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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verdienst BAT-BL Gr. IIa



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Ehemaliger User 20130505
07.12.2007, 13:09
Hi FUMANCHU!
Wenn Du nach einem gültigen Tarfivertrag bezahlt werden sollst, kannst Du ja dort nachlesen, wieviel Du bekommen musst. Wenn man aber nur " in Anlehnung" an einen Tarifvertrag bezahlt werden soll, der noch dazu offiziell gar nicht mehr gültig ist, sieht das m. M.n. etwas anders aus.

Und noch mal zum Weihnachtsgeld: Dass das "Weihnachtsgeld" bei den TV-Ä schon ins monatliche Grundgehalt integriert ist, hat nur Vorteile gegenüber Tarifverträgen wie dem TV-L, in denen man das "Weihnachtsgeld" als Sonderzahlung erhält.

Einer der Vorteile: Es kann als Bestandteil des Grundgehalts nicht so einfach gestrichen oder gekürzt werden, wie es beim BAT geschehen ist. Das W. war ursprünglich mal ein 13. Monatgehalt und ist dann im Laufe der letzten ca. 10 Jahre bei den höheren Entgeltgruppen gekürzt bzw. in manchen Ländern sogar ganz gestrichen worden. Unter anderem darauf hat sich der MB bei der Behauptung, man habe den Ärzten 30Prozent des Gehalts geklaut, bezogen. Er hat dabei allerdings vergessen zu sagen, dass man die 30 Prozent nicht nur den Ärzten "geklaut" hatte, sondern allen Akademikern, die im Öffentlichen Dienst arbeiten, weil man nämlich allen Akademikern im Ö. D. die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf bis zu 40 Std. erhöht und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekürzt bzw. ganz gestrichen hatte.

freestyler
07.12.2007, 17:05
Meine Beitrag mit der Erhöhung am 1.1.08. bezog sich auf TV-Ä West, im TV-Ä Ost gibts die Erhöhung tatsächlich, wie du dachtest, erst am 1.5.08 soweit ich weiß.


damn, zu früh gefreut. Find ich ne Frechheit. Aber na ja 3200 Brutto geht fürn Anfang auch. Vielleicht ja noch ein paar Euros mit den Diensten.

test
10.12.2007, 09:52
Wenn man eine Forschungsstelle nach BAT IIa voll bekommt, ist das dann immer noch der gleiche Tarif wie von 2004? Also die oben erwähnten ca. 3200€/MOnat bereinigt auf das gesamte Jahr bei 25/26 J.
Im Forschungsbereich wird ja noch häufiger der BAT benutzt, find ich schon ne Frechheit, dass der gar nich mehr angepasst wird, wenn er immer noch benutzt wird. :-meinung

Derma
10.12.2007, 10:42
Brocki schreibt, er bekäme 120 Euro mehr. Das wäre doch eine Anpassung.
Außerdem musst Du berücksichtigen, dass der BAT für weniger Stunden/Woche (38,5 bis 40) gilt als der TV-Ä/TdL. Die Stundenlöhne wären dann etwa gleich.

sodbrennen
10.12.2007, 11:19
Ich koennte mir vorstellen, dass mit "in Anlehnung an BAT" einfach das Nachfolgemodell "TV-L" gemeint ist, zumal ja von Forschung gesprochen wird. "BAT IIa" und "TV-L E13" sind vom Gehalt her mehr oder weniger aequivalent. Unterschied ist halt, dass bei BAT die Einstufung nach Lebensjahren und bei TV-L nach Arbeitsjahren vorgenommen wird. TV-Ae ist dann, wie ja bereits gesagt wurde, wenn der Schwerpunkt auf der Patientenversorgung liegt, ansonsten ist TV-L die Regel. In Stellenausschreibungen findet man auch noch oft den Begriff "BAT IIa", obwohl es TV-L ist. Der Gehaltsunterschied zwischen TV-Ae und TV-L ist allerdings schon einiges (Einstiegsgehalt 2800 vs 3600)!

test
10.12.2007, 13:04
Da es momentan keine freie Ärztestelle gibt könnte ich übergangsweise auf eine Forschungsstelle eines SFB mit BAT IIa voll Bezahlung. Allerdings wurde mir das nur so mitgeteilt, daher weiß ich nicht, ob dort eine Zulage dabei ist oder nicht.
Daher hätte mich interessiert, ob es evtl. hier Leute gibt, die im FOrschungsbereich Erfahrung haben ob BAT IIa dort immer noch unverändert von 2004 benutzt wird? Oder ob eine Zulage da üblich ist. Habe zumidnest den Eindruck, dass im FOrschungsbereich BAT noch wesentlich häufiger verwendet wird als TVÖD oder liege ich da falsch?
Aber selbst wenn es nur der BAT wäre, ohne Zulage, wären ja 3200 brutto für den Übergang nicht zu schlecht.
Wie ist es denn mit dem Weihnachtsgeld, wenn ich weniger als ein Jahr arbeite? Wird das dann anteilig ausgezahlt?