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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die ZVS - häufig gestellte Fragen!



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Stormground
07.09.2004, 20:49
Hallo!

Ich habe eine Frage bzgl des Sozialkriteriums:
Angenommen, man möchte an die Uni X und hat Soz.Krit Nr. 4.
Kommen dann davor alle (!) anderen an die Uni mit Soz.Krit 1, 2, 3, auch wenn sie einen schlechteren Abischnitt haben als man selbst?
Oder verstehe ich da was falsch?


Und noch eine Frage: :-))
Wenn einer in Ba-Wü sein Abi gemacht hat, Schnitt 1,6. Die "Landesquote" ist aber 1,5. Bekommt dieser dann auch einen Studienplatz? Warum?


Danke für die Antworten im Voraus!

Stormground

schwachbrust
07.09.2004, 21:25
hi leute habe heute leider meine ablehnung für zahnmedizin bekommen,
hab abi 2004 hessen mit 2,3....
nun raffe ich leider nicht ob ich nochmal am auswahlverfahren der hochschulen teilnehmen darf, weil auf meiner ablehnung steht:

die zahl der studienplätze....reichte nicht aus...
sie konnten im rahmen der quote der auswahl nach ergebnis des auswahlverfahrens der hochschulen nach §19 abs.1 vergabeordnung zvs nicht beteiligt werden, da nur bewerber mit besseren auswahlkriterien berücksichtigt werden konnten.

was heißt das nun ???dass ich nochmal teilnehmen kann nächstes semester oder dass ich jetzt nur noch am normalen vergabeverfahren teilnehmen darf???
ich hätte das ja gerne die zvs selbst gefragt nur die sind nicht erreichbar!!!
mir wäre das echt wichtig zu wissen bitte hilf mir jemand
vielen dank

agouti_lilac
08.09.2004, 14:47
Ich habe eine Frage bzgl des Sozialkriteriums:
Angenommen, man möchte an die Uni X und hat Soz.Krit Nr. 4.
Kommen dann davor alle (!) anderen an die Uni mit Soz.Krit 1, 2, 3, auch wenn sie einen schlechteren Abischnitt haben als man selbst?
Oder verstehe ich da was falsch?

Hallo, das ist ein Mix aus Ortswunsch, Sozialkriterium und Abinote. Es kommt darauf an, ob du über die "Notenquote" oder über die "Sozialkriteriumsquote" an die Uni kommst. Dann ist halt das SozKrit oder die Note ein nachrangiges Kriterium. Wirds klar? Frag ruhig, wenn nicht. Hier sieht man es übrgiens ganz gut... http://www.zvs.de/NC/Ws2004/001/V_Medizin.htm.


Und noch eine Frage: :-))
Wenn einer in Ba-Wü sein Abi gemacht hat, Schnitt 1,6. Die "Landesquote" ist aber 1,5. Bekommt dieser dann auch einen Studienplatz? Warum?
Ja, kann er. Entweder über das Auswahlverfahren der Unis oder über die Wartezeit (wobei das bei dem Schnitt ziemlich unglücklich gelaufen wäre).

@schwachbrust: Sieh mal in den anderen Thread, in dem du die Frage gepostet hast; da steht Antwort ;-).

Gruß, lilac

Stormground
08.09.2004, 20:46
Hallo, das ist ein Mix aus Ortswunsch, Sozialkriterium und Abinote. Es kommt darauf an, ob du über die "Notenquote" oder über die "Sozialkriteriumsquote" an die Uni kommst. Dann ist halt das SozKrit oder die Note ein nachrangiges Kriterium. Wirds klar? Frag ruhig, wenn nicht. Hier sieht man es übrgiens ganz gut... http://www.zvs.de/NC/Ws2004/001/V_Medizin.htm.


Ja, kann er. Entweder über das Auswahlverfahren der Unis oder über die Wartezeit (wobei das bei dem Schnitt ziemlich unglücklich gelaufen wäre).


Nun, mein Problem ist, dass ich jemanden kenne, der dieses WS mit einem Schnitt von 1,6 nach HD/MA gekommen ist. Also ohne Wartezeit und kein Auswahlverfahren.
Wie ist das möglich?

Chris1302
10.09.2004, 10:58
Hallo!

Kann mir einer nochmal das Verfahren der ZVS bezüglich der Wartezeit erklären?
Ich habe dieses Jahr in Niedersachsen mein Abi mit 2,0 gemacht und ein Ablehnungsbescheid bekommen, am Hochschulverfahren habe ich teilgenommen.
Ich weiß man kann es nicht genau sagen, aber kann mir irgendwer ungefähr sagen wie lange ich warten muss? Stimmt es, dass die Wartesemester mehr oder weniger unabhängig von der Note sind und dass ich auch mit 2,0 eventuell 8 Semester warten muss?
Vielen Dank für Eure Erklärungen, aber ich blicke bei der Wartezeit nicht durch, und telefonisch erreiche ich bei der ZVS auch nie jemanden.

Christian

THawk
10.09.2004, 14:54
Hallo!

Kann mir einer nochmal das Verfahren der ZVS bezüglich der Wartezeit erklären?
Ich habe dieses Jahr in Niedersachsen mein Abi mit 2,0 gemacht und ein Ablehnungsbescheid bekommen, am Hochschulverfahren habe ich teilgenommen.
Ich weiß man kann es nicht genau sagen, aber kann mir irgendwer ungefähr sagen wie lange ich warten muss? Stimmt es, dass die Wartesemester mehr oder weniger unabhängig von der Note sind und dass ich auch mit 2,0 eventuell 8 Semester warten muss?
Vielen Dank für Eure Erklärungen, aber ich blicke bei der Wartezeit nicht durch, und telefonisch erreiche ich bei der ZVS auch nie jemanden.

Christian

Ja, das kann dir durchaus passieren. Ganz kurz gefasst gibt es zwei Wege (von Hochschul- / Losverfahren etc. mal abgesehen) zum Medizinstudium: Entweder über deinen Abischnitt - 1. Kriterium: Abinote, 2. Kriterium (bei Notengleichheit): Anzahl der Wartesemester
Oder aber über die Wartezeit - 1. Kriterium: Anzahl der Wartesemester, 2. Kriterium (bei gleicher Anzahl Wartesemester): Abinote

Du erkennst: Liegt dein Abischnitt außerhalb des NC, sind erstmal nur die Wartesemester entscheidend - d.h. du bist mit allen Abiturienten, die warten, gleichgestellt. Trotz deines 2,0-er Abi. Tut mir leid.

Ciao, Lars

lematt
17.09.2004, 16:44
wenn man im ausland studiert, zählt das als wartesemester?
unter punkt 7 stand nur was von hochschule, aber nicht von deutscher hochschule.

agouti_lilac
17.09.2004, 19:50
Wenn du an einer nicht-deutschen Hochschule immatrikuliert bist, kannst du trotzdem weiterhin deine Wartesemester ansammeln.:-dance

schwachbrust
30.09.2004, 19:13
hi ich kann schon mehrere nächte nicht mehr schlafen....ich mache mir sorgen ob ich nächstes sose nen studienplatz in der zahnmedizin bekomme.
ich hab hessenabi 2004 und nen schnitt von 2,3 meint ihr das klappt?? achja soll ich mein hochschuljoker einsetzen?? ist mir egal wo hauptsache ich kann studieren...wenn möglich jedoch in jena gießen göttingen oder marburg gebt mir bitte tips und sagt mir ob ich das schaffe damit ich wieder schlafen kann. vielen dank :-nix

agouti_lilac
30.09.2004, 21:54
Wenn nicht jetzt den Joker einsetzen, wann dann? Zum SoSe war die Vorabqoute fürs Auswahlverfahren niedriger. Ohne Joker kommste nich rein, mit Joker vielleicht. Also Joker setzen.

Der einzigste Einwand, der mir einfällt, der dagegen spräche, wäre der: Zum nächsten Wintersemester bekommen die Hochschulen ja 60% Auswahlmöglichkeit, und ob alle, die den Joker verbraucht haben, einen "Neuen" bekommen, weiss man ja noch nicht. Aber du musst dich ja erst zum 15.Januar entschieden haben und bis dahin ist vielleicht schon eine Menge zum neuen Vergabeverfahren geklärt worden. Also keine Panik.

Jena vergibt übrigens zum SoSe keine Plätze. Bei den anderen Unis hätte es die letzen paar Sommersemester immer geklappt, falls das ne Entscheidungshilfe ist. Schau dir die Tabellen an, wo es prognostisch am Günstigsten sein wird.

Gruß, lilac (wie immer alles ohne Gewähr ;-))

Rakeem
04.10.2004, 16:05
Auf zvs.de heißt es: "Am Hochschulverfahren kann man nur einmal je Studiengang teilnehmen, und zwar diejenigen, die über Note und Wartezeit noch nicht zugelassen werden konnten und als Nächste auf den Notenranglisten der einzelnen Bundesländer stehen."

Ich hab in diesem Wintersemester am hochschulverfahren teilgenommen und ne absage bekommen. Heißt es, dass ich im SS 05 nicht mehr am hochschulverfahren für medizin teilnehmen darf?

greets
Rakeem

THawk
04.10.2004, 16:12
Ja, ganz genau das heißt es.
Hochschulverfahren ist nur einmal möglich, deshalb sollte man sich genau überlegen wann und mit welchem Orts-Erstwunsch man diesen "Joker" nutzt um gute Chancen zu haben (ich weiß, dass dir das jetzt auch nicht mehr hilft - ist mehr allgemein gemeint).
Für dich bleiben jetzt leider nur noch die beiden "klassischen" Wege über Abinote oder Wartezeit.

Rakeem
04.10.2004, 16:21
AAAAAAAAAAAHHHHHH!!!
Naja jammern bringt jetzt auch nix mehr, jetzt hab ich wenigstens gewissheit.....
Ich bin leider erst nachdem ich mich beworben hab auf diese seite gestoßen.
Hab 1,8er Abi in Ba-Wü, da kann ichs vergessen über die NC Werte reinzukommen. Hab mich beim hochschulverfahren auch bei den falschen unis beworben, weil bei sehr vielen wär ich reingekommen.(frankfurt, bochum aachen.....etc).
Boah das ist so ärgerlich das gibs gar nicht.

Entweder wart ich bis ich schwarz werde(4 jahre +++), oder ich mach halt zahnmedizin, weil ich da im SS 05 über NC in den Verteilungspool reinkommen würde.

schwachbrust
31.10.2004, 20:43
äm hab da nochmal ne frage ...
vll. bin ich ja zu blöd zum suchen aba hab nichts gefunden.... :-angel
also:
wie habe ich diese tabelle zu verstehen???ist zwar erklärt aba ich raffe es trozdem nicht.... :-nix
http://www.zvs.de/NC/Ws2004/001/HAV_Zahnmed.htm

ich wäre sehr dankbar wenn mir das jemand erklären könnte ...ich verstehe ja das Hochschulverfahren aba warum ist die tabelle zweigeteilt bzw was sagen mir die verschiedenen nc werte?? vielen dank

THawk
31.10.2004, 21:11
Okay, lass es uns mal versuchen.

Praktisch "vor" dieser Tabelle wurden schon diejenigen ausgewählt, die am Hochschulverfahren teilnehmen dürfen (3x mal mehr als für jedes Bundesland Studienplätze zur Verfügung stehen).

linke Spalte:
Wer nimmt an welcher Hochschule am HSverfahren teil?
Erstmal wird versucht alle Erstwünsch zu erfüllen. Hierbei ist die Abinote entscheidend, bei gleicher Abinote das Sozialkriterium. (also einfach von links nach rechts lesen). Ist deine Abinote für deinen Erstwunsch nicht gut genug, wirds beim Zweitwunsch probiert - allerdings nur sofern nach Erfüllung aller Erstwünsche hier noch Plätze frei sind (hiermit mein ich jetzt nicht Studienplätze, sondern "Teilnahme-Plätze" am Hochschulverfahren).
Das liest sich jetzt konkret so: In Düsseldorf sind nur Erstwünsche angenommen worden, die mindestens einen Schnitt von 2,2 haben. Unter den 2,2er-Abiturienten wurden dann nur die genommen, die mindestens Sozialkriterium 4 hatten.
Anderes Beispiel: In Dresden wurden alle Erst-, Zweit-, ...-Wünsche erfüllt. Es nahmen hier sogar Leute teil, die sich Dresden gar nicht gewünscht hatten, aber bei ihren anderen Wünschen nicht untergekommen sind - sofern sie mindestens 2,6 hatten (und bei 2,6 mindestens 5 Wartesemester).
Soweit klar?

Denn jetzt kommt der zweite Schritt (die rechte Spalte), wobei es hier zwei Möglichkeiten gibt:
a) Die Uni macht Auswahlgespräche
Das siehst du an dem H. Alle die, die nach Schritt 1 an so einer Uni teilnehmen bekommen die Einladung und müssen ins Gespräch.

b) Die Uni macht keine Auswahlgespräche und läßt die ZVS die Plätze vergeben
Das sind dann alle ohne "H". Hierbei nimmt die ZVS als erstes Kriterium die Abinote, bei gleicher Note die Wartezeit.
Beispiele: In Dresden bekommst du die Einladung zum Auswahlgespräch.
In Düsseldorf bekommen all die einen Studienplatz, deren Abi mindestens 2,1 war.
Diese "Rückvergabe" an die ZVS macht das Verfahren so schwierig zu verstehen. Ein Bsp. wie's laufen kann: Du hast Düsseldorf mit 2,2 und Sozialkriterium 4 als Erstwunsch angegeben. Du nimmst also in D am Hochschulverfahren teil. Aber für die Zulassung reichts nicht, denn da haben nur alle mit min. 2,1 den Platz bekommen. Die Folge: Du hast am Hochschulverfahren teilgenommen (darfste also in Zukunft nicht mehr), hast deinen Studienplatz aber nicht.

Ist es jetzt etwas klarer?

Lars

schwachbrust
31.10.2004, 21:56
jupp jetzt ist klar, vielen dank ...da wäre ich glaube nach denen ihrer beschreibung nie drauf gekommen ....leider hab ich mein altes zvs-heft an ne freundin verschenkt die sich ebenfalls beworben hat.... :-oopss jetzt bin ich der dumme.... :-)

Nubia84
29.11.2004, 12:01
Wie meint ihr sieht das aus mit 2,2 Abi in Niedersachen? Für die nächsten Jahre wohl nur über Wartesemester, oder?

agouti_lilac
29.11.2004, 19:47
Wie meint ihr sieht das aus mit 2,2 Abi in Niedersachen? Für die nächsten Jahre wohl nur über Wartesemester, oder?
Keineswegs! Über die Note wirds wohl nicht langen, aber guck mal hier im Forum nach dem Auswahlverfahren der Hochschulen. (Und dann kann in deinem Fall auch dein Ortserstwunsch entscheidend sein!!)
:-meinung

Vorlost
30.11.2004, 12:31
Hallo

Ich hab mal einige Fragen: Und zwar wohne ich in Bremen, wo ich auch Abi gemacht hab. Nun gibts aber in unserem Bundesland Bremen gar keine Studienmöglichkeit für Medizin. Wie kommt denn dann da Landesquote für mich zustande?
Außerdem ist im ZVS-Infoblatt immer nur die nächste Uni im eigenen Bundesland oder umzu angegeben. Für Bremen ist keine aufgeführt, an der man Medizin studieren kann. Selbst wenn also z.B. Hamburg oder Hannover nun die am nächstengelegene Uni mit Medizin ist, kann ich also das Sozialkriterium nicht in Anspruch nehmen, oder wie? Das ist ja irgendwie nicht so toll....

Würd mich über Antworten freun,
vlg, Vorlost

questionmark
30.11.2004, 12:40
Das Thema hatten wir letztens schonmal und soweit ich mich erinnere, war man sich nicht ganz einig. Aber der Tenor war, dass man dann sozusagen Pech gehabt hat und das Sozialkriterium nicht gezählt hat.