PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 [79] 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207

Linda.1001
01.05.2007, 15:07
ich klage auch mit einem anwalt aus frankfurt ;-) ich denke doch dass wir mit dem gleichen klagen :-))

Nee, da hasste Dich verlesen, ich klage mit einem aus Berlin... :-))
Wünsche uns aber beiden viel Erfolg :-top

Leisure Suit Alex
01.05.2007, 15:24
Nee, da hasste Dich verlesen, ich klage mit einem aus Berlin... :-))
Wünsche uns aber beiden viel Erfolg :-top

Lenni und ich klagen mit einem Anwalt aus Frankfurt ;-)

Linda.1001
01.05.2007, 15:35
:-blush Ach so,naja ich fühl mich ja immer gleich angesprochen...
Kannst du mir wirklich nicht sagen,ob ein Klageantrag eingereicht werden muss?
Mein RA meinte zu mir, dass die Uni dem Antrag auf ausserkapaz. Zulassung zustimmen o. ihn ablehnen könnte (is ja logisch). Aber wenn er dann abgelehnt würde, dann würde es zu nem Prozess kommen. Häh? Der RA is immer so kurz angebunden.... :-nix

Medigoe
01.05.2007, 15:36
Wie bereits gesagt: Mein Anwalt hat hier bei allen Klagen eine Zulassung fürs 2. und hilfsweise fürs 1. FS eingereicht. So hab ich den Platz in Gö bekommen.
Halt trotzdem nochmal fürs erste, weil man dem Antrag fürs 2. FS hier aus kapazitären Gründen nicht statt gegeben hat. In München hat man dem Antrag fürs 2. FS statt gegeben, aber ich hatte ja kurz vorher den Platz in Gö bekommen.

Wenn du bereits irgendwo in D für Medizin eingeschrieben warst und nur dann, wenn du durch Gerichtsenscheid wieder rausgeflogen bist d.h. ihn nicht freiwillig aufgegeben hast, dann kannst du dich an allen anderen Unis durch Klage für das nächst höhere FS und alle anderen darunter bewerben. Auch wenn du KEINE SCHEINE hast!

Eine Freundin von mir hat jetzt bis zum Vordiplom Biologie studiert (4 Semester) und bekommt so viele Scheine aus dem Biostudium angerechnet, dass Sie auch fürs 2. FS klagen kann.
Aber genauere Infos gibts auch bei euren Anwälten, die kriegen schließlich mehr als genug Geld dafür :-meinung

Linda.1001
01.05.2007, 15:40
Wie bereits gesagt: Mein Anwalt hat hier bei allen Klagen eine Zulassung fürs 2. und hilfsweise fürs 1. FS eingereicht. So hab ich den Platz in Gö bekommen.
Halt trotzdem nochmal fürs erste, weil man dem Antrag fürs 2. FS hier aus kapazitären Gründen nicht statt gegeben hat. In München hat man dem Antrag fürs 2. FS statt gegeben, aber ich hatte ja kurz vorher den Platz in Gö bekommen.

Wenn du bereits irgendwo in D für Medizin eingeschrieben warst und nur dann, wenn du durch Gerichtsenscheid wieder rausgeflogen bist d.h. ihn nicht freiwillig aufgegeben hast, dann kannst du dich an allen anderen Unis durch Klage für das nächst höhere FS und alle anderen darunter bewerben. Auch wenn du KEINE SCHEINE hast!

Eine Freundin von mir hat jetzt bis zum Vordiplom Biologie studiert (4 Semester) und bekommt so viele Scheine aus dem Biostudium angerechnet, dass Sie auch fürs 2. FS klagen kann.
Aber genauere Infos gibts auch bei euren Anwälten, die kriegen schließlich mehr als genug Geld dafür :-meinung

Danke für die Antwort,ich meinte aber ob man sich dann weiter bei der ZVS bewerben muss oder nicht. :-)
Und ja, die kriegen mehr als genug Geld dafür, das merk ich auch gerade selber.... :-nix

Leisure Suit Alex
01.05.2007, 15:42
Danke für die Antwort,ich meinte aber ob man sich dann weiter bei der ZVS bewerben muss oder nicht. :-)
Und ja, die kriegen mehr als genug Geld dafür, das merk ich auch gerade selber.... :-nix

Weiter bei der ZVS bewerben ist nie schlecht ;-) - könntest ja auch ausgelost werden.

Medigoe
01.05.2007, 15:45
Wenn dein Platz endgültig und ein Vollstudienplatz ist, dann bringt dir das nix. Dann helfen nur Direktbewerbungen und Studienplatztausch. Nur wenn er ein Teilstudienplatz ist oder noch vorläufig, dann kannst du dich wartezeitunschädlich bei der ZVS weiter bewerben.

Linda.1001
01.05.2007, 16:05
Wenn dein Platz endgültig und ein Vollstudienplatz ist, dann bringt dir das nix. Dann helfen nur Direktbewerbungen und Studienplatztausch. Nur wenn er ein Teilstudienplatz ist oder noch vorläufig, dann kannst du dich wartezeitunschädlich bei der ZVS weiter bewerben.


Ich meinte, ob ich mich bei der ZVS weiterbewerben muss, wenn ich jetzt z.B. einen Platz durch die einstweilige Verfügung erhalten sollte und dann nach 3Wochen o.ä. rausgeschmissen werde?
Wann habt ihr eigentlich das erste mal Post vom VG bekommen, nachdem ihr die Klage gestartet habt? Oder alles durch den Anwalt? Ich hab bis auf ne Rechnung und die Kopien der Anträge auf ausserkapaz. Zulassung und einstweilige Verfügung nach 4 Wochen noch nichts erhalten.
Schlechtes Zeichen? Läuft das überhaupt richtig?

Lenni
01.05.2007, 16:39
ich hab alex gemeint.

trotzdem viel erfolg

Leisure Suit Alex
01.05.2007, 16:41
Ich meinte, ob ich mich bei der ZVS weiterbewerben muss, wenn ich jetzt z.B. einen Platz durch die einstweilige Verfügung erhalten sollte und dann nach 3Wochen o.ä. rausgeschmissen werde?
Wann habt ihr eigentlich das erste mal Post vom VG bekommen, nachdem ihr die Klage gestartet habt? Oder alles durch den Anwalt? Ich hab bis auf ne Rechnung und die Kopien der Anträge auf ausserkapaz. Zulassung und einstweilige Verfügung nach 4 Wochen noch nichts erhalten.
Schlechtes Zeichen? Läuft das überhaupt richtig?

So 5 Monate hat bei mir die Post vom VG gedauert und das war ne Rechnung.

Lenni
01.05.2007, 16:41
dito :-))

Linda.1001
01.05.2007, 16:46
So 5 Monate hat bei mir die Post vom VG gedauert und das war ne Rechnung.

Und keine Zusage? Deine wievielte Klage ist denn das jetzt? Und hatte dein/euer Anwalt bei einer Kapazitätsklage auch nur
1.einen Antrag auf Zulassung zum ausserkapazitären Verfahren
2. einsweilige Verfügung gestellt
oder macht ihr ne ZVS-Klage?

(Ich weiss, ich wiederhole mich, das mache ich meistens wenn mir was unklar ist und ich verzweifelt bin... :-((

Lenni
01.05.2007, 16:47
nach 5 monaten? also wenn du nicht zu den totalen glückspilzen gehörst dann ist das keine zeit. ich warte auch seit einem jahr. und damit muss man auch rechnen.

Lenni
01.05.2007, 16:48
gegen die zvs kann man nicht klagen.

Linda.1001
01.05.2007, 16:53
gegen die zvs kann man nicht klagen.

das meinte ich ja. Das hat der RA auch gesagt,-Kapazitätsklage, mich störts halt nur, dass ich eine Studienplatzklage in die Wege leite, und er sagt mir, dass es keine Klage wäre, sondern die o.g. Anträge, das macht mich total nervös.... :-keks
Kapazitätsklage ohne Klage....hä?
Ihr seid doch schon 'alte Hasen' ohne euch zu nahe treten zu wollen, ihr hab doch Ahnung...

Lenni
01.05.2007, 17:01
also erstmal kommt das eilverfahren (das wort trifft aber nicht zu, da es auch ne weile dauert, also nicht irritieren lassen), da muss der anwalt an den unis die jeweiligen anträge stellen.

das darfst du dir nicht so vorstellen, dass der direkt ins gericht loszieht und da wild irgendwelche sachen begründet. erstmal muss er nachweisen, dass die unis noch kapazitäten haben. dazu muss er höchstens mal zu einem erörterungstermin etc.

wenn du durch ein eilverfahren (das ist quasi ein losverfahren zwischen den klägern, da es mehr kläger als plätze gibt) einen platz erhältst, wunderbar!

wenn du nah dran bist, knapper losrang, wird der anwalt meistens ein beschwerdeverfahren anleiern. (das ist die 2. instanz). und dann geht es, wenn kein vergleich abgeschlossen wird, vors gericht, also -das was du wahrscheinlich meinst-

Lenni
01.05.2007, 17:03
klagst du jetzt erstmals für 07/08? oder für 07?

Linda.1001
01.05.2007, 17:08
zum SS '07 das erste und auch letzte Mal, teuer teuer sag ich nur... :-meinung
aber klagen in dem Sinne ists ja nicht, also keine direkte Klage mit Klageerhebung oder is das von Bundesland zu Bundesland verschieden? :-nix

Lenni
01.05.2007, 17:11
nur zum sose? da sind die chancen ja sowieso schon schlechter als zum ws....

wenn du schon geld ausgibst, dann überlegs dir nochmal gut.



nein, das ist schon übergeifend für deutschland geregelt. sonst wär es ja noch schwerer in verschiedenen bundesländern zu klagen.

klagst du gegen alle unis im sose?

Linda.1001
01.05.2007, 17:23
Nein, nur gegen drei, mein RA hat mir die Rechnung nach RVG berechnet. Das erscheint mir korrekt zu sein.
Und isses denn jetzt eine Klage oder wirds nur so genannt? Explizit Klageantrag? Oder musstest du das nicht unterzeichnen?