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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beitragsrückerstattung von der Rentenversicherung



Rugger
11.01.2008, 19:39
Nach meinem Wechsel in das ärztliche Versorgungswerk wollte ich mir eigentlich die bereits geleisteten Beiträge von der gesetzlichen Rentenversicherung zurückerstatten lassen. Leider habe ich vor und während dem Studium deutlich zu viel gearbeitet, so daß eine Rückerstattung aufgrund eines entstandenen Leistungsanspruch (wohl) nicht möglich ist.
Da ich das Geld allerdings lieber selbst anlegen möchte und meiner Erfahrung nach keine Regel ohne Ausnahme ist, wollte ich mal nachfragen, ob nicht vielleicht doch jemand von euch eine Möglichkeit kennt, an die Beiträge zu kommen?!

R.

Grombühlerin
16.01.2008, 09:02
leider nein, mir ist es genau so gegangen!

habe mich damit abgefunden, später noch eine mini-Rente dazu zu bekommen (wenn sich die Überweisung lohnt....)

synovia
21.06.2008, 11:21
leider nein, mir ist es genau so gegangen!

habe mich damit abgefunden, später noch eine mini-Rente dazu zu bekommen (wenn sich die Überweisung lohnt....)

Könnt ihr mir sagen, wo da die Grenze liegt? Ich habe zwar in den letzten Jahren auch immer wieder gearbeitet, allerdings nur kleinere Jobs, Monatsverdienst selten über 300 Euro.
Habe mal versucht, bei der deutschen Rentenversicherung meinen bisherigen Versicherungsverlauf mit Beträgen anzufordern, allerdings haben die sich nie gemeldet...

Strodti
21.06.2008, 11:25
Schreiben die einem nicht alle 5-6 Jahre automatisch? Ich hab letztens einen Versicherungverlauf bekommen und sollte den bestätigen oder eben halt Anträge einschicken. Da hab ich auch gelernt, dass die Bestätigung des Gymnasiums (für Schulzeiten nach dem 18. Lebensjahr) zur Rentenversicherung gehört und sogar 400€ Jobs Beiträge brachten.

synovia
21.06.2008, 11:58
Schreiben die einem nicht alle 5-6 Jahre automatisch? Ich hab letztens einen Versicherungverlauf bekommen und sollte den bestätigen oder eben halt Anträge einschicken. Da hab ich auch gelernt, dass die Bestätigung des Gymnasiums (für Schulzeiten nach dem 18. Lebensjahr) zur Rentenversicherung gehört und sogar 400€ Jobs Beiträge brachten.

Mir haben sie den Versicherungsverlauf nicht automatisch geschickt. Auf deren Homepage kann man den ja anfordern, habe ich vor längerer Zeit gemacht und nie etwas bekommen... Wahrscheinlich liegt es an meinen verwirrenden Beschäftigungsverhältnissen. Habe es jetzt nochmal versucht. Mal schauen... Muss auch noch meine Schulzeit und Studienzeit nachträglich nachweisen.

Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund steht zur geringfügigen Beschäftigung:

Fragen zum Thema: Geringfügigkeit

Ihr Arbeitgeber führt für Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent zur Rentenversicherung ab. Diesen Beitrag muss der Arbeitgeber allein zahlen. Obwohl Sie nicht an der Beitragstragung beteiligt sind, werden Ihnen Entgeltpunkte für Ihre spätere Rente gutgeschrieben. Dabei stehen die Pauschalbeiträge den "normalen Pflichtbeiträgen" jedoch nicht gleich.
Sie bewirken jedoch einen so genannten Zuschlag an Entgeltpunkten, der die Höhe Ihrer Rente in gewissen Umfang erhöht. Außerdem werden Ihrem Versicherungskonto auch Wartezeitmonate, ohne das diese einem bestimmten Zeitraum zugeordnet werden, gutgeschrieben. Die besonderen versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen für Rehabilitationsleistungen, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder bestimmter Altersrenten können damit nicht erfüllt werden.

Warum um alles in der Welt läuft eigentlich der Nachweis der Rentenversicherung über die Krankenkassen? Was haben die damit zu tun?

Strodti
21.06.2008, 12:18
Die Krankenkassen gehören ja auch zum System der Sozialversicherungen (ges. Rentenversicherung, ges. Krankenversicherung, ges. Arbeitslosenversicherung, ges. Pflegeversicherung und betr. Unfallversicherung).
Wenn ich das richtig verstanden hab, kann man über all diese Versicherungen theoretisch beglaubigen und einreichen, aber die Krankenkassen werden empfohlen, da sie das dichteste Geschäftsstellennetz haben.

synovia
23.06.2008, 11:46
Also, ich habe jetzt nochmal mit der Rentenversicherung telefoniert. Eine Beitragsrückerstattung ist unter gewissen Umständen möglich, allerdings darf man dafür nicht mehr als 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben.
Wenn man - so wie ich - in der ganzen Zeit immer nur geringfügig beschäftigt war, kann man sich gar nichts auszahlen lassen, weil man selbst ja nie einbezahlt hat, sondern nur der Arbeitgeber.
Eine Rente werde ich trotzdem wahrscheinlich nicht bekommen, weil man mind. 60 Monate einbezahlt haben muss, um später von der Rentenversicherung etwas zu bekommen...

Strodti
23.06.2008, 14:47
Sehr verwirrend... wenn ich jetzt ziemlich genau 5 Jahre gezahlt habe + 2 Jahre 400 € (oder halt 635 DM) Jobs habe ich jetzt Anspruch auf eine Rente? Selbst wenn ich in der späteren Tätigkeit in diesem Versorgungswerk einzahlen würde? (Sprich 2 Renten?) Oder werden die BfA Beiträge angerechnet?

Bei dir hieße dass ja, das die Arbeitgeberanteile umsonst waren, also du auch nicht davon profitieren wirst.

Ich ärgere mich sowieso, dass ich 5 Jahre Zwangsmitglied der VBL gewesen bin und ich davon nichts habe, wenn ich nicht wieder bei einem öffentlichen Arbeitgeber arbeite.

Sowieso alles Abzocke. Bei der demographischen Entwicklung werden wir <30 Jährigen wahrscheinlich keine Absicherung über das Existenzmininum hinaus erleben (+Private Vorsorge).

synovia
23.06.2008, 15:02
Am besten fragst du da mal bei deiner zuständigen Rentenversicherungsanstalt. Die Info-Hotline für die Rentenversicherungsanstalt Bund ist 0800 1000 480 70. Sozialversicherungsnummer bereit halten ;)
Ich kann mir vorstellen, dass du dann später zwei Renten bekommst, eine vom Versorgungsverwerk und eine von der Rentenversicherungsanstalt. Wobei der Betrag, den du dann von zweiter ausgezahlt bekommst wahrscheinlich inflationär gering ist...

Ich habe in meinem Leben zusammen genommen über 100 Monate in geringfügiger Beschäftigung gearbeitet, bekomme insgesamt aber nur 10 Monate auf die Rente angerechnet (eben wegen der Geringfügigkeit). Aber du hast es schon richtig erkannt - mein Arbeitgeber hat den Pflichtbeitrag für mich ziemlich umsonst bezahlt.
Die Dame an der Info-Hotline meinte vertröstend, dass ja vielleicht irgendwann mal alle Rentenversicherungsträger (also auch Versorgungswerk) zusammen gelegt werden und ich dann den Anteil doch noch irgendwie angerechnet bekäme. Bislang Utopie.

FirebirdUSA
25.01.2009, 13:32
Thema ist zwar schon etwas älter, aber bevor ich ein ähnliches nochmals neu aufmache:

Ich habe 3 Monate vor meinem Studium gearbeitet und Rentenversicherung bezahlt, außerdem schon 2 Monate in der Klinik bevor meine Befreiung endlich bearbeitet wurde. Über welchen Vordruck kann ich den nun meine Beiträge zurückfordern, bzw. wie muss man da jetzt genau vorgehen? Hat einer von euch das schonmal gemacht?

synovia
14.02.2009, 20:03
Wenn du im Rahmen deiner ärztlichen Tätigkeit nicht mehr als drei Monate in die Rentenversicherung einbezahlt hast, bevor das Versorgungswerk für dich zuständig war, können die "fehl"gezahlten Beträge durch das Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherung zurück geholt werden.

Wegen der Rückzahlung der vor der Approbation erworbenen Rentenansprüche wendest du dich am besten an die oben im Thread angegebene Nummer.