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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Allgemeinmedizin und Förderung durch die KVN



Alzheimer
09.01.2008, 18:36
Hallo,
zur Zeit befinde ich mich in der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner in einer Inneren Abteilung. Die Klinik erhält durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Fördermittel.Ich habe diesem auch zugestimmt. Auf der Erklärung der KVN stand nur, dass ein Nachweis über die Weiterbildungszeit in Form eines Zeugnissses an die KVN gehen muß.
Ein Kollege erzählte mir, dass wenn ich mich doch umentscheide und einen anderen Facharzt machen will, dass ich dann den Förderbetrag, welchen die Kliik erhalten hat zurückzahlen müßte. Um diesem zu entgehen müßte ich die Facharztprüfung machen.
Habt ihr davon mal was gehört und könnt ihr mir sagen ob an den Aussagen des Kollegen etwas dran ist?
Welche Möglichkeiten gibt es dem zu entgehen, falls es stimmt?

Danke für eure Hilfe.
Susann

Evil
09.01.2008, 21:38
Mag sein, daß das in Niedersachsen so ist, in Westfalen-Lippe ist es NICHT der Fall. Hier muß ich den Förderbetrag jedenfalls nicht zurückzahlen, wenn ich mich noch umentscheiden sollte.
Ruf doch einfach bei Deiner ÄK an und frag nach :-)

Alzheimer
10.01.2008, 17:58
Danke erstmal für die Antwort. Ich werde auf jeden Fall bei der Ärztekammer nachfragen. Es ist allerdings einfacher den Papst zu erreichen, als den richtigen Ansprechpartner bei der LÄK. :-)

Jub
28.01.2008, 16:15
für dich hat es eigentlich nur nachteile wenn du in der klinik schon beschäftigt bist und dafür dann nachträglich unterschreibst, dass sie die kv-förderung für allgemeinmedizin für dich erhalten... ;-)

höchstens du handelst dadurch für dich deutlich bessere fortbildungskonditionen raus, wie mehr freizeit für fortbildungen, zuschüsse für fortbildungen etc. oder wenn die klinik es als einstellungs-/weiterbeschäftigungvoraussetzung verlangt wird und du dir ganz sicher bist dass du auch allgemeinmediziner werden willst kannst du es machen.

falls Du die facharztprüfung zum allgemeinmediziner nicht machst bzw. auch nicht in einer bestimmten zeit und dich dann doch noch vorher umentscheidest musst du und nicht die klinik die gesamten fördergelder (2040 euro/Monat) zurückzahlen. mir wurde der förderantrag für allgemeinmedizin von der personalabteilung auch mal in einer klinik (innere) nachträglich vorgelegt habe ihn aber dann nicht unterschrieben weil ich schon dort beschäftigt war ;-)

Alzheimer
29.01.2008, 08:58
Hab gerade noch mal meine Unterlagen durchgeschaut. Es ist so, dass ich die Erklärung an die Deutsche Krankenhausgesellschaft abgegeben habe. Dort ist die Rückzahlung bei Abbruch der Weiterbildung oder Wechselder Fachrichtung nicht Bestandteil des Vertrages. Anders sieht es im ambulanten Bereich aus. Wen man in einer Praxis als Weiterbildungsassi angestellt ist und über die Kassenärztliche Vereinigung gefördert wird, dann muß man als Weiterbildungsassi haften und persönlich alles zurück zahlen (nicht die Praxis). Also ist man dann verpflichtet den Allgemeinmediziner zu machen und in die Niederlassung zu gehen.:-blush
http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/95/aid/3170/title/Programm_zur_Foerderung_der_Weiterbildung_in_der_A llgemeinmedizin
Ich würdesagen, dass ich noch mal Glück hatte und mich noch nicht festgelegt habe, in welcher Fachrichtung ich tätig sein werden. :-dance

Persephone
04.02.2008, 17:00
Huhu!

Ich hab auch nen Allgemeinmedizinervertrag und bin mir plötzlich gar nicht mehr sicher, ob ich nicht doch was anderes machen will (vllt werd ich ja doch ne "richtige" Internistin, macht schon irgendwie viel Spaß....). Jetzt werd ich wohl nen Internistenvertrag bekommen und das Haus muß die bisher erhaltenen Förderungen zurück zahlen. Puh, das mach ich wohl auch, nicht daß ich da doch noch drauf sitzen bleib. Denn Allg.med. kann ich ja immer noch machen!

Gruß, P.

Evil
21.02.2008, 20:47
Also, ich weiß ja nicht, wo Ihr arbeitet, aber von der KV, bzw. LÄK Westfalen-Lippe habe ich die mündliche Zusage, daß ich nichts zurückzahlen muß, solang ich in der Klinik arbeite.

Und hier in Bayern habe ich es sogar schriftlich:

Eine eventuelle Rückzahlungsverpflichtung von Fördermitteln, wenn die beabsichtigte Ausbildung zum Hausarzt doch nicht weiter erfolgt wird, ist nicht gegeben.

Alzheimer
22.02.2008, 17:02
@ Evil
Das gilt auch für mich in Niedersachsen.

Huepftigger
22.02.2008, 18:59
Habe diese Info auch für MeckPomm bekommen. So lange man im Krankenhaus tätig ist und die Förderung nicht im niedergelassenen Bereich gezahlt wird, muss man nichts zurück zahlen. Allerdings sieht die Klinik das Geld wohl auch erst, wenn der FA bestanden ist.