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STREBER20
15.02.2008, 10:45
Die Frage, ob sich jemand gut damit auskennt, stellt sich im Beschwerdeverfahren überhaupt nicht. Ohne Anwalt keine Beschwerde.

Linda.1001
15.02.2008, 19:36
Die Frage, ob sich jemand gut damit auskennt, stellt sich im Beschwerdeverfahren überhaupt nicht. Ohne Anwalt keine Beschwerde.
Und wenn der Anwalt aufgrund mangelnder Erfahrung und/oder Wissens kein Beschwerdeverfahren anstrengt? Dann hat's schon damit zu tun, ob sich der Anwalt damit auskennt. Ist/war bei mir der Fall.