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drwaxi
30.11.2007, 09:23
Hallo,

habe da mal eine Frage. Bin jetzt approbierter Arzt darf ich jetzt auch Atteste austellen z.B auch für Schule , Arbeitgeber usw...???

Gruß

alley_cat75
30.11.2007, 11:31
Nein, darfst Du nicht.

tonexxx
30.11.2007, 11:51
So lange es kein "gelber Schein" ist, sollte das m. E. schon gehen... Wieso sollte man denn nicht seine ärztliche Meinung schriftlich abgeben dürfen?

test
30.11.2007, 12:09
Ein Attest kann wohl jeder Arzt ausstellen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie sie von den GKVen verlang wird wohl nur ein Kassenarzt bzw. ein Arzt im Krankenhaus ausstellen können.

Peter_1
30.11.2007, 15:10
Atteste darf jeder ausstellen sogar die Raumpflegefachkraft, die Frage ist nur wird es von der entgegennehmenden Stelle anerkannt. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("gelber Schein") von GKV Patienten können nur von Kassenärzten ausgestellt werden.

alley_cat75
30.11.2007, 22:02
Ein Attest kann wohl jeder Arzt ausstellen.

Hier wurde nicht nach können, sondern dürfen gefragt. Thema beantwortet. Klappe zu. Danke.

test
30.11.2007, 22:04
Hier wurde nicht nach können, sondern dürfen gefragt. Thema beantwortet. Klappe zu. Danke.

Ich muss kein Kassenarzt sein um beispielsweise jemandem ein Attest ausstellen zu KÖNNEN oder auch zu DÜRFEN, dass er für den Beruf als Arzt geeignet ist.
Genau das gleiche, wenn ich ein Attest ausstelle für jemanden, der ein Krankenpflegepraktikum machen will.

Ich würde dir mal einen anderen Umgangston empfehlen.

alley_cat75
30.11.2007, 22:11
Ich würde mich an Deiner Stelle ein wenig mehr mit Arztrecht auseinandersetzen. Bloß weil man eine Approbationsurkunde über dem Bett zu hängen hat, darf man noch lange keine Atteste ausstellen. Und dass Du Töne hörst, finde ich bedenklich. Vielleicht schon ein wenig spät am Abend? :-music

Trojan
30.11.2007, 22:13
*Klappe wieder auf*
Jeder approbierte Arzt darf Atteste, Privatrezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen; die Abrechnungsfähigkeit hängt jedoch davon ab, ob man FA und niedergelassen ist. Es ist nicht möglich, ein Privatrezept, das von einem nicht niedergelassenen Arzt ausgestellt wurde, von der Krankenkasse tragen zu lassen; ähnlich verhält es sich mit den Gebüren für ein Attest.

test
30.11.2007, 22:15
Ich würde mich an Deiner Stelle ein wenig mehr mit Arztrecht auseinandersetzen. Bloß weil man eine Approbationsurkunde über dem Bett zu hängen hat, darf man noch lange keine Atteste ausstellen. Und dass Du Töne hörst, finde ich bedenklich. Vielleicht schon ein wenig spät am Abend? :-music


Dann zeig mir mal den Paragraphen der das regelt Frau Juristin?

In den Bestimmungen zu Attesten für oben genannte Beispiele, die ich bekommen habe, stand explizit drin, dass solche Atteste von jedem Arzt ausgestellt werden können.

zweistein
30.11.2007, 22:17
Und wie ist das mit dem gelben Schein für Kassenpatienten? Darf die auch jeder Approbierte ausstellen?

Trojan
30.11.2007, 22:18
Und wie ist das mit dem gelben Schein für Kassenpatienten? Darf die auch jeder Approbierte ausstellen?
Nö, nur Kassenärzte :-D

test
30.11.2007, 22:18
Und wie ist das mit dem gelben Schein für Kassenpatienten? Darf die auch jeder Approbierte ausstellen?

Wurde doch gesagt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die GKVen muß von einem Kassenarzt oder einem im Krankenhaus tätigen Arzt ausgestellt werden.

zweistein
30.11.2007, 22:29
Weiß ich. Aber das würde dem widersprechen, was Trojan hier gesagt hat:


*Klappe wieder auf*
Jeder approbierte Arzt darf Atteste, Privatrezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen; Was wäre z. B. bei einem Facharzt, der eine Praxis ohne Kassenzulassung betreibt.
Dürfte der einen Kassenpatienten krankschreiben? Ich denke auch, dass er das nicht dürfte.

Trojan
30.11.2007, 22:31
Klar dürfte er das. Aber er kann diese Leistung dann nicht abrechnen, da er keine Kassenzulassung hat. Und den berühmten "gelben Schein" darf er dann natürlich auch nicht benutzen. Das Kundtun einer ärztlichen Meinung ist aber nie verboten. :-)

zweistein
30.11.2007, 22:34
Klar dürfte er das. Aber er kann diese Leistung dann nicht abrechnen, da er keine Kassenzulassung hat. Und den berühmten "gelben Schein" darf er dann natürlich auch nicht benutzen. Das Kundtun einer ärztlichen Meinung ist aber nie verboten. :-)Edit.: Also: Der Privatarzt hätte zwar kein Formular für den gelben Schein, aber erkönnte seinem Patienten auf einem weißen Blatt Papier bescheinigen, dass er arbeitsunfähig ist. Ein großzügiger Arbeitgeber könnte das im Prinzip auch anerkennen. Oder???

Aber was wäre, wenn der Patient dann so lang krank wäre, dass sein Arbeitgeberdas Gehalt nicht mehr weiterbezahlen müsste.
Dann müsste der Patient bei der Kasse Krankengeld beantragen. Und das ginge nur über den Kassenarzt.

sylvahh77
01.12.2007, 00:21
Ein sozialversicherter Arbeitnehmer muss sich von einem Kassenarzt krankschreiben lasssen, vom ersten Tag der Krankheit an.

Warum Alleycat so gereizt reagiert verstehe ich auch nicht.

Ich bin mir nicht sicher ob ein Assistenzarzt im Krankenhaus einen sozialversicherten Patienten bei der Entlassung gleich für eine längere Zeit zur weiteren Rekonvaleszenz krankschreiben kann.


@Alleycat
"Bloß weil man eine Approbationsurkunde über dem Bett zu hängen hat, darf man noch lange keine Atteste ausstellen."

Was braucht man denn noch um zB eine Bescheinigung für die Schule auszustellen, dass ein Kind erkältet ist?

Linda.1001
01.12.2007, 01:36
Klar dürfte er das. Aber er kann diese Leistung dann nicht abrechnen, da er keine Kassenzulassung hat. Und den berühmten "gelben Schein" darf er dann natürlich auch nicht benutzen. Das Kundtun einer ärztlichen Meinung ist aber nie verboten. :-)

So, ich geb mal meinen Senf dazu: :-)

Eine Leistung für das Ausstellen von Attesten speziell des beliebten :-D gelben Scheins gibt es im EBM (Einheitlicher Bewertungs Maßstab) nicht.

Das gibts nur im GOÄ und der ist für Privatpatienten, die für eine AU ein ganz anderes nicht gelbes Formular bekommen,dabei ist die Nr 70 abrechenbar.

Kleiner Exkurs.... :-)

alley_cat75
01.12.2007, 11:07
Was wäre z. B. bei einem Facharzt, der eine Praxis ohne Kassenzulassung betreibt.
Dürfte der einen Kassenpatienten krankschreiben?

Praxis ohne Kassenzulassung = Privatarztpraxis. In einer solchen würden wohl kaum Kassenpatienten verkehren. Zumindestens würden die dann aus eigener Tasche bezahlen. Ansonsten ist die Diskussion hier doch mühseelig. Ich habe das Gefühl, dass es hier nur noch um Wortdefinitionen geht. :-dagegen Klar, kann man als Approbierter alles Mögliche, aber eben ohne wirksame Grundlage. Schon mal ein Rezept auf einem Blankoschein ausgestellt und den Nachbarn zur Apotheke damit geschickt? Funktioniert nämlich so gar nicht. Da der Apotheker nicht direkt prüfen kann, ob es Dich als approbierten Arzt auch tatsächlich gibt. Gleiches gilt dann auch für das Attest.

Vomex H
01.12.2007, 11:56
Schon mal ein Rezept auf einem Blankoschein ausgestellt und den Nachbarn zur Apotheke damit geschickt? Funktioniert nämlich so gar nicht. Da der Apotheker nicht direkt prüfen kann, ob es Dich als approbierten Arzt auch tatsächlich gibt. Gleiches gilt dann auch für das Attest.Ich habe schon mehrfach Verwandten und Freunden Privatrezepte ausgestellt, die alle problemlos vom Apotheker akzeptiert wurden. Wenn der Apotheker Zweifel hat, dann kann er bei der Ärztekammer anrufen und fragen, ob ein Arzt mit dem Namen gemeldet ist.

Achja, das Gesundheitszeugnis für die Approbation hat eine befreundete Klinikärztin ausgestellt, wurde problemlos vom Regierungspräsidium akzeptiert.