PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amtsarzt



skeletta
04.03.2008, 12:08
Wenn man dem LPA ein Attest vom Amtsarzt vorlegt, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht prüfungsfähig ist,
rein rechtlich gesehen,darf das LPA dann entscheiden , ob er den Attest anerkennt oder nicht ?
Schliesslich darf es doch nicht die Diagnose eines Amtarztes anzweifeln oder ?
Darf es das ? Oder muss es ein amtsärztliches Attest akzeptieren?
Wer krank ist, ist schliesslich krank.

Wie oft darf man aus jeweils vom Amtsarzt bestätigten Krankheitsgründen vom Physikum zurücktreten, gibt es da rechtliche Einschränkungen ?

In der Approbationsordnung konnt ich dies nicht genau finden.

SuperSonic
04.03.2008, 20:58
http://www.zimmerling.de/veroeffentlichungen/volltext/pruefungsunfaehigkeit.htm

Hierbei vertritt die Rechtsprechung die Auffassung, dass der Prüfling zunächst ein privatärztliches Attest einholen muss, das eine dezidierte Diagnose (konkrete Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung) beinhaltet, dass alsdann dieses privatärztliche Attest dem Amtsarzt zur Prüfung vorzulegen ist, dass es weiterhin allein Aufgabe des Prüflings ist, der Prüfungsbehörde das substantiierte ärztliche und amtsärztliche Attest vorzulegen und dass letztendlich die Prüfungsbehörde aufgrund der vorgelegten Atteste über die Prüfungsunfähigkeit zu entscheiden hat.

Nach der Rechtsprechung ist es nicht Aufgabe des (Amts-)Arztes, die Prüfungsunfähigkeit festzustellen. Die Prüfungsunfähigkeit ist ein Rechtsbegriff. Ihr Vorliegen ist daher eine Rechtsfrage, die zunächst die Prüfungsbehörde und - im Streitfall - das Gericht anhand der vom ärztlichen Sachverständigen ihm zugänglich zu machenden Befunde in eigener Verantwortung zu beantworten hat. Allerdings kann sich der Prüfling grundsätzlich auf die ihm amtsärztlich bescheinigte Prüfungsunfähigkeit verlassen. Zum Vorliegen einer Prüfungsunfähigkeit gibt es eine reichhaltige Judikatur, wobei die Entscheidung über die Genehmigung des Rücktrittes wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit nicht im Ermessen einer Prüfungsbehörde steht.

Da es um den letzten schriftlichen Physikumsversuch geht (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=43382): Anwalt einschalten, statt im Internet nach Rechtsauskunft zu suchen...

Gruß,
SuperSonic

skeletta
04.03.2008, 21:57
Genau so was habe ich gesucht. Ich denke wenn es soweit kommen würde, sollte man wirklich einen Anwalt einschalten, der dies alles überzeugend rüberbringen kann.
Danke