Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage
Linda.1001
18.05.2007, 10:03
glaub roland rsv o.so
...,sag mal u wie erkundigst du dich dann ob sie auch hochschulrecht machen und ob sie deine rechnungen bezahlen werden. musst du dann einen erhöhten beitrag zahlen......?
bin noch zu misstrauisch den versicherungen ggüber....möchte euch bestimmt nicht abhalten, aber ich weiss nicht, ob die das wirklich machen. die hätten keinen grossen nutzen davon.....
naja, auf jeden fall wünsch ich euch, dass die bei euch nicht so stümperhaft sind wie bei der bahn, die auch immmer verschiedene auskünfte geben...
*grins* ja die Bahn, damit hab ich auch so meine Negativ-Erfahrungen, während der Fussball-WM dauerte es 4 STD von Düsseldorf nach Essen...ok die Logistik während der WM ist sowieso kritisch gewesen, aber das war echt der Hammer...naja, genug davon.
Roland RSV...hab ich noch nie gehört,aber dürfen die denn einfach so den Vertrag abändern.
Und ja, ich hab nach Hoschschulrecht gefragt...wie gesagt nur die AdvoCard hat was von Karenzzeit gesagt, die anderen haben auch auf explizite Nachfrage keine bzw. 3 monatige Karenzzeit genannt... :-top
3 Monate Wartezeit reichen aber noch falls du für dieses WS anklagen willst,verpasst vielleicht einen Monat im Studium,aber es ist machbar sich noch einzuklagen,nach der Info meines Anwalts.Die Info ist 3-4 Tage alt.
cheers
Linda.1001
18.05.2007, 10:17
3 Monate Wartezeit reichen aber noch falls du für dieses WS anklagen willst,verpasst vielleicht einen Monat im Studium,aber es ist machbar sich noch einzuklagen,nach der Info meines Anwalts.Die Info ist ne 3-4 Tage alt.
cheers
Habe ähnliche Infos,allerdings habe ich die Frage ob ich mich denn über die ZVS für Medizin bewerben muss oder nicht? (dumme Frage?)
Und den Anwalt will ich auch wechseln... :-top :-) :-blush
Ob du es rechtlich musst,weiss ich nicht.Aber schaden tut es dir ja nicht.Es kann nur gutes bringen.
Linda.1001
18.05.2007, 10:28
:-keks
Ob du es rechtlich musst,weiss ich nicht.Aber schaden tut es dir ja nicht.Es kann nur gutes bringen.
naja, ich wollts mit Zahni probieren, da kann ich mich ja schlecht doppelt bewerben...
Ich hab auf der ZVS Seite etwas von Serviceverfahren gelesen,aber nicht wirklich verstanden was damit genau gemeint ist.Damit wäre es möglich Mehrfachbewerbungen zu machen,aber die Seite ist bei mir nicht abrufbar.Vielleicht kannst du mal nachfragen.
Linda.1001
18.05.2007, 11:07
:-)
Ich hab auf der ZVS Seite etwas von Serviceverfahren gelesen,aber nicht wirklich verstanden was damit genau gemeint ist.Damit wäre es möglich Mehrfachbewerbungen zu machen,aber die Seite ist bei mir nicht abrufbar.Vielleicht kannst du mal nachfragen.
Nee du, das ist ein Verfahren für Studiengänge wie z.B. Bachelor-Studiengänge das nur in NRW angeboten wird, z.B: Oecotrophologie etc. aber nichts it Medizin o.ä.
Aber danke trotzdem.
Linda.1001
18.05.2007, 17:38
Hat jemand was bzgl. Klageverfahren in Gießen gehört??? :-)
Linda.1001
18.05.2007, 17:40
:-)
Ne.1 Jahr.170 € jährlich,macht ca. 15 € monatlich.
Aber wirklich GUT informieren,obwohl ich die Versicherung schon gemacht habe für den Fall der Fälle.Vielleicht kündige ich sie beide noch wenns mir zu unsicher und undurchschaubar wird.
Wie willste denn das machen bei einer Laufzeit von einem Jahr?
Die ganze Anklagerei dauert doch nicht ewig.Fürs WS klagen,Eilverfahren nennt sich das ja,1-2 Monate dauert das vielleicht (aber sicherlich kein Jahr,denn man will ja noch das gleiche WS anfangen),dann Versicherung kündigen.Fertig is.
cheers
Leisure Suit Alex
19.05.2007, 09:43
Die ganze Anklagerei dauert doch nicht ewig.Fürs WS klagen,Eilverfahren nennt sich das ja,1-2 Monate dauert das vielleicht (aber sicherlich kein Jahr,denn man will ja noch das gleiche WS anfangen),dann Versicherung kündigen.Fertig is.
cheers
Das dauert schon länger, an manchen Unis kann es über ein Jahr dauern, dann gibt es noch die Beschwerdeverfahren die sowieso viel länger dauern, usw... Und mein Anwalt meinte auch, dass man es die absolute Ausnahme ist, dass man zu dem Semester anfangen kann, zu dem man geklagt hat.
Linda.1001
19.05.2007, 22:31
Das dauert schon länger, an manchen Unis kann es über ein Jahr dauern, dann gibt es noch die Beschwerdeverfahren die sowieso viel länger dauern, usw... Und mein Anwalt meinte auch, dass man es die absolute Ausnahme ist, dass man zu dem Semester anfangen kann, zu dem man geklagt hat.
Also ich hab schon Bescheid aus Münster erhalten, bleibt noch Köln...
Daumen drücken... :-top
Das dauert schon länger, an manchen Unis kann es über ein Jahr dauern, dann gibt es noch die Beschwerdeverfahren die sowieso viel länger dauern, usw... Und mein Anwalt meinte auch, dass man es die absolute Ausnahme ist, dass man zu dem Semester anfangen kann, zu dem man geklagt hat.
Ich kann mich auch nur darauf stützden was mein Anwalt gesagt hat. :-top
Der meinte,selbst wenns der 1.Dezember wird,und man etwas verpasst,man wird noch fürs gleiche WS zugelassen.Obs wirklich stimmt..ich habe das Gefühl jeder sagt was anderes und den Anwälten kann man auch nicht wirklich trauen,schade eigentlich.
cheers
Linda.1001
20.05.2007, 10:27
Ich kann mich auch nur darauf stützden was mein Anwalt gesagt hat. :-top
Der meinte,selbst wenns der 1.Dezember wird,und man etwas verpasst,man wird noch fürs gleiche WS zugelassen.Obs wirklich stimmt..ich habe das Gefühl jeder sagt was anderes und den Anwälten kann man auch nicht wirklich trauen,schade eigentlich.
cheers
Ganz deiner Meinung...leider.... :-keks
Leisure Suit Alex
20.05.2007, 10:51
Ich kann mich auch nur darauf stützden was mein Anwalt gesagt hat. :-top
Der meinte,selbst wenns der 1.Dezember wird,und man etwas verpasst,man wird noch fürs gleiche WS zugelassen.Obs wirklich stimmt..ich habe das Gefühl jeder sagt was anderes und den Anwälten kann man auch nicht wirklich trauen,schade eigentlich.
cheers
Ja, auch wenn man durch nen Beschwerdeverfahren erst 2010 nachträglich zum WS 2007 zugelassen wird, dann wird man auch zum WS 2007 zugelassen und ist 2010 schon im x-ten Semester aber erst im 1.Fachsemester.
Da ist man dann quasi schon fast Langzeitstudent, bevor man das Studium begonnen hat, aber ansonsten hat das glaube ich keine Nachteile, also man fängt erst im folgenden Semester mit seinen Prüfungsversuchen etc. an.
Zumindest hab ich das so verstanden, ka ob das auch stimmt, der schreibt jedenfalls auch immer, dass man, wenn man zugelassen wird, sich in die Vorlesungen hocken und schon bisschen mitlernen soll, obwohl man schon zu spät ist und an keinen Prüfungen teilnehmen kann, damit man dann fürs nächste Semester, wos dann richtig losgeht, schon bisschen vorbereitet ist.
Wie es aber im WS mit ner Zulassung an ner Uni ablaufen soll, die kein SS anbietet, weiss ich leider auch nicht.
Mir gefallen die Anwälte nicht.Das ganze Klagen gefällt mir nicht.Jeder sagt was anderes.Was solls :-stud
cheers
P.S: Wie gesagt,der "Oberanwalt" aus der Kanzlei hat versichert,man könne direkt dieses Semester anfangen..ob das stimmt.Das steht nicht mal in den Sternen.
Linda.1001
25.05.2007, 13:02
Mir gefallen die Anwälte nicht.Das ganze Klagen gefällt mir nicht.Jeder sagt was anderes.Was solls :-stud
cheers
P.S: Wie gesagt,der "Oberanwalt" aus der Kanzlei hat versichert,man könne direkt dieses Semester anfangen..ob das stimmt.Das steht nicht mal in den Sternen.
Ja glaubst du denn alles, was dir Anwälte sagen??? Liegt es nicht in deren Natur Versprechungen zu machen? wers glaubt wird :-angel sag ich nur ;-)
Lass dir nichts erzählen, gleiche Kanzlei und nichts mir Anfangen in diesem Semester....
ach, fast niemand fängt im klagesemester an. das sind vielleicht ein paar glückliche.
Linda.1001
26.05.2007, 10:15
Hat den jetzt jemand was aus Köln gehört??? Isses da schon gelaufen? Oder muss ich meine 0,0001111% Hoffnung schon begraben? :-keks
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