Ehemaliger User 20130505
07.12.2007, 13:09
Hi FUMANCHU!
Wenn Du nach einem gültigen Tarfivertrag bezahlt werden sollst, kannst Du ja dort nachlesen, wieviel Du bekommen musst. Wenn man aber nur " in Anlehnung" an einen Tarifvertrag bezahlt werden soll, der noch dazu offiziell gar nicht mehr gültig ist, sieht das m. M.n. etwas anders aus.
Und noch mal zum Weihnachtsgeld: Dass das "Weihnachtsgeld" bei den TV-Ä schon ins monatliche Grundgehalt integriert ist, hat nur Vorteile gegenüber Tarifverträgen wie dem TV-L, in denen man das "Weihnachtsgeld" als Sonderzahlung erhält.
Einer der Vorteile: Es kann als Bestandteil des Grundgehalts nicht so einfach gestrichen oder gekürzt werden, wie es beim BAT geschehen ist. Das W. war ursprünglich mal ein 13. Monatgehalt und ist dann im Laufe der letzten ca. 10 Jahre bei den höheren Entgeltgruppen gekürzt bzw. in manchen Ländern sogar ganz gestrichen worden. Unter anderem darauf hat sich der MB bei der Behauptung, man habe den Ärzten 30Prozent des Gehalts geklaut, bezogen. Er hat dabei allerdings vergessen zu sagen, dass man die 30 Prozent nicht nur den Ärzten "geklaut" hatte, sondern allen Akademikern, die im Öffentlichen Dienst arbeiten, weil man nämlich allen Akademikern im Ö. D. die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf bis zu 40 Std. erhöht und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekürzt bzw. ganz gestrichen hatte.
Wenn Du nach einem gültigen Tarfivertrag bezahlt werden sollst, kannst Du ja dort nachlesen, wieviel Du bekommen musst. Wenn man aber nur " in Anlehnung" an einen Tarifvertrag bezahlt werden soll, der noch dazu offiziell gar nicht mehr gültig ist, sieht das m. M.n. etwas anders aus.
Und noch mal zum Weihnachtsgeld: Dass das "Weihnachtsgeld" bei den TV-Ä schon ins monatliche Grundgehalt integriert ist, hat nur Vorteile gegenüber Tarifverträgen wie dem TV-L, in denen man das "Weihnachtsgeld" als Sonderzahlung erhält.
Einer der Vorteile: Es kann als Bestandteil des Grundgehalts nicht so einfach gestrichen oder gekürzt werden, wie es beim BAT geschehen ist. Das W. war ursprünglich mal ein 13. Monatgehalt und ist dann im Laufe der letzten ca. 10 Jahre bei den höheren Entgeltgruppen gekürzt bzw. in manchen Ländern sogar ganz gestrichen worden. Unter anderem darauf hat sich der MB bei der Behauptung, man habe den Ärzten 30Prozent des Gehalts geklaut, bezogen. Er hat dabei allerdings vergessen zu sagen, dass man die 30 Prozent nicht nur den Ärzten "geklaut" hatte, sondern allen Akademikern, die im Öffentlichen Dienst arbeiten, weil man nämlich allen Akademikern im Ö. D. die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf bis zu 40 Std. erhöht und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekürzt bzw. ganz gestrichen hatte.