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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die ZVS - häufig gestellte Fragen!



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effab
16.06.2004, 16:58
Hallo,

hatte heute ein Beratungsgespräch beim Berufsberater und der hat mir erklärt, dass ich den Joker des Auswahlgespräches nur für meinen Erstwunsch der Uni gilt.
Mein Abischnitt liegt bei 1,7 und ich habe keine Wartesemester.
Eigentlich möchte ich gerne nach Münster, da hätte ich auch den Sozialfaktor der Nähe. Allerdings hat Münster keine Auswahlgespräche!
Mit dem Schnitt wird nun die Zulassung in NRW knapp.
Wenn ich meine Wunsch-Uni Münster als erste Wahl setze und das mit dem NC auf anhieb nicht klappt, habe ich also keinen Studienplatz.
Macht es also Sinn, eine Uni als ersten Wunsch anzugeben, für die ich keinen Sozialfaktor habe, die aber Auswahlgespräche vornimmt (z.B. Essen) und ich so doch noch rein rutschen könnte
oder geht ddas mit Münster auch?

hibbert
16.06.2004, 17:33
Das ist ein zweischneidiges Schwert die Sache mit dem Auswahlverfahren. Gerade mit Deinem Schnitt würde ich da anders vorgehen. Ich hab da schonmal was zu geschrieben. Guck mal HIER. (http://www.medi-foren.de/showthread.php?s=&threadid=10500&highlight=verwicklungen)


Mit 1,7 sollte das aber eigentlich klappen. Du bekommst den Platz denke ich mal. :-) :-top

ehemalige Userin 160909
16.06.2004, 21:08
Original geschrieben von effab
dass ich den Joker des Auswahlgespräches nur für meinen Erstwunsch der Uni gilt.

Hallo!

Da war der gute Herr Berufsberater wohl nicht so richtig informiert (irgendwie hab ich so ein bissel das Gefühl, dass die nicht so wirkliche Ahnung von der ZVS haben) - ich sitze hier nämlich an meiner Dritt-Wunsch-Uni und bin übers Auswahlgespräch genommen worden!
Ich an deiner Stelle tät Münster als erstes angeben, schließlich haben die doch bestimmt zumindest ein Auswahlverfahren, und dann als zweites irgendne Uni mit Auswahlgespräch, die aber nicht so sehr beliebt ist, d.h. eine Ortspräferenz von 3 oder 4 oder so hat.
So hatte ichs zumindest bei meiner Bewerbung gemacht - aber ist natürlich keine Garantie dafür, dass es mit dem Platz dann auch klappt!

Grüßle, *iuno*

hibbert
17.06.2004, 10:00
Also was ich so gelesen habe kommt eine Umverteilung wirklich nur in seltenen Fällen vor, aber ich mag mich täuschen. Ich würde da glaube ich wirklich nochmal bei der ZVS anrufen und nachfragen. :-((

ICh könnte mir vorstellen, dass es leicht mal einen Ablehnungsbescheid des Erstwunsches geben könnte, ohne dass der 2. Wunsch dann berücksichtigt wird.:-nix

jewel
17.06.2004, 17:06
hallo!

bin neu hier.
werde mich zum WS für einen meidizin-studienplatz bewerben. bin aber unsicher, obsklappt und wie ich es am besten mit wunsch-uni und auswahlverfahren anstelle.

habe 1,8 mit 2 wartesemestern, mit bayerischem abi. ohne auswahlverfahren wirds wohl nicht klappen.
was denkt ihr, wirds überhaupt was?
würd gern nach münchen, ortspräferenz war letzes WS 4, über auswahlverfahren sind alle mit 1,9 noch reingekommen.
insofern wär ich dabei gewesen.
wie ist das - ist es wahrscheinlich, dasses bei mir klappt?(vielleicht übers nachrücken..) oder eher unwahrscheinlich und ich sollte nach was anderem schauen?

bin für antworten sehr dankbar, gruß, jewel

Jules84
21.06.2004, 18:40
Also wenn ich das richtig verstanden habe soll man eine nicht so beliebte Uni als Zweitwunsch angeben um auf jeden Fall einen Platz zu bekommen, wenns mit dem Erstwunsch nicht klappt.

Ich hab mein Abi mit 1,7 bestanden (in NRW) und will mich wahrscheinlich in Jena bewerben. Bei der ZVS stand bei Jena im letzten Wintersemester etwas mit 3,irgendwas, es sollte also klappen.

Wenn ich Essen als Zweitwunsch angebe (Ortspräferenz 2 und bei Sozialkriterium 4: 1,7) dann könnte ich doch dort, wenn es mit Jena nicht klappen sollte immer noch angenommen werden, oder?

Dieser ganze ZVS-Quatsch macht mich noch wahnsinnig :-??? , wo ich mich doch sowieso schon nicht entscheiden kann, was ich angeben soll. Ich bin für jede Antwort seeeeeeeehr dankbar!!!

Jules

ceres
22.06.2004, 07:50
Original geschrieben von Jules84
Also wenn ich das richtig verstanden habe soll man eine nicht so beliebte Uni als Zweitwunsch angeben um auf jeden Fall einen Platz zu bekommen, wenns mit dem Erstwunsch nicht klappt.

wenn du mit 1,7 in NRW ausgewählt wirst, bekommst du auf jeden Fall nen Platz, nur ist halt unklar wo. Am besten deine Uni in nächster Nähe - also Sozialkriterium 4. Es sei denn diese hat einen bombastischen NC.



Ich hab mein Abi mit 1,7 bestanden (in NRW) und will mich wahrscheinlich in Jena bewerben. Bei der ZVS stand bei Jena im letzten Wintersemester etwas mit 3,irgendwas, es sollte also klappen.

Derjenige ist dann vermutlich über die Wartezeit reingekommen. Ist also nicht unbedingt representativ für den NC dieser Uni.
Was vielleicht einen Anhaltspunkt geben würde, wäre die Bewerberzahl.



Wenn ich Essen als Zweitwunsch angebe (Ortspräferenz 2 und bei Sozialkriterium 4: 1,7) dann könnte ich doch dort, wenn es mit Jena nicht klappen sollte immer noch angenommen werden, oder?


Wenn die ihre Plätze noch nicht komplett mit Leuten die es als Erstwunsch angegeben haben, ausgeschöpft haben, ja.



Dieser ganze ZVS-Quatsch macht mich noch wahnsinnig :-??? , wo ich mich doch sowieso schon nicht entscheiden kann, was ich angeben soll. Ich bin für jede Antwort seeeeeeeehr dankbar!!!

Jules

Das geht jedem so!

Gruß und viel Glück beim Entscheiden

Ceres :-top

isjnm
22.06.2004, 11:46
hallo,

hab 1,8 ( Bayern), jetzt bin ich am überlegen, wie es taktisch am besten ist!

Geb ich als erstes Kiel ( Hochschulverfahren bis 2,1 berücksichtigt) und dann München Hochschulverfahren bis 1,9; wohne bei meinen Eltern im Umkreis von München)
oder erst München und dann Kiel.

Eigentlich ist es mich wichtiger dass ich einen Platz bekommen und nicht wo!

Bin für jeden Tipp dankbar!

Ciao Judith

Timba
23.06.2004, 14:44
Meiner Meinung nach, also ohne Gewähr, würde ich mich an deiner Stelle trotzdem für München, als Erstwunsch entscheiden, da du mit 1,8 und dem Sozialkriterium (bei deinen Eltern wohnend und Uni München als nächstgelegene Uni) beste Voraussetzungen hast . Weiß jetzt den Schnitt von München letztes Wintersemester nicht, aber wahrscheinlich lag er im Allgemeinen Verfahren irgendwo bei 1,6 (?) www.zvs.de ...Du kannst ja bis zu 7 Ortswünsche angeben und wenn du dich nicht nur für diese Unis bewirbst bleiben dir die anderen, nicht angegebenen Unis auch noch offen....
Mit 1,8 hast du glaube ich auf das ganze Bundesgebiet bezogen gute Chancen, da du dich ja nicht nur auf München beschränkst....drück dir die Daumen :-top

die meike
24.06.2004, 07:27
frage frage!!
das sozialkriterium 4 hat man ja NUR wenn man nachweisen kann dass der wohnsitz der eltern zurnächsten uni gelegen ist.
bei mir ist es nun so dass ich gerne in fr studieren möchte, ich auch bereits mit 1. wohnsitz dort gemeldet bin, meine eltern jedoch in NRW wohnen. meine anschrift bei der ZVS ist ja demnach die in fr und daher kann doch die ZVS gar nicht "hearausfinden" dass ich somit eigentlich nicht das Sozialkriterium4 habe!?
bin verwirrt.... :-??? :-notify

ceres
24.06.2004, 08:34
du musst ja mit der Meldebescheinigung belegen, dass dein Hauptwohnsitz bei deinen Eltern ist und die nächstgelegen zum Uniwunsch ist. Also wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du kein Sozialkriterium 4 sondern 5, da du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst...

die meike
24.06.2004, 08:57
muss ich die meldebescheinigung der zvs zuschicken?!oder gucken die das selber nach?
danke schon mal im voraus!
meike**

Timba
24.06.2004, 09:11
Das ist so ne Sache. Wenn du dich bei der ZVS bewirbst und den gewünschten Studienort, der deinem Wohnsitz am nächsten liegt, an erster oder zweiter Stelle oder folgenden Stellen nennst, dann fügst du der Bewerbung die Meldebescheinung auf der Rückseite des Antrages bei.

Auf der Meldebescheinigung wird vermerkt, ob du bei Eltern oder Pflegeeltern wohnst. Bei der Meldebehörde wird dies durch die Computerdaten gecheckt, sprich, die Stellen dir das aus, wenn deine Eltern mit der selben Adresse im Verzeichnis stehen, wie im ZVS-Heft bemerkt, gibt es auch Fälle, wo die Meldebehörde Volljährigen nicht den Wohnsitz bei den Eltern bestätigt, sondern da nochmals eine Meldebescheinigung der Eltern gesondert beigelegt werden muss.
Es bringt demnach also nichts, wenn du alleine deinen 1. Wohnsitz in Fr hast, aber nicht mit Ehepartner und Kind bzw. Eltern oder Pflegeeltern dort wohnst.

Diese Frage kam ähnlich schon mal im Forum im Bezug auf den Studienort Heidelberg, wo jemand den ersten Wohnsitz hinverlegen wollte....muss mal schauen, ob ich das gerade finde...post es dann.

Aus diesem Grund wirst du wahrscheinlich Kriterium 5 haben, außer die Damen und Herren im Meldebüro machen einen Fehlter bezüglich des Kreuzes im Kästchen "wohnhaft bei Eltern/Pflegeeltern"

ceres
24.06.2004, 09:12
du musst nur deine Angaben belegen. Wenn du bei deinen Eltern wohnst musst du eine Meldebescheinigung beilegen, damit die das quasi amtlich bestätigt haben und dir das Sozialkriterium 4 zusteht. Wenn dies nicht der Fall ist, musst du meines Wissens auch nichts mitschicken. Aber lies das nochmal im ZVS-Info nach!

die meike
24.06.2004, 09:38
das ging aber flott :-)
danke danke!!na, dann wollen wir mal gucken wo die mich hinschicken...
die meike

Rudi_Völler
25.06.2004, 11:43
Hallo zusammen!

Ich bin grad wie bestimmt viele dabei, das ZVS-formular auszufüllen. ;-)
Ich sitz jetzt schon eine woche an dem formular, aber blicke immer noch nicht vollkommen durch! :-dagegen

ich würde unglaublich gerne in dresden medizin studieren, aber aufgrund des zvs-wirrwarrs kann ich überhaupt nicht einschätzen, wie meine chancen stehen, in dresden einen studienplatz zu bekommen.

ich habe ein 1,7er-abi in nrw gemacht und hab zwei wartesemester.

was meint ihr, wie meine chancen stehen? hier sind bestimmt einige, die in der ZVS-materie bewanderter sind als ich! :-)
bitte schreibt mir zurück!

Euer Thorsten

(PS: hab diesen beitrag eben aus versehen auch an anderer stelle gepostet...bin neu hier, sorry dafür!)

Froschkönig
25.06.2004, 11:48
Original geschrieben von Rudi_Völler
(PS: hab diesen beitrag eben aus versehen auch an anderer stelle gepostet...bin neu hier, sorry dafür!)

Das ist nicht weiter schlimm...eher verwirrend ist es immer, wenn es den gleichen Beitrag zweimal gibt ;-) Da verliert man bei den verschiedenen Antworten gerne mal den Überblick. Wer Rudi antworten möchte, bitte hier (http://www.medi-foren.de/showthread.php?s=&postid=101346#post101346) posten. Danke :-)

Der Frosch

zotteltroll
25.06.2004, 20:27
Hi!
Ich brauche eine Erläuterung zu dem Feld Meldebescheinigung auf dem ZVS-Antrag.
Mit "1" oder "2" hat man bessere Chancen für die nächstgelegene Hochschule.
Bei "3" entfällt die Bescheinigung und es gilt für alle anderen Fallkonstellationen.
"1" wäre Wohnung mit Ehegatte/Kind - nächstgelegene Hochschule, "2" Wohnung bei Eltern, nächstgelegene Hochschule.

Bin ich eine der "anderen Fallkostellationen", wenn ich bei meinen Eltern wohne, die nächstgelegene Hochschule angebe, aber nur als Alternative, weil ich zu einer anderen will und diese bevorzuge? Ja, oder?
Will nur sichergehen - ich lese seit Stunden im ZVS-Heft und langsam dreht sich das ganze VHS-Vokabular um mich ...
:-blush

Christoph

morgoth
27.06.2004, 18:55
vgl. Antrag Online auf http://www.zvs.de

Ich habe meine Wohnung (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) mit meinem Ehegatten/Kind und lege hierüber eine Meldebescheinigung vor, weil ich die nächstgelegene Hochschule im Zulassungsantrag an erster oder an einer nachrangigen Stelle angebe.

Es spielt keine Rolle, für welchen Ortswunsch du eine Meldebescheinigung beifügst, in einem Fall musst du "2" angeben, wenn du beabsichtigst, als Ortswunsch (auch nachrangig) die nächstgelegene Uni anzugeben.
morgoth

Blackeneier
27.06.2004, 23:00
Korrekt.
Allerdings wird das Sozialkriterium kaum etwas bringen an nachrangiger Stelle. Entweder die Uni ist eine der ca. 20 Unis, wo man nur mit Erstwunsch hinkommt, oder eine von den unbeliebten, wo man mit 2.Wunsch sowieso hinkommt. Nur wenige, wo es beim 2.Wunsch draufankommt. Ich hoffe, das wurde bedacht!