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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wartesemester in der Zukunft



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Lifendhil
13.12.2007, 20:08
aha - also wenn ich ein paar semester gewartet habe, dann studiert (ein paar semester) und wenn ich dann weiter warte gehen die wartesemester automatisch weiter.....?

hat die zvs denn die daten gespeichert?
Wozu soll sie sie denn speichern? Du musst bei der Bewerbung angeben, wann du Abi gemacht hast und ob du in der Zeit zwischen Bewerbung und Abi irgendwo eingeschrieben warst. Rechnen können die dann (meistens) selbst ;-) .

AgentBreschnew
13.12.2007, 20:11
ja aber dann kann ich doch auch schreiben ich wäre nirgens immatrikuliert und die WS würden trotzdem laufen, obwohl ich studiere (ich will nicht erwähnen, dass dies betrug ist..aber)

tarsus
14.12.2007, 09:08
das kannst du natürlich machen und wenn es dann irgendwann vorm Hammerexamen rauskommt, war alles für die Katz'... :-top

adem
14.12.2007, 10:39
[QUOTE=netmanmeiser]Kann Adrenalino bei seiner Ws Einschätzung nur zustimmen. Wir werden uns zum kommenden WS wohl oder übel auf 10 Wartesemester einstellen müssen! :-kotz
Rechne mal mit 10 WS bei ne DN von 2,9.....

Mit der Anzahl von 10 WS rechne ich auch. Scheint irgendwie logisch. Aber wie kommst du auf die geschätzte DN von 2,9

Leisure Suit Alex
14.12.2007, 11:47
das kannst du natürlich machen und wenn es dann irgendwann vorm Hammerexamen rauskommt, war alles für die Katz'... :-top

Nein, das hatten wir hier bereits im Forum, das verjährt nach 6 Monaten oder einem Jahr, hab das nicht mehr genau in Erinnerung... also wenn sie es in der Zeit nicht rausbekommen, dann ist man aus dem Schneider.

thinker
14.12.2007, 11:55
Wie dreist ist das denn ?!

Hmm, naja, aber wer weiß ob die nicht vielleicht wirklich eine gewisse Kontrolle durchführen...

tarsus
14.12.2007, 12:09
Nein, das hatten wir hier bereits im Forum, das verjährt nach 6 Monaten oder einem Jahr, hab das nicht mehr genau in Erinnerung... also wenn sie es in der Zeit nicht rausbekommen, dann ist man aus dem Schneider.

Also dazu hätt dann schon gern nen link, wenns möglich ist. kann mir das kaum vorstellen. Betrug ist Betrug!! :-???

AgentBreschnew
14.12.2007, 12:16
ja ich auch bitte!!!

Leisure Suit Alex
14.12.2007, 12:36
Also dazu hätt dann schon gern nen link, wenns möglich ist. kann mir das kaum vorstellen. Betrug ist Betrug!! :-???

Ja, Betrug ist Betrug und Betrug ist was anderes: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Hier die genaue Begründung von SuperSonic aus den ZVS Vergabeverordnungen rausgesucht:


Eine bewusst falsche Aussage bei ZVS-Antragstellung ist doch keine Urkundenfälschung -- nicht mal eine Straftat, sondern nach Art. 18 der Vergabeverordnung eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis 5000 €). Und wenn das erst nach > 1 Jahr "aufgedeckt" wird, ist eine Rücknahme der Zulassung nicht mehr möglich (Art. 14 Abs. 6 Vergabeverordnung)....

Gruß,
SuperSonic

Und hier der zugehörige Thread: http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=38037

medijan
14.12.2007, 12:37
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=34302&page=3&pp=5&highlight=wartesemester+betrug+angeben

edit: gelöscht! Alex war schneller!

tarsus
14.12.2007, 12:47
Ok, Kommando zurück! Habs mal im Forum nachgelesen und es stimmt tatsächlich!
hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=34302&highlight=angabe+wartesemester)
und hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=38037&highlight=angabe+wartesemester)

Ich schreib einfach auf meinen Antrag die geforderte Anzahl an WS und wenn mir keiner draufkommt (und die ZVS überprüft das wohl nicht), dann is es nach einem Jahr nicht mehr möglich, den Studienplatz abzuerkennen. Wenn es rauskommt, entziehen sie ihn natürlich wieder und man zahlt max. 5000 Eur (Ordnungswidrigkeit).
Vergabeverordnung ZVS (http://www.zvs.de/Service/Download/G02_WS2006.pdf)

Dieses System stinkt!!! :-kotz :-kotz :-kotz

Leisure Suit Alex
14.12.2007, 13:09
Wenn es rauskommt, entziehen sie ihn natürlich wieder und man zahlt max. 5000 Eur (Ordnungswidrigkeit).
Vergabeverordnung ZVS (http://www.zvs.de/Service/Download/G02_WS2006.pdf)

Günstigere und erfolsversprechendere Alternative zu einer Kapazitätsklage :-))

tarsus
14.12.2007, 13:30
...und führe mich nicht in Versuchung... :-wow

medijan
14.12.2007, 13:40
Ok, Kommando zurück! Habs mal im Forum nachgelesen und es stimmt tatsächlich!
hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=34302&highlight=angabe+wartesemester)
und hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=38037&highlight=angabe+wartesemester)

Ich schreib einfach auf meinen Antrag die geforderte Anzahl an WS und wenn mir keiner draufkommt (und die ZVS überprüft das wohl nicht), dann is es nach einem Jahr nicht mehr möglich, den Studienplatz abzuerkennen. Wenn es rauskommt, entziehen sie ihn natürlich wieder und man zahlt max. 5000 Eur (Ordnungswidrigkeit).
Vergabeverordnung ZVS (http://www.zvs.de/Service/Download/G02_WS2006.pdf)

Dieses System stinkt!!! :-kotz :-kotz :-kotz
Ich glaub ich habe gerade gecheckt, warum die einem dafür nicht mehr können. Weil es sehr schwer nachzuweisen ist, dass es vorsätzlich geschehen ist und das muss ja wohl bei Betrug der Fall sein.

Du kannst doch immer sagen: "Ja klar hab ich da unterschrieben, dass die Angaben korrekt sind, aber da hab ich mich wohl vertan. Wie bitte? Das Kontollblatt hab ich auch bestätigt? Ja, ich war mir auch sicher alles richtig angeklickt zu haben, da dacht ich das passt schon. War wohl echt ganz schön fahrlässig von mir..."

Madam Pince
14.12.2007, 13:41
Ja, Betrug ist Betrug und Betrug ist was anderes: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Hier die genaue Begründung von SuperSonic aus den ZVS Vergabeverordnungen rausgesucht:


Eine bewusst falsche Aussage bei ZVS-Antragstellung ist doch keine Urkundenfälschung -- nicht mal eine Straftat, sondern nach Art. 18 der Vergabeverordnung eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis 5000 €). Und wenn das erst nach > 1 Jahr "aufgedeckt" wird, ist eine Rücknahme der Zulassung nicht mehr möglich (Art. 14 Abs. 6 Vergabeverordnung)....

Gruß,
SuperSonic

Und hier der zugehörige Thread: http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=38037

Falls noch jemand so wie ich darüber stolpert dass das nicht so in der Vergabeverordnung steht [In Art. 14 Abs. 6 steht dass Semester in denen man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war nicht als Wartesemester zählen; in Art. 18 geht es darum dass bei gleicher Wartezeit die Durchschnittsnote das nächste Kriterium ist. Der Begriff 'Ordnungswidrigkeit' kommt in der ganzen Vergabeordnung nicht vor.] Die Sache mit der Ordnungswidrigkeit steht in Artikel 20 des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen (http://www.zvs.de/Service/Download/G02.pdf)



Artikel 20
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer bei einer Bewerbung gegenüber der
Zentralstelle vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben über die für
die Vergabe der Studienplätze maßgeblichen Daten macht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend
Deutsche Mark beziehungsweise fünftausend Euro geahndet werden.
(3) Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Zentralstelle.

cjang
14.12.2007, 22:05
ja toll frage mich für wen das in frage kommt?;)

soviele sind das ja nicht, da man vom abi aus aufs studium schließen kann nur halt die mal zwischenzeitlich studiert habe und dann abgebrochen haben

einfach so 10 ws eintragen geht ja net ;)

lg

medijan
15.12.2007, 11:20
Nö, aber einfach mal so versuchen zu studieren und mit sehr gut abzuschließen. Wenns klappt kommste als Zweitstudent rein und wenn nicht hast du trotzdem nen qualifizierenden Abschluss für den Lebenslauf und fach an noch nicht studiert zu haben. Ich finde schon, dass das verdammt krass ist, dass das möglich ist.

*kopfschüttel*

AgentBreschnew
15.12.2007, 12:59
also - jetzt mal konkret - wer würde es tatsächlich ausprobieren, bzw. wie realistisch/rational ist diese "lücke"?

thinker
15.12.2007, 13:08
Ausprobieren nie im Leben, weil ich es einfach mit mir selbst nicht vereinbaren könnte, da es für "mich persönlich" ein Betrug wäre und ich zudem immer Panik hätte erwischt zu werden. Das wäre für mich auch krass wenn man dann seinem Umfeld erklärt, dass man sich reingelogen hat ins Studium.

Ob es realistisch ist kann man wohl schlecht sagen. Zumindest kenn ich keine Fälle, die öffentlich sind. hmm...

AgentBreschnew
15.12.2007, 13:17
solche fälle werden auch nie an die öffentlichkeit gehen.

ich würde es persönlich nicht probieren, weil mir die geldbuße zu hoch ist.
aber ein schlechtes gewissen wg. betruges hätte ich nicht. ganz ehrlich. immerhin schadet man damit aktiv keinem menschen, nur einem systhem, welches eh bis auf den grund marode ist.

:-meinung