Berlin geklagt?
Mein RA meinte, erst käme die einstweilige Verfügung und Antrag auf ausserkapazitäres Zulassungsverfahren,dann die Klage.
Die ZVS Frist-Klage (naja,ihr wisst schon was ich meine, die ZVS Klage) sei das nicht sondern Kapazitätsklage. Der ist immer so kurz angebunden, weil er keine Zeit für die Beratung am Tele hat.

Verstehe momentan, auch nach Lektüre der Beiträge der anderen nur noch Bahnhof. Läuft das bei mir jetzt richtig? Habe Panik.....

Medigoe
01.05.2007, 14:05
Falls es gerade noch um mich geht @Lina.1001:
Ich hatte in Ulm keinen einzigen Schein gemacht, bin dort aber durch "Klage" (die tatsächlichen rechtlichen Schritte mal außer acht gelassen *g*) fürs 1.FS zugelassen worden. Dort bin ich gleich wieder rausgeworfen worden und habe dann in Göttingen ein Semester später einen Platz ebenfalls fürs erste FS bekommen. Mein Anwalt hat hier bei allen Klagen eine Zulassung fürs 2. und hilfsweise fürs 1. FS eingereicht. Daraufhin habe ich zwei Zulassungen bekommen. Eine in Göttingen, dort war aus Kapazitätsgründen keine Zulassung fürs 2. FS möglich. Eine zweite Zulassung bekam ich in München, dort fürs zweite Fachsemester, nur weil ich schon ein Semester auf dem Papier in medizin eingeschrieben war!!! Also wird die Bürokratie hier ad absurdum getrieben. Aber hier mal ein paar Zahlen: In Gö klagten über 550 in dem Semester damals und 70 plätze sind rausgesprungen fürs erste FS; in München warens soweit ich weiss 32 fürs zweite FS und es wurden 26 Plätze vergeben. So in etwa waren die Zahlen. Mein Platz in Gö kam einfach eher, da war die Klage in München auch schon gelaufen, aber diesen Studienplatz in München durfte ich dann folglich nicht mehr annehmen. Ich hoffe, dass dir das weiter hilft :)

Linda.1001
01.05.2007, 14:15
Falls es gerade noch um mich geht @Lina.1001:
Ich hatte in Ulm keinen einzigen Schein gemacht, bin dort aber durch "Klage" (die tatsächlichen rechtlichen Schritte mal außer acht gelassen *g*) fürs 1.FS zugelassen worden. Dort bin ich gleich wieder rausgeworfen worden und habe dann in Göttingen ein Semester später einen Platz ebenfalls fürs erste FS bekommen. Mein Anwalt hat hier bei allen Klagen eine Zulassung fürs 2. und hilfsweise fürs 1. FS eingereicht. Daraufhin habe ich zwei Zulassungen bekommen. Eine in Göttingen, dort war aus Kapazitätsgründen keine Zulassung fürs 2. FS möglich. Eine zweite Zulassung bekam ich in München, dort fürs zweite Fachsemester, nur weil ich schon ein Semester auf dem Papier in medizin eingeschrieben war!!! Also wird die Bürokratie hier ad absurdum getrieben. Aber hier mal ein paar Zahlen: In Gö klagten über 550 in dem Semester damals und 70 plätze sind rausgesprungen fürs erste FS; in München warens soweit ich weiss 32 fürs zweite FS und es wurden 26 Plätze vergeben. So in etwa waren die Zahlen. Mein Platz in Gö kam einfach eher, da war die Klage in München auch schon gelaufen, aber diesen Studienplatz in München durfte ich dann folglich nicht mehr annehmen. Ich hoffe, dass dir das weiter hilft :)


Irgendwie schon, werde morgens als erstes in aller Frühe mal meinen RA anrufen und ihm sagen er solle doch bitte wenn möglich auch noch bitte einen Antrag fürs 2.FS stellen. :-)
Die Zahlen hab ich in ungefähr gekannt, sind aber doch wieder mal erschreckend.

Zum Ablauf der Klage, stimmt das, dass man keine direkten Klageantrag beim VG einreichen muss, mein RA hat das nämlich nicht, auch nach einer Nachfrage von mir nicht getan. :-nix

Leisure Suit Alex
01.05.2007, 14:28
Bringt es eigentlich einen Vorteil sich bei bestimmten Unis zu bewerben?
In Hamburg werden ja glaube ich nach Rang im AdH die Plätze an die Kläger vergeben.
Habe gehört, dass es an irgendwelchen Unis ähnlich sein soll. Weiss die zufällig jemand?

Leisure Suit Alex
01.05.2007, 14:31
Ach Du lieber Himmel, und wann wird meine Klage dann fürs SS 07 bearbeitet? Im Oktober? Au weia! :-keks

Apropos, hat jemand schonmal mit nem RA aus Berlin geklagt?
Mein RA meinte, erst käme die einstweilige Verfügung und Antrag auf ausserkapazitäres Zulassungsverfahren,dann die Klage.
Die ZVS Frist-Klage (naja,ihr wisst schon was ich meine, die ZVS Klage) sei das nicht sondern Kapazitätsklage. Der ist immer so kurz angebunden, weil er keine Zeit für die Beratung am Tele hat.

Verstehe momentan, auch nach Lektüre der Beiträge der anderen nur noch Bahnhof. Läuft das bei mir jetzt richtig? Habe Panik.....

Also ich klage mit einem Anwalt aus Frankfurt ;-)
Nach Details brauchst du mich aber nicht fragen, hab leider keine Ahnung wie das mit der Klage genau abläuft, Rechnungen von den Gerichten kommen aber mittlerweile auch alle schön pünktlich.
Die Dauer der Klage kommt immer drauf an, manche Unis entscheiden früh, andere spät, die meisten haben aber gemeinsam, dass sie zu spät entscheiden, um noch im laufenden Semester alle Scheine machen zu können.

Leisure Suit Alex
01.05.2007, 14:31
Irgendwie schon, werde morgens als erstes in aller Frühe mal meinen RA anrufen und ihm sagen er solle doch bitte wenn möglich auch noch bitte einen Antrag fürs 2.FS stellen. :-)
Die Zahlen hab ich in ungefähr gekannt, sind aber doch wieder mal erschreckend.

Zum Ablauf der Klage, stimmt das, dass man keine direkten Klageantrag beim VG einreichen muss, mein RA hat das nämlich nicht, auch nach einer Nachfrage von mir nicht getan. :-nix

Warst du also schon im 1.Semester eingeschrieben oder hast entsprechende anerkannte Scheine um fürs 2.Semester zu klagen?

Linda.1001
01.05.2007, 14:41
Warst du also schon im 1.Semester eingeschrieben oder hast entsprechende anerkannte Scheine um fürs 2.Semester zu klagen?

Nein, ich war nie im 1.Semester Medizin eingeschrieben. Ich habs nur eben als Antwort gekriegt, aber wahrscheinlich hab ichs wieder falsch verstanden... :-blush

Man kann nur ins 2.FS wenn man ne Zulassung wenn auch nur durch eine einstweiliger verfügung hatte auch ohne Scheine oder wie???
Help....

Ich hab noch gar keine Rechnungen vom Gericht gekriegt....hast du zum WS geklagt oder wie?

Linda.1001
01.05.2007, 14:43
Falls es gerade noch um mich geht @Lina.1001:
Ich hatte in Ulm keinen einzigen Schein gemacht, bin dort aber durch "Klage" (die tatsächlichen rechtlichen Schritte mal außer acht gelassen *g*) fürs 1.FS zugelassen worden. Dort bin ich gleich wieder rausgeworfen worden und habe dann in Göttingen ein Semester später einen Platz ebenfalls fürs erste FS bekommen. Mein Anwalt hat hier bei allen Klagen eine Zulassung fürs 2. und hilfsweise fürs 1. FS eingereicht. Daraufhin habe ich zwei Zulassungen bekommen. Eine in Göttingen, dort war aus Kapazitätsgründen keine Zulassung fürs 2. FS möglich. Eine zweite Zulassung bekam ich in München, dort fürs zweite Fachsemester, nur weil ich schon ein Semester auf dem Papier in medizin eingeschrieben war!!! Also wird die Bürokratie hier ad absurdum getrieben. Aber hier mal ein paar Zahlen: In Gö klagten über 550 in dem Semester damals und 70 plätze sind rausgesprungen fürs erste FS; in München warens soweit ich weiss 32 fürs zweite FS und es wurden 26 Plätze vergeben. So in etwa waren die Zahlen. Mein Platz in Gö kam einfach eher, da war die Klage in München auch schon gelaufen, aber diesen Studienplatz in München durfte ich dann folglich nicht mehr annehmen. Ich hoffe, dass dir das weiter hilft :)


Hattest Du dich dann in Göttingen zum 1 oder 2.FS beworben oder wieder ZVS?

Lenni
01.05.2007, 15:02
ich klage auch mit einem anwalt aus frankfurt ;-) ich denke doch dass wir mit dem gleichen klagen :-))