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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : OPT-OUT Erklärung -Ausbeute od. Chance?



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Kathibaby
16.02.2008, 22:46
Bei meiner alten Stelle wurde von allen verlangt 64h im Jahresschnitt zu arbeiten und dabei mind. 8 Dienste im Monat zu schieben. Und das alles sogar ohne Opt-Out-Unterschrift. Dienstplan wurde gemacht und fertig. Vergütung der Dienste erfolgte natürlich unter großzügigem Abzug der 7 Stunden FZA am nächsten Tag. So kann es auch aussehen :-dagegen , aber ich bin ja seit 3,5 Monaten weg aus diesem Laden :-)) .

Rugger
18.02.2008, 17:41
Besagte Änderung war 2005, demnach gibt es opt-out vorläufig nur bis Ende 2008.Und wir wissen ja alle, wie gut sich unsere deutschen Kliniken an derartige Gesetzesvorgaben halten... :-((

R.

muschelschubser
18.02.2008, 20:02
Also bei uns sieht es z.Zt. so aus, dass alle 6-10 Dienste im Monat machen (je nach Urlaubszeit), d.h. 24h-Dienste meistens ohne Schlafen zu können. Opt-Out-Regelungen wurden vor meiner Einstellung verteilt und von den alten Kollegen unterschrieben, die neueren, u. a. auch ich haben so einen Wisch noch nie gesehen. Ist das eigentlich noch legal? Und wer kann uns dazu mal Rat geben?
PS: Bin an einem kirchlichen Haus

John Silver
18.02.2008, 20:50
Legal ist es ganz sicher nicht. Der Punkt ist, daß insbesondere kirchliche Häuser momentan ziemlich darauf pfeifen, was legal sein soll und was nicht.

ATHENIS
15.04.2008, 10:28
Hallo,

hatte ein Vorstellungsgespräch wo ich zum ersten Mal von OPT-OUT Regelung gehört...aber habe nicht ganz verstanden, ,mir wurde gesagt, daß ich 55 Stunden Woche in Ausnahmefällen 60 Stunden Woche haben werde...aber wie soll das gehen meine wenn man 2 Dienste in der Woche machen muss und einer liegt am Wochenende da hat man doch mehr als 55 Stunden, wie soll das gehen?

Kann mir jemand nochmal erklären was für Vorteile bzw. Nachteile ich durch die OPT-OUT Regelung haben werde ???

Dr. Pschy
15.04.2008, 11:31
Wikipedia bringts in dem Fall ziemlich gut auf den Punkt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-Out_%28Arbeitsrecht%29

habichnicht
15.04.2008, 12:11
Hallo,

hatte ein Vorstellungsgespräch wo ich zum ersten Mal von OPT-OUT Regelung gehört...aber habe nicht ganz verstanden, ,mir wurde gesagt, daß ich 55 Stunden Woche in Ausnahmefällen 60 Stunden Woche haben werde...aber wie soll das gehen meine wenn man 2 Dienste in der Woche machen muss und einer liegt am Wochenende da hat man doch mehr als 55 Stunden, wie soll das gehen?

Kann mir jemand nochmal erklären was für Vorteile bzw. Nachteile ich durch die OPT-OUT Regelung haben werde ???

Mit 5(-6) Bereitschaftsdiensten pro Monat (4 an Werktagen plus 1-2 an Sa oder So) kann man im Durchschnitt auf 55-60 h/Woche kommen.

Urlaubswochen werden bei der Berechnung des Jahresdurchschnitts nicht berücksichtigt bzw. neutral gewertet.

In einzelnen Wochen kannst Du aber schon auf mehr als 55-60 Std. kommen.

Beispiel:

Wenn Du an einem Mo, Di, Mi oder Do im Anschluss an Deinen Tagesvolldienst noch bis zum anderen Morgen Bereitschaftsdienst machst, darfst Du am nächsten Tag zumindest tagsüber nicht arbeiten, weil Du nach Beendigung Deiner täglichen Arbeit mindestens 11 Stunden Ruhezeit haben musst. Anders ausgedrückt: durch den nächtlichen BD hast Du für den anderen Tag vorgearbeitet und deshalb am nächsten Tag frei. Du hättest dann in einer solchen Woche zum Beispiel an 4 Werktagen jeweils 8 Stunden tagsüber gearbeitet (=> 32h) plus einmal 16 Std. nachts => insgesamt 48 h.

Wenn Du dann allerdings noch zusätzlich samstags 24 h BD machen würdest, kämst Du in dieser Woche auf 72 Stunden.

Anderes Beispiel:

Wenn Du an einem Sonntag 24 Std. BD machst, darfst Du montags wegen der vorgeschriebenen 11 Std. Ruhezeit zumindest tagsüber nicht arbeiten. Du hättest dann z. B. So 24 Std., Di, Mi, Do, Fr. je 8 Std., in dieser Woche also insgesamt 56 Stunden.


Was ich von opt-out-Vereinbarungen halte (nämlich nichts) steht auf einem anderen Blatt. Dazu ist hier aber schon genug gesagt worden.

Hier sind noch einige Threads über Bereitschaftsdienste und opt-out:

http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=40896&page=1&pp=5&highlight=bereitschaftsdienst


http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=42455


http://www.aerzteblatt.de/v4/foren/beitrag.asp?id=80192

John Silver
15.04.2008, 19:44
Im Grunde ist es ziemlich einfach. Wenn man Opt-Out akzeptiert, dann verzichtet man freiwillig auf die eigenen Rechte, die im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben sind. Unter anderem verzichtet man darauf, maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten zu müssen. Vorteile hat man durch Opt-Out im Grunde keine. Opt-Out dient einzig dem Zweck, die Personalabteilungen von der Notwendigkeit zu befreien, neue Leute einzustellen, denn mit Opt-Out kann man das vorhandene Personal dazu zwingen, Überstunden ohne Ende zu machen, ohne illegal zu handeln. Opt-Out sollte man meiner Meinung nach dann und nur dann akzeptieren, wenn einem akzeptable Gegenleistungen angeboten werden. Beispielsweise wenn Überstunden zu 100% + Zuschlag bezahlt werden. Denn meistens lassen sich die meisten Assistenten dazu erpressen, Opt-Out zu unterschreiben, ohne daß irgendwelche adäquaten Gegenleistungen zu erwarten sind. Selbst wenn Arbeitsstunden dokumentiert werden, findet die Personalabteilung immer einen Weg, den Chefarzt zu erpressen; der wiederum erpresst seine Assistenten und zwingt diese, die Überstunden teilweise oder auch komplett unter den Tisch fallen zu lassen. Ferner werden lauter illegale Rechentricks angewandt, um die Überstunden aus dem Stundenkonto zu eliminieren. Letztlich leistet man massenweise Überstunden und bekommt wenig bis gar nichts dafür. Unterschreibt man Opt-Out nicht, hat man spätestens bei der Kündigung gute Karten, die geleisteten Überstunden bezahlt zu bekommen.

Kathibaby
16.04.2008, 08:01
Mit 5(-6) Bereitschaftsdiensten pro Monat (4 an Werktagen plus 1-2 an Sa oder So) kann man im Durchschnitt auf 55-60 h/Woche kommen.

Urlaubswochen werden bei der Berechnung des Jahresdurchschnitts nicht berücksichtigt bzw. neutral gewertet.



Urlaub wird mit 8 h / Tag in den Jahresschnitt einkalkuliert, zumindest wurde das von meiner alten Personalabteilung so gemacht und da wir 64h und ca. 8 Dienste im Monat hatten kam das auch nur so hin.

Ionamaria
16.04.2008, 08:44
Warum sind solche Fäden eigentlich im Forum?

Grombühlerin
16.04.2008, 09:04
........ darfst Du am nächsten Tag zumindest tagsüber nicht arbeiten, weil Du nach Beendigung Deiner täglichen Arbeit mindestens 11 Stunden Ruhezeit haben musst.


diese 11-Stunden-Regel kannte ich auch von früher als ich noch Krankenschwester war (allerdings wurde sie auch da nict immer eingehalten)

Als Ärztin jetzt wurde mir erklärt, sie gelte nur für richtige Arbeit also nicht für Bereitschaftsdienst. (wie hoch der Bereitschafts-Anteil in einem mittelgroßen Haus so ist, in dem man für Intensiv, Stationen (Innere und Neuro) und Ambulanz (Hausarztbetrieb mit Kindern und Derma etc da diese Fächer nicht am Haus) zuständig ist ist ein anderes Thema......)

24-Stunden-Dienste gehen bei diesem Dauerstress jedenfalls nicht (normal sind in 12 h um die 10 stationäre Aufnahmen plus ambulante Patienten) also machen wir am Wochenende 2X12h. Da man zur Übergabe Visite über Intensiv und Stroke-Unit macht besteht eine Überlappung und zumindest der etwas länger dauernde Nachtdienst hat keinesfalls 11h Ruhepause bis er am Abend wieder kommt.

Ist das legal???

Vielen Dank!

habichnicht
16.04.2008, 09:10
Warum sind solche wichtigen Fäden eigentlich so ganz versteckt im Forum? Ich finde, dieser müßte direkt ins Assistenzarztforum und nicht in so ein Unterforum.

Dafür ist das Thema viel zu wichtig.
Das ist doch kein "Schreibkram". :-meinung




Urlaubswochen werden bei der Berechnung des Jahresdurchschnitts nicht berücksichtigt bzw. neutral gewertet. Urlaub wird mit 8 h / Tag in den Jahresschnitt einkalkuliert ...Das meinte ich mit "neutral" gewerteten Urlaubswochen bzw. Urlaubstagen.



Edit.:

diese 11-Stunden-Regel kannte ich auch von früher als ich noch Krankenschwester war (allerdings wurde sie auch da nict immer eingehalten).....

.....Als Ärztin jetzt wurde mir erklärt, sie gelte nur für richtige Arbeit also nicht für Bereitschaftsdienst....
Bis zum 31.12.2006 galt eine Übergangsregelung, nach der man in Deutschland gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie (=>Bereitschaftsdienst=Arbeistzeit) verstoßen durfte.

Seit dem 1.1.2007 gibt es diese Übergangsregelung endgültig nicht mehr. Spätestens jetzt muss im Anschluss an die tägliche Arbeitszeit eine 11-stündige Ruhezeit folgen.

Link zur EU-Arbeitszeitrichtlinie und juristischen Interpretationen dazu:
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_ArbeitszeitG_01_01_2004_RL.ht ml

Zu diesem Thema gibt es in den Ärzteblattforen jede Menge Threads.
Stichworte: Übergangsregelung, EU-Richtlinie, Arbeitszeitrichtlinie, Arbeitszeitgesetz, ArbZG, opt out,...

Grombühlerin
16.04.2008, 12:37
dachte ich mir auch, dass das nicht ganz ok ist mit den Ruhezeiten, die Aternative wäre halt gewesen, dass jeder Assistent nur einen 12h-Dienst pro Wochenende macht oder halt Freitagnacht und Sonntagtag oder sowas. Da das bei 4 dientfähigen Assistenten dazu geführt hätte, dass man überhaupt keine freien Wochenenden mehr hat, wurde die bestehende Regelung halt akzepiert.

Aber was solls, ich hab gekündigt, ist nicht mehr mein Problem!

Das Pony Jenny
16.09.2009, 11:40
Ich muss den Thread mal wieder rauskramen, da ich selbst vor der Entscheidung stehe, Opt-Out zu unterschreiben oder nicht. Habe den gesamten Thread jetzt durch und bin mir immernoch unschlüssig, da mir nicht ganz klar geworden ist, welchen Vor- oder Nachteil ich jetzt dadurch hätte. Mir ist klar, dass ich EIGENTLICH nur mit Opt-Out mehr als die 48h arbeiten darf, allerdings wurde hier auch schon mehrfach angemerkt, dass auch Leute, die es nicht unterschreiben massiv diesen Wert überschreiten. Also welchen Unterschied macht Opt-Out überhaupt? Wenn ich Überstunden auch ohne bezahlt kriege, ist es doch egal oder? Oder zieht Opt-Out weitere Konsequenzen nach sich, die hier nicht aufgezeigt wurden? Wenn ich mal jemanden zitieren darf:
Unterschreibt man Opt-Out nicht, hat man spätestens bei der Kündigung gute Karten, die geleisteten Überstunden bezahlt zu bekommen. --> und wenn ich sie unterschreibe nicht?! :-??? Vielleicht können wir das hier nochmal neu beleben und vielleicht weitere/neue Erfahrungen zum Umgang mit Opt-Out hören?
Grüße
Das Pony Jenny

John Silver
16.09.2009, 19:54
Im Grunde wurden Deine Fragen hier schon beantwortet.

1. Mit opt-out werden Überstunden auch bezahlt.

2. Ob Du opt-out unterschreibst oder nicht, ist für Deine Arbeitszeit irrelevant. Die hängt vom Dienstplan, von der Besetzung und vom Grad der Organisation in der Abteilung ab. Opt-out ist im Grunde nichts anderes als eine "Komm aus dem Gefängnis frei"-Karte für die Krankenhausverwaltung, und gleichzeitig die Arschkarte für einen selbst. Massive Überstunden sind illegal. Überlange Arbeitszeiten sind illegal. Zu kurze Ruhezeiten sind illegal. All das also, was im opt-out akzeptiert wird, ist illegal. Der Arbeitnehmer wird nicht direkt dafür bestraft, daß er viel arbeitet - der Arbeitgeber schon. Wenn der Arbeitnehmer auf dem Heimweg nach einer (illegal überlangen) Schicht einen Unfall verursacht, haftet der Arbeitgeber wegen grober Fahrlässigkeit mit. Wenn ein übermüdeter Arbeitnehmer einen Fehler macht, haftet der Arbeitgeber ebenso wegen grober Fahrlässigkeit mit. Und die Mitschuld des Arbeitgebers wird i.d.R. als sehr beträchtlich eingestuft, weil er seiner Verantwortung im Sinne des Arbeitszeitschutzgesetzes nicht nachgekommen ist. Und hier kommt opt-out ins Spiel: wer diese Regelung akzeptiert, verzichtet freiwillig auf die Einhaltung gesetzlicher Regelungen - auf eigene Verantwortung, versteht sich. Die Hauptverantwortung wird vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer verschoben. Plötzlich ist es dem Arbeitgeber völlig egal, wenn beispielsweise massig Überstunden wegen starker Unterbesetzung anfallen. Mehr Leute einstellen? Vorhandene Arbeitskräfte entlasten? Aufgaben anders verteilen? Aber warum denn? So ist es billiger, und die Verantwortung tragen andere.

Wer opt-out unterschreibt, schießt sich selbst ins Bein. Es sei denn, man bekommt einen gleichwertigen Ausgleich angeboten, beispielsweise in Form eines (Grund-)Gehalts deutlich über Tarif - aber davon habe ich noch nie gehört.

Das Pony Jenny
17.09.2009, 09:39
1. Mit opt-out werden Überstunden auch bezahlt.



Also werden Überstunden so oder so bezahlt, richtig? Dann könnte man wohl sagen, dass der einzige Grund, überhaupt diesen Verzicht zu unterschreiben wäre, wenn man dafür z.B. den von dir genannten finanziellen Ausgleich bekommt. Denn Nachteile dürfen einem aus dem unterlassenen Verzicht ja nicht entstehen. Verstehe ich das jetzt richtig? Werde dann wohl nicht unterschreiben.

habichnicht
17.09.2009, 10:40
Also werden Überstunden so oder so bezahlt, richtig?

Ich hab das so verstanden: Alle Überstunden müssen zwar vergütet werden, aber es gibt zwei Varianten der Vergütung: Auszahlung (also Bezahlung in Euro) oder Abgeltung durch zusätzliche Urlaubstage (sozusagen "Bezahlung" in Naturalien).

Ohne opt out darf die Anzahl an wöchentlichen Arbeitsstunden im Jahresdurchschnitt laut ArbZG nicht höher als 48 sein. Das heißt: Ein Teil der Überstunden, die man innerhalb eines gewissen Zeitraums ( z. B. innerhalb eines Vierteljahrs) gemacht hat, muss durch zusätzliche Urlaubstage abgegolten werden, damit der Jahresdurchschnitt nicht zu hoch wird.

Mit opt out dürfen alle Überstunden ausgezahlt werden, auch wenn man dadurch im Jahresdurchschnitt auf mehr als 48 h/Woche kommt.

Das heißt, man "darf" mit opt out auf das ganze Jahr bezogen insgesamt mehr Arbeitsstunden haben als ohne opt out.

Das Pony Jenny
17.09.2009, 18:37
Das heißt, man "darf" mit opt out auf das ganze Jahr bezogen insgesamt mehr Arbeitsstunden haben als ohne opt out.

Das hatte ich auch so verstanden. Aber scheinbar sieht die Realität ja anders aus, wenn man einige Posts hier liest. Ich werd es jedenfalls nicht unterschreiben und bin mal gespannt, wie sich das entwickelt, wenn ich nachher (viele?) Dienste machen muss und über meine Stunden komme.