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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dipl. med. od. Dr. med. ???



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alter-ego
24.11.2007, 13:11
Hallo,

ich weis nicht ganz ob dieser Thread schon vorhanden war, jedoch würd ich mich doch gern über Antworten von euch freuen.
Also meine Frage ist; Was ist der Unterschied zwischen den Dipl. med. und dem Dr. med. ??? Ist die Studiendauer, Inhalt, der spätere Werdegang, Gesetztmäßigkeit, oder die "Abschlussarbeit" etc. hier anderes? Was Sind die Studienvoraussetungen für den Dr. med. und welche für den Dipl. med.????

Ich hoffe Ihr könnt mir eine Vielzahl von Antworten posten und die Frage mit den nötigen ernst beantworten.

Ich bin zwar noch 17 möchte aber unbedingt Medizin Studieren. Daher möchte ich alles genaustens wissen. Ich danke euch für eure Antworten!!!

LG
Andre

agouti_lilac
24.11.2007, 13:16
Den Dipl.-Med. gab's in der DDR; den kannste also folglich gar nicht mehr machen, nur deinen Dr. med. . :-)

Lava
24.11.2007, 13:46
Ergänzend kann man vielleicht sagen, dass man nach dem Studium schlicht und ergreifend Arzt ist. In der DDR hieß das eben nur Dipl.med.
Zusätzlich kannst du noch eine Doktorarbeit machen und dich danach Dr.med. nennen. Das ändert aber nicht an Dauer oder Inhalt des Studiums, sondern ist gesondert zu betrachten als Zusatz.

alter-ego
24.11.2007, 14:19
Hi, danke für die Antworten !!!

Ok also den Dipl. med. gibts nicht mehr... hmm und was sind genau die voraussetzungen für das Studium zum Dr. ???

LG
Andre

Sebastian1
24.11.2007, 14:43
Du kannst nicht auf den Dr. studieren, wie Lava schon schrieb. Das Studium ist für alle gleich. Den Dr. med. gibt es für eine Promotion (Doktorarbeit), die du anfertigst und verteidigst. Das ist kein Bestandteil des Studiums, sondern eine davon unabhängig (nicht obligat) zu erbringende Leistung.

mezzomixi
24.11.2007, 15:55
Geh zur Bundesagentur für Arbeit und lies Dir den Ordner über Medizin durch.

SuperSonic
24.11.2007, 20:01
Du kannst nicht auf den Dr. studieren, wie Lava schon schrieb.
Man kann allerdings (muss aber nicht) für ein Promotionsstudium an der Uni immatrikuliert bleiben. Die medizinische Doktorarbeit kann man ausnahmsweise schon während des Studiums anfertigen. Die Promotion abschließen und den Doktortitel erwerben kann man aber keinesfalls vor Abschluss der Ärztlichen Prüfung mit dem sog. Hammerexamen.

Gruß,
SuperSonic

Hellequin
24.11.2007, 22:03
Die Promotion abschließen und den Doktortitel erwerben kann man aber keinesfalls vor Abschluss der Ärztlichen Prüfung mit dem sog. Hammerexamen.

Anscheinend ist das mit der Promotion abschließen auch wieder von Uni zu Uni unterschiedlich. Das einzige was überall gleich ist, ist das du den Doktortitel erst nach bestandener Approbation führen darfst.

Feuerengelchen
24.11.2007, 23:16
Äh, mal ganz am Rande:

Ich studiere in Graz im DIPLOMstudium Humanmedizin, das mit einer verpflichtenden Diplomarbeit endet.
Witzigerweise ist der Titel trotzdem Dr. med. univ.

Aber ist halt Österreich, deutschlandweit stimmt das mit der ehemaligen DDR schon.

SuperSonic
25.11.2007, 15:15
Anscheinend ist das mit der Promotion abschließen auch wieder von Uni zu Uni unterschiedlich. Das einzige was überall gleich ist, ist das du den Doktortitel erst nach bestandener Approbation führen darfst.
Das Führen des Doktortitels ist unabhängig von der Approbation! Sobald dir die Promotionsurkunde ausgehändigt wurde, darfst du dich Dr. med. nennen, aber nicht "Arzt". Erst nach erfolgter Approbation darf man sich als Arzt bezeichnen. Und wenn man zuvor promoviert hat, wird auf der Approbationsurkunde der Dr. med. aufgeführt.

An welcher Uni kann man angeblich schon vor Abschluss des Studiums die Promotion abschließen?

Gruß,
SuperSonic

Lava
25.11.2007, 17:45
Z.B. Freiburg. Einreichen, Kolloq halten, geht alles vor Abschluss des Studiums.

Hellequin
25.11.2007, 17:51
Das Führen des Doktortitels ist unabhängig von der Approbation! Sobald dir die Promotionsurkunde ausgehändigt wurde, darfst du dich Dr. med. nennen, aber nicht "Arzt". Erst nach erfolgter Approbation darf man sich als Arzt bezeichnen. Und wenn man zuvor promoviert hat, wird auf der Approbationsurkunde der Dr. med. aufgeführt.

An welcher Uni kann man angeblich schon vor Abschluss des Studiums die Promotion abschließen?

Gruß,
SuperSonic
Sorry, aber ich kann deinen Ausführungen nicht so ganz folgen. Auf der einen Seite schreibst du, man darf den Doktortitel bereits vor der Approbation tragen auf der anderen Seite schreibst du Promotion vor der Approbation geht nicht. Das eine schließt das andere ja wohl mehr oder weniger aus?!

Z.B in Freiburg und in Ulm kann man die Vorläufige Promotion beantragen, dann macht man das Promotionsverfahren bis zum mündlichen Kolloquium durch, die Urkunde erhält man aber erst nach der Approbation.

zweistein
25.11.2007, 17:59
... Auf der einen Seite schreibst du, man darf den Doktortitel bereits vor der Approbation tragen auf der anderen Seite schreibst du Promotion vor der Approbation geht nicht. Das eine schließt das andere ja wohl mehr oder weniger aus?!

Z.B in Freiburg und in Ulm kann man die Vorläufige Promotion beantragen, dann macht man das Promotionsverfahren bis zum mündlichen Kolloquium durch, die Urkunde erhält man aber erst nach der Approbation. Voraussetzung für die Promotion und das Führen des Doktortitels (sofern es kein Dr. h. c. ist) ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium. Deshalb darf Eure Promotionsurkunde erst nach dem bestandenen dritten Stex bzw. Hex ausgestellt werden. Das ist aber nicht identisch mit der Approbation.

Nachtrag:
Die Möglichkeit, die Approbation direkt nach dem Abschluss des Studiums zu beantragen, gibt es hierzulande erst seit der Abschaffung des AiP und des Medizinalassistenten. Früher lagen zwischen dem Abschluss des Studiums und der Approbation mindestens 18 Monate.

Hellequin
25.11.2007, 18:08
Voraussetzung für die Promotion und das Führen des Doktortitels (sofern es kein Dr. h. c. ist) ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium. Deshalb darf Eure Promotionsurkunde erst nach dem bestandenen dritten Stex bzw. Hex ausgestellt werden. Das ist aber nicht identisch mit der Approbation.
Achso, jetzt verstehe ichs.:-)
Wobei es ja praktisch zwischen dem bestehen des Hex und der anschließenden Erteilung der Approbation, zumindestens rein gefühlsmäßig für mich keinen großen Unterschied gibt. Aber nach gestzeslage dürftest du damit wohl recht haben.

Du kennst dich verdächtig gut mit Beamtenlogik aus. :-))

zweistein
25.11.2007, 18:12
Wobei es ja praktisch zwischen dem bestehen des Hex und der anschließenden Erteilung der Approbation, zumindestens rein gefühlsmäßig für mich keinen großen Unterschied gibt. Das ist aber erst seit drei Jahren so. ;-)

Außerdem ist keiner gezwungen, die Appr. zu beantragen. Kostet schließlich was und wenn nach dem Studium gar nicht als Arzt arbeiten will, kann man sich das sparen.
Du darfst Dich dann zwar 'Dr. med.' nennen, aber nicht 'Arzt'.

M. Cremaster
25.11.2007, 18:40
Voraussetzung für die Promotion und das Führen des Doktortitels (sofern es kein Dr. h. c. ist) ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium.

herrlich diese Gedankenspiele, lasst mich ein bischen rumphantasieren, spätestens am Mittwoch holt mich das nächste Präpkurs-Testat wieder auf den Boden der Tatsachen zurück ...

Würde das in meinem Fall bedeuten, dass ich als gelernter Dipl-ing (FH) den Dr.med. führen darf sobald die Promotion abgeschlossen ist? Nur so interessehalber, wäre halt ein weiterer Grund für eine Feier und man soll ja feste Feiern oder so ..

Sebastian1
25.11.2007, 18:54
Wobei ich grade genau da drinstecke: Zwischen Ende des Studiums mit Examen, beantragen der Approbation und Verteidigung der Diss. Ein Anruf bei unserem Promotionsbüro ergab im übrigen, dass die die Approbation haben wollen. Das Examenszeugnis reicht denen nicht.

zweistein
25.11.2007, 18:58
herrlich diese Gedankenspiele, lasst mich ein bischen rumphantasieren, spätestens am Mittwoch holt mich das nächste Präpkurs-Testat wieder auf den Boden der Tatsachen zurück ...

Würde das in meinem Fall bedeuten, dass ich als gelernter Dipl-ing (FH) den Dr.med. führen darf sobald die Promotion abgeschlossen ist? Nur so interessehalber, wäre halt ein weiterer Grund für eine Feier und man soll ja feste Feiern oder so .. Soweit ich weiß ist die Voraussetzung für die Promotion ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder einer 'normalen' Hochschule. An Fachhochschulen kann man doch nicht promovieren. Oder doch?

Außerdem gehe ich mal davon aus, dass man nur im Bereich der Fächer promovieren kann, in dem man auch sein Studium abgeschlossen hat.

Ich als Dipl.- Phys. dürfte zwar auch eine Diss. in einer anderen Naturwissenschaft anfertigen (z. B. in physikalischer Chemie) um den Dr. rer. nat. zu bekommen, aber ob ich auch mit einer statistischen medizinischen Arbeit in der medizinischen Fakultät zur Promotion zugelassen würde und Dr. med. werden könnte? Wohl nicht. Hätte aber auch kein Interesse daran. ;-)

zweistein
25.11.2007, 19:04
Wobei ich grade genau da drinstecke: Zwischen Ende des Studiums mit Examen, beantragen der Approbation und Verteidigung der Diss. Ein Anruf bei unserem Promotionsbüro ergab im übrigen, dass die die Approbation haben wollen. Das Examenszeugnis reicht denen nicht.Verstehe ich nicht. Wie begründen die das denn?
Ich kenne Leute, die Dr. med. sind, aber nicht approbiert, weil sie keine Lust auf den AiP hatten und deshalb die Medizin sofort nach Abschluss des Studiums (dem 3. Stex) aufgegeben haben.

SuperSonic
25.11.2007, 20:19
Z.B. Freiburg. Einreichen, Kolloq halten, geht alles vor Abschluss des Studiums.
Ja schon, aber man darf sich vor Abschluss des Studiums trotzdem nicht Dr. med. nennen, weil einem die Promotionsurkunde (die zwingende Voraussetzung für das Führen des Doktortitels ist) erst nach abgeschlossenem Studium überreicht werden darf. Somit ist die Promotion bis Studienende nicht abgeschlossen, auch wenn man mit Doktorarbeit und Verteidigung durch ist, und die Promotionsurkunde wird auch nicht auf das Verteidigungsdatum "rückdatiert" werden.


Würde das in meinem Fall bedeuten, dass ich als gelernter Dipl-ing (FH) den Dr.med. führen darf sobald die Promotion abgeschlossen ist?
Du meinst, falls du deine medizinische Doktorarbeit noch während der Klinik fertigstellst und verteidigst? Nein, dann darfst du dich trotzdem nicht vor Abschluss des Medizinstudiums Dr. med. nennen. Du könntest höchstens zum Doktor der Humanbiologie (oder welchen Titel auch immer die jeweilige med. Fakultät an Nichtmediziner verleiht) promovieren. ;-)

Gruß,
SuperSonic