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eve05
19.12.2007, 11:27
Hallo zusammen,

ich habe gerade mein Examen gemacht und jetzt geht es natürlich auf Stellensuche. Ein recht interessantes Angebot hätte ich schon, aber der potenzielle Chef hätte gerne einen Nachweis von mir, der mich zur Röntgenvidierung ermächtigt.

Ist damit die Fachkunde im Strahlenschutz gemeint? Er selber kannte sich da auch nicht so mit aus.

Wißt ihr da evtl. weiter? Hab im Netz ein wenig gesucht, aber ich finde das alles etwas verwirrend- da gibt es ja eine Fülle von Kursen :-oopss

Wär toll, wenn mir da jemand helfen könnte!

Lieben Gruß,
Eve

Doktor_No
19.12.2007, 11:40
moin,
als erstes machst du einen grundkurs im strahlenschutz, dauer ein wochenende, dann noch einen spezialkurs, wieder ein wochenende, und dann bist du erst mal SACHkundig und darfst überhaupt erst anfangen mit Rö-verordnungen usw. (in der theorie, in der praxis siehts anders aus ;-))

und dann kannst du diverse FACHkunden machen. ich habe bspws die fachkunde urologisches röntgen, musste ein jahr "unter fachkundiger" anleitung röntgen, anfordern, durchführen und befunden, da gibt es mindestmengen, die bescheinigt werden müssen. die fachkunde gilt dann aber nur im jeweils erworbenen gebiet. dein chef ist offensichtlich nicht strahlenschutzERMÄCHTIGT, denn wenn er das wäre und somit auch zur radiologischen weiterbildung zugelassen wäre (natürlich wieder nur in seinem fach) dann müsste er eigentlich wissen wie das läuft.

Huepftigger
19.12.2007, 16:22
Danke für die Erklärungen No. Nun hab ich das auch endlich mal kapiert. Ein Hoch auf die Bürokratie. Zumindest sammelt man dann also am Anfang gaaaannnnzzz viele Punkte :-))

Evil
19.12.2007, 16:36
Röntgen-vi-was?


moin,
als erstes machst du einen grundkurs im strahlenschutz, dauer ein wochenende, dann noch einen spezialkurs, wieder ein wochenende, und dann bist du erst mal SACHkundig und darfst überhaupt erst anfangen mit Rö-verordnungen usw.
So einfach isses leider nicht, bis zur Sachkunde mußt Du 1 Jahr regelmäßige Rö-Besprechungen (= Sachkundezeit) nachwiesen.

eve05
20.12.2007, 10:52
Doktor-No, das ist ja mal eine Antwort mit der ich etwas anfangen kann. Vielen Dank!

Der Grundkurs im Strahlenschutz ist aber nicht gleichzusetzen mit meinem Radiologieschein wo ganz dick "einschließlich Strahlenschutzkurs" draufsteht?

Doktor_No
20.12.2007, 17:33
nee. leider nicht. die sachkunde etc. musst du noch machen. evil hat natürlich recht, ein jahr rö-besprechungen sind pflicht.

efeu
10.02.2009, 13:07
Erst macht man einen Kenntniskurs
dann macht man einen Grundkurs und dann einen Spezialkurs.


Wenn man den Kenntniskurs absolviert hat, muss man die Teilnahmebscheinigung bei seiner Ärztekammer einreichen.
Die stellt einem dann eine Kenntnisbescheinigung aus. Das Datum der Kenntnisbescheinigung
ist der Beginn Deiner Sachkundezeit, ab da zählt das erste Jahr.

In diesem Jahr mußt Du Röntgenaufnahmen befunden, die Indikation stellen und selber Röntgenaufnahmen durchführen.

Nix nur an Besprechungen teilnehmen !!!!
Wenn das Jahr vorbei ist, stellt Dir Dein Chefarzt, der Radiologe oder der Strahlenschutzbeauftragte ein Zeugnis darüber aus.

Dann von allem Fotokopien machen und mit einem Anschreiben: Hiermit beantrage ich die Fachkunde Röntgen für den Teilbereich xy (es gibt verschiedene Teilbereiche) bei Deiner Ärztekammer einreichen.

Die Fachkunde im Strahlenschutz ist ein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Es läuft also überall gleich ab, damit es bei einem Wechsel der Ärztekammer nicht zu Problemen kommt.

Die Ärztekammern haben meist gute Websites, auf denen Du weitere Informationen findest.
Du kannst auch mal bei Deiner Ärztekammer anrufen und dich informieren.
Dafür sind wir doch da. ;-)

Viele Grüße
efeu

Ösiman
10.02.2009, 15:15
... und bevor die Frage kommt: wo und wie?

-> siehe ein paar Threads weiter oben (Strahlenschutzkurse WO/ WANN/ WIE Teuer? ) :-keks

Lava
10.02.2009, 16:45
Braucht man denn die Fachkunde für seinen Facharzt? Ich meine, man lernt da sicher viel und ich fände das auch total nett, aber das klingt auch irgendwie ziemlich zeitaufwendig :-nix

Grombühlerin
10.02.2009, 17:55
echt? Man muss nach dem ersten Kurs was zur Ärztekammer schicken???

Hm, zu spät.....jetzt hab ich eh nicht mehr viel mit Röntgenbildern zu tun und ich glaub, ich geb das Projekt wieder auf. Der erste Kurs war öde genug.

hauinsfeld
10.02.2009, 18:24
Jeder, der eigenständig Röntgenuntersuchungen anordnet, braucht eine Rö-Fachkunde, wenigstens die Notfallfachkunde.
Egal, ob Chirurg oder Internist.
Es gibt Behörden, die sowas kontrollieren, wird mächtig teuer - fürs Haus, deswegen das Haus zur Bezahlung der Kurse verpflichten.

efeu
12.02.2009, 11:12
Wenn man sich zu einer Facharzt-Prüfung anmeldet braucht man keine Fachkunde Röntgen. Noch nicht mal für den Facharzt Radiologie.

Wichtig ist nur, wenn man Röntgenaufnahmen befundet, die Indikation stellt und selber durchführt braucht man eine Fachkunde Röntgen. Wenn man alleine ist im Nacht- und Notdienst dann, mindestens die Fachkunde Röntgen Notfalldiagnostik.


Wenn man nach dem ersten Kurs vergessen hat die Teilnahmebescheinigung bei der Ärztekammer einzureichen, kann man das auch noch später nachholen.

Die Bescheinigung die dafür ausgestellt wird, die sog. Kenntnisbescheinigung wird auf den Tag der Teilnahme an dem Kurs zurückdatiert.
Damit ist sichergestellt das keine Zeit verloren geht. Erst ab der Teilnahme an einem Einführungskurs /Kenntniskurs zählt die Sachkundezeit.

Alles klar !? :-)

Gruß efeu

pampers
07.08.2009, 17:42
Aber wo bekomme ich denn einen Kenntniskurs her???? Ist der im Grundkurs integriert? Ist das diese 8 stündige Unterweisung?


Und das Jahr beginnt erst ab dem ersten Kurs? Verdammt.



Help!!!:-blush

Lava
07.08.2009, 18:52
DAS ist mir auch noch ein Rätsel... scheinbar ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden. In manchen scheint der Kenntniskurs im Grundkurs integriert zu sein, in Hessen z.B. ist das extra :-nix

pampers
07.08.2009, 20:48
Und wenn er integriert ist, brauche ich doch nur noch den Sachkundewisch vom Radiologen, oder? Und als Datum gilt der erste Strahlenschutzkurs, von da an ein Jahr? (Notfallschein). Dann brauche ich mich ja jetzt noch nicht zu kümmern, denn ich habe den ersten Kurs erst im November gemacht :-dance

Moorhühnchen
19.12.2015, 13:50
Ich finde leider den "richtigen" Thread nicht, aber ich glaube, Daisy hatte mal eine Art "Zeitplan" gepostet, wie sich am besten Zeit rauschinden läßt mit der 5-Jahres-Aktualisierung.
Bei mir ist es so: ich habe den Kenntnis- und Grundkurs im Mai 2015 absolviert und bin gerade am "Bilder sammeln" (offiziell dürfte ich genau 3 beisammen haben) ...

Gibt es nun irgendeine Zeitgrenze bis zu welchem ich den Spezialkurs machen muß? Also zum Beispiel spätestens Mai 2016? Oder kann ich mir länger Zeit lassen? Daisy?? Warst Du das nicht...?

Lava
19.12.2015, 13:54
Auf jeden Fall kann ich dir sagen, dass der Kenntniskurs maximal 5 Jahre zurück liegen darf :-keks

FirebirdUSA
21.12.2015, 21:12
Du musst spätestens 5 Jahre nach Kenntniskurs deine Fachkunde beantragen. Wann du dazwischen die anderen Kurse machst ist egal (Reihenfolge muss halt stimmen). Wenn du die Fachkunde nicht sofort für Dienste o.ä. brauchst möglichst lange mit dem Antrag warten. 5 Jahre nach Erhalt der Fachkunde ist der erste Auffrischungskurs erforderlich.

Moorhühnchen
21.12.2015, 21:32
Ich glaube, vorher wird mir die Personalabteilungauf die Füße steigen. :-))
Die Frage ist ja eher, ob ich ab dem ersten Kurs mindestens ein Jahr sammeln muß oder den zweiten Kurs auch früher machen kann - was ich ja nicht will!
Im *illegalen* Bereich bin ich ja sowieso schon, da ich im Dienst keinen Hintergrund habe, der mir den Röntgen-Thorax nach ZVK-Anlage anmelden könnte. Wäre ja noch cooler: als Fachärztin ein Jahr lang keine Dienste machen, weil keine Fachkunde vorhanden! :-oopss

FirebirdUSA
22.12.2015, 16:10
Du kannst die Kurse im Prinzip direkt nacheinander machen.
Ohne Kenntniskurs wirst du bei uns nicht ur FA Prüfung zugelassen in vielen Fachrichtungen.