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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel Fachrichtung, Eingruppierung Tarifvertrag?



Königspinguin
20.01.2008, 16:29
Hallo!

Ich überlege, nach einem Jahr arbeiten die Fachrichtung zu ändern.
Meine Frage nun: werde ich im Tarifvertrag dann trotzdem im 2. Jahr eingruppiert oder bleibe ich im 1.??

Habe im Tarifvertrag VKA folgendes gefunden:

Stufen der Entgelttabelle
(1) Ärztinnen und Ärzte erreichen die jeweils nächste Stufe - in Abhängigkeit von
ihrer Leistung gemäß § 20 Abs. 2 - nach den Zeiten einer Tätigkeit innerhalb
derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit) und zwar in
a) Entgeltgruppe I.....

Heisst das dann, wenn ich den Arbeitgeber wechsel, werden die Zeiten vorher nicht angerechnet und ich somit niedriger eingestuft? :-(

Hat jemand von euch damit Erfahrungen?

Feuerblick
20.01.2008, 17:59
Also ich wurde bei Wechsel entsprechend meine Zeit als Assistenzärztin gesamt eingestuft und nicht wieder ins erste Jahr zurück... Allerdings habe ich die Fachrichtung noch zu BAT-Zeiten gewechselt und wurde dann in den neuen Tarif umgruppiert. Daher kann ich dir nicht sagen, wie das nun momentan genau aussieht.

lala
20.01.2008, 18:40
Kann von Haus zu Haus unterschiedlich sein....
bei mir (Tarifvertrag TV Ärzte/ZfP) wurden von 4.5 Jahren nur 1 Jahr anerkannt bei Wechsel der Fachrichtung (Neuro => Psychiatrie), sprich von Stufe 5 in Stufe 2 zurück...aber reine Willkür der Verwaltung....auf jeden Fall vorher in Gesprächen mit Verwaltung ansprechen!!

Pünktchen
20.01.2008, 19:22
Aber das kann dir doch auch ohne Fachrichtungswechsel, beim Wechsel des Arbeitgebers passieren oder nicht?

Man wechselt im 3.WBJ das Krankenhaus und kann wieder als jemand im 1.WBJ eingestuft werden oder hab ich das falsch gelesen...(Fachrichtung bleibt gleich)

Sebastian1
20.01.2008, 19:35
*hust* Und wenn jetzt jemand zunächst an ein Haus geht, welches zB nur 2 von 5 Jahren Weiterbildungsermächtigung hat und er nach 2 Jahren schlauerweise wechselt fällt er wieder auf Stufe 1 der Gruppe 1 zurück und darf sich erst nach der Facharztprüfung auf ein höheres Gehalt (nämlich dann Gruppe II Stufe 1) freuen? Das wäre ja mal übel... (auch wenn's mich mal eher nicht persönlich betrifft...)

und @lala: Ich denke Psychiatrie ist obligater Bestandteil der FA-Ausbildung Neurologie und vice versa?! Wird das dann trotzdem als Richtungswechsel gewertet oder hast du dich nach mehrjähriger Tätigkeit in einem der Fächer zur FA-Ausbildung im anderen entschlossen?

Muriel
20.01.2008, 19:44
Zu TVÖD-Zeiten bei uns hat eine Kollegin, die im dritten Jahr war, das gleiche Gehalt bekommen wie ich, die als blutige Anfängerin da stand. Find ich völlig unbegreiflich. Ich finde es auf jeden Fall richtig, dass man nicht mehr die Alterssteigerung nach BAT hat. Denn warum ein 30 jähriger Anfänger mehr Geld als ein 27jähriger mit 2 Jahren Berufserfahrung bekommen soll, ist mir schleierhaft, aber es müsste zumindest beim Klinikswechsel innerhalb einer Fachrichtung die entsprechende Einstufung nach Berufserfahrung gelten. Und ich meine, das stünde auch so im TVÄ-Tarifsvertrag, ohne dies jedoch behaupten zu wollen, das kann man ja aber gerne ergoogeln.

Francamour
21.01.2008, 16:41
Hallo,

also ich habe mich mal vor einem halben Jahr beim Marburger Bund schlau gemacht, wie das denn so im TV-Ä an kommunalen Kliniken ist:

mache selber den Allgemeinmediziner und habe sowohl in Praxis als auch Klinik und in verschiedenen Fachrichtungen insgesamt fünf Jahre gearbeitet, wenn man den AiP voll mitrechnet. Bin dann in die Innere Medizin zurück und wollte vom MB wissen, wie das mit der Einstufung ist, da man mir in der Klinik sagte, man könne nur die Berufserfahrung in der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin anrechnen, was zweieinhalb Jahren entsprochen hätte...

Die Antwort vom MB war, daß alle Zeit in Weiterbildung bzw. die Zeit im Beruf anzurechnen ist, egal ob Praxis oder Klinik, privat oder öffentlich; außerdem ist das AiP voll miteinzurechnen und in meinem Fall z. B. auch das Jahr Sozialmedizin, welches ich außerhalb der Weiterbildungszeit Allgemeinmedizin absolviert hatte.
Dies brachte mich dann gleich von Stufe 2 in Stufe 5, was einem Gehaltssprung von mehreren hundert Euro brutto pro Monat entsprach.

Es zählt also nur die nackte Berufserfahrung, welches von der Klinik im nachhinein aber auch ohne viel Aufhebens so berücksichtigt wurde. Dies gilt natürlich aber nur in Vollzeit, bei Teilzeit gilt entsprechend mehr.

Wie es in den Uni-Tarifverträgen ist, weiß ich nicht. Im Tvöd hätte so jemand wie ich verloren...

Salut, francamour (die genau morgen ihre Weiterbildung abschließen wird!!! :-)

lala
21.01.2008, 18:24
@sebastian
Nee klar, Neurologen brauchen 1 Jahr Psychiatrie und Psychiater 1 Jahr Neuro..Ich habe 4.5 Jahre Neuro gemacht und bin dann (Ziel: FA Neuro) in die Psychiatrie gewechselt...trotzdem haben die "argumentiert": Wir bilden für den FA Psychiatrie aus, für diese Ausbildung haben sie ein Jahr (Neuro) das wir anerkennen = Stufe 2. Witzige Interpretation was?! Traurig ist aber v.a. die Gehaltseinbuße von 700 Euro brutto/Monat... :-(

Naja, interessant ist auch noch was passiert wenn man als "fachfremder" FA in einer anderen Richtung arbeitet. In der Klinik geht das genauso: kannst seit Jahren FA sein mit zig Zusatzbezeichnungen - max. 1 Jahr wird angerechnet...

shany
10.10.2013, 22:04
wie ist es wenn mann als FA für Allgemeinchirurgie in Gyn wechselt? wird mann die 1. Stufe bekommen oder wird doch das Facharzt-Gehalt bezahlt?

andréw
11.10.2013, 07:22
Ich habe nach knapp 3 Jahren gewechselt und an der Bezahlung, respektive Einstufung hat sich nichts geändert. Und nun bin ich im 6. Jahr und gleichzeitig im 5.WBJ Anästhesie.

SuperSonic
11.10.2013, 19:02
wie ist es wenn mann als FA für Allgemeinchirurgie in Gyn wechselt? wird mann die 1. Stufe bekommen oder wird doch das Facharzt-Gehalt bezahlt?
Am Beispiel des TV-Ärzte/VKA:
"Fachärztin/Facharzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, die/der aufgrund abgeschlossener Facharztweiterbildung in ihrem/seinem Fachgebiet tätig ist." (§ 16)
Eine Bezahlung nach EG II wäre in diesem Fall also außertariflich und damit Verhandlungssache.


Ich habe nach knapp 3 Jahren gewechselt und an der Bezahlung, respektive Einstufung hat sich nichts geändert. Und nun bin ich im 6. Jahr und gleichzeitig im 5.WBJ Anästhesie.
Um beim TV-Ärzte/VKA zu bleiben:
"Bei der Anrechnung von Vorbeschäftigungen werden in der Entgeltgruppe I Zeiten ärztlicher Tätigkeit angerechnet." (§ 19 Abs. 2 Satz 1)
Also darf man bei einem Fachwechsel nicht auf Stufe I derselben EG zurückgestuft werden (bei Anwendung dieses Tarifvertrags).

shany
11.10.2013, 22:57
Heißt das, dass ich nach ärztl. Tätigkeitsjahren bezahlt werde also EG I Stufe 6 ,und nicht nach Facharzt-Tarif?

SuperSonic
12.10.2013, 08:31
So interpretiere ich den TV-Ärzte/VKA jedenfalls.

andréw
12.10.2013, 09:30
So sieht´s aus.

shany
13.10.2013, 00:02
O.k. :-kaffee