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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die ZVS - häufig gestellte Fragen!



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Sebastian1
02.09.2002, 02:58
Achtung! Das ZVS-Verfahren wird zum WS 2005/06 geändert! Diese FAQ besitzt dafür (noch) keine Gültigkeit!

Hallo liebe Studienbewerber
und zukünftige Kommilitonen,

da in den Medi-Learn-Foren immer wiederkehrende Fragen vor allem zum Bewerbungs- und Verteilungsverfahren der ZVS gestellt werden, versuche ich in diesem Artikel mal, die häufigsten Fragen zu beantworten.
Wichtig: Diese Angaben habe ich nach bestem Wissen zusammengestellt, Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht!
Ebensowenig ersetzt dieser Artikel das Lesen des ZVS-Info-Heftes!

So, nun aber zum Inhalt :

1. Was ist die ZVS?
2. Woher bekomme ich das ZVS-Info und das Antragsformular?
3. Wozu brauche ich das Info?
4. Muß ich mich bei der ZVS bewerben? Geht das nicht über die Uni selbst?
5. Kann ich einen Quereinstieg über ein anderes Fach versuchen?
6. Welchen NC bzw. wie viele Wartesemester brauche ich, um einen Studienplatz zu bekommen? Was ist er und wie wird er ermittelt?
7. Was zählt als Wartesemester? Muß ich mich bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen?
8. Wie funktioniert das Vergabe- und Verteilverfahren?
9. Bis wann muß ich mich bewerben?

1. Was ist die ZVS?

Die ZVS ist die "Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen", die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen – wie eben auch Medizin – vergibt.

2. Woher bekomme ich das ZVS-Info und das Antragsformular?

Das ZVS-Info gibt es in Arbeitsämtern und deren Berufsinformationszentren, an Gymnasien, Universitäten und der ZVS selbst. Das Antragsformular ist im Info enthalten oder kann unter www.zvs.de heruntergeladen werden. Das Info wird für jedes Semester neu herausgegeben.
(Anmerkung: Die ZVS nimmt die Antragsformulare vorerst vom Netz, wenn der Bewerbungsschluß erreicht ist. Die Formulare stehen dann ab Beginn des neuen Bewerbungsverfahrens wieder zur Verfügung)

3. Wozu brauche ich das Info?

Im Info stehen sämtliche Details zu angebotenen Studiengängen, den jeweils zur Verfügung stehenden Unis, die den Studiengang anbieten sowie dem gesamten Vergabe- und Verteilverfahren.

4. Muß ich mich bei der ZVS bewerben? Geht das nicht über die Uni selbst?

Ja, du mußt dich bei der ZVS bewerben. Seit kurzem besteht zwar auch die Möglichkeit, sich durch ein Auswahlgespräch an einigen Unis zu qualifizieren, die Teilnehmer dieses Auswahlverfahrens werden aber (durch verschiedene Methoden, Details auf der ZVS-Homepage (www.zvs.de) oder im Info) aus dem Pool der ZVS-Bewerber herausgesucht.

5. Kann ich einen Quereinstieg über ein anderes Fach versuchen?

Das hängt sehr stark von der jeweiligen Uni ab. Tendenziell wird es aber immer schwerer, als Nicht-Medizinstudent zu scheinpflichtigen Veranstaltungen zugelassen zu werden. Auskünfte erteilen hier die Studiendekanate oder Fachschaften der jeweiligen Fakultäten.

6. Welchen NC bzw. wie viele Wartesemester brauche ich, um einen Studienplatz zu bekommen? Was ist er und wie wird er ermittelt?

Der NC ist der "Numerus Clausus". Er gibt den Notendurchschnitt an, den man benötigt, um in einem bestimmten Studiengang angenommen zu werden. Er ist keine starre, willkürlich festgesetzte Zahl, sondern ergibt sich in jedem Bewerbungsverfahren neu aus der Anzahl der Bewerber, der Qualifikation der Bewerber sowie der in diesem Fach zur Verfügung stehenden Zahl von Studienplätzen. Genau dasselbe passiert mit der Wartezeitgrenze. "Den" NC oder "die" Anzahl Wartesemester gibt es also nicht, man kann sich allerdings in etwa an den Vorjahreswerten orientieren, die unter www.zvs.de einzusehen sind.

7. Was zählt als Wartesemester? Muß ich mich bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen?

Wartesemester sind Semester (Halbjahre) ab dem Erlangen der Hoschulzugangsberechtigung – bei Medizin dem Abitur – in denen nicht studiert wurde. Eine Bewerbung bei der ZVS ist nicht notwendig, um Wartesemester angerechnet zu bekommen. Zur Wartezeit zählen auch Ausbildungen, Wehr- oder Zivildienst, FSJ o.ä.....
NICHT zur Wartezeit hingegen zählt die Zeit, in der man an einer Uni, Fachhochschule oder anderen Form der Hochschule eingeschrieben ist! (Auch ein Grund, sich den Weg als Quereinsteiger lieber nochmal zu überlegen...) Dieses sogenannte "Parkstudium" bringt einem also keinerlei Vorteile im ZVS-Vergabeverfahren!

8. Wie funktioniert das Vergabe- und Verteilverfahren?

Zuerst einmal ist es wichtig, Vergabe- und Verteilverfahren voneinander zu unterscheiden.
Im ersten Schritt – dem Vergabeverfahren – wird entschieden, WER einen Studienplatz bekommt, also nach Qualifikationen (Abinote, Wartezeit etc.) aus dem GESAMTbewerberpool ausgesucht. Gehört man zu denjenigen, die einen Platz erhalten, kommt man in den Pool für das Verteilverfahren.
Im zweiten Schritt – dem Verteilverfahren – wird also geschaut, an welcher Uni man seinen Platz erhält. Hierbei sind die Auswahlkriterien: die Abinote, Sozialkriterien (dazu später mehr) und (nachrangig!) die Wartezeit sowie eventuelle Sonderanträge sowie natürlich die von der jeweiligen Uni zur Verfügung stehenden Studienplätze.
25 % der Studienplätze gehen an diejenigen, die unter dem Bewerberpool auf diese Uni den besten Abischnitt haben. Die restlichen 75% werden nach Sozialkriterium und Abinote vergeben. Das heißt, zuerst kommen alle mit Sozialkriterium 1, dann mit Kriterium 2 etc. bis Kriterium 5. Sind beispielsweise nicht mehr genug Plätze an der Uni frei, um alle Bewerber mit Kriterium 5 an der Uni unterzubringen, dann wird unter den Bewerbern mit Kriterium 5 (und natürlich Erstwunsch an diese Uni) nach Abinote sortiert. Ergibt sich hier wieder ein Pool von Bewerbern, die z.B. als Abinote alle 2,4 haben und Sozialkriterium 5 und können diese nicht alle verteilt werden (weil es nicht mehr genug Plätze für alle mit dieser Qualifikation gibt), dann entscheiden nachrangige Kriterien – Wartezeit, geleisteter Dienst, Losverfahren. Die Sozialkriterien im einzelnen sind: 1 = Schwerbehinderte, 2 = Studienbewerber, bei denen durch Familie „vor Ort“ eine Ortsbindung besteht (Ehe, Kinder, nicht aber die Eltern...), 3 = Studienbewerber, die soziale oder wirtschaftliche Gründe nachweisen können, die sie an diesen Ort binden (Pflege von Personen, die nicht durch andere Personen durchgeführt werden kann oder ein Arbeitsverhältnis besteht, durch welches Studium finanziert werden kann), 4= Bewerber, die am/beim Studienort bei Ihren Eltern wohnen bzw. bei Ihnen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, 5 = alle anderen.
Auch hier lohnt es sich, sich an den unter www.zvs.de publizierten Vorjahreswerten zu orientieren, an welchen Unis reelle Chancen bestehen, einen Platz zu erhalten. Denn: Die ZVS vergibt natürlich erst einmal an diejenigen, die den jeweiligen Ort an erster Stelle gewünscht haben. Erst, wenn alle Bewerber mit Erstwunsch einen Platz dort erhalten haben und DANN noch Plätze frei sind, wird erneut nach den gleichen Kriterien unter denen verteilt, die diesen rt an zweiter Stelle angegeben haben usw.
Es mach also durchaus keinen Sinn, eine Uni, an der man mit annähernder Sicherheit eh nicht genommen wird, an erste Stelle zu setzen – aufgrund des Verfahrens „verschenkt“ man so quasi seinen Erstwunsch und wird vielleicht deswegen nicht an der Zweitgenannten Uni zugelassen, obwohl man bei einer Nennung an erster Stelle dort einen Platz hätte bekommen können. Also lieber realistische Wünsche angeben und sich hinterher die böse Überraschung sparen, daß man ganz woanders gelandet ist, als man eigentlich wollte. Genausowenig Sinn macht esnatürlich, eine Uni, die schon nie alle Erstbewerber zulassen konnte, an zweite oder dritte Stelle zu setzen.
Es ist ziemlich wichtig, daß man dieses Verfahren versteht, um sich eventuelle Enttäuschungen zu ersparen. Also: Genau lesen, verstehen und erst dann die Bewerbungsunterlagen abschicken.

9. Bis wann muß ich mich bewerben?

Bewerbungsschluss für die ZVS-Bewerbungen ist immer der 15.Januar für das folgende Sommersemester und der 15. Juli für das folgende Wintersemester. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist – die Unterlagen müssen bis zu diesen Terminen vollständig bei der ZVS VORLIEGEN! (Absenden allein reicht nicht!). Später eigehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

So, ich hoffe, dieses Info hat euch ein paar Fragen beantwortet. Sollten jemandem Fahler auffallen oder sollen weitere Fragen eingearbeitet werden, bitte eine kurze Mail an die o.g. Adresse.

:-top Viel Erfolg bei der Bewerbung!:-top

Sebastian

der_pyniker
02.09.2002, 11:11
Hallo,

eure Darstellung zum ZVS-Auswahlverfahren ist nicht mehr aktuell. Durch Einführung des Auswahlverfahrens der Hochschulen, über das 24% der Studienplätze vergeben werden, ergibt sich eine ganz andere Situation, was die Sache mit dem Erststudienort angeht.

Wenn man einen unrealistischen Erststudienort angibt, verschenkt man nicht mehr nur seinen Orts-Erstwunsch, sondern oft sogar völlig die Möglichkeit *überhaupt* einen Studienplatz zu erhalten.


Anders als früher ist daher *strategisches* Wählen angesagt. Wenn man die Chance sieht, daß man in das Auswahlverfahren der Hochschulen kommt (und die Chance ist sehr hoch, es werden nämlich drei mal so viele Bewerber wie es Studienplätze gibt zugelasssen, siehe link 1), hat man drei Möglichkeiten, seine Wahl zu treffen:

Hat man einen recht guten Abischnitt (knapp am Landes-NC vorbei), ist es am sinnvollsten, eine Uni zu nehmen die auf ein Auswahlgespräch verzichtet. An diesen Unis (im ZVS-Heft mit einer 8 markiert) wird man dann automatisch nach Note ausgewählt. Man riskiert natürlich einiges, wenn man zu hoch pokert und eine sehr beliebte Uni nimmt. Denn wird man von der einen Hochschule abgelehnt, bei der man ins Auswahlverfahren gelangt, ist man aus dem Spiel komplett draussen, übrigens für immer, weil man an dem Hochschulverfashren nur ein mal im Leben teilnehmen darf. (vergleiche link 2)

Hat man einen schlechten Abischnitt (der gerade noch reicht ins Auswahlverfahren der Hochschulen zu kommen),wird man evtl. Eine Uni nehmen,an der man die Chance erhält, sich persönlich in einem Auswahlgespräch vorzustellen oder auf seine Berufserfahrungen hin zuweisen etc.

Hat man einen schlechten Abischnitt, (der gerade noch reicht ins Auswahlverfahren der Hochschulen zu kommen) kann man auch eine dieser notorisch ungeliebten Unis wie Halle angeben. Dort wurde man letzes Jahr sogar noch mit einem Scnitt von 3,0 zugelassen (wenn man zuvor die Hürde in die Hochschulauswahl-Verfahrensquote in seinem Land genommen hätte)

Noch Fragen?!

1)http://www.zvs.de/NC/WS2001/001/HAV_Ausw01_2.htm
2)http://www.zvs.de/NC/WS2001/001/HAV_Med.htm

MalteC
02.09.2002, 14:46
Ich hätte mal ne Frage zu den Wartesemstern?
Seh ich das richtig das man für jedes Semester das man studiert hat ein Wartesemester abgezogen bekommt?
Also wenn man Zivi gemacht hat und dann 2 Semester studiert wieder bei 0 Wartesemestern ist?

Peter Artz
02.09.2002, 16:43
Ne, ich glaube du bleibts bei deinen bisherigen Wartesemestern stehen, abzüge gibt es keine. Bin mir da aber auch nicht 100% sicher.

luckyblue
02.09.2002, 19:16
Dein Wartezeitkonto läuft mit jedem aufgenommenen Studiengang aus. Wenn du also nach dem Zivildienst zu studieren anfängst und dann - egal nach wie viel Semestern - abbrichst, stehst du wartezeimäßig wieder auf Null, musst du dir wieder ein Wartesemester nach dem anderen zusammensparen.

arno nym
15.09.2002, 19:44
wisst ihr zufällig auch (natürlich total unverbindlich ;-) ), welche chancen man auf wartelistenplatz 70 hat, angenommen zu werden??

Sebastian1
15.09.2002, 19:48
Total unverbindlich würde ich mal behaupten, daß es vielleicht gar nicht so schlecht aussieht. Es gibt auch immer Leute, die zum Beispiel noch in Ausbildung sind und die Bewerbung nur als Testballon geschrieben haben, Leute, die den platz dann doch nicht annehmen etc.
Wir hatten da letzte Woche auch etliche Nachfragen bezüglich den Chancen bei Wartelistenplatz x bei unseren Einführungsveranstaltungen, ich habe darufhin auch mal die ZVS per eMail nach Vorjahreswerten gefragt, aber lieder bisher keine Antwort erhalten.
Ich drück dir die Daumen.

Gruß,
Sebastian

arno nym
15.09.2002, 20:00
*freu* Danke!

ich hab/hatte das studieren nämlich schon fast aufgegeben :/ .


Schreib mal bitte, was die ZVS dazu gesagt hat. Das würde mich sehr interessieren :-)
Verpasst man eigentlich viel, wenn man aus solchen oder ähnlichen Gründen Einführungsveranstaltungen u.a. verpasst ??

Sebastian1
15.09.2002, 20:09
Wie gesagt, noch habe ich von der ZVS keine Antwort erhalten. Wenn da was kommt, werde ich es hier posten.
Insgesamt müssen da ja nicht allzu viele Leute absagen, daß du noch ne Chance bekommst - wie viele letztendlich nachrücken und wie es da mit den Chancen auf einen Wunschort aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Inwiefern du was verpasst, hängt auch ab, in welcher Nachrückerrunde du dran kämst. Kann sein, daß du erst nach oder sehr knapp vor Semesterbeginn zugelassen wirst. Vorkurse etc. sind ja ganz nett, auch zum Leute kennen lernen, aber im Allgemeinen starten die Vorlesungen, ohne Vorkenntnisse aus den Vorkursen (die sind schließlich freiwillig) vorauszusetzen.

Ich drück dir noch mal die Daumen!

noodles
15.09.2002, 20:55
Nur mal so nebenbei:

ZVS IST DER LETZTE DRECK!

Man bedenke,
-ich habe Wartesemester machen müssen, während andere ausm Bundesland XXX mit meinem Abi locker studieren dürfen.
-unendlich viele brechen das Studium vorzeitig ab und belegen die scheiss Studienplätze für Erstis.
-man darf die Wartesemester nicht mal nutzen um sich vortzubilden, dh. was anderes anfangen zu studieren.
USWUSW...

Andere Perspektive:
-in Deutschland zahlen alle für die Bildung obwohl im unmittelbaren Kreis mancher Steuerzahler niemand studiert, dh. man bezahlt die Bildung anderer.
-dabei ist es noch nicht mal gesagt das jeder der einen Platz will auch einen bekommt, so dass motivierten und begabten ein Platz verwehrt bleibt.
USWUSW....

Man da lobe ich mir doch die USA: Da bezahlt jeder seine Ausbildung selber und jeder kann machen was er will, und Arme die schlau sind bekommen ein Stipendium. Find ich sowieso, es gibt in Deutschland viele Studenten die einfach nicht zum lernen geboren sind, ist ja auch keine Schande nur sie blockieren den Weg für andere....
Ach son scheiss ich könnt mich immer wieder über die ZVS aufregen!!!!!!! Ich hasssssssseeee diese ********...... Ok, die USA hat auch Probleme, aber das deutsche Bildungssystem ist nicht nur, wie seit PISA behauptet, schlecht aufgrund von Lehrermangel und son Quatsch, das ganze System funktioniert seit Jahrzehnten nicht mehr richtig!

noodles
Out.

arno nym
17.09.2002, 12:50
@Sebastian

dageschön :-)

Gilt das mit den Grenzrängen für das eigene Bundesland oder Bundesweit, denn: ich bin im Rang 270, der Grenzrang beträgt 200 ??

luckyblue
17.09.2002, 20:43
:-)) sorry, konnte es nicht lassen ...

[QUOTE]Original geschrieben von noodles
[-man darf die Wartesemester nicht mal nutzen um sich vortzubilden, dh. was anderes anfangen zu studieren.

Für eine "Vortbildung" :-D bezüglich Rechtschreibung innerhalb eines Volkshochschulkurses wird dir die ZVS aber kein Wartesemester abziehen.

Ansonsten hast du ja Recht. Ich persönlich hatte zwar keine Schwierigkeiten mit diesem INstitut, aber es ist schon eine Crux mit der Studienplatzvergabe.

noodles
17.09.2002, 22:20
Jo der hat sich eingeschlichen, kommt davon weil ich zu 90% der Zeit auf Englisch denke, aber war mir zu doof nachträglich durch Änderungen zu korrigieren....
ZVS ist einfach Dreck!

noodles
Out.

arno nym
09.10.2002, 14:12
@Sebastian oder wers sonst noch wissen könnte:

bekomme ich von der ZVS eine Absage, wenn ich nicht nachrücke oder werden einem nur die Zusagen geschickt??

Sebastian1
09.10.2002, 15:59
IIRC nur Zusagen. Im Zweifelsfall bei der ZVS anrufen und telefonisch nach dem eigenen Ergebnis erkundigen.

Gruß,
Sebastian

arno nym
10.10.2002, 08:55
ach du schande..... (danke :-) ) dann wird das wohl nix mehr : /

weißt du, ob es für Psycho ein weiteres nachrückverfahren gibt??? (ca 3000 Plätze und10000 Bewerber)

martin-steff
20.10.2002, 21:00
hallo freunde der sonne. was hat es eigentlich mit dieser "landesquote" auf sich.
laut zvs wird dadurch gewährleistet, dass nur "landeskinder" konkurrieren, was im grunde keine schlechte idee ist.
ist es möglich, dass mein abitur aufgewertet wird, wenn ich mich entschließen sollte in einem anderen bundesland zu studieren, welches auf der landesliste einen schlechteren tabellenplatz inne hat als das bundesland in dem ich mein abitur machen werde? in dem fall ist das bayern.
derey martin

ClooneyGeorge
20.10.2002, 22:57
So einfach ist es dann doch nicht, relevant für die sog. Landesquote ist das Bundesland in dem du das Abitur gemacht hast, nicht wo du letztendlich studieren willst.

Dani20
06.01.2003, 15:37
Hallo,
also ich würde gern in münster studieren und werd wohl nen abischnitt von 2,7 bekommen!lohnt es sich daann münster als ersten wunschort anzugeben?oder nicht?danke im vorraus!

Mfg

Sebastian1
06.01.2003, 19:37
Folgene Auskunft OHNE GEWÄHR:

Wenn du kein Sozialkriterium 4 oder besser 3 geltend machen kannst: nein. Münster hatte die höchste Bewerberquote pro Studienplatz in Medizin zu diesem WS. Auf einen Studienplatz kamen 8,irgendwas Bewerber. Mit 2,7 ist es fraglich, ob du überhaupt einen Studienplatz nach DN bekommst. Da sich diese Auskünfte allerdings auf Vorjahreswerte beziehen und in jedem Verfahren die Karten neu gemischt sind - nochmal: OHNE GEWÄHR. Letztendlich must du selbst wissen, wohin du dich bewirbst ;-)