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docmoechtegern
29.12.2007, 18:19
Du glaubst gar nicht, Daisy, wie viele Selbstständige nicht krankenversichert sind. Es gibt reichlich Leute, die mal als Selbstständige aus der GKV ausgetreten sind und sich jetzt, weil die Geschäfte schlecht oder gar nicht mehr gehen, die PKV nicht mehr leisten können.

Grübler
29.12.2007, 18:39
Ist eine unklare Bewusstlosigkeit nicht immer ein Grund, den Patienten ins Krankenhaus zu bringen? Und sei es mit einem KTW? Wie das da angeblich gelaufen sein soll, finde ich schon recht dubios.

Und wenn der Patient transportiert worden wäre, gäbe es ja wohl auch kein Vertun, wer bezahlt, oder nicht? Krankenkasse, evt. mit Eigenanteil! Ende!

EDIT: Weils mir grade noch einfällt. Wenn's "Kein Einsatz für den Rettungsdienst" gewesen wäre, wär's ne Fehlfahrt gewesen, und die wird nicht abgerechnet! Zumindest ist das bei uns im Kreis so...

little_lunatic
29.12.2007, 18:49
die kostenfrage wär mir schon ein argument den notfall was mich selbst angeht irgendwie anders zu lösen. zb irgendwie selbst richtung krankenhaus schleppen. ist wahrscheinlich alles andere als klug :-oopss war bisher auch nie als patient mitgefahren geb ich zu.

bei anderen würd ich lieber einmal zuviel als einmal zu wenig notrufen.
schon komisch...

sama-doc
29.12.2007, 19:02
In dem Fall denk ich auch dass der Patient hätte transportiert werden sollen... je nach AZ hätte ich als KTW auch nachgefordert.
Also bei uns isses schon so, dass wir sehr oft mal n Auge zudrücken, genauso wie die meisten Ärzte hier in den Ambulanzen. Soll heißen: auch wenns medizinisch nicht wirklich nötig gewesen wäre (bei jedem 2. Pat. hätte der ang zum HA am nächsten Tag gereicht), gibbet Stempel und Unterschrift, eben weil wir die Regel "lieber einmal zuviel als einmal zuwenig" bekräftigen möchten.
Nur bei so ganz bescheuerten Fällen steht dann auf dem Protokoll "Selbstzahler". Beispiel: Pat. hat seit Monaten Rückenschmerzen und möchte von uns (in dem Fall RTW) mit Mobilat eingerieben werden.

Feuerblick
29.12.2007, 19:17
Wenn der Patient den Transport verweigert, es aber keine Fehlfahrt im Sinne von "Keine Behandlung" war?

Dr. Pschy
29.12.2007, 21:43
Dann laesst sich der NA das auf einem vorgefertigten Formular unterschreiben, heftet das an sein DIVI-Protokoll und die Krankenkasse zahlt trotzdem.

Feuerblick
29.12.2007, 21:46
Tja... normalerweise ja. Aber was ist schon normal?

Dr. Pschy
29.12.2007, 21:50
Also bei sowas gabs bisher keine Probleme, zumindest nicht bei den NA's, die ich so kenne. Die stehen ja auch nicht aus Spass nachts um 3 auf, um zu einem wirklich Kranken zu fahren, der dann nicht mitwill, und das auch noch fuer lau.

Hypnos
29.12.2007, 22:14
Wenn der Patient die Mitfahrt verweigert, kann man ihn natürlich als Notarzt auf einem Protokoll unterschreiben lassen, daß er trotz ausführlicher Aufklärung (Tod, Siechtum) die Mitfahrt verweigert, aber es gibt hinreichend Gerichtsurteile, in denen dann im Falle einer (nicht behandelten) schwer wiegenden Erkrankung mit Todesfolge oder dauerhafter Pflegebedürftigkeit der Notarzt dennoch zivilrechtlich belangt wurde. Die Urteilsbegründung: Im Falle einer Notfall-Situation (und von der muss man ja mal ausgehen, wenn ein Patient oder deren Angehörige einen Notarzt rufen) ist der Patient trozt ausreichender Aufklärung nicht in der Lage, die Tragweite seiner Entscheidung (nicht mit ins Krankenhaus zu fahren) in Gänze zu überblicken. Die Juristen nutzen in diesem Fall dann die gefürchtete "Beweislastumkehr", d.h. der Notarzt muß darlegen, ob und wie er festgestellt hat, daß dem Patienten die Tragweite seiner Entscheidung bewusst war...was natürlich so gut wie nie möglich ist.

Zum Thema Kostenerstattung: Mich wundert auch, warum der Rentner geklagt hat. Ich vermute, daß die Krankenversicherung (so er denn versichert ist/war) die Zahlung aufgrund der nicht gegebenen medizinischen Notwendigkeit verweigert hat. Ich frage mich allerdings, wie der Notarzt dieses mit seinen beschränkten Mitteln am Einsatzort festgestellt haben will. So oder so, den Patienten zumindest mit bis ins Krankenhaus zu nehmen, halte ich für alle Parteien als die beste Lösung. Anders verhält es sich bei offensichtlich überflüssigen Alarmierungen...ich schöpfe da persönlich nach ca. 3000 NA-Einsätzen aus einem reichhaltigen Repertoire... (Herr Doktor, meine Mutter hat eine Tablette verschluckt - Ja, macht man doch so mit Tabletten, oder??? etc.) Da verweigere ich dann einfach meine Unterschrift und sorge zumindest schon mal dafür, daß sich die Feuerwehr einen anderen Kostenträger überlegt. Leider findet sich dann doch irgendein Kollege, der die Transportscheine nachträglich unterschreibt. Ist eben für die FW einfacher, das Geld von der KV einzutreiben, als den mühevollen Klageweg zu beschreiten...
Wie dem auch sei, ein nach wie vor streitbares Thema, zu dem ich auch nach 7 Jahren Rettungsdienst keinen Königsweg gefunden habe...

Guten Rutsch,

Hypnos

Hoppla-Daisy
29.12.2007, 22:18
Zählt dieses nachträglich Ändern dann aber nicht als Urkundenfälschung? Oder ist das nur der Fall, wenn bei bereits unterschriebenem Schein irgendetwas geändert wird?

Fragen über Fragen....

SchwesterStefanie
29.12.2007, 22:31
deleted

Hypnos
29.12.2007, 23:44
Zählt dieses nachträglich Ändern dann aber nicht als Urkundenfälschung? Oder ist das nur der Fall, wenn bei bereits unterschriebenem Schein irgendetwas geändert wird?

Fragen über Fragen....

Du fälschst ja nicht die Urkunde, Du gibst nur im Nachhinein ein OK für den Transport. Ehrlich gesagt weiß ich das auch nicht genau. Ist mir auch egal. Ich bleibe weiterhin stur, wenn ich meine, daß ich mal wieder völlig für umsonst gerufen wurde...

Hoppla-Daisy
29.12.2007, 23:53
Doch, doch, wenn das Teil einmal unterschrieben ist, darf da nix dran geändert werden von einer andere Person als dem Arzt, der unterschrieben hat. Hab mich eben - Funkel sei Dank - dahingehend mal gebildet :-stud

Bille11
30.12.2007, 00:00
da er es nicht unterschreibt ist es nicht unterschrieben.. *S*

Hoppla-Daisy
30.12.2007, 00:08
Bille, du bist aber auch ein Füchschen ;-). Und das nach diesem Horrordienst!!!!!!

Chapeau, meine Dame :-))

Hypnos
30.12.2007, 00:25
Doch, doch, wenn das Teil einmal unterschrieben ist, darf da nix dran geändert werden von einer andere Person als dem Arzt, der unterschrieben hat. Hab mich eben - Funkel sei Dank - dahingehend mal gebildet :-stud

Dolles Ding. Und was, wenn der Transportschein separat ausgefüllt wird???

Hoppla-Daisy
30.12.2007, 00:30
Pfffffffffffffffffffffffff, the man who excreted raisins :-D

Hypnos
30.12.2007, 00:36
Pfffffffffffffffffffffffff, the man who excreted raisins :-D
In that case, please touch your own nose... :-music

tonexxx
30.12.2007, 00:39
Ich meine, in unserer hübschen kreisfreien Stadt, werden die gesetzlich Versicherten privat abkassiert, die selber die Rettung rufen und dann die Mitfahrt verweigern...

Aber zum einen ist das eine andere Situation und zum anderen hab ich von Vertragsrecht ja mal überhaupt keine Ahnung.

So, nach 16 Stunden auf dem RTW und 9 "Notfällen", die maximal den Einsatz des KV-Dienstes gebraucht hätten, leg ich mich jetzt mal aufs Ohr. Und dann träum ich von der Omi, die sich erst den RTW ruft und sich dann von mir Krankenträger erst untersuchen lässt, nachdem ich nachdrücklich klargestellt hab, dass mein Examen in greifbare Nähe rückt. :-peng

Ach ja: 15 Minuten Alarmanfahrt zu einer seit einem Monat schwelenden Cystitis gabs auch noch...

Hätt' ich bloß auf meine Mami gehört: "Jung, lern wat Ordentlichet!"

Hypnos
30.12.2007, 01:05
Ich meine, in unserer hübschen kreisfreien Stadt, werden die gesetzlich Versicherten privat abkassiert, die selber die Rettung rufen und dann die Mitfahrt verweigern...

Aber zum einen ist das eine andere Situation und zum anderen hab ich von Vertragsrecht ja mal überhaupt keine Ahnung.

So, nach 16 Stunden auf dem RTW und 9 "Notfällen", die maximal den Einsatz des KV-Dienstes gebraucht hätten, leg ich mich jetzt mal aufs Ohr. Und dann träum ich von der Omi, die sich erst den RTW ruft und sich dann von mir Krankenträger erst untersuchen lässt, nachdem ich nachdrücklich klargestellt hab, dass mein Examen in greifbare Nähe rückt. :-peng

Ach ja: 15 Minuten Alarmanfahrt zu einer seit einem Monat schwelenden Cystitis gabs auch noch...

Hätt' ich bloß auf meine Mami gehört: "Jung, lern wat Ordentlichet!"
Und datt wird nach dem Examen ooch nich besser... *malsoanmerk*