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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Minderung der Erwerbsfähigkeit



euratin
01.02.2008, 10:42
Hallo,
ich hab mal eine Frage zu Sozialmedizin: Ich habe gerade eine Frage gekreuzt, bei der ein Mann durch einen Schlaganfall nicht mehr vollständig seiner ursprünglichen Arbeit nachgehen kann und deshalb eine Umschulung machen möchte. Jetzt war die Frage wer diese zahlt und die Antwort lautete: die Rentenversicherung, da es zur Reduktion der Minderung der Erwerbsfähigkeit kommt. Die MdE ist doch aber ein Begriff der gesetzlichen Unfallversicherung und wird nur dann geleistet, wenn es sich um eine Berufskrankheit, einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt und nicht wie jetzt hier bei einem Schlaganfall und schon gar nicht von der Rentenversicherung oder????

Ex-PJ
01.02.2008, 11:00
Der Rententräger ist für AHB- (Anschlußheilbehandlung Z.BG. nach Herzinfarkt oder Hüftprothesen z.B. bei 58 Jährigen) und Rehabilationsmaßnahmen zuständig, solange der Pat. keine Rente bezieht! also auch für z.B. Arbeitslose u. Hausfrauen, die zwar nicht beruftstätig aber prinzipell wieder eingliederbar in den Arbeitsprozeß sind. Für Rentner zahlt die Krankenkasse. Für Krebspat. gibt es nach OP oder abgschlossenem Cehemotherapie-Zyklus eine sog. CA-AHB. Die BG zahlt nur für die Folgen von anerkannten! Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

euratin
01.02.2008, 11:11
Danke, aber den Begriff der "Minderung der Erwerbsfähigkeit" gibt es doch an sich nur in der Unfallversicherung und daher ist die Begründung, dass die Umschulung von der Rentenversicherung gezahlt wird, da der Grad der MdE dadurch vermindert wird doch falsch oder?

Ex-PJ
01.02.2008, 13:32
Wahrscheinlich ist in der Begründung etwas unglücklich formuliert worden:
Schlaganfall --> Folgen des Schlaganfalls wie komplette / inkomplette Halbseitenlähmung oder leichte Defizite wie Gangstörung, Sprachstörung, Gleichgewichtsstörung
--> Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf gefährdet (z.B. Lähmung oder Gleichgewichtsstörung als Maurer -- nix gut)
--> AHB (nach Akutereignis) oder Umschulung (bezahlt durch die Rentenversucherung)
beides mit dem Ziel, daß der Pat. wieder oder zumindest zeitweilig wieder arbeitsfähig wird (und damit den Sozialkassen in dieser Zeit nicht zur Last fällt und noch Rentenbeiträge einzahlt :-)) )

Avalanche
02.02.2008, 04:08
Danke, aber den Begriff der "Minderung der Erwerbsfähigkeit" gibt es doch an sich nur in der Unfallversicherung und daher ist die Begründung, dass die Umschulung von der Rentenversicherung gezahlt wird, da der Grad der MdE dadurch vermindert wird doch falsch oder?

Nicht unbedingt - die MdE ist zwar der ges Unfallversicherung zugeordnet ..

Aber - und auch ich vermute da ein Formulierungswirrwarr - in der ges Rentenversicherung spricht man heute von "Verminderter Erwerbsfähigkeit" und gezahlt wird eine "Rente wegen Erwerbsminderung" wobei seit 2000 auch noch zwischen "teilweiser E" und "voller E" unterschieden wird.
Diese Begriffe haben zudem ab 2000 die alten Bezeichnungen "Berufsunfähigkeitsrente" und "Erwerbsunfähigkeitsrente" abgelöst.

Somit ist seit dem Jahre 2000 der Begriff "Verminderte Erwerbsfähigkeit" in die Rentenversicherung "eingezogen" er ist aber dennoch nicht mit der "MdE" der BG's gleichzusetzen.

Dieser Wechsel der Nomenklatur in der Rentenvers hat anfangs viel Konfusion ausgelöst. Noch schlimmer sind allerdings die Inhalte, die sich verändert haben - der Berufsschutz wurde de facto abgeschafft.

grüsse, Avalanche