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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachteilsausgleich



Vision
05.09.2002, 18:59
Hallo zusammen!! :-???

War gerade auf der Impp Homepage...und habe direkt eine Frage:

Kann mir irgendjemand weiterhelfen?

Ich habe (wenn ich die aus der Wertung genommenen Fragen)
nicht mitzähle 242 Punkte, also eine 3.
Wenn ich die Fragen mitzähle, die zwar aus der Wertung genommen wurden, aber von mir trotzdem richtig beantwortet wurden, habe ich 244 Punkte also eine 2.

Wie läuft das denn nun? Bekomme ich die Fragen angerechnet und habe eine 2 oder wie oder was?

Ich weiß es wurde 10000000 mal erklärt aber ich habe es immer noch nicht ganz begriffen.

Wär schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!!!! :-D

Danke Euch!

Froschkönig
05.09.2002, 19:34
Ist das folgendermaßen :

Wenn Du die richtigen, nicht gewerteten Fragen hinzuzählst, hast Du X Punkte.
Da Dir das ja nicht zum Nachteil angerechnet werden darf, daß diese Fragen ja gestrichen wurden, wird Dein Gesamtergebnis (also mit den eigentlich gestrichenen Fragen) mit allen anderen aus der Refernzgruppe, bei denen es ebenso ist, verglichen.
Für diese Leute wird dann ein eigener Durchschnittswert berechnet, also die Punktzahl, die alle betroffenen im Durchschnitt haben, wie das ja auch normalerweise passiert.
Über den Speziell für Euch errechneten mittelwert errechnen sich dann Eure Notengrenzen, also hängt es vom kollektiv ab, in wie weit einem das was bringt.

Kann zwar sein, daß das so nicht ganz richtig ist, allerdings ist es jedenfalls komplizierter, als einfach die eigentlich nicht gewerteten, aber richtig beantworteten Fragen zu den restlichen Punkten hinzuzuzählen und mit den ofiziellen Notengrenzen zu vergleichen.

Globulin
05.09.2002, 20:57
Es ist wohl so, daß Dir diese Fragen mitgewertet werden; dadurch erhöht sich für Dich speziell leicht die Grenze zur zwei- aber nicht um einen Punkt, sodaß Du davon ausgehen kannst, die zwei geschafft zu haben :-top

Ist aber ohne Gewähr; ich habe die Regeln nur so verstanden...

Wäller
05.09.2002, 21:09
Hallo Vision!
Der Nachteilsausgleich dürfte für dich leider nicht ziehen. Dein Ergebnis steigt zwar um 2 Punkte, aber auch die Notengrenze. Dennoch: du stehst nicht schlechter da als bei Berücksichtigung. Trotzdem: Glückwunsch!
Noch ein Tipp: beim IMPP kannst du dir eine Prozentrangliste erstellen lassen, die sehr viel mehr über deinen Stand sagt, als diese oder jene eh ungenaue Note. Kostet allerdings ein paar Flöhe - aber vielleicht ist dir's ja wert.
Ciao Wäller

Vision
05.09.2002, 21:14
Ich danke Euch!!! :-D

Im Endeffekt werde ich es abwarten müssen. Dieses System ist echt ein Fall für Spezialisten!!! ;-)
Ich habe nächste Woche mündliches und dann ist es endlich vorbei! :-))
An dieser Stelle auch an alle anderen, die die mündliche Prüfung noch vor sich haben viel Glück!!!

Würde mich übrigens auch noch über weitere Hinweise zur Nachteilsausgleichsberechnungsverfahrensweise freuen...

Wäller
05.09.2002, 22:07
Schau mal in die "Praktischen Hinweise" (blaues DIN A5-Heft). Auf Seite 6 ist's erklärt. Die ganz konkrete Berechnung kannst du über dein LPA vom IMPP erhalten - bringt aber nicht viel Erleuchtung, weil die Mitteilung, dass die Nachteilsausgleichsregelung im Einzelfall nichts gebracht hat, nach aller Erfahrung immer stimmt. Wenn du dann weißt, dass es für dich ganz, ganz knapp daneben gegangen ist, kannst du dich so richtig ärgern, nur: ändern lässt sich nichts!
Ciao Wäller

julliett
06.09.2002, 08:54
:-???
Hallo. Kann mir jemand weiterhelfen????
Habe 167 Punkte wenn die rausgenommene Fragen nicht mitrechne. Wenn ich sie mitrechne dann habe ich die 170.
Was nun?
Bekomme ich jetzt eine 5???


Bitte bitte antwortet mir?

Wird Impp jetzt von alleine drauf kommen oder muß ich Widerspruch erheben?
:-blush

Globulin
06.09.2002, 11:22
Wenn das heißt, daß Du drei von den vier herausgenommenen Fragen richtig hast, dann hast Du's geschafft. ( Vorausgesetzt, ich habe das Kauderwelsch des IMPP richtig verstanden... )