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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie geht es nach dem Examen weiter?



lolli1
06.12.2007, 09:53
Hallo zusammen,

wer kann mir sagen, wie es nach dem Examen weitergeht. Wann exmatrikuliere ich mich? Muss ich mich direkt nach der Approbation bei der Ärztekammer anmelden? Wie sieht es mit dem Arztausweis aus? Was gibt es sonst zu beachten?
Wäre über nützlliche Hinweise sehr dankbar.

peter schlönzke
06.12.2007, 10:27
Also bei mir ging die Exmatrikulation automatisch, weil ich mich eben nicht mehr zurückgemeldet habe.
Das ging aber nur, weil ich wegen der Diss erst später anfange zu arbeiten. Sonst musst Du Dich bei der Uni exmatrikulieren.

Die Ärztekammer schreibt Dich nach Erhalt der Approbation recht schnell an und schickt Dir den Meldebogen.
Dann kannst Du denen Passbilder zu senden,oder auch selber damit bei denen vorbeigehen und bekommst den Arztausweis. Der ist noch schäbbiger als mein damaliger Schülerausweis.

Hast Du denn schon eine Stelle?

Gruß

lolli1
06.12.2007, 13:20
Nein, habe noch keinen Job. Muss ich eigentlich bei der Beantragung der Approbation nachweisen, dass ich eine Stelle sicher habe?

peter schlönzke
06.12.2007, 15:01
Nein, das ist für die Approbation unwichtig.

Bei der Ärztekammer kannst Du aber eine sog freiwillige Mitgliedschaft beantragen, solange Du noch nicht ärztlich tätig bist. Das kosten dann je nach Bundesland weniger oder gar nichts.

Viel erfolg beim Bewerben

hex07
09.12.2007, 22:13
noch eine andere frage, weiß jmd, ob man sich einen teil der inneren zeit, auch auf die pädiatrie anrechnen lassen kann? schwanke zwischen beiden fächern u werde erstmal in der inneren anfangen. :-nix

peter schlönzke
10.12.2007, 11:42
Info findest Du in der Weiterbildungsordnung deines Bundeslandes.. Mal abgesehen von der Anrechenbarkeit: Innere ist sicher für alles Weitere, das folgt nie verkehrt

hex07
10.12.2007, 13:53
seh ich eigentlich genauso. danke erstmal!

hmg
16.12.2007, 15:55
Bei der Ärztekammer kannst Du aber eine sog freiwillige Mitgliedschaft beantragen, solange Du noch nicht ärztlich tätig bist. Das kosten dann je nach Bundesland weniger oder gar nichts.


Du bist sogar dazu verpflichtet, Dich innerhalb eines Monats nach Erhalt der Approbation bei der für Dich zuständigen Ärztekammer anzumelden. Zu den Kosten sollte die Webseite der jeweils zuständigen Ärztekammer Auskunft geben; hier in Nordrhein sind es wohl mindestens (abhängig vom Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit) 10 Euro/Jahr.

Michael

Sebastian1
16.12.2007, 16:32
Kleine Korrektur: 20 €/Jahr Mindestbeitrag in Nordrhein ;) Weiss ich grade ziemlich aktuell.

hmg
16.12.2007, 17:01
Kleine Korrektur: 20 €/Jahr Mindestbeitrag in Nordrhein ;) Weiss ich grade ziemlich aktuell.

Also ich habe jetzt auch nochmal (aus eigenem Interesse - Approbation 10.12.2007 ;-) )unter http://www.aekno.de/htmljava/frameset.asp?typ=a&seite=kammerarchiv/beitragsordnung.htm nachgeschaut und dort steht:

Beitragsgruppe | Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit | Jahresbeitrag
00 | ohne ärztliche Tätigkeit | 10,-
01 | unter 10.000,- | 20,-

Oder hat sich da inzwischen was geändert, was noch nicht online steht?

Kilroy
28.12.2007, 08:09
Die Exmatrikulation erfolgt entweder automatisch "außerordentlich", wenn du dich nicht zurückmeldest und die Beiträge zahlst oder "ordentlich" per Antrag (konnte man bei uns von der Uni-Homepage runterladen), dann mußte ich z.B. nachweisen, keine Bücher von der UB mehr zu haben und denen mein Studienbuch schicken, (das du zurückkriegst), damit die das abstempeln. Ging alles aber schriftlich/telefonisch.

Vorteil der ordentlichen Exmatrikulation ist lediglich der, daß du danach irgendwann mal noch etwas anderes studieren kannst, bei der Außerordentlichen bist du lebenslang und bundesweit gesperrt, weil du ja quasi rausgeflogen bist.

Natürlich kann man jetzt sagen, "ich studier eh nicht mehr", aber wer weiß wie das in 10 Jahren aussieht, vllt. willst du dann ein PublicHealth-Master machen oder "BWL im Gesundheitwesen" oder was weiß´ich. Ich würde es mit nicht verbauen.