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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abbruch und Neubewerbung



DocLovin
19.02.2008, 20:26
Hi,

ich bin durch ein Paar Anatomietestate und Histologie gefallen. Alle anderen Klausuren habe ich aber bestanden. Meine Universität kotzt mich derzeit nurnoch an und ich würde gerne die Universität wechseln.

Könnte mir jemand sagen, ob es möglich ist, mich zu exmatrikulieren, mich über die ZVS neu an einer anderen Univesität zu bewerben, meine bereits erreichten Scheine mitzunehmen, und den Anatomie- bzw- Histologiekurs an der neuen Uni komplett zu wiederholen (was durchaus in meinem Interesse liegt!).

u.A.w.g.
Danke und Gruß,

DocLovin :-blush

DasChromosom
19.02.2008, 22:22
An welcher Uni bist du denn jetzt? Schon mal über einen Studienplatztausch oder -wechsel nachgedacht? Ich weiß nicht genau wie (un-)kompliziert das über die ZVS ist. Gehen tut's bestimmt. :-nix

Xylamon
19.02.2008, 23:01
Es hängt von deinem Schnitt ab, ob der Weg über die ZVS nochmal funktioniert. Außerdem solltest du darauf achten, ob deine Wunschuni auch eine Hochstufung erlaubt.

DocLovin
19.02.2008, 23:36
Also ich habe einen Abischnitt von 1,3. Von daher sollte es mit der ZVS keine Probleme geben. Ist es denn generell kein Problem, dass ich schon Mal an einer Uni immatrikuliert war - und wie gesagt in mehreren Sachen das ERSTE Mal durchgefallen bin? Wie werden diese Altlasten gehandhabt? Denn die Leute die in einer Prüfung drei Mal durchgefallen sind dürfen doch nirgends mehr studieren?

Ich möchte im Prinzip die Universität wechseln und neu studieren, nur dass ich eben die "Nebenscheine" Bio, Chemie, Physik, Termi, sowie Med.-Soz. schon mitbringe.

Weiß jemand ob dies grundsätzlich möglich ist?

Danke nochmal!

abi07
20.02.2008, 07:08
@Doc: Ich kann dir leider nichts zu deinen "Altlasten" sagen, aber zum exen und wiederbewerben: Ich habe genau das gemacht. Hatte im Wintersemester in Kiel angefangen, dort zwei Monate studiert, mich dann (allerdings ohne Scheine und nicht bestandene Prüfungen) exmatrikuliert und neu bei der ZVS beworben (musst aber die Frist für Altabiturienten beachten!). Ging problemlos - bei der ZVS musst du nicht mal angeben, in welchem Studiengang du eingeschrieben warst - nur, dass du schonmal studiert hast (wegen der Wartesemester) und dass du nicht in dem Studiengang eingeschrieben bist, für den du dich gerade bewirbst. Deswegen ist es gaaaaanz wichtig, dass du zum Zeitpunkt der Bewerbung bei der ZVS schon WIRKSAM exmatrikuliert bist. So hat es mir mein ZVS-Heini damals erklärt. Und das mit den Scheinen usw. kannst du ja dann vielleicht an deiner neuen Uni klären...

horsedoc
20.02.2008, 07:58
Die Scheine kannst du schon mitbringen, es ist allerdings fraglich ob du ins xte Fachsemester hochgestuft werden kannst-viele Unis machen das nicht mehr um die Chance auf ungenutzte Kapazitäten verklagt zu werden so gering wie möglich zu halten (so hatte mir das die Tante aus dem Prüfungsamt zumindest erklärt)
Du musst dann aber die Scheine, die du schon hast halt nicht mehr machen und hast entsprechend mehr Freizeit-ich könnte mir aber vorstellen, dass du deine Fehlversuche mitbringst-wir mussten beim Einschreiben angeben ob wir in Humanmedizin schon Prüfungen abgelegt/durchgefallen sind.
Viel Erfolg!

Nilani
20.02.2008, 18:13
Ich mußte bei meiner Neubewerbung an der Uni auch unterschreiben, dass ich noch keinen Prüfungsanspruch verloren hatte, aber letzten Endes interessierte das sonst niemanden. Glaub nicht, dass die Dozenten wissen, ob und wo man schonmal studiert hat. Es ist auch nicht so, dass man nach 3x nicht bestehen nicht mehr in Dtl. studieren darf. Das greift erst nach 3x versiebtem Physikum. An vielen Unis kann man nach 3 Fehlversuchen auch nochmal den Kurs wiederholen, incl. 3 weiteren Wiederholungen. Sollte das bei euch nicht möglich sein, wärs vielleicht besser, sich zu exen, bevor man von der Uni geext wird, dann bekommt man von der Uni nur Bestätigung, dass man sich exmatrikuliert hat, aber ohne jegliche Angabe von Gründen o.ä. Somit ist das mit dem Prüfungsanspruch sicher besser handlebar, wobei ich, wie schon gesagt, denke, dass man, zumindest hier in MD, trotz angeblich vergebenen Prüfungsanspruch, den Kurs normal belegen kann.

Hochstufen kannst du probieren, wurde ja schon erklärt, dass das nicht immer so einfach ist. Ansonsten ist noch zu beachten, dass die Semester laufend weitergezählt werden und du u.U. ins Langzeitstudium kommen kannst mit entsprechend höheren Gebühren.

DocLovin
20.02.2008, 18:36
Vielen Dank für die schnellen und netten Infos!

Eine Frage hätte ich allerdings noch: was beudeuted das mit dem Hochstufen genau? Das habe ich noch nicht so recht verstanden.

Gruß

SuperSonic
20.02.2008, 21:59
Wenn du dich erneut über die ZVS bewirbst, bekommst du einen Studienplatz für das erste Semester. Da du schon Scheine mitbringst, weil du, sagen wir, schon 2 Semester lang Medizin studiert hast, würdest du natürlich gerne nur noch die fehlenden Scheine machen. Wenn dich die Uni aber nicht ins 3. Semester "hochstuft", kannst du die fehlenden Scheine u.U. noch nicht machen - es gibt schließlich in den höheren Semestern auch nur beschränkte Kapazitäten für die Kurse und Seminare, die durch die regulären Drittsemester (und Kurswiederholer im 5. Semester) belegt werden. Nicht jede Uni will da noch "Erstsemester" unterbringen müssen. D.h. schlimmstenfalls "verlierst" du einige (in diesem Beispiel zwei) Semester.

Gruß,
SuperSonic

Xylamon
20.02.2008, 22:03
Ich glaube allerdings nicht, dass deine "Altlasten" irgendeine Rolle spielen. Wichtig ist nur, dass du deinen Prüfungsanspruch nicht verloren hast - was nach dem 1. Fehlversuch ja nicht der Fall ist. Alles andere wollte meines Wissens keine Uni wissen. In diesem Sinne, neue Uni, neues Glück.

Viel Erfolg!

Roxane
15.02.2009, 13:27
*hochschieb*

Ich stehe vor meinem letzten Prüfungsversuch. Kann ich mich noch einmal bei der ZVS neubewerben fürs Studium oder funktioniert das nicht für den gleichen Studiengang? Und was ist, falls ich exmatrikuliert werden sollte? Abischnitt ist bei mir kein Problem, 1,2 sollten reichen.

In den ZVS-Regularien kann ich nichts finden, was dagegen sprechen würde. Und ich kann mich nicht daran erinnern, dass bei meinem Erstantrag nach Prüfungsversuchen, etc. gefragt wurde - Prüfungsversuche interessieren Hochschulen dachte ich meist nur bei einem Wechsel, nicht bei einer kompletten Neubewerbung.

DocOZ
15.02.2009, 13:58
hi,
klar, das geht. bin zwar kein experte darin, aber das wurde doch ein paar einträge vor deinem beschrieben ;-)

Roxane
15.02.2009, 14:01
hi,
klar, das geht. bin zwar kein experte darin, aber das wurde doch ein paar einträge vor deinem beschrieben ;-)

Ja, aber nur dafür, dass der Prüfungsanspruch noch da ist.

Mich wundert das halt etwas, weil ich mich nicht daran erinnere, bei Anton oder bei meiner Ersteinschreibung hier an der Uni Angaben zum Prüfungsanspruch gemacht zu haben.

Ich weiß, dass danach gefragt wird, aber nur bei einem Wechsel und nicht bei einer kompletten Neubewerbung.

Nur weiß ich nicht, ob mein Gedächtnis mich hier nicht im Stich lässt - daher die Frage.

DocOZ
15.02.2009, 14:05
ach so, ich dachte, du würdest auch überlegen, dich selbst zu exmatrikulieren BEVOR du deinen prüfungsanspruch verloren hast. ich weiß zwar auch nicht, wie das ist, wenn man den anspruch nich mehr hat u sich dann einfach neubewirbt, denn daran, dass danach gefragt wurde, kann ich mich auch nicht erinnern. allerdings mussten wir unterschreiben, dass wir noch nie in d medizin studiert haben :-nix

Nilani
02.03.2009, 23:58
war ne Weile nicht online, aber Roxane: Neubewerbung über ZVS geht, aber zum ersten darfst du zu dem Zeitpunkt der Bewerbung nicht im gleichen Studiengang eingeschrieben sein und zum anderen musst du gucken, welche Unis dich noch nehmen. Das wird inzwischen auch immer schwieriger (in Berlin hat man z.B. keinerlei Chance). Zudem musst du an vielen Unis unterschreiben, dass du deine Prüfungsansprüche noch nicht verloren hast (wobei ich nicht weiß, ob das bei einigen wirklich Einfluss hat). Falls du die Prüfung wirklich versemmelst (bzw. schon hast), solltest du dich besser selbst exmatrikulieren, statt auf Zwangsexmatrikulation zu warten.

HosHa
03.03.2009, 20:24
Falls du die Prüfung wirklich versemmelst (bzw. schon hast), solltest du dich besser selbst exmatrikulieren, statt auf Zwangsexmatrikulation zu warten.

das ist so ne sache mit der zwangsexmat. ich denke das ist von uni zu uni unterschiedlich, ich habe schon seit einigen semestern meinen prüfungsanspruch in biochemie verloren und bin dabei diesen schein extern zu organisieren, konnte mich aber ganz normal jedesmal rückmelden und habe auch jedesmal die semesterbesch etc. bekommen, man wird nicht immer automatisch exmat. wenn man seinen anspruch verliert, wohl gibt es aber eine semesterzahl bei deren überschreitung man sich beim dekanat erklären muss, warum man sein studium noch nicht beendet hat ( bei uns im 14. sem )