hrsayed
25.02.2008, 21:08
hi,
ich bin zum ersten mal hier bei euch. ich habe Probleme mit der Ausländerbehörde, es geht um meinen Aufenhaltstitel, ich bin nicht EU Bürger,seit 2004 hier in DE, tätig seit 2,5 Jahren in Niedersachsen als Assis.Arzt., meine Aufenhaltserlaubnis ist immer noch nach § 17 (sonstige Aus/Weiterbildungszwecke). ich hab versucht meine AE nach § 18 (Beschäftigung bzw. Erwerbtätigkeit )zu kriegen , es wurde mir aber von der Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde einfach gesagt dass ich kein Arbeitsnehmer sondern Ausbildende!! und meine tätigkeit ist keine Beschäftigung oder Erwerbtätigkeit u. deswegen habe ich keinen Anspruch auf § 18.
hat jemand Erfahrung damit ?
ich bin zum ersten mal hier bei euch. ich habe Probleme mit der Ausländerbehörde, es geht um meinen Aufenhaltstitel, ich bin nicht EU Bürger,seit 2004 hier in DE, tätig seit 2,5 Jahren in Niedersachsen als Assis.Arzt., meine Aufenhaltserlaubnis ist immer noch nach § 17 (sonstige Aus/Weiterbildungszwecke). ich hab versucht meine AE nach § 18 (Beschäftigung bzw. Erwerbtätigkeit )zu kriegen , es wurde mir aber von der Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde einfach gesagt dass ich kein Arbeitsnehmer sondern Ausbildende!! und meine tätigkeit ist keine Beschäftigung oder Erwerbtätigkeit u. deswegen habe ich keinen Anspruch auf § 18.
hat jemand Erfahrung damit ?