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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum, wie lange darf es her sein?



Mietzekatze
12.01.2008, 13:39
Hallo Ihr!

Ich habe irgendwo gelesen, dass das Pflegepraktikum fühestens 2 Jahre vor Studienbeginn begonnen werden darf. Ist das richtig so? Gibt es so eine Regelung auch für eine Ausbildung im medizinischen Bereich (Krankenschwester etc.) oder ist es egal, wie lange die Ausbildung bzw. Berufstätigkeit her ist?

Viele Grüße!

NSTEMI
12.01.2008, 14:02
Hallo!
Wenn das Pflegepraktikum im Rahmen einer med. Ausbildung stattgefunden hat wird es auch anerkannt, wenn es länger als 2 Jahre her ist.(zumindest in NRW und Meck-Pom, weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern ist). Es wird allerdings nur soviel anerkannt, wie auch stattgefunden hat (bei der MTA-Ausbildung z.B. 6 Wochen).
Nach einer abgeschlossenen Krankenpflegeausbildung muss man natürlich kein Pflegepraktikum mehr machen.
LG

Strodti
12.01.2008, 14:06
Also auch in Hessen sind die da ganz locker... (scheinbar). Exam. Krankenschwestern und Pfleger brauchen nur die Urkunde mit zur Anmeldung zum Physikum mitbringen und wird natürlich als vollständiges Praktikum und Erste-Hilfe Kurs anerkannt.
Laut telefonische Auskunft des LPA Marburg ist das auch kein Problem, wenn die Krankenpflegeausbildung länger als 2 Jahre her ist.

Cassy
12.01.2008, 16:13
Soweit ich weiß ist es in BaWü auch egal wann man das Staatsexamen der Pflegeausbildung gemacht hat. Einfach Zeugnis und Urkunde zum LPA schicken und schon hat sich der Teil EH-Kurs sowie Pflegepraktikum erledigt (schliesslich umfasst eine Ausbildung mit abgeschlossenem Staatsexamen genug "Praktikumsstunden") ;-)

scope
12.01.2008, 17:16
Soll das etwa heißen, dass ich nach meinen 9 Monaten Zivildienst als Pfleger auf Station von Herbst 04 bis Sommer 05 nochmal 90 Tage Pflegepraktikum ableisten muss?

Ich habe damals sogar ein "Zeugnis über den Krankenpflegedienst" bekommen indem steht, dass ich "im Rahmen des Zivildienstes in unten benanntem Krankenhaus (...) Krankenpflegedienst" abgeleistet habe. Normalerweise steht anstatt Zivildienst "ärzliche Ausbildung", Zivildienst würde bei mir einfach noch dazugeschrieben.

Das müsste doch anerkannt werden, oder?

mfg scope

Gammaflyer
12.01.2008, 17:36
Ja, das müsste anerkannt werden.
Wenn man im Zivi wirklich pflegerisch tätig war, dann kann man sich das anerkennen lassen. Aber am besten gleich beim LPA nachfragen, bevor es am Ende Schwierigkeiten gibt.

Pabrut
15.01.2008, 10:43
Also in Berlin isses Wurscht, wie lang es her ist. hauptsache mindestens 90 Tage in Abschnitten von mindestens 30 Tagen. :-winky

Haru
15.01.2008, 15:39
verfällt eigentlich das Praktikum auch irgendwann oder kann man auch mit einer 5 jahre alten bescheiniung auflaufen beim lpa ?

Doctöse
15.01.2008, 15:40
verfällt eigentlich das Praktikum auch irgendwann oder kann man auch mit einer 5 jahre alten bescheiniung auflaufen beim lpa ?
Hängt vom Bundesland ab, in dem du studierst. In NRW verfällt das Praktikum, da darf es zu Studiumsbeginn nicht älter als 2 Jahre sein.

Haru
15.01.2008, 16:20
ist denn nur der abstand studiumbeginn und praktikum entscheidend ?
wenn ich also sechs monate vor studiumbeginn das praktikum gemacht habe, aber erst nach 3 jahren zur prüfung beim lpa melde ist das dann in ordnung ?

Doctöse
15.01.2008, 16:23
Ja, das ist in Ordnung.

scope
15.01.2008, 18:58
Hängt vom Bundesland ab, in dem du studierst. In NRW verfällt das Praktikum, da darf es zu Studiumsbeginn nicht älter als 2 Jahre sein.

Also sollte ich dann in einem solchen Bundesland einen Studienplatz bekommen explodiere ich glaub ich vor Wut.

Es kann doch nicht sein dass man nach neun Monaten Pflege auf Station als Zivi und als dann fertig ausgebildeter Physiotherapeut (also nochmal 2,5 von 3 Jahren, in denen ich täglich im Krankenhaus unterwegs war) noch einmal 90 Tage Praktikum ableisten muss um einen ersten Einblick in die pflegerische Tätigkeit und die Abläufe im Krankenhaus zu bekommen?! Spinnen die?! :-wand

Xylamon
15.01.2008, 22:46
Wenn du so lange im KH unterwegs warst, dann wirst du doch wohl ein paar Kontakte finden, die dir den Wisch einfach unterschreiben? Bei der Vorgeschichte geht man nun wirklich nicht als Drückeberger durch.

Prie$t
16.01.2008, 12:39
hi,

wie schauts denn mit dem Rettungsdienst aus?

Wenn man dort über 1 Jahr gearbeitet hat, kann man sich das als Pflegepraktikum anrechnen lassen?
Hat da wer schon Erfahrungen mit gemacht?

Grüße,

Prie$t

Strodti
16.01.2008, 13:39
Rettungsdiensttätigkeit wird in der Regel nicht angerechnet. Für deine Ausbildung hast du aber ja Krankenhauspraktika geleistet und die können angerechnet werden.

Das LPA rechnet übrigens nur Bettenstationen an (Intensivstation also auch), Anästhesie und Ambulanz dagegen nicht.

Enise
18.01.2008, 13:09
evtl wurde diese frage schoneimal beantwortet aber habe leider nichts dazu gefunden. ich möchte am 18.2 ein pflegepraktikum für einen monat beginnen, muss dieser dann bis zum 18.3 oder bis zum 31..3 gehen,d.h. müssen es 30 tage oder 30 werktage sein die man da arbeitet..??? :-?

MediJulia
18.01.2008, 13:34
@Enise

Die Antwort auf deine Frage ist schon beantwortet worden. Zum Beispiel in einem Thread, der sogar auch auf der ersten Seite (mit dem Thema Pflegepraktikum) steht.

Es müssen 30Kalendertag sein. Du solltest aber beachten, dass du auf manchen Stationen auch am Wochenende und auch nicht nur im Frühdienst arbeiten musst. Das entscheidet immer die Stationsschwester, wie sie dich einteilt.

Enise
18.01.2008, 13:37
hey danke fü die antowt, ja hab i mir schon gedach aber icabe WIRLCH gesucht und nichts gefunden..:( also vieln dank für dein bemühen... also d.h. wenn ich am 18.2 beginne muss ich nur bis um 18.3 arbeiten?? vilen dank liebe grs

Weißes_Rössel
18.01.2008, 14:31
Genau. Du fängst am 18.2. an und der 18.3. ist dein letzter Arbeitstag. Dieses Jahr lässt sich das ja schön leicht zählen, da der Februar 29 Tage hat ;)