Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vergütung von Diensten, wieviel zusätzlich ist drin?
habichnicht
11.01.2008, 11:44
habichnicht hat das schon gut vorgerechnet, *mirselbstaufdieschulterklopf*
freestyler
11.01.2008, 13:46
Evil spricht vom West-Gehalt. Im Osten findet die Gehaltsangleichung erst 2010 statt. Davor bekommt man halt weniger als im Westen.
habichnicht hat das schon gut vorgerechnet, mit Glück kommst du auf 2000€ netto, würde mich aber nicht darauf verlassen.
Wie gut, dass ich pünktlich zur Angleichung anfangen kann :-))
Die ANgleichung für das Grundgehalt ist klar, aber mir ging es ja allein um die Dienste.
Eben, wenn Du wie angegeben als Grundgehalt 1750 kriegst, wirst Du durch 6 24h-Dienste monatlich bestimmt 400 Euronen drauflegen, selbst im Osten bei Gruppe C.
Hier im Westen bei D ist da ein Tausender drin, ich hatte das also durchaus bedacht ;-)
habichnicht
11.01.2008, 14:48
Ich versuch mal, ein Schema zu entwerfen, mit dem man abschätzen kann, wie hoch das monatliche monetäre Upgrade zum Grundgehalt sein wird, wenn man Bereitschaftsdienste Stufe C nach dem Ost-TVöD von 2005 macht:
Bitte korrigieren, falls da was nicht stimmt!
Zum Zwecke der Entgeltberechnung wird die Zeit des Bereitschaftsdienstes
einschließlich der geleisteten Arbeit wie folgt als Arbeitszeit gewertet:
a) Nach dem Maß der während des Bereitschaftsdienstes erfahrungsgemäß
durchschnittlich anfallenden Arbeitsleistungen wird die Zeit des
Bereitschaftsdienstes wie folgt als Arbeitszeit gewertet:
BD-Stufe---------- Arbeitsleistung-------------------------Bewertung als Arbeitszeit
A------------------------ 0 bis 10 v.H. --------------------------15 v.H.
B---------- mehr als 10 bis 25 v.H.---------------------------- 25 v.H.
C----------- mehr als 25 bis 40 v.H.-------------------------- 40 v.H.
D----------- mehr als 40 bis 49 v.H.--------------------------- 55 v.H.
Ein hiernach der Stufe A zugeordneter Bereitschaftsdienst wird der Stufe
B zugeteilt, wenn der Beschäftigte während des Bereitschaftsdienstes
in der Zeit von 22 bis 6 Uhr erfahrungsgemäß durchschnittlich mehr
als dreimal dienstlich in Anspruch genommen wird.
b) Entsprechend der Zahl der vom Beschäftigten je Kalendermonat abgeleisteten
Bereitschaftsdienste wird die Zeit eines jeden Bereitschaftsdienstes
zusätzlich wie folgt als Arbeitszeit gewertet:
Zahl der Bereitschaftsdienste -------------------- Bewertung als Arbeitszeit
1. bis 8. Bereitschaftsdienst ----------------------------25 v.H.
9. bis 12. Bereitschaftsdienst --------------------------35 v.H.
13. und folgende Bereitschaftsdienste--------------- 45 v.H. In freestylers Beispiel sähe das dann so aus:
5-6 BD Stufe C pro Monat hieße: Jede BD-Stunde wird gehaltstechnisch zu 40+25 = 65 Prozent als Arbeitszeit gewertet? Stimmts?
24 Std. BD an einem Samstag bringen dann ein monetäres Upgrade für 15,6 Stunden.
24 Std. BD-Stunden an einem Sonntag bringen ein monetäres Upgrade für (15,6-8) = 7,6 Stunden.
15,5 Std. BD-Stunden an einem Freitag bringen ein monetäres Upgrade für 10,1 Stunden.
15,5 Std. BD-Stunden an einem Mo, Di, Mi, oder Do bringen ein monetäres Upgrade für (10,1-8) = 2,1 Stunden.
Bei 3000 Euro brutto/Monat liegt der Stundenlohn brutto bei ca. 18 Euro und netto bei ca. 10 Euro (bei Stkl. 1).
Andererseits kommt man durch die BD am Monatsende auf mehr als die vertragliche Sollstundenzahl, also auf Überstunden. Und dafür kann man einen etwas höheren Stundenlohn ansetzten.
So kann man etwa ausrechnen/abschätzen, wie hoch am Monatsende das montäre Upgrade zum Grundgehalt sein wird.
Oder anders rum: Man kann mit dieser Methode abschätzen, wieviele und welche BD man machen muss, wenn man am Monatsende z. B. 400 Euro mehr haben möchte.
Kommen meine Überlegungen etwa hin?
freestyler
11.01.2008, 22:27
boah, sind das wirklich nur 10€ die Stunde, ist ja heftig.
Als Aushilfe im Baumarkt bekommt man 8€/h. Aber na ja, das Thema hatten wir ja schon mal. :-((
@Evil wenn das stimmt, dann..dann...dann geb ich einen aus :-angel
@habichnicht so langsam steig ich dahinter. ich muss mir das mal genau durchrechnen. Danke für deine Aufschlüsselung, hilft mir sehr.
habichnicht
12.01.2008, 11:18
@freestyler:
Ich versuche mal, das anders darzustellen. (Evil, Du korrigierst das bitte, falls ich Mist erzähle.)
Du hast einen Arbeitsvertrag geschlossen, in dem steht, wieviel Stunden Du pro Monat für das vereinbarte Gehalt arbeiten musst. 40 h/Woche sind etwa 168 h/Monat. Auf jeden Fall mehr als 160 Std., weil der Monat (außer im Februar) mehr als 20 Werktage hat.
Also: Deine Soll-Stundenzahl sei 168 h/Monat. Dein Gehalt dafür sei 3000 € brutto. (Wenn man das Weihnachtsgeld auf 12 Monate umrechnet wären es aber ca. 3100 Euro)
3000 € brutto/Monat sind bei Steuerkl.1 etwa 1750 bis 1800 Euro netto. (Je nach Krankenkasse, Kirchenzugehörigkeit etwas unterschiedlich)
Der Stundenlohn ist dann brutto ca. 18 Euro und netto 10 bis 11 Euro.
Durch Bereitschaftsdienste kannst Du auf mehr als 168 h/Monat kommen. Wieviel zusätzliche Stunden Du für die BD bezahlt bekommst, hängt nicht nur davon ab, wieviel BD-Stunden Du machst, sondern auch davon, zu welchem Prozentsatz sie beim Gehalt berücksichtigt werden (bei Dir vermutlich zu 65%) und vor allem, an welchem Wochentag Du sie machst.
Der Stundenlohn könnte etwas über Deinem normalen Stundenlohn liegen, weil es ja Überstunden wären. Aber wie hoch der nach TVöD-Ost ist? Über 20 Euro? Weiß das hier jemand?
Wenn wir mal 20 Euro brutto pro Std. annehmen, müsstest Du, um durch BD im Monat 800 Euro brutto zu verdienen, auf etwa 40 zusätzlich bezahlte Stunden kommen.
Ich konstruiere mal ein Beispiel mit sechs Diensten in vier Wochen:
erste Woche: BD an Mo, Di, Mi oder Do: => 2,1 zusätzlich bezahlte Stunden .
zweite Woche: BD Mo, Di oder Mi plus BD am Fr: => 2,1 h + 10,1h = 12,3 zusätzlich bezahlte Stunden
dritte Woche: BD am Sa: => 15,6 zusätzlich bezahlte Stunden
vierte Woche: BD am So plus BD am Di, Mi oder Do: => 7,6 h + 2,1 h = 9,7 zusätzlich bezahlte Stunden
----------
Summe: 39,7 zusätzlich bezahlte Stunden
Evil: Wäre so ein Dienstplan realistisch?
================================================== =
So. Und hier ist schließlich noch ein Beispiel für Bereitschaftsdienste an einem kommunalen Krankenhaus nach dem Tv-Ä:
§ 12
Bereitschaftsdienstentgelt [.....]
Stufe---------- Arbeitsleistung----------------- Bewertung als Arb.zeit
I------------------ bis zu 25 v.H. -------------------60 v.H.
II------ mehr als 25 bis 40 v.H.------------------ 75 v.H.
III ------mehr als 40 bis 49 v.H. ------------------90 v.H. Als Beispiel nehme ich BD der Stufe 3, und 24er-Arbeitstage.
Jede BD-Stunde zählt real (z. B. fürs Gewerbeaufsichtsamt) 100 Prozent; gehaltstechnisch bei BD Stufe 3 aber nur 90 Prozent.
a) 24 Std. BD an einem Samstag brächten dann ein monetäres Upgrade für 24*0,9= 21,6 Std.
b) 24 Std. BD-Stunden an einem Sonntag (Montag danach frei) brächten ein monetäres Upgrade für (21,6,6-8) = 13,6 Stunden.
c)15,5 Std. BD-Stunden von Freitagnachmittag bis Samstagmorgen brächten ein monetäres Upgrade für 15,5*0,9 = 13,95 Std.
d) 15,5 Std. BD-Stunden von Montagnachmittag bis Dienstagmorgen (danach Dienstag frei) brächten ein monetäres Upgrade für (13,95-8) = 5,95 Stunden.
(Das gilt analog auch für Di, Mi, Do)
Der Stundenlohn für die gehaltstechnisch als Arbeitszeit gewertete Zeit der Bereitschaftsdienste beträgt laut TV-Ä(VKA) in der Entgeltgruppe I (Assistenzärzte) brutto 22,30 Euro:
(2)
1 Für die als Arbeitszeit gewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes wird das nachstehende Entgelt je Stunde gezahlt:
EG I 22,30 Euro,
EG II 27,10 Euro,
EG III 30,00 Euro,
EG IV 32,00 Euro.
(3)
1 Die Ärztin/ Der Arzt erhält zusätzlich zu dem Entgelt nach den Absätzen 1 und
2 für jede nach Absatz 1 als Arbeitszeit gewertete Stunde, die an einem Feiertag
geleistet worden ist, einen Zeitzuschlag in Höhe von 25 v.H. des Stundenentgelts
nach Absatz 2.
2 Weitergehende Ansprüche auf Zeitzuschläge bestehen nicht.
(4)
1 Die nach Absatz 1 errechnete Arbeitszeit kann bei Ärztinnen und Ärzten, einschließlich
der eines ggf. nach Absatz 3 zu zahlenden Zeitzuschlags 1:1 entsprechenden
Arbeitszeit, anstelle der Auszahlungdes sich nach den Absätzen
1 bis 3 ergebenden Entgelts bis zum Ende des dritten Kalendermonats auch durch entsprechende Freizeit abgegolten werden (Freizeitausgleich). [....]
@ freestyler:
über 2 Einschränkungen mußt Du Dir allerdings noch im klaren sein:
1. Du wirst nicht sofort Dienst machen, je nach Haus kann das nach 5 Wochen losgehen oder auch erst nach 4 Monaten
2. Die Dienstvergütung wird meist erst beim übernächsten Monat ausbezahlt, d.h. wenn Du im April Dienste machst, bekommst Du die Kohle erst mit dem Juni-Gehalt.
@ habichnicht:
Deine Rechnung sieht plausibel aus, größenordnungsmäßig kommt das jedenfalls hin. :-top
habichnicht
12.01.2008, 12:00
Und jetzt noch der Vergleich:
BD nach TV-Ä an kommunalem KH-West:Stufe 3 ; 90 %:
Beispiel mit sechs Diensten in vier Wochen:
erste Woche:
15,5 h BD an Mo, Di , Mi oder Do (jeweils am Tag nach dem BD frei) : => monetäres Upgrade für 5,95 h.
zweite Woche:
15,5 h BD Mo, Di oder Mi (jeweils am Tag nach dem BD frei) plus 15,5 h BD am Fr: => monetäres Upgrade für 5,95 h + 13,95 h = 19,9 h
dritte Woche: 24 h BD am Sa: => monetäres Upgrade für 21,6 h
vierte Woche: :
24 h BD am So (Montag danach frei) plus 15,5 h BD am Di, Mi oder Do (jeweils am Tag nach dem BD frei) : => monetäres Upgrade für 13,6 h + 5,95 h = 19,55 h
----------
Summe: 66,55 zusätzlich bezahlte Stunden ("monetäres Upgrade") zu einem Stundensatz von 22,30 Euro brutto.
=====
TVöD, BD Stufe C, 65%:
Beispiel mit sechs Diensten in vier Wochen:
erste Woche:
15,5 h BD an Mo oder Di oder Mi oder Do (jeweils am Tag nach dem BD frei): => monetäres Upgrade für 2,1 h.
zweite Woche:
15,5 h BD Mo, Di oder Mi (jeweils am Tag nach dem BD frei) plus 15,5 h BD am Fr: => monetäres Upgrade für 2,1 h + 10,1h = 12,3 h
dritte Woche:
24 h BD am Sa: => monetäres Upgrade für 15,6 h
vierte Woche:
24 h BD am So (am Montag danach frei) plus 15,5 h BD am Di, Mi oder Do (jeweils am Tag nach dem BD frei): => monetäres Upgrade für 7,6 h + 2,1 h = 9,7 h
-----------
Summe: 39,7 zusätzlich bezahlte Stunden ("monetäres Upgrade"), Stundensatz: ?
freestyler
12.01.2008, 15:17
@ freestyler:
über 2 Einschränkungen mußt Du Dir allerdings noch im klaren sein:
1. Du wirst nicht sofort Dienst machen, je nach Haus kann das nach 5 Wochen losgehen oder auch erst nach 4 Monaten
2. Die Dienstvergütung wird meist erst beim übernächsten Monat ausbezahlt, d.h. wenn Du im April Dienste machst, bekommst Du die Kohle erst mit dem Juni-Gehalt.
@ habichnicht:
Deine Rechnung sieht plausibel aus, größenordnungsmäßig kommt das jedenfalls hin. :-top
Also mein damaliger Mitstudent hat zum 2.1. dort angefangen und hat diese Woche seinen ersten Dienst gemacht. Geht also relativ fix los damit. Obs denn bei mir auch so wird, kann ich natürlich nicht sagen.
Zu 2. das ist ja gar nicht schön, aber na ja, kann man auch mit leben.
habichnicht
12.01.2008, 15:21
Also mein damaliger Mitstudent hat zum 2.1. dort angefangen und hat diese Woche seinen ersten Dienst gemacht. Geht also relativ fix los damit. Das find ich aber ganz schön früh. :-dagegen
freestyler
12.01.2008, 15:33
Ja ich auch.
Man hat ne kleine Notaufnahme, wo aber noch ein Internist dabei ist und ein Notarzt ist auch noch da, wenn er nicht gerade unterwegs ist.
Desweiteren hat immer ein Oberarzt Rufbereitschaft.
Aber mal sehn, ist sowieso noch nicht sicher, ob es was wird mit der STelle.
Boah, was ein Gehalt...und dann steht bei der süddeutschen...
Arzt/Ärztin
Durchschnittsgehalt in Euro (Brutto)*:
Die Gehälter von Ärzten an Krankenhäusern ist meist tariflich geregelt: Ärzte an kommunalen Krankenhäusern verdienen laut Tarifvertrag monatlich:
Arzt: 3420 bis 4200 Euro
[...]
Ärzte an Unikliniken verdienen laut Tarifvertrag monatlich:
Arzt: 3600 bis 4500 Euro (West) und 3200 bis 4000 Euro (Ost)
Scheint ja nicht wirklich zu stimmen, bzw. bleibt ja kaum was übrig...obwohl die BWLer um denselben Dreh dort platziert sind...hmmmm!
habichnicht
15.01.2008, 16:35
Boah, was ein Gehalt...und dann steht bei der süddeutschen...
Arzt/Ärztin
Durchschnittsgehalt in Euro (Brutto)*:
Die Gehälter von Ärzten an Krankenhäusern ist meist tariflich geregelt: Ärzte an kommunalen Krankenhäusern verdienen laut Tarifvertrag monatlich:
Arzt: 3420 bis 4200 Euro
[...]
Ärzte an Unikliniken verdienen laut Tarifvertrag monatlich:
Arzt: 3600 bis 4500 Euro (West) und 3200 bis 4000 Euro (Ost)
Scheint ja nicht wirklich zu stimmen, bzw. bleibt ja kaum was übrig...obwohl die BWLer um denselben Dreh dort platziert sind...hmmmm!
Da hat die ********* Propaganda des Marburger Bunds offensichtlich wirklich ganze Arbeit geleistet, wenn die Medizinstudenten jetzt anscheinend schon das Zusatzeinkommen, das man durch die Bereitschaftsdienste zusätzlich zum Grundgehalt bekommt, für das gesamte Monatsgehalt halten. :-nix
Da frag ich ich mich nur noch, welcher dieser Smilies hier am besten passt:
:-(:-wand:-)):-???:-dance:-party:-nix:-heul
Die Tarifgehälter der Ärzte an kommualen Krankenhäusern, die der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) angehören, betragen für eine Regelarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche
---im Westen 3420 Euro bis 6 500 Euro pro Monat
und
----- im Osten 3266 Euro bis 6208 Euro pro Monat.
Nachzulesen dort auf den seiten 37 und 38.
http://www.marburger-bund.de/marburgerbund/bundesverband/unsere_themen/tarifpolitik/vka/TV-Aerzte_VKA.pdf
----------------
Die Tarifgehälter der Ärzte an Universitätskliniken, die der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) angehören, betragen für eine Regelarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche
---im Westen 3705 Euro bis 8130 Euro pro Monat
und im Osten ab dem 1.4.2008
..... 3295 Euro bis 7205 Euro pro Monat.
Nachzulesen dort auf den Seiten 32 und 34:
http://www.marburger-bund.de/marburgerbund/bundesverband/unsere_themen/tarifpolitik/tdl/TV-Aerzte.pdf
@thinker, was Du da aus der Süddeutschen ? (leider ohne Link) zitiert ? hast, ist sogar zu niedrig angegeben.
Sebastian1
15.01.2008, 16:35
Doch, das kommt schon hin. 3420 Euro sind bei einer 40-Stunden-Woche das Einstiegsgehalt als Assistenzarzt im ersten Jahr (Gruppe 1 Stufe 1). Wohlgemerkt: brutto. Hast das vielleicht überlesen?
Aber ist ja voll wenig, wenn man nur knapp 1700 Euro rauskriegt....pff.
Die Quelle ist übrigens folgende: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/special/126/44082/1/index.html?action=abisz&buchstabe=a
Sebastian1
15.01.2008, 19:29
Tjo, reich wird man in dem Job heutzutage nicht mehr. Oder jedenfalls nur wenige.
Aber sieh es mal so: Die deutschen Zeitungsartikel, welche sich mit notleidenden, verhungernden Ärzten beschäftigen, sind doch noch recht überschaubar.
Will sagen: Man wird nicht grade Krösus, hat aber nun wirklich nicht das schlechteste Auskommen aller Berufsgruppen...
und wir reden hier von Einstiegsgehältern (1. Jahr) ohne Dienste.
docmoechtegern
15.01.2008, 19:32
@thinker:
Du hast doch bis vor kurzem noch bei den Schulbankdrückern gepostet, kannst also im Studium noch nicht weit sein. Such Dir doch aus der Liste ein lukrativeres Studienfachaus und wechsle.
Ich werd mir das mit dem Medizinstudium jedenfalls noch sehr gut überlegen, falls man da, bis ich mal das Abi hab, nicht endlich anständig bezahlt wird.
Aber sieh es mal so: Die deutschen Zeitungsartikel, welche sich mit notleidenden, verhungernden Ärzten beschäftigen, sind doch noch recht überschaubar. Trotzdem ist es der Beruf, mit dessen Hungerlöhnen sich Medien am häufigsten beschäftigen.
freestyler
16.01.2008, 00:29
Ihr schreibt hier alle was von 3200 oder 3420 als Einstiegsgehalt im Osten.
Aber wieso wird dann an dieser kleinen Klinik nur 3000 bezahlt?
Und nicht nur diese Klinik, noch einige hier.
Anscheinend hält sich keiner so richtig an diese Sätze, bzw. sind die Entgeltgruppen doch sehr weitläufig von 2900 über 3000 bis 3300 an kommunalen Häusern.
Werde morgen nochmal bei der Personalabteilung anrufen und versuchen etwas zu handeln. WEnn nicht, dann haben sie Pech. Zum Glück hab ich mehrere Zusagen :-D
@thinker:
Du hast doch bis vor kurzem noch bei den Schulbankdrückern gepostet, kannst also im Studium noch nicht weit sein. Such Dir doch aus der Liste ein lukrativeres Studienfachaus und wechsle.
Ja, bin erst im 1. Semester. Aber sieh du es mal so: Das Gehalt was dort z.B. für BWLer angegeben wird (brutto) ist dasselbe wie bei den Ärzten. Es wird ja auch nur sooo viel abgezogen, weil man noch die falsche Steuerklasse hat...denke ich.
Also letztendlich wird ja bei beiden Bruttogehältern dasselbe abgezogen und ich hätte dasselbe raus...
freestyler
16.01.2008, 09:48
Trotzdem hätte ich kein Bock auf BWL.
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